Kurz & knapp: Das Wichtigste zur Riester-Rente
Riester-Renten sind staatlich geförderte Formen der privaten Altersvorsorge. Erreicht der Sparende das Rentenalter, zahlt der Anbieter die Spareinlagen nebst Zulagen als Rente aus. Dies ist eine Möglichkeit, um Altersarmut vorzubeugen.
Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsen lohnen sich Riester-Renten in der Regel nicht mehr. Für kinderreiche Familie jedoch kann diese Altersvorsorge noch sinnvoll sein. Weitere Details erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Zum einen steigt die Rendite durch die staatlichen Riesterzulagen, zum anderen bringt das Riestern Steuervorteile mit sich. Außerdem ist das angesparte, staatlich geförderte Vermögen in der Ansparphase vor der Pfändung sicher – zumindest in Höhe des Höchstförderbetrags von 2.100 Euro jährlich.
Die Anbieter müssen eine Beitragsgarantie abgeben, das heißt, sie sind verpflichtet, im Rentenalter mindestens die Spareinlagen und die staatlichen Zulagen auszuzahlen. Deshalb legen sie das Geld risikoarm an, was allerdings die Chancen auf hohe Renditen deutlich schmälert.
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Inhalt
Was ist die Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sparer zahlen während der Ansparphase jeden Monat oder jedes Jahr einen bestimmten Betrag ein, den der Staat mit jährlichen Zuschüssen und Steuereinsparungen fördert.
Im Rentenalter erhalten Einzahlende die Spareinlagen sowie die Zulagen als Rente ausbezahlt.
Diese Möglichkeit der Vorsorge besteht insbesondere für:
- Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
- Richter und Beamte
- Soldaten
- Arbeitsuchende
- Auszubildende
Der Staat zahlt jährlich eine Riester-Zulage in Höhe von:
- 175 Euro pro Jahr seit 2008 als Grundzulage für Einzelpersonen
- 185 Euro als Kinderzulage für jedes Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde
- 300 Euro Kinderzulage für Kinder, die ab 2008 zur Welt kamen
Voraussetzung dafür, dass der Staat überhaupt eine Zulage zur Riester-Rente zahlt, ist, dass der Sparer jedes Jahr mindestens 4 % seines Bruttoeinkommens des Vorjahres einzahlt.
Ist die Riester-Rente noch sinnvoll?
Früher profitierten vor allem kinderreiche Familien und Singles mit einem guten Einkommen von der Riester-Förderung. Heutzutage lohnt es sich meistens nicht mehr, einen neuen Riester-Vertrag abzuschließen, zumal es immer weniger attraktive Angebote für Neukunden gibt. Auch ist die Zukunft dieser Form der privaten Altersvorsorge ungewiss: Noch ist es völlig offen, ob die Riester-Rente vor dem Aus steht oder reformiert wird.
Darüber hinaus bringt die Riesterrente folgende Nachteile mit sich:
- Mitunter sind die Abschluss- und Verwaltungsgebühren recht hoch.
- Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wirft ein Riester-Vertrag kaum noch Rendite ab. Deshalb ist es sehr wahrscheinlich, dass der Ertrag zu Beginn der Auszahlungsphase knapp über der gesetzlichen Beitragsgarantie liegt. Diese Garantie umfasst mindestens die Sparbeträge und die Zulagen.
- Das System ist für Verbraucher kaum transparent und sehr bürokratisch.
- Außerdem geht ein wesentlicher Teil der Riesterzulagen und der Sparbeträge an die Anbieter und nicht in die Altersvorsorge.
- Einige Personengruppen – beispielsweise kleine Selbstständige – können die Riester-Förderung nicht beanspruchen.
Kinderreiche Familien und Gutverdiener können die Beiträge zur Riester-Rente von der Steuer absetzen. Sie profitieren daher von dieser Altersvorsorge, sofern sie einen Anspruch auf staatliche Förderung haben. Auf Clark.de können Sie sich umfassend über diese Form der Altersvorsorge und ihre Vorteile informieren.
Kann ich die Riester-Rente vorzeitig kündigen?
Auch wenn die Zukunft der Riester-Rente noch ungewiss ist, müssen sich Bestandskunden keine Sorgen machen, weil ihr Besitzstand bestehen bleibt und höchstens in eine andere Form der Altersvorsorge umgewandelt wird. Dennoch kann es vorkommen, dass Sparer den Riester-Vertrag vorzeitig beenden wollen, z. B. weil sie sich in einer finanziellen Notlage befinden.
Gerade Kunden, die ihren Vertrag vor vielen Jahren abgeschlossen haben, sollten ihren Riester-Vertrag eher nicht kündigen, sondern fortführen. Denn sie profitieren in der Regel noch von attraktiven Konditionen und einer garantierten Verzinsung, die sich heutzutage mit anderen Anlageformen kaum erreichen.
Wer dennoch vorzeitig kündigen und sich die Riester-Rente auszahlen lassen möchte, sollte seine Entscheidung gut überdenken, denn:
- Wer in finanziellen Schwierigkeiten steckt und die Riester-Rente deshalb kündigen möchte, sollte erst ausrechnen, ob der Auszahlbetrag überhaupt ausreicht, um diesen Engpass zu überbrücken. Im Falle einer Kündigung sind staatliche Förderungen zurückzuzahlen. Deshalb zieht der Anbieter diese Zulagen erst ab, bevor er das Geld auszahlt.
- Normalerweise ist der Vertrag zur Riester-Rente vor der Pfändung sicher, weshalb er gerade während einer finanziellen Krise nicht gekündigt werden sollte. (Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt.)
- Wer sich das Geld noch in der Ansparphase, also nach einer vorzeitigen Kündigung, auszahlen lässt, verliert diesen Pfändungsschutz, weil es sich dann nicht mehr um eine staatlich geförderte Altersvorsorge handelt.
- Darüber hinaus fallen für eine vorzeitige Auszahlung der Riester-Rente Steuern auf den ausgezahlten Ertrag an.
Fazit: Eine Kündigung in der Ansparphase ist förderschädlich und geht gewöhnlich immer mit Verlusten für den Sparer einher. Deshalb ist es besser, den Vertrag zur Riester-Rente stilllegen bzw. beitragsfrei stellen zu lassen. In diesem Fall müssen keine Beiträge mehr eigezahlt werden. Allerdings gibt es dann auch keine staatlichen Zulagen mehr. Das Geld ruht also und steht im Alter als Zusatzrente zur Verfügung.
Eine weitere Alternative ist es, die Beiträge zu reduzieren. Dabei besteht allerdings die Gefahr, dass es ebenfalls keine Zulagen mehr gibt. Das ist aber immer noch besser, als Verluste zu machen. Eine Möglichkeit, den Riester-Vertrag zu verkaufen, besteht übrigens nicht.
Dürfen Gläubiger die Riester-Rente pfänden lassen?
Bei der Frage, ob die Riester-Rente einen Pfändungsschutz genießt, müssen verschiedene Situationen unterschieden werden:
- Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017 ist Kapital aus einem Riester-Vertrag nicht pfändbar, wenn er zur Zeit der Pfändung förderfähig ist (BGH, Az. IX ZR 21/17).
- Wer seinen Riester-Vertrag in der Ansparphase kündigt, verliert die staatliche Förderung und damit auch den Pfändungsschutz.
- Dieser Schutz vor Pfändungen entfällt auch, wenn Sparende mehr als 2.100 Euro pro Jahr – das ist der Höchstförderbetrag – einzahlen. In diesem Fall ist der überzahlte Betrag pfändbar.
- Auch eine Riester-Rente, für die keine staatliche Zulage beantragt bzw. bewilligt wurde, ist nach dem oben erwähnten Urteil des BGH pfändbar.
- Wenn ein Sparer mehrere Verträge zur Altersvorsorge abgeschlossen hat, genießt nur der Vertrag Pfändungsschutz, auf den der Staat auch tatsächlich Zulagen zahlt.
- Der Anspruch auf Auszahlung der laufenden Rente ist nach § 850c ZPO pfändbar, soweit er den Pfändungsfreibetrag übersteigt.