Das Wichtigste zur Versagung der Restschuldbefreiung
Wenn ein Schuldner sich während seiner Privatinsolvenz nicht fair und ehrlich verhält und gegen seine Obliegenheiten verstößt, können die Insolvenzgläubiger beantragen, dass das Insolvenzgericht diese Schuldenbefreiung versagt.
Für den Schuldner ist diese Entscheidung äußerst unangenehm. Das Insolvenzverfahren ist gescheitert und seine Schulden bleiben weiterhin bestehen. Außerdem dürfen die Gläubiger wieder vollstrecken.
Prüfen Sie die gerichtliche Entscheidung und den Versagungsantrag des Gläubigers genau. Lassen Sie sich hierzu ggf. von einem Anwalt für Insolvenzrecht unterstützen. Näheres erfahren Sie hier.
Kurz & Knapp im Video: Die Restschuldbefreiung
Inhalt
Was bedeutet die Versagung der Restschuldbefreiung?
Verbraucher beantragen die Privatinsolvenz, um am Ende des Verfahrens von ihren restlichen Schulden befreit zu werden. Halten sie sich aber nicht an die insolvenzrechtlichen Spielregeln, riskieren sie diesen gerichtlichen Schuldenerlass. Dann endet die Verbraucherinsolvenz endet nicht mit der Restschuldbefreiung, sondern deren Versagung durch das Insolvenzgericht.
Für den Betroffenen hat es verheerende Folgen, wenn das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung ablehnt:
- Wird die Restschuldbefreiung versagt, ist die Zwangsvollstreckung durch die Gläubiger wieder zulässig. Die alten Schulden bleiben also weiterhin bestehen.
- Die Insolvenzgläubiger können nun sogar schneller pfänden lassen. Denn die Insolvenztabelle berechtigt als Vollstreckungstitel zur Zwangsvollstreckung. Dabei handelt es sich um ein Verzeichnis, in dem die Forderungen der Insolvenzgläubiger eingetragen werden.
- Nach der Versagung der Restschuldbefreiung ist ein neuer Antrag auf diesen Schuldenerlass erst einer Sperrfrist von drei bis fünf Jahren möglich.
- Die SCHUFA sammelt Daten zur Restschuldbefreiung und deren Versagung und speichert sie für drei Jahre in ihrer Datenbank. Einträge zu einer erteilten Restschuldbefreiung löscht die SCHUFA hingegen nach sechs Monaten (Stand: März 2023).
Weiterführende Ratgeber rund um die Restschuldbefreiung:
Versagung der Restschuldbefreiung – Gründe gemäß 290 Abs. 1 InsO
Die Insolvenzordnung stellt dem Schuldner nur dann eine Restschuldbefreiung in Aussicht, wenn er sich redlich verhält. Das heißt, sein Verhalten darf den Interessen seiner Gläubiger an einer Schuldenbereinigung nicht zuwiderlaufen. Außerdem hat er bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen, die den Schuldenabbau während der Insolvenz fördern sollen. Hierunter fällt insbesondere seine Pflicht, einer angemessenen Arbeit nachzugehen.
Missachtet der Schuldner diese Regeln, kann das dazu führen, dass das Insolvenzgericht anstelle der Restschuldbefreiung deren Versagung beschließt. Was das bedeutet und wie sich dies doch noch vermeiden lassen, erfahren Schuldner, wenn sie die kostenlose, unverbindliche Erstberatung auf Schuldencheck ** nutzen.
Die Gründe hierfür ergeben sich vor allem aus § 290 Abs. 1 InsO:
- rechtskräftige Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat
- unrichtige Angaben des Schuldners zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gegenüber Banken oder Behörden in den letzten drei Jahren vor dem Insolvenzantrag
- Verletzung seiner Mitwirkungs- und Auskunftspflichten
- Gericht spricht anstelle der Restschuldbefreiung deren Versagung aus, weil der Schuldner falsche Verzeichnisse zum Insolvenzantrag einreicht
- Schuldner übt keine angemessene Erwerbstätigkeit aus bzw. bemüht sich nicht ausreichend um eine solche
Seit der zum 1.10.2020 in Kraft getretenen Reform des Insolvenzrechts ist die Versagung der Restschuldbefreiung ist auch wegen neuer Schulden möglich. Denn mit der Reform hat der Gesetzgeber die neue Obliegenheit eingeführt, dass Schuldner während der Wohlverhaltensphase keine unangemessenen Verbindlichkeiten begründen dürfen.
Diese Neuerung zur Restschuldbefreiung bzw. deren Versagung ergänzt den Versagungsgrund des § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO, wonach der Schuldenerlass abgelehnt werden kann, wenn der Schuldner …
- nach seinem Insolvenzantrag oder in den drei Jahren davor
- grob fahrlässig oder vorsätzlich
- durch unangemessene Verbindlichkeiten oder Vermögensverschwendungen
- „die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat„.
Restschuldbefreiung: Versagung erfolgt nur auf Antrag
Das Gericht versagt die Schuldenbefreiung nicht automatisch. Stattdessen muss ein Insolvenzgläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen. Antragsberechtigt sind allerdings nur jene Gläubiger, die ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben und damit am Insolvenzverfahren teilnehmen.
Der Gläubiger muss seinen Antrag frist- und formgerecht stellen und dabei insbesondere das Vorliegen eines Versagungsgrundes glaubhaft machen. Allerdings es ist nur dann gerechtfertigt, die Restschuldbefreiung per gerichtlicher Versagung verhindern, wenn den Schuldner ein entsprechendes Verschulden trifft.
Hinsichtlich des Zeitrahmens für die Beantragung gilt insbesondere die Ein-Jahres-Frist des § 296 Abs. 1 InsO:
Der Antrag kann nur binnen eines Jahres nach dem Zeitpunkt gestellt werden, in dem die Obliegenheitsverletzung dem Gläubiger bekanntgeworden ist.
Die Gläubiger können den Versagungsantrag während des gesamten Insolvenzverfahrens stellen. Ein Antrag im Schlusstermin ist ebenfalls möglich. Sie dürfen einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung nach dem Schlusstermin stellen, wenn sie glaubhaft darlegen, erst im Nachhinein von der Obliegenheitsverletzung erfahren zu haben. Sie haben hierfür sechs Monate ab Kenntnis vom Versagungsgrund Zeit.
Beim Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung trägt die Kosten gewöhnlich die unterliegende Partei.
Was Schuldner tun können, wenn das Gericht die Schuldenbefreiung ablehnt
Versagt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung tatsächlich, muss der Schuldner dies nicht einfach hinnehmen. Er kann beispielsweise eine Erstberatung zu seinen Rechtsmitteln gegen die Versagung nutzen – kostenlos und unverbindlich auf Schuldencheck **. Außerdem hat folgende Möglichkeiten, sich gegen diese Entscheidung zu wehren:
Gerichtsbeschluss und Versagungsantrag des Gläubigers prüfen
- Wie begründet das Gericht seine Entscheidung?
- Liegen dem Beschluss falsche Tatsachen zugrunde?
- Hat der Gläubiger seinen Versagungsantrag form- und fristgerecht gestellt?
- Legt der Gläubiger den Versagungsgrund zweifelsfrei und glaubhaft dar?
- Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt für Insolvenzrecht beraten und vertreten.
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung beim Insolvenzgericht einlegen
- Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses über die Restschuldbefreiung bzw. ihre Versagung zulässig.
- Die Beschwerde setzt eine Beschwerdeschrift voraus. Sie können diese schriftlich per Post verschicken oder mündlich zum Protokoll der Geschäftsstelle einlegen.
- Der Schuldner sollte detailliert und nachvollziehbar darlegen, welche Gründe gegen die Versagung sprechen.
Hallo
am 10.10.21 habe ich ein Antrag auf Privatinsolvenz gestellt beim Gericht.
am 22.12.21 habe ich eine Erbauszahlung von 700 Euro bekommen die ich für Weihnachtsgeschenke ausgegeben habe.
am 02.01.22 habe ich den Beschluss bekommen das mein Insolvenz durch ist .
jetzt habe ich eine Klage wegen bankrott bekommen weil ich die 700 Euro ausgegeben habe obwohl ja da noch nicht fest stand das mein Antrag durch geht.
ich finde das nicht gerecht
Hallo
einer der Gläubiger hat einen Antrag auf Ablehnung meiner Privatinsolvenz gestellt.
ich habe im internet gelesen, dass wenn das gericht diesen antrag nach anhörung von mir annimmt und meine insolvenz versagt ist, ich immer noch gegenüber all jenen gläubigern in der liste meines insolvenzantrags schulden muss. Aber einige der Schulden in dieser Liste sind NICHT titulierte Schulden. Werden diese auch als meine offiziellen Schulden registriert und unterliegen der Vollstreckung? oder nur die titulierte schulden? Nachdem ich meinen Insolvenzantrag gestellt habe, hat einer der Gläubiger eine nicht titulierte Schuld bei Gericht angemeldet. Es gibt keine gerichtliche Entscheidung oder Genehmigung über diese Schuld. Bin ich noch für diese Schuld verantwortlich, wenn die Insolvenz vom Gericht versagt wird?
vielen dank im Voraus
Hallo, ich habe eigentlich auf die restschuldbefreihung gewartet, nun kam vom Gericht einen Schreiben mit eine Frist für gläubiger auf Antrag auf versagung zu stellen. Die Frist ist ein Monat. Die Frage ist ist meine Insolvenz gescheitert oder kann ich die restschuldbefreiung noch bekommen?
Hallo, ich warte seit Tagen auf die Erteilung der RSB, die Anhörungsfrist endete am 15.04.22. Jetzt wurde stattdessen unter Insolvenzbekanntmachungen nur folgendes veröffentlicht… In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn *****, ist der Vergütungsantrag d. RSB-Treuh. eingegangen.
Ist dies positiv oder negativ?
Vielen dank im Voraus
Guten Abend , ich habe eine Frage , meine Insolvenz ist durch das Gericht vesagt , ich habe ein Beschluss bekommen mit Versagung , ist das der einzige Beschluss wo kommt , oder gibt es noch ein zweites , wo drauf steht insolvenz verfahren Aufhebung Beschluss?
Hallo,
ich habe einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz und RSB gestellt. Hierbei wurde ich von einer Schuldnerberatung unterstützt. Dort wurde in keiner Weise hinterfragt, wie es zu meinen Schulden gekommen ist, es wurde mit nur Mut gemacht, dass man das schon alles hinbekommt und in 3 Jahren wäre dann alles vorbei. Mögliche Angriffspunkte, die zu einer Versagung der RSB führen könnten, wurden nicht besprochen. Zugegebenermaßen habe ich den Leuten dort vertraut und mich nicht sehr intensiv mit der INSO beschäftigt. Nun lese ich mir die Versagungsgründe durch und stolpere über § 290 I Nr. 4 INSO. Hierin ist von Verschwendung etc. die Rede. Ich habe im Zeitraum von 3 Jahren vor dem Antrag Kredite aufgenommen, die nachträglich betrachtet sicherlich nicht mehr vernünftig waren und bin auch umgezogen, was weitere Kosten verursacht hat. Ich habe immer geglaubt, dass alles stemmen zu können, obwohl das Konto schon recht tief im Minus war. Alles in allem kann ich mir schon vorstellen, dass die Gläubiger (alles Banken) das als verschwenderischen Lebensstil betrachten und habe nun Angst, dass einer davon einen Antrag auf Versagung stellt. Luxusgüter habe ich zwar nicht gekauft (zumindest was ich darunter verstehe), aber es waren halt Einrichtungsgegenstände (Ikea etc.) und ein Familienauto für 20.000€ dabei.
Das Vermögen, das der Schuldner nach Ende der Abtretungsfrist oder nach Eintritt der Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 S. 2 InsO erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines vom Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.
Hallo
Ich habe In der Insolvenz Bekanntmachung einen Eintrag zur restschuldbefreiung.
In diesem Eintrag steht das mir die restschuldbefreiung erteilt wird. Desweiteren steht noch dieser Text in der Bekanntmachung.
Was genau bedeutet dies.
Bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung hat der Verwalter den Neuerwerb, der dem Schuldner zusteht, treuhänderisch zu vereinnahmen und zu verwalten. Danach hat er dem Schuldner den Neuerwerb herauszugeben.
Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die gem. § 302 InsO ausgenommenen Forderungen.
Gruß Chris