Das Wichtigste zur Restschuldbefreiung nach 3 Jahren
Nach der seit dem 1.10.2020 geltenden Rechtslage dauert die Privatinsolvenz nur noch drei Jahre. Für Schuldner, die ab dem 17.12.2019 Insolvenz beantragt haben, verkürzt sich die sechsjährige Wohlverhaltensphase monatsweise.
Die neue private Insolvenz, bei der 3 Jahre später die Restschuldbefreiung erfolgt, soll allen Verbrauchern zugutekommen. Voraussetzung ist, dass sie das Verfahren ab dem 1.10.2020 beantragen.
Für Schuldner, die ihren Insolvenzantrag ab dem 1.10.2020 gestellt haben oder stellen, ist die dreijährige Verfahrensdauer an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Sie müssen nicht mehr wie früher die gesamten Verfahrenskosten und 35 % der Insolvenzforderungen begleichen. Aber sie sind verpflichtet, ihren Obliegenheiten und Pflichten nachzukommen. Welche das sind, lesen Sie hier.
Inhalt
Kurz & Knapp im Video: Restschuldbefreiung nach drei Jahren
Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach 3 Jahren
Früher brauchten Privatpersonen, die eine Verbraucherinsolvenz durchlaufen wollten, einen langen Atem. Denn das Insolvenzgericht erteilte die Restschuldbefreiung erst nach sechs Jahren. So lange dauerte die Wohlverhaltensphase ursprünglich für alle vor dem 1.10.2020 gestellten Insolvenzanträge.
Unter bestimmten Bedingungen konnte ein Schuldner die vorzeitige Restschuldbefreiung nach 3 Jahren beantragen. Er musste hierfür innerhalb dieser Zeit …
- mindestens 35 % der Insolvenzforderungen, also seiner Schulden tilgen und
- die gesamten Verfahrenskosten der Privatinsolvenz begleichen.
Diese Hürde war allerdings sehr hoch. Nur die wenigsten schafften es bislang, die hierfür erforderlichen Geldbeträge aufzubringen und waren demnach gezwungen, die reguläre Zeit von sechs Jahren zu durchlaufen.
Die Verkürzung zur Restschuldbefreiung auf 3 Jahre ist da
Inzwischen erhalten Verbraucher die Restschuldbefreiung schon nach 3 Jahren, ohne dass sie hierfür Schulden und Verfahrenskosten in bestimmter Höhe bezahlen müssen. Diese Gesetzesänderung gilt für alle ab dem 1.10.2020 gestellten Insolvenzanträge.
Die Änderung des Insolvenzrechts brachte folgende Neuerungen mit sich:
- Das dreijährige Verfahren gilt für diejenigen Schuldner, die ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragen. Aktuell laufende sechsjährige Verfahren, die ab dem 17.12.2019 beantragt wurden, werden monatsweise verkürzt.
- Um zu vermeiden, dass Privatpersonen, die sich erneut verschulden, schneller eine zweite Restschuldbefreiung erhalten, wird die aktuell geltende Sperrfrist von zehn Jahren auf elf Jahre verlängert. Ein wiederholtes Restschuldbefreiungsverfahren dauert dann außerdem fünf Jahre.
Weiterführende Ratgeber rund um die Restschuldbefreiung:
Obliegenheiten während der Privatinsolvenz – nicht jeder erhält die Restschuldbefreiung
Zwar ist für eine Restschuldbefreiung nach 3 Jahren inzwischen weder die Deckung der Verfahrenskosten noch die anteilige Tilgung der Schulden erforderlich. Dennoch müssen Schuldner auch weiterhin bestimmte Obliegenheiten erfüllen, um in den Genuss dieses Schuldenerlasses zu kommen. Was diese Obliegenheiten beinhalten und was Sie tun müssen, um diese auch einzuhalten, erfahren Sie während einer unverbindlichen, kostenlosen Erstberatung auf Online-Schuldenanalyse **.
Sie müssen einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um eine solche bemühen, um mit dem pfändbaren Arbeitseinkommen die Schulden bestmöglich zu tilgen.
Außerdem sind bestimmte während der Wohlverhaltensphase erlangte Vermögenswerte herauszugeben, und zwar:
- Erbschaften zur Hälfte
- Schenkungen zur Hälfte (mit Ausnahme von Gelegenheitsgeschenken und Geschenken von geringem Wert) sowie
- Gewinne aus Lotterien und anderen Gewinnspielen in voller Höhe
Für die Gläubiger geht die Restschuldbefreiung häufig mit einem großen Verlust einher. Sie können die Restschulden nicht mehr durchsetzen und gehen damit (zumindest teilweise) leer aus. Deshalb wird der Schuldner in Form von Obliegenheiten in die Pflicht genommen. Bemüht er sich nicht hinreichend um einen Schuldenabbau während der Privatinsolvenz und verstößt er gegen die oben genannten Regelungen, droht ihm die Versagung der Restschuldbefreiung.
Mehr zur Restschuldbefreiung im Video
Quellen und weiterführende Links
- BMJV: FAQ zum Regierungsentwurf
- Pressemitteilung des BMJV: Verkürztes Restschuldbefreiungsverfahren auf den Weg gebracht
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie um info ob es korrekt ist das mein erhöhter Freibetrag von 1729,99 € (Verheiratet) wieder gekürzt werden kann wenn meine Frau ein eigenes einkommen hat?
Für Ihre Bemühungen im voraus besten dank.
Mit freundlichen Grüßen
R. K.