Ist die Rente pfändbar? Welcher Betrag bleibt pfändungsfrei?

Das Wichtigste zur Frage „Kann eine Rente gepfändet werden?“

Ist die gesetzliche Rente pfändbar?

Ja, die gesetzliche Rente ist pfändbar. Es gelten die gleichen Regelungen wie für Arbeitseinkommen.

Wie viel meiner Rente darf denn gepfändet werden?

Wie viel gepfändet werden darf, hängt von den Pfändungsfreigrenzen sowie den Angaben in der Pfändungstabelle ab. Allerdings sind monatliche Rentenbezüge von bis zu 1.499,99 Euro unpfändbar.

Sind zukünftige Rentenbezüge pfändbar?

Ja, in gewisser Weise,denn auch die Pfändung von Rentenanwartschaften – also einem zukünftigen Rentenanspruch – ist möglich.

Pfändung von Renteneinkünften: So kommen Gläubiger an ihr Geld

Ob die Rente pfändbar ist, fragen sich viele Betroffene.
Ob die Rente pfändbar ist, fragen sich viele Betroffene.

Zu einer Pfändung kann es kommen, wenn Gläubiger keinen anderen Weg mehr sehen, um einen Schuldner dazu zu bringen, seine Schulden zu bezahlen. Hierzu muss der Gläubiger zunächst einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und anschließend einen Vollstreckungstitel erwirken. Mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (kurz PfÜB) ist die Pfändung dann möglich.

Zusätzlich spielt pfändbares Einkommen eine Rolle bei der Privatinsolvenz. Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner einen Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben, welcher das Geld wiederum an die Gläubiger verteilt.

Nun stellt sich für viele Betroffene die Frage, ob nur Arbeitseinkommen oder auch Ansprüche aus der gesetzlichen Rente pfändbar sind. Grundsätzlich gilt: Beziehen Sie eine Altersrente, so kann diese gepfändet werden. Es gelten die gleichen Regeln wie für Arbeitseinkommen.

Pfändung von Rentenanwartschaften

Zusätzlich ist zu beachten, dass auch Rentenanwartschaften gepfändet werden können. Das bedeutet, dass sein zukünftiger Rentenanspruch betroffen ist. Erreicht der Schuldner das Rentenalter und liegt die Auszahlungssumme über den Pfändungsfreigrenzen, so kann der Gläubiger eine Pfändung vornehmen.

Doch warum setzen Gläubiger auf diese Vorgehensweise? Sie möchten so mehr Druck auf die Schuldner ausüben. Letztere sollen sich davor sorgen, im Alter nicht ausreichend Geld zur Verfügung zu haben. Als Reaktion erhoffen sich die Gläubiger, dass die Schuldner ihre Schulden schnell abtragen, um der Pfändung von Rentenanwartschaften zu entgehen.

Ist die Riester-Rente pfändbar? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof im November 2017 beantwortet (Az.: IX ZR 21/17). Diese spezielle staatlich geförderte, aber privat finanzierte Rente darf nicht gepfändet werden, wenn drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Die Rente ist zum Zeitpunkt der Pfändung förderfähig.
  2. Es wurde bereits ein Zulagenantrag für die entsprechenden Beitragsjahre gestellt.
  3. Es liegen die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage vor.

Pfändung der Rente – Welcher Freibetrag ist zu berücksichtigen?

Pfändung der Rente: Zahlt die deutsche Rentenversicherung, gelten Pfändungsfreigrenzen.
Pfändung der Rente: Zahlt die deutsche Rentenversicherung, gelten Pfändungsfreigrenzen.

Die gesetzliche Rente ist also pfändbar wie Arbeitseinkommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Person durch eine Rentenpfändung mittellos wird. Es wird nur ein Teil der Bezüge gepfändet, damit der Betroffene weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten und – falls nötig – seinen Unterhaltspflichten nachkommen kann.

Dabei sind die Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850c ZPO zu beachten. Vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2025 gilt eine Freigrenze in Höhe von 1.499,99 Euro für Personen, die niemandem Unterhalt zahlen müssen. Liegt Ihre Rente (netto) darunter, kann nichts gepfändet werden. Je nach Anzahl der Personen, denen Sie gegenüber unterhaltspflichtig sind, steigen die Pfändungsfreigrenzen. Welcher Teil von Ihrer gesetzlichen Rente pfändbar ist, können Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen. Bei Fragen zu diesem Thema erhalten Sie auch eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung auf Online-Schuldenanalyse **.

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Droht eine Kontopfändung, sollten Schuldner so schnell wie möglich ein Pfändungsschutz-Konto – kurz P-Konto – einrichten lassen. Pro Monat ist so ein Guthaben von 1.500 Euro geschützt. Auf Nachweis lässt sich der Betrag für den Pfändungsschutz erhöhen.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

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71 Gedanken zu „Ist die Rente pfändbar? Welcher Betrag bleibt pfändungsfrei?

  1. Kurt

    Guten Tag,

    ich bezihe eine Altersrente und bin meiner Frau gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.

    Wie weise ich denn der Rentenverischerung nach, das ich meiner Frau zum Unterhakt verpflichtet bin?

    Unterhalt erhälte meine Frau lediglich in Naturalien und eben was sie sonst noch so benötigt!

    Herzlichen Dank.

  2. Bettina

    Hallo, es ist ein bisschen kompliziert!
    Ich bin auf einen Betrüger reingefallen, habe in Österreich und Deutschland ein Cafe/Restaurant auf gemacht! Habe ihm die Konzession für Geld vermietet! Nachdem die Gastronomie nichts einbrachte, sind wir zum Schuldnerberatung in Österreich gegangen. Der Betrüger beantragte in Traunstein Insolvenz! Es wurde mir erklärt, das man nicht in Österreich und Deutschland Insolvenz beantragen konnte – mir wurde ja nichts gesagt das man dies nicht machen kann! So kam alles nach Traunstein! Seit 2016 läuft die Insolvenz!
    Jetzt meine Frag: Ich bekomme in Februar 2020 meine Pension in Österreich mit 13.und 14. Gehalt – wieviel wird ungefähr abgezogen? Weiters bekomme ich in Deutschland eine Rente von ca. € 50,-. Wenn ich mich abfertigen lasse, muss ich in Insolvenz alles geben?
    In September habe ich in Wels OÖ, eine Verhandlung! Der Betrüger hat eine lange List, die er betrogen hat! Wenn ich Insolvenz in Deutschland habe, muss ich dann in Österreich auch noch was zahlen?
    Soll ich in Österreich auch P- Konto errichten? Ich bin Österreicherin!
    Vielen Danke in Voraus

    1. Bernd

      Wenn das geht, weil Sie in beiden Ländern Einkommen oder Rente haben, dass unabhängig von einander pfändungsschutzbedürftig ist. Dann ja. Mir ist aber nicht bekannt, dass es in Österreich P- Konten wie in Deutschland gibt mit Pfändungsschutz zur Existenzsicherung. Wäre gut, wenn es sowas in der gesamten EU gäbe damit jeder über ein Existenzminimum unabhängig von schuldrechtlichen Verpflichtungen hat.

  3. Jo-Nico

    Ich alleinstehend, Rentner 66 Jahre, habe meine Rent 320€ auf ein Sparkonto bekommen, da ich kein Girokonto habe. Nun hat ein Gläubiger dieses Sparbuch gepfändet!
    Habe ich noch eine Chance an meine Rente zu kommen?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jo-Nico,
      im Falle einer Pfändung empfiehlt es sich immer, ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto einzurichten, um das dort eingehende Geld bis zum Freibetrag vor der Pfändung zu schützen. In Ihrem Fall ist es ratsam, sich von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt beraten zu lassen. Mithilfe eines Beratungshilfescheins vom zuständigen Amtsgericht müssen Sie keine Anwaltskosten bezahlen, lediglich eine Gebühr von 15 Euro.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  4. Kurt

    Hallo,
    wie weise ich denn die Unterhaltspflicht bei der Rentenversicherung bzgl. einer Pfändung nach?
    Reicht da die mir schon vorliegende Bescheinigung für den Freibetrag für mein P-Konto aus?

    Vielen Dank!

  5. Peter

    Guten Tag,
    ich werde am 01.08.2019 Rentner. Meine zu erwartende Rente liegt deutlich unter der Pfändungsfreigrenze. Die Knappschaft Rentenstelle schickte mir nun ein Schreiben, dass die BG Bauwirtschaft Frankfurt/M. eine Forderung aus dem Jahre 1992 über die Rentenstelle einziehen will. Fazit, man will monatlich 423 € von meiner Rente einbehalten. Mir würden ca. 400 € zum Leben bleiben.
    Ich habe erst einmal Widerspruch eingelegt.
    Was können Sie mir raten?

  6. Rolf

    Guten Tag,

    kann in einem Privat-Insolvenzverfahren die Witwerrente der verstorbenen Frau (ca.200,–€) angerechnet werden ?

  7. Sosnowski

    Halo ich bekomme 1348€ rente und bei bank hab 3600€ Schulden.Wiefil € Bank kann von meine rente monatlich für Schulden Zehen Andreas Danke für Antwort

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo,

      beziehen Sie die herkömmliche Altersrente, ist die aktuelle Pfändungstabelle anzuwenden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. Wolfgang F.

    Leider bleiben viele Fragen unbeantwortet, obwohl die Antwort gar nichts mit unerlaubter Rechtsberatung zu tun hat. Und leider kann ich auch für mich bezüglich der Pfändbarkeit meiner Altersrente von netto 243.- Euro keine brauchbaren Antworten oder Ratschläge oder Hinweise finden. Für mich völlig unverständlich ist die stetige Verweisung auf ein sog. Pfändungsschutz-Konto (P-Konto): entweder darf jemand die gesetzliche Altersrente unter 1139.- € pfänden oder nicht! Falls diese nicht pfändbar ist, gilt diese Regelung generell, wozu brauche ich dann ein Pfändungsschutz-Konto? Es muss hier eine klare gesetzliche Regelung geben, unabhängig von der Art des Kontos. Und da Gesetz Gesetz ist und Gesetz bleibt, muss das in jedem Fall zur Anwendung kommen. Kann mir also das Schuldnerberatungsteam zweifelsfrei sagen, die Pfändung einer geseztlichen Altersrente von 243.- € ist rechtens und möglich oder nicht rechtens und unmöglich? (kein weiteres Einkommen auch keinerlei Unterstützung durch staatliche Stellen im Zuge der Grundsicherung!) Diese Antwort ist in keiner Weise mit einer rechtlichen Beratung verbunden.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Wolfgang,

      eine „zweifelsfreie“ Aussage erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Giusepe F.

    Bin Rentner 66 jahre ( 846 € netto )am 2.3.2018 hat mir eine Kredit
    angedreht blitzschnell ohne Beratung
    Auzahlungsdetrag. 4.800.00 €
    Schutzbrief. 0.00€
    Netto gesamt. 4800.00€
    Sollzins . 2581.38€
    Gesamt. 7381.38€
    monat.rate.1.5.2018. 119× 61.60€
    1.4.2028. 1× 50.98 €
    Werde am 15.09.2019 in die heimat. zurúck fahren fefinitiv. ( was mache ich mit Kredit ? Kann ich rente 946€ mit ins ausland mitnehmen?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Giusepe,

      Rentenzahlungen werden in der Regel auch dann weiter geleistet, wenn Sie ins EU-Ausland ziehen. Den Kredit müssen Sie weiterhin abzahlen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. Bruno S.

    Hallo
    Ich lebe in Polen und beziehe 620 EU Rente aus Deutschland diese wurde mir komplet gepfändet
    Was kann ich tun
    Ich bin komplett Mittellos u benltige dringend Herzmedikamente
    Ich würde mich auf Ratschläge freuen
    lg Bruno S.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Bruno,

      in der Regel sollten auch in Ihrem Fall gewisse Freigrenzen beachtet werden müssen. Ein Anwalt kann Sie beraten und empfehlen, wie Sie am besten vorgehen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. Kai K.

    Guten Tag,
    ich bekomme Erwerbsminderungsrente von 1217€ und die Rente ist höher als die 1139,99€ die ja der Mindestpfändungsfreibetrag ist. Ich bin nicht Unterhaltspflichtig. Kann ich nun den pfändbaren Teil bei der Pfändungstabelle ablesen bei 1217€ wären das 53,34€ oder zählt bei der EU Rente 1139,99€ und nicht mehr?
    Vielen Dank

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Kai,

      die Erwerbsminderungsrente gilt als Einkommen. Laut Pfändungstabelle wären also 53,34 Euro pfändbar.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Dietmar P.

    Didi
    Frage: Wie kann es sein, dass die §§ 52;51 SGB I den § 850c InsO aushebeln? Bin Rentner mit 1.144,99 € Rente. Man will trotz Freibetrag von 1.139.99 € rund 130,00 € verrechnen.
    Danke für eine Antwort

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Dietmar,

      Rechtsberatung erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Andy S.

    Liebes Team der Schuldnerberatung,
    ich betreue ehrenamtlich eine ältere Dame. Sie bezieht zusätzlich zu ihrer Altersrente (ca. 700€) eine Witwenrente (ca. 500€). Ist der Freibetrag laut Pfändungstabelle auf beide Rentenarten anzuwenden oder bezieht sich dieser ausschließlich auf die eigene Rente?

    Vielen Dank!

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Andy,

      die Altersrente ist grundsätzlich pfändbar, die Witwenrente ist unter gewissen Voraussetzungen unpfändbar. Sollte die Witwenrente in diesem Fall pfändbar sein, wird der Betrag zur Altersrente hinzugerechnet.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. Yvonne

    Guten Tag!
    Mein Vater hat die erforderliche Mindest-Beitragszeit für die gesetzliche Rentenversicherung nicht erreicht und nun besteht die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung gezahlter Rentenbeiträge (Arbeitnehmer-Anteil). (Die Alternative mit einer einmaligen Beitragsnachzahlung in die Rentenversicherung ist keine Option)
    Nun hat mein Vater zudem eine Kontopfändung (P-Konto ist vorhanden).
    Darf die Rückerstattung gepfändet werden?
    Zur Info: Die Rückerstattung liegt über dem monatlichen Pfändungsfreibetrag.
    Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung!

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Yvonne,

      grundsätzlich sind Beitragserstattungen in der Regel pfändbar, wenn diese den Freibetrag übersteigen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Gert

    Hallo!
    Ich habe ein P-Konto mit den normalen Freibeträgen. Zum 01.02. habe ich Altersrente beantragt; der Antrag ist noch nicht beschieden. Es wäre also möglich, dass ich ende März eine Rentennachzahlung zusammen mit der März-Rente bekomme. Dieser Betrag würde den Freibetrag überschreiten. Was raten Sie mir?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Gert,

      hierzu sollten Sie Kontakt mit der Bank aufnehmen.

      Ihr Team von schuldnerbeartung.de

  16. Peter A.

    Ich habe aus früheren Zeiten eine Schuld bei der KK nun wird mir monatlich von 131.67 Rente 50 €• abgezogen habe Einspruch dagegen gemacht wurde abgewiesen ist das rechtens
    mfg

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Peter,

      ohne detaillierte Einblicke in die Umstände ist eine Prüfung nicht möglich. Des Weiteren dürfen wir hier keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher müssen wir Sie an einen Anwalt verweisen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Rene S.

    Hallo

    Ich schreibe Ihnen heute , da diesem Monat etwas komisches passiert ist. Die Rentenauszahlung betrug 0.01 € = 1 cent.
    Es liegt keine Pfändung vor oder ein Titel vom Amtsgericht.
    Parallel sind aber 3 Monatsbeiträge vom Altersheim fällig.
    Kann das Seniorenheim ohne Mahnverfahren oder ohne Wissen der Familien Rentenzahlungen pfänden obwohl keine Vorsorgevollmacht vorliegt seitens des Pflegeheims ??
    Wie muss ich mich verhalten ?

    Gruß
    Rene

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Rene,

      grundsätzlich sind Pfändungen in der Regel nur mit einem entsprechenden Beschluss bzw. Titel möglich. Hinweise zum weiteren Vorgehen erhalten Sie bei einem Anwalt. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. L.Hofmann

    Meine Frau hat €615.- Rente
    Jetzt wurde Ihr Konto gepfändet
    Sie kann nicht an ihre Rente

  19. Manuela W.

    Mein Mann bekommt Altersrente bekommt 790.euro.Aok und Berufsgenossenschaft von 2005 soll gepfändet werden. Ich bekomme eine Rente von 979.wird meine mit angerechnet und ist die Rente zusammen pfandbar

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Manuela,

      bei Ihnen kann in der Regel nur gepfändet werden, wenn Sie auch für die Schulden verantwortlich sind bzw. für diese unterschrieben haben.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Akgün B.

    Moin ich habe schulden bei der Bank können die auf meine rente von 400 Euro pfenden habe kein anderes ein kommen ich weiss bloß nicht op ich einen Vertrag bei der Bank unterschrieben habe wo die bank pfenden kann was nu

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Akgün,

      eine Pfändung ist nur dann möglich, wenn Ihr Einkommen (dazu gehört auch die Rente) die für Sie geltende Freigrenze übersteigt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Emin

      Hallo. Mein Vater bezieht 650.euro Rente. Vor kurzem wurde sein Konto gesperrt weil er von früher eine Rechnung offen hatte., also gepfändet. Geht das, kann mann komplett sein Konto sperren.

  21. Siegfried

    Ich bekomme 630€ Rente kann der zoll meine Rente pfänden

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Siegfried,

      eine Pfändung ist möglich, wenn der für Sie gültige Freibetrag überstiegen wird. Das sollte hinsichtlich der Höhe Ihrer Rente nicht der Fall sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  22. Sonja

    GUte tag ..

    Wie sieht es mIT dem Rückkaufswert von Rentenversicherung aus die unter 800 Euro liegen ?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Sonja,

      handelt es sich um eine private Rentenversicherung, die nicht vorzeitig gekündigt werden kann, ist gar keine Pfändung möglich. Bei anderen Arten der Altersvorsorge ist eine Pfändung meist möglich.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  23. Ann-Christin

    Hallo 🙂
    Folgendes… Meine Mutter erhält ca 800€ Erwerbsverminderungsrente. Da mein Vater damals über ihren Namen verschiedene Sachen im Internet bestellt hat,muss sie seine Schulden begleichen. Sie wohnt alleine mit mir (ich bin 18 Jahre alt und bekomme selber festes Einkommen) in einer Wohnung. Kann ihr Konto überhaupt gepfändet werden ? Es muss doch noch „Geld über bleiben“,damit sie die Miete etc. bezahlen kann und „Leben muss sie ja auch noch“ (also Einkaufen etc)

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Ann-Christin,

      grundsätlzich darf nur das Geld gepfändet werden, welches den jeweils gültigen Freibetrag laut Pfändungstabelle übersteigt. Bei einer Kontopfändung kann jedoch das Konto komplett gesperrt werden. Aus diesem Grund sollte Ihre Mutter so schnell wie möglich ein P-Konto einrichten. Damit ist ein Freibetrag von mindestens 1.133,80 Euro pro Monat geschützt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  24. Joachim

    Meine Frau erhält 685€ Erwerbsunfaehigkeitsrente. Die Schulden sind mit ihrem verstorbenen Exmann also vor unserer Ehe entstanden. Kann diese gepfändet werden? Weil mein Verdienst geht dem Inkasso nichts an. Muss ich denen den Einkommenssteuerbescheid und die Familienversicherung zur Verfügung stellen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Joachim

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Joachim,

      je nach Höhe Ihres Einkommens könnten Sie Ihrer Frau gegenüber zu Unterhalt verpflichtet sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Beate S

        Das stimmt nicht ganz. In Anbetracht der geringen Höhe der EU-Rente Ihrer Frau und Ihrer Erwerbsunfähigkeit kann gegen Sie ein pfändbarer Unterhaltsanspruch bestehen. Dieser hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.

        1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

          Hallo Beate,

          vielen Dank für die Anmerkung. Wir haben die Antwort entsprechend geändert.

          Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. Sabine F.

    Darf Erziehungsrente und Halbweisenrente gepfändet werden ?Wenn ja In welcher Höhe ? Ich bin Berufstätig und habe 1 Kind .

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Sabine,

      unter Umständen können Leistungen dieser Art gepfändet werden, wenn sie die Pfändungsfreigrenze übersteigen. Beachten Sie, dass in der Regel nur Ihr eigenes Einkommen gepfändet werden darf.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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