Das Wichtigste zur Frage „Kann eine Rente gepfändet werden?“
Ja, die gesetzliche Rente ist pfändbar. Es gelten die gleichen Regelungen wie für Arbeitseinkommen.
Wie viel gepfändet werden darf, hängt von den Pfändungsfreigrenzen sowie den Angaben in der Pfändungstabelle ab. Allerdings sind monatliche Rentenbezüge von bis zu 1.499,99 Euro unpfändbar.
Ja, in gewisser Weise,denn auch die Pfändung von Rentenanwartschaften – also einem zukünftigen Rentenanspruch – ist möglich.
Inhalt
Pfändung von Renteneinkünften: So kommen Gläubiger an ihr Geld
Zu einer Pfändung kann es kommen, wenn Gläubiger keinen anderen Weg mehr sehen, um einen Schuldner dazu zu bringen, seine Schulden zu bezahlen. Hierzu muss der Gläubiger zunächst einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und anschließend einen Vollstreckungstitel erwirken. Mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (kurz PfÜB) ist die Pfändung dann möglich.
Zusätzlich spielt pfändbares Einkommen eine Rolle bei der Privatinsolvenz. Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner einen Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben, welcher das Geld wiederum an die Gläubiger verteilt.
Nun stellt sich für viele Betroffene die Frage, ob nur Arbeitseinkommen oder auch Ansprüche aus der gesetzlichen Rente pfändbar sind. Grundsätzlich gilt: Beziehen Sie eine Altersrente, so kann diese gepfändet werden. Es gelten die gleichen Regeln wie für Arbeitseinkommen.
Informative Ratgeber rund um die Pfändbarkeit von Einkommen & Vermögen:
In welcher Höhe ist Einkommen pfändbar? Mehr dazu lesen Sie in unseren Ratgebern zur Pfändungsfreigrenze und der Pfändungstabelle.
Pfändung von Rentenanwartschaften
Zusätzlich ist zu beachten, dass auch Rentenanwartschaften gepfändet werden können. Das bedeutet, dass sein zukünftiger Rentenanspruch betroffen ist. Erreicht der Schuldner das Rentenalter und liegt die Auszahlungssumme über den Pfändungsfreigrenzen, so kann der Gläubiger eine Pfändung vornehmen.
Doch warum setzen Gläubiger auf diese Vorgehensweise? Sie möchten so mehr Druck auf die Schuldner ausüben. Letztere sollen sich davor sorgen, im Alter nicht ausreichend Geld zur Verfügung zu haben. Als Reaktion erhoffen sich die Gläubiger, dass die Schuldner ihre Schulden schnell abtragen, um der Pfändung von Rentenanwartschaften zu entgehen.
Ist die Riester-Rente pfändbar? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof im November 2017 beantwortet (Az.: IX ZR 21/17). Diese spezielle staatlich geförderte, aber privat finanzierte Rente darf nicht gepfändet werden, wenn drei Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Rente ist zum Zeitpunkt der Pfändung förderfähig.
- Es wurde bereits ein Zulagenantrag für die entsprechenden Beitragsjahre gestellt.
- Es liegen die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage vor.
Pfändung der Rente – Welcher Freibetrag ist zu berücksichtigen?
Die gesetzliche Rente ist also pfändbar wie Arbeitseinkommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Person durch eine Rentenpfändung mittellos wird. Es wird nur ein Teil der Bezüge gepfändet, damit der Betroffene weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten und – falls nötig – seinen Unterhaltspflichten nachkommen kann.
Dabei sind die Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850c ZPO zu beachten. Vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2025 gilt eine Freigrenze in Höhe von 1.499,99 Euro für Personen, die niemandem Unterhalt zahlen müssen. Liegt Ihre Rente (netto) darunter, kann nichts gepfändet werden. Je nach Anzahl der Personen, denen Sie gegenüber unterhaltspflichtig sind, steigen die Pfändungsfreigrenzen. Welcher Teil von Ihrer gesetzlichen Rente pfändbar ist, können Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen. Bei Fragen zu diesem Thema erhalten Sie auch eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung auf Online-Schuldenanalyse **.
Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!
Droht eine Kontopfändung, sollten Schuldner so schnell wie möglich ein Pfändungsschutz-Konto – kurz P-Konto – einrichten lassen. Pro Monat ist so ein Guthaben von 1.500 Euro geschützt. Auf Nachweis lässt sich der Betrag für den Pfändungsschutz erhöhen.
Hallo
Ich war vor 30 Jahre selbstständig und wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Ich konnte deshalb niemals ein Insolvenzverfahren durchziehen. Das wurde mir untersagt. durch lange Selbstständigkeit bekomme ich mit meiner Frau zusammen nur 980 € Rente sowie 389 € Miet bei Hilfe. Jetzt zieht mir die Rentenanstalt 89 € ab. Mit der Begründung offene Sozialabgaben der KK wären pfändbar. Wir liegen daher jetzt sogar noch unter dem Grundsicherungssatz. Da die Rente von mir und meiner Frau zusammen gefasst wird, wird sie ja jetzt quasi mit zur Verantwortung gezogen. Dürfen die das überhaupt? Aus meiner Sicht ist das eine Umgehung der Pfändungsfreigrenzen. Ich habe leider kein Geld um mir einen Anwalt nehmen zu können.
Bei mir wird ein Teil der Rente gepfändet. Jetzt muss ich Steuern nachzahlen.
Wie ist das mit der Berechnung der Rentenpfändung? BeiArbeitnehmern wird der Nettolohn zugrundegelegt. Bei mir aber Rente minus Krankenkasse, die Stuer wird nicht berücksichtigt. Ich zahle also im Verhältnis zu einem Arbeitnehmer mehr. Ist das in Ordnung oder muss die Steuernachzahlung bei der Pfändung berücksichtigt werden?
Weiß jemand wie das gehandhabt wird?
Die kkh hat einen Titel gegen mich. Ich bekomme 950€ Rente . Davon möchte die Drv 475 € an die kkh überweisen. Gilt hier keine Pfändungsfreigrenze ?
Mein Mann ist leider Anfang des Jahres unerwartet verstorben. Wir hatten beide noch einen Kredit aus füherer Zeit zu begleichen. Das Erbe wurde von der Familie ausgeschlagen und bei mir als Ehefrau wurde seinerzeit versäumt sich diese Forderung titulieren zu lassen. Was bedeutet das für mich.
Ich habe ein P Konto ich bekomme 900,00 Rente .Habe jetzt eine Nachzahlung von 2400 Euro bekommen habe Pflegestufe 2 (316,00 Euro Ist mein Freibetrag
dann höher?
Hallo,
vor zwei Tagen wurde mir mitgeteilt, dass ein aus dem Jahre 2008 stammendes Urteil des Amtsgerichts, von dem ich keine Kenntnis hatte, da die Unterlagen anscheinend an meinen Exmann gegangen sind. Bis zum Tag des Schreiben der Rentenanstalt vor zwei Tagen wusste ich gar nicht, dass ich Schulden habe. Ich habe nie eine Mahnung oder ähnliches erhalten. Dadurch, dass ich aufgrund eines bevorstehenden Umzuges Auskunft von der SCHUFA benötigte, hat das Rechtsanwaltsbüro, was die Schulden aufgekauft hat, festgestellt, dass da noch Forderungen eingetrieben werden können. Nun habe ich mit 73 Jahren plötzlich 25.000,– € Schulden, von den ich nichts wusste. Mir wird soviel abgezogen, dass ich nach Zahlung von Miete, Nebenkosten, Telefon etc. keinen Cent mehr habe. Ganz im Gegenteil. Ich verfüge über minimale Rücklagen, so dass ich spätestens im März nächsten Jahres obdachlos bin. Vielleicht hat jemand einen Rat für mich. Vielen Dank
ich bin rentner und lebe mit meine er familie in algerien 2015 haben wir uns in deutschland abgemelldet nun hat sich das finanzamt gemeldet mit einen steuer nachzahlung von rast 10000 .euro lch beziehe eine altersrente von1470 euro ich bin meinner freu gegenuebr unterhatlspflichtg und lliege mlt meiner rente unter derpfaendungs freien betreg in deutchland gelte ich als arm und hier soll ich mal eben innerhalb von 1 monat fast 10000 euro abdruecken wenn es nlcht so ernst waere koernnte man sich totlachen
wilhelm
Sehr geehrte Damen und Herren
ich bin Deutscher Wohne in Berlin.
Habe jahrelang in Polen gearbeitet,und bekomme Polnische Rente.
Der Pfändung frei betrag ist in Deutschland ca 1170 Euro
in Polen sind es 1300 zl ca 300 Euro
Welcher Pfändung s betrag ist n meiner Situation rechtskräftig
Vielen Dank für eine Rückmeldung
mit freundlichen Grüßen
Jürgen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Eine Bank hat sowohl auf meine gesetzliche als auch auf meine private Direktversicherung (Betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung) eine Pfändung. Diese sind vor der privaten Insolvenz , in der ich mich momentan befinde, beantragt worden. Nun teilte man mir mit, dass diese Pfändungen auch nach der Restschuldbefreiung bestand hätten. Das hieße also, sobald ich dann in Rente gehen wird mein Anspruch gepfändet.
Stimmt das und gibt es Möglichkeiten dies zu vermeiden?
Mit freundlichen Grüßen
Steffen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 15.01.2019 im Verbraucherinsolvenzverfahren (mit Verwaltungs- und Verfügungsbeschluss)
Nun hat mir die DRV- BW die volle Erwerbminderung für Juli 2017 bis August 2018 gewährt und eine Nachzahlung i. H. v. ca 4400 € auf mein P Konto ausgezahlt.
Meine Frage wäre, ob hier eine Pfändung in Frage käme, bei dem es sich um einen Zeitraum vor Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens handelt?
Sehr verehrte Damen und Herren,
Habe da ein Pfändungsproblem und eine Bitte für Ihre Antwort. – Vielen herzlichen Dank.
Wir haben einen Notariellen Schuldanerkenntnis – Vertrag mit einem Ehepaar geschlossen und haben dafür eine Vollstreckbare – Ausfertigung. Der Ehemann hat nach seiner Insolvenz die Restschuldbefreiung bekommen. Die Ehefrau bekommt eine Rente von 794 Euro und der Ehemann eine Rente von 2112 Euro pro Monat. Welcher Betrag kann bei diesem Ehepaar gepfändet werden? – Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen
Albrecht
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin Rentner und 67 Jahre alt. Ich lebe auf den Philippinen und bin dort verheiratet. Meine Frau hat eine 8jährige Tochter mit in die Ehe gebracht.
Meine Rente beträgt 1245,67€ Netto da ich in D abgemeldet bin. Meine Schulden waren bei 1 Bank 500€ privat. Bei einer anderen Bank waren es ca. 3000€ auf dem Konto meiner insolventen Firma. Bei den 500€ habe ich mehrmals per Mail geschrieben,daß ich nicht zahlen kann. Bei der anderen Bank hab ich das ebenfalls gemacht weil ich den Kontostand wissen wollte,da ich laut Vereinbarung 30€ monatlich bezahle. Ich hab nie eine Antwort bekommen. Also hab ich die Zahlung eingestellt. Auch telef. ließ sich mein Sachbearbeiter immer verleugnen.
Meine Rente geht auf ein Konto bei tranferwise das sich in Belgien befindet,da die am günstigsten sind und den besten Wechselkurs haben. Ich gehe davon aus, daß die Banken sich an ein Amtsgericht gewendet haben. Was kann ich machen, wenn die meine Rente direkt bei der DRV pfänden,obwohl ich unter der Pfändungsgrenze liege.
Mit freundlichen Grüßen
Gustav
Da brauchst du keine Sorgen haben denn die Rentenversucherung hält diesen Pfändungsfreibetrag von neu 1409,99 Euro ein und so kann man nicht direkt bei der Rentenvers. pfänden sodass die nur noch ein Teil auszahlt.
Und Der pfändungsfreie Betrag ist die Nettorente also abzüglich Krankenkassebetrag oder Krankenkassenzuschuss sodass wenn die Rente mit Zuschuss zur Krankenkasse mit 1550 Euro ausgezahlt wird kann auch nichts gepfändet werden
Denn ohne diesen Zuschuss liegt Nettorente bei diesen 1430 Euro sodass nur 20 Euro gepfändet werden dürften
Kannst du mir bitte zurück schreiben ich hab auch eine Frage..
lg Micha
Hallo und guten Tag,
mein Ex- Ehemann zahlte weder Trennungsunterhalt für mich und meine Tochter noch einen nachehelichen Unterhalt.
Nun möchte ich , da ein Titel aus dem Trennungsjahr vorliegt eine Rentenpfändung vornehmen lassen.
Er hat jedoch jeden Kontakt zu Freunden und Familie abgebrochen, hielt sich im nichteuröpäischen Ausland sowie in Deutschland auf. Seine deutsche Rentenkasse ist mir aus den Scheidungsunterlagen bekannt.
Wie kann ich am Besten vorgehen. Habe durch Krankheit selber keine Einnahmen.aus Erwerb,
Antworten ↓
Hallo und guten Tag,
mein Ex- Ehemann zahlte weder Trennungsunterhalt für mich und meine Tochter noch einen nachehelichen Unterhalt.
Nun möchte ich , da ein Titel aus dem Trennungsjahr vorliegt eine Rentenpfändung vornehmen lassen.
Er hat jedoch jeden Kontakt zu Freunden und Familie abgebrochen, hielt sich im nichteuröpäischen Ausland sowie in Deutschland auf. Seine deutsche Rentenkasse ist mir aus den Scheidungsunterlagen bekannt.
Wie kann ich am Besten vorgehen. Habe durch Krankheit selber keine Einnahmen.aus Erwerb,
Beziehe 884.12 AltersRente liege mit GEZ im Widerspruchsverfhren.trotzdem wurde mein ganze Rente einbehalten.sonst habe ich kein Einkommen bin mittellos.ist das rechtens
Nein ist nicht rechtens nach meiner Meinung. Renten sind gleichzusetzen wie Arbeitseinkommen. Daher gilt der pfändungsfreibetrag nach § 850c zpo laut pfändungstabelle. Ihre Rente ist darunter und damit pfandfrei. Die bfa hat dies zu prüfen. Am besten senden Sie der bfa eine Bescheinigung nach den §§ 901 – 903 zpo bzw 850c zpo und wandeln ihr Girokonto in ein pkonto um.
Hallo guten Abend,
ich betreue meinen Bruder (lebt in Baden Württemberg). Da er schwer krank ist (Schwerbehindertenausweis) erhält er nun ab 12/2018 eine vorge-
zogene Rentenleistung. Lt. Bescheid 1.032,62€ (ab 2023) und jetzt 876€. Leider gibt es wohl Forderungen in Höhe von ca. 70.000€ einer Krankenkasse.
Der war selbst. und da er sich nicht abgemeldet hatte, wurde sein Beitrag auf den Höchstsatz gesetzt (750€, vorher 340€).
Es sind Tausende an Säumniszuschlägen angefallen. Nun hat die RV von Karlsruhe erklärt, dass die Krankenkasse ca. 400€ mtl. pfänden will.
Meine Frage: gibt es hierzu eine ges. Grundlage in Württemberg? Kann es sein, dass fast die 1/2 der Rente gepfändet werden darf?
Meinem Bruder bleiben nur 476€! Es wäre sehr nett, wenn ich eine kurze Info erhalten könnte.
Lieben Dank!
Kaum zu glauben was finanziell so alles abgeht,
Das ist der blanke Wahnsinn
Hallo, mein Vater bezieht 305,-Euro Witwerrente und umgerechnet 300,-Euro Auslandsrente. Er lebt im Ausland und hat ein P-Konto. Er kann knapp mit den beiden Rentenlöhne seinen Lebensunterhalt bestreiten. Er hat seit über 3 Jahren ca.2300,-Euro Schulden an die Krankenkasse. Bis jetzt hat er nur Mahnbriefe von der KK bekommen. Bei dem neuen Rentenbescheid hat er festgestellt, dass die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte von der Witwerrente für die KK einbezogen und abgeführt hat. Ist das nicht Rechtswidrig?
rechtswidrig
Hallo, ich lebe in Kanada und bekomme seit 4 Jahren meine Deutsche Altersrente in Höhe von 860.00 Euro was soeben zum Leben reicht. Ausserdem bekomme ich vom Kanadischen Staat ca. 350.00 CAD und von meinem Mann seiner Rente ca. 100.00 CAD Unterstützung. Nach fast 3 Jahren hatte sich das Deutsch Finanzamt zum ersten mal gemeldet und mir Formulare zum ausfüllen geschickt. Es wurden Fragen gestellt mit denen ich nichts anfangen kann. Ich hatte ihnen meine Kanadischen Einkünfte mitgeteilt und eine Rechnung bekommen die einfach nicht bezahlen konnte. Inzwischen wollen sie beinahe 6000.00 Euro haben und mir im Abstand von ein paar Tagen zwei Pfändungsverfügungen zugeschickt. Was kann ich da machen, wenn sie meine Rente einbehalten, wovon soll ich Leben? Das sind ja fast 6 monate meiner Rente. Wieviel können sie im Monat einbehalten? Schon jetzt herzlichen Dank
Hallo,
meine Mutter hat vom Gericht ein Pfändungsbeschluss eines Inkasso bekommen. Es ging ein Pfändungsbeschluss auch die Rentenversicherung .
1. Hat Sie vor einem Jahr den Finger gehoben beim Gerichtsvollzieher (EV)
2. Witwenrente 1143 Euro plus Altersrente 502 euro
Meine Frage:
Werden diese beide Renten ( Witwenrente und Alterrente) zusammen addiert und dann in der Pfändungstabelle den Pfändbaren Betrag gepfändet?
ODER Kann das Gericht beschließen komplett die 1143 Euro plus 502 EuroPfänden?
Pfändungstabelle Stand 2019
1179 Euro alleinstehende Freibetrag nicht Pfändbar
Besten Dank