Rente: Die wichtigsten Fakten zur Altersvorsorge

Das Wichtigste zur Rente

Was ist Rente?

Die Rente ist der Betrag, der Ihnen monatlich ausgezahlt wir, wenn Sie Ihr Arbeitsleben beenden und in den Ruhestand gehen. Welche Arten von Rente es gibt, erfahren Sie hier.

Rente: Ab wann können Sie in den Ruhestand?

Sie können regulär in die Altersrente gehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht haben. Diese Grenze wurde 2012 schrittweise von 65 Jahren auf 67 angehoben. Versicherte ab Jahrgang 1964 können mit 67 in eine abschlagsfreie Rente gehen. Ob Sie früher in Rente gehen können, lesen Sie hier.

Was sind Abschläge?

Abschläge sind Minderungen der Rentenhöhe, die anfallen, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen. Sie können nur unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente gehen, ohne Abschläge zahlen zu müssen. Diese finden Sie hier.

Weitere Ratgeber zur Rente:

Wer hat Anspruch auf eine Rente?

Wer hat in Deutschland Anspruch auf Rente?
Wer hat in Deutschland Anspruch auf Rente?

Jeder, der mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, hat einen Rentenanspruch, und erhält die Regelaltersrente. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen bzw. der Höhe der über die Jahre eingezahlten Beiträge. Auch die Kindererziehung und Pflege zählen zu diesen Mindestjahren und werden mitversichert.

Die Beiträge, die in die Rentenversicherung fließen, werden zum Teil vom Arbeitnehmer und zum Teil vom Arbeitgeber bezahlt. Es ist auch möglich, mehr als den Mindestbetrag in die Rentenversicherung einzuzahlen oder die Rentenhöhe durch Zusatzversicherungen zu erhöhen.

Wer bekommt keine Rente?

Von der Rente ausgeschlossen sind Langzeitarbeitslose, Arbeitsunfähige und andere Personen, die nie gearbeitet haben. In diesen Fällen werden zwar keine Beiträge an die Rentenkasse gezahlt, die Betroffenen erhalten aber auch keine Rente aus der Rentenkasse.

Rente für Beamte: Für Beamte sieht die Rentenversorgung anders aus. Sie bekommen keine Regelaltersrente, sondern eine Beamtenpension (auch Ruhegehalt genannt). Diese setzt sich aus den Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden zusammen.

Das Renteneintrittsalter und die Voraussetzungen der Regelaltersrente

Bei der Rente mit 63 fallen Abschläge ab
Bei der Rente mit 63 fallen Abschläge ab

Die Regelaltersrente ist die gesetzliche Rente, die jeder nach mindestens fünfjähriger Erwerbstätigkeit erhält. Diese Mindestversicherungszeit nennt sich Wartezeit. Die Regelaltersgrenze für die Rente in Deutschland steigt seit 2012 von 65 auf 67 Jahre. Wann Sie in Rente gehen können, ist vom Jahrgang abhängig. Sind Sie nach 1963 geboren sind, können Sie die Rente ab 67 Jahren antreten. Die Einzahlungen in die Regelaltersrente werden je zur Hälfte von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geleistet.

Die Regelaltersrente gliedert sich in vier Gruppen:

  • Regelaltersrente: Die „normale“ Regelaltersrente für jene, die die Rente mit 67 antreten.
  • Altersrente für langjährig Versicherte: Diese Rente kann ab 63 beantragt werden, wenn Sie mindestens 35 Jahre Wartezeit erreicht haben. Sie wird deshalb umgangssprachlich als die Rente ab 63 bezeichnet. Treten Sie die Rente mit 63 an, wird jedoch ein Abschlag gerechnet.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Besonders langjährig Versicherte können ihre Rente abschlagsfrei zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze beantragen, unter der Voraussetzung, dass sie mindestens 45 Jahre Wartezeit erfüllt haben.
  • Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung: Für Menschen mit Schwebehinderung besteht die Möglichkeit, nach 35 Jahren Wartezeit zwei Jahre frühzeitig in Rente zu gehen. Seit 2015 steigt auch die reguläre Altersgrenze bei Menschen mit Schwerbehinderung von 63 auf 65 Jahre an.

Bis vor ein paar Jahren gab es noch die Möglichkeit, die Rente mit 60 Jahren anzutreten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden. Durch das Anheben des Rentenalters wurde die Rente ab 60 2017 abgeschafft.

Kann ich nach 35 Arbeitsjahren mit 63 in Rente gehen?
Ja, nach 35 Jahren können Sie mit 63 in Rente gehen, es fallen jedoch Abschläge an.
Kann ich nach 45 Arbeitsjahren mit 63 in Rente gehen?
Nur, wenn Sie 1952 oder früher geboren wurden, können Sie nach 45 Jahren mit 63 in Rente gehen ohne Abschläge zu zahlen. Sind Sie nach 1964 geboren und 45 Jahre lang versichert, können Sie ab 65 abschlagfrei ihre Rente anfragen.

Wer bekommt die Erwerbsminderungsrente (EU-Rente)?

Die EU-Rente hilft im Krankheitsfall, den Lebensunterhalt zu sichern
Die EU-Rente hilft im Krankheitsfall, den Lebensunterhalt zu sichern

Die Erwerbsminderungsrente, auch EU-Rente genannt, ist eine Rente, die Personen erhalten, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt arbeiten können. Diese Rente soll verhindern, dass die Betroffenen  in die Armut abrutschen.

Die Erwerbsminderungsrente lässt sich in zwei Kategorien einteilen:

  1. Rente wegen voller Erwerbsminderung: Die betroffene Person kann voraussichtlich nicht mehr als drei Stunden arbeiten.
  2. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: Die betroffene Person ist voraussichtlich nicht in der Lage, mehr als sechs Stunden zu arbeiten.

Wird die Erwerbsminderungsrente bezogen, ist es trotzdem erlaubt, neben der Rente hinzuzuverdienen. Bei voller Erwerbsminderung dürfen Betroffene nicht mehr als drei Stunden arbeiten. Bei teilweiser Erwerbsminderung sind es sechs Stunden.

Die Erwerbsminderungsrente endet, wenn sich der Zustand des Betroffenen soweit gebessert hat, dass er wieder in der Lage ist, ein normales Arbeitsleben zu führen.

Bedingungen für das Beziehen der Grundrente

Die Grundrente ist eine Leistung für Personen, die jahrelang für ein unterdurchschnittliches Einkommen gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Grundrente bietet dann die Möglichkeit einer höheren Rente.

Voraussetzung für den Bezug der vollen Grundrente ist die Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren. Den Grundrentenzuschlag erhalten Sie bereits nach mindestens 33 Jahren Wartezeit. Die Überprüfung zur Berechtigung der Grundrente läuft automatisch, Sie müssen also keinen Antrag stellen.

Was ist Grundsicherung?

Sie erhalten die Grundsicherung zusätzlich zur Rente
Sie erhalten die Grundsicherung zusätzlich zur Rente

Die Grundsicherung selbst ist keine Rente. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, erhalten Sie die Grundsicherung zusätzlich zur Rente. Um sicherzustellen, ob Sie ein Recht auf die Grundsicherung haben, wird beim Antrag Ihr Einkommen und Vermögen geprüft. Damit wird sichergestellt, dass Sie unter der vorgegebenen Grenze liegen.

Laut § 43 SGB 12 gilt bei der Grundsicherung, dass:

„Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, die dessen notwendigen Lebensunterhalt nach § 27a übersteigen, sind zu berücksichtigen.“

Auch wenn Ihr eigenes Einkommen und Vermögen unter der Grundsicherungsgrenze liegt, haben Sie nicht automatisch Anspruch auf die Grundsicherung. Die Grundsicherung kann nämlich verweigert werden, wenn Ihr Partner über ein höheres Vermögen oder Einkommen verfügt.  Überschreitet die Summe des Einkommens und des Vermögens beider Beteiligten die festgelegte Grenze, verfällt der Anspruch auf die Grundsicherung..

Weitere Arten der Altersvorsorge

Neben dem Einbezahlen in die Rentenkasse können Sie auch in anderen Bereichen zur Altersvorsorge beisteuern. Altersvorsorge setzt sich aus drei Hauptträgern zusammen:

  1. Öffentlich/Rechtliche Pflichtsysteme: Dabei handelt es sich um die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die Alterssicherung der Landwirte und die berufsständischen Versorgungswerke.
  2. Betriebliche Altersvorsorge: Dazu gehören die Direktversicherung, die Pensionskasse, Pensionsfonds, die Unterstützungskasse, die Direktzusage.
  3. Private Vorsorge: Zur privaten Vorsorge zählen die Riester-Rente, die Rürup-Rente, private Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung.

Rente zahlen und berechnen

2024 werden 18,6 Prozent des Bruttogehalts in die Rentenkasse eingezahlt. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte dieses Betrags. Die zweite Hälfte übernimmt der Arbeitnehmer selbst.

Zum Bestimmen der Rentenhöhe fließen viele Faktoren in die Berechnung ein. Die Grundformel dafür lautet:

Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenfaktor

Erklärungen zu den einzelnen Begriffen finden Sie hier.

Wie können Sie sich die maximale Rente sichern?
Wie können Sie sich die maximale Rente sichern?

Die errechnete Rentenhöhe wird och von weiteren Abzügen beeinflusst. Folgende Abzüge verringern die Rente:

  • Krankenversicherung
  • Steuern
  • sonstige Abzüge die individuell abhängig sind (z.B. Rückzahlungen für Leistungen oder Beiträge zu privaten Versicherungen)

Wenn Sie ein Sparguthaben anlegen und Zinsen erhalten, wird dieses in einen Sparanteil (das, was Sie einzahlen) und einen Ertragsanteil (die Zinsen, die Sie erwirtschaften) unterteilt. Bei der Auszahlung der Rente wird nur der Ertragsanteil versteuert . Das bedeutet, dass nicht Ihr gesamtes angespartes Geld versteuert wird, sondern nur der Gewinn, den Sie durch die Zinsen erzielen.

  • Entgelpunkte: Diese geben an, wie viel Sie in die gesetzliche Altersrente eingezahlt haben, und dienen dazu, die spätere Rente zu berechnen. Für jedes Jahr, das Sie in die Rentenversicherung einzahlen, bekommen Sie Punkte. Wie viele Punkte Sie erhalten, hängt vom Verdienst ab.
    Stimmt Ihr Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten ein, bekommen Sie einen Punkt. Liegt der Verdienst darüber, gibt es mehrere Punkte, liegt er unter dem Durchschnitt, gibt es 0,5 Punkte.
  • Zugangsfaktor: Wenn Sie zum regulären Rentenalter in Rente gehen, beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Wenn Sie früher in Rente gehen, verringert sich der Zugangsfaktor und somit auch Ihre Rente. Gehen Sie nach der Regelaltersgrenze in Rente, ist der Zugangsfaktor höher und Sie erhalten 0,5 Prozent Zuschlag pro Monat.
  • Rentenwert: Der Rentenwert gibt den Wert der Rentenzahlungen an und kann sich im Laufe der Zeit verändern. Die wirtschaftliche Situation hat einen großen Einfluss auf die stetige Veränderung des Rentenwerts. Das bedeutet: Steigen die Löhne oder ändern sich die Lebenshaltungskosten, passt sich der Rentenwert an. Je nach Wirtschaftslage kann Ihre Rente höher oder niedriger ausfallen.
  • Rentenfaktor: Der Rentenfaktor ist abhängig von der Art von Rente, die Sie beantragen. Wirtschaftliche Lage, Lohnentwicklung und politische Entscheidungen beeinflussen den Rentenfaktor. Fällt der Rentenfaktor höher aus, erhalten Sie eine höhere Rente. Ein niedriger Rentenfaktor führt zu einer geringeren Rente.

Gehen eine frühzeitige Rente und Abschläge immer Hand in Hand?

Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen will, muss oft mit Abschlägen rechnen. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden 0,3 Prozent von ihrem Rentenbetrag abgezogen.

Wenn Sie also zwei Jahre (24 Monate) vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 x 24 = 7,2 Prozent vom Rentenbetrag abgezogen.

Eine Abschlagsfreie Rente ist somit nur möglich, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben oder besonders langjährig versichert sind.

Wie entsteht die Rentenlücke?

Dank Altersvorsorge können Sie den Ruhestand genießen.
Dank Altersvorsorge können Sie den Ruhestand genießen.

Die Rentenlücke – auch Vorsorgelücke genannt – bezeichnet die Differenz zwischen dem Einkommen während Ihrem Erwerbsleben und der Rente, die sie erhalten. Wenn Sie weniger Rente bekommen, als ihr vorheriges Einkommen wird von der Rentenlücke gesprochen. Mit der richtigen Altersvorsorge können Sie einer möglichen Altersarmut vorbeugen.

Bekommen Frauen weniger Rente als Männer?

Unterschiedliche Laufbahnen und Arbeitsmöglichkeiten führen dazu, dass Frauen im Alter eine geringere Rente bekommen als Männer. Vor allem für die Generation, die jetzt den Ruhestand antritt, war es nicht gang und gäbe, dass Frauen die gleichen Berufe ausübten wie Männer. Dies betrifft vor allem gut bezahlte Positionen. Schwangerschaften und Mutterschaftsurlaub beeinflussen diese Differenz ebenfalls.

Obwohl diese Lücke zurzeit immer noch vorhanden ist, ist sie in vergangenen Jahren deutlich kleiner geworden. Schritte in Richtung Gleichberechtigung am Arbeitsplatz tragen zur Verringerung der Lücke bei. Zudem hat sich die Rentenversicherung im Bereich der Familienarbeit ebenfalls verbessert. Erziehungszeiten und Pflegezeiten sind zum Beispiel Teil der Rente und können diese erhöhen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Cathrine M.

Cathrine M. hat ihren Master am Trinity College Dublin gemacht und unterstützt seit 2024 das Team von Schuldnerberatung.de. Sie erstellt Ratgeber zu verschiedenen Themen rund ums Schuldenrecht.

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