Prozesskostenhilfe beantragen: Voraussetzungen für die Bewilligung

Das Wichtigste zu den Voraussetzungen für die PKH

Unter welchen Bedingungen bekommt man Prozesskostenhilfe?

Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein. Sie können die Kosten der Prozessführung nicht oder nur teilweise bezahlen. Der von Ihnen beabsichtigte Prozess bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg und erscheint nicht mutwillig.

Wie hoch darf das Einkommen sein, um Prozesskostenhilfe zu bekommen?

Sie erfüllen wahrscheinlich die finanziellen Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe, wenn Sie Bürgergeld beziehen oder so wenig verdienen, dass Ihnen nach Abzug der Lebenshaltungskosten (Miete, Strom, Versicherungen etc.) weniger als 823 € bleiben.

Wie viel muss man bei Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

Sie erhalten die PKH als Darlehen. Die genauen Konditionen der Rückzahlung richten sich nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Hier erfahren Sie mehr.

PKH-Antrag: Voraussetzungen im Überblick

Die für die Bewilligung der Gerichtskostenhilfe zu erfüllenden Voraussetzungen sind in den §§ 114 ff. ZPO geregelt.
Die für die Bewilligung der Gerichtskostenhilfe zu erfüllenden Voraussetzungen sind in den §§ 114 ff. ZPO geregelt.

Jeder soll in Deutschland seine Rechte auf gerichtlichem Wege verfolgen und verteidigen können.

Wer sich diese Prozessführung finanziell nicht leisten kann, erhält vom Staat Prozesskostenhilfe, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  1. Bedürftigkeit: Ihr Einkommen und Vermögen reicht nicht aus, um die Verfahrenskosten (vollständig) zu bezahlen.
  2. Hinreichende Erfolgsaussichten: Das Gericht muss aufgrund Ihres PKH-Antrags zu der Ansicht gelangen, dass Sie eine Chance haben, den Prozess zu gewinnen.
  3. Keine Mutwilligkeit: Sie würden den Prozess auch dann führen, wenn Sie mehr Geld hätten und das Verfahren selbst bezahlen müssten.

Wann bekomme ich keine Prozesskostenhilfe? Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, wird Ihr PKH-Antrag abgelehnt. Die Leistung wird auch dann nicht bewilligt, wenn eine Rechtsschutzversicherung, der Mieterverein oder eine Gewerkschaft die Kosten übernehmen würde oder wenn jemand anders die Kosten aufgrund seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht übernehmen müsste, wie beispielsweise der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner.

Bedürftigkeit: Besondere persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Zu den Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe gehört laut § 114 Abs. 1 ZPO, dass Sie die Verfahrenskosten aufgrund Ihrer persönlichen und finanziellen Situation „nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen.“ Mit anderen Worten, Sie erhalten die finanzielle Unterstützung nur, wenn Sie bedürftig sind.

Um die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe geltenden wirtschaftlichen Voraussetzungen zu prüfen, berücksichtigt das Gericht …

Für die Prozesskostenhilfe erforderliche Voraussetzungen: Eigenes Vermögen muss zuerst für die Prozessfinanzierung verwendet werden.
Für die Prozesskostenhilfe erforderliche Voraussetzungen: Eigenes Vermögen muss zuerst für die Prozessfinanzierung verwendet werden.
  • das anrechenbare Einkommen: Damit Sie trotz Prozessfinanzierung Ihre Lebenshaltungskosten decken können, werden von Ihrem Einkommen bestimmte Freibeträge abgezogen, beispielsweise für Unterhaltszahlungen, Wohn- und Heizkosten sowie besondere Belastungen. Die Höhe dieser Freibeträge richtet sich nach den im SGB XII festgeschriebenen Regelsätzen.
  • das einsetzbare Vermögen: Neben Ihrem Einkommen müssen Sie auch Ihr gesamtes Vermögen einsetzen, vorausgesetzt, Sie können es veräußern, (mit einem Grundpfandrecht) belasten oder anderweitig „zu Geld machen“. Was als Vermögen gilt, richtet sich nach § 90 SGB XII. Nach Absatz 2 Nr. 9 dieser Vorschrift gelten „kleinere Barbeträge“ als Schonvermögen, dass bei der Berechnung der finanziellen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe nicht berücksichtigt wird. Sparguthaben von bis zu 10.000 € müssen Sie deshalb nicht für die Verfahrenskosten einsetzen.

Wichtig! In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, dass alle für die Prozesskostenhilfe geltenden Voraussetzungen vorliegen. Um Bedürftigkeit zu belegen, füllen Sie hierzu das amtliche Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ sorgfältig und vor allem wahrheitsgemäß aus. Fügen Sie dem PKH-Antrag entsprechende Nachweise als Kopie bei. Fehlende Nachweise wird das Gericht unter Umständen nachfordern.

Hinreichende Erfolgsaussichten als Voraussetzung für Prozesskostenhilfe

Die zweite Voraussetzung für die Prozesskostenhilfe ist die hinreichende Aussicht, dass Sie den beabsichtigten Prozess gewinnen werden. Das Gericht prüft diese Bedingung anhand Ihres PKH-Antrags. Diese Erfolgsaussichten müssen Sie in Ihrem Antrag schlüssig darstellen. Dafür schildern Sie den Rechtsstreit genau und detailliert und geben sämtliche Beweismittel an.

Lassen Sie sich dabei am besten von einem Rechtsanwalt unterstützen. Er fügt Ihrem Antrag den Entwurf der Klageschrift bzw. der Klageerwiderung bei.

Die dritte der für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erforderlichen Voraussetzungen ist die fehlende Mutwilligkeit. Die Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung erscheint dann als mutwillig, wenn jemand, der keine PKH erhält, diesen Prozess vernünftigerweise nicht führen würde – trotz hinreichender Erfolgsaussichten.

Für den PKH-Antrag erforderliche Unterlagen

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe: Zu den Voraussetzungen gehören neben der Bedürftigkeit auch hinreichende Erfolgsaussichten.
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe: Zu den Voraussetzungen gehören neben der Bedürftigkeit auch hinreichende Erfolgsaussichten.

Um darzulegen, dass die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe bei Ihnen vorliegen, müssen beim Gericht einen schriftlichen PKH-Antrag mit Begründung sowie die vollständig ausgefüllte, datierte und unterschriebene „Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ einreichen.

Fügen Sie außerdem die entsprechenden Belege zu Ihrer persönlichen und finanziellen Situation in Kopie ein. Das können zum Beispiel folgende Nachweise sein:

  • Gehaltsabrechnungen oder Leistungsbescheid, wenn Sie Bürgergeld oder andere Sozialleistungen beziehen
  • Einkommensteuerbescheid
  • Unterhaltstitel und Zahlungsnachweise, falls Sie gesetzlichen Unterhalt zahlen

Hinweise zu den erforderlichen Belegen finden Sie außerdem in der Ausfüllhilfe zur „Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“.

Rückzahlung der Prozesskostenhilfe

Die PKH funktioniert wie ein Darlehen, das Ihnen der Staat für die Prozessführung gewährt, wenn Sie die für die Prozesskostenhilfe erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Abhängig von Ihrer finanziellen Situation müssen Sie die PKH wieder zurückzahlen – gegebenenfalls in Raten.

Die Ratenzahlung wird dabei an die Entwicklung Ihres Vermögens angepasst. Wächst Ihr Vermögen oder steigt Ihr Einkommen, müssen Sie höhere Raten zahlen. Umgekehrt werden die Raten gesenkt oder entfallen komplett, wenn Ihnen weniger Geld zur Verfügung steht.

Sie sind verpflichtet, das Gericht über Änderungen Ihres Einkommens und Vermögens zu informieren. Außerdem müssen Sie regelmäßig Nachweise zu Ihrem Einkommen und Vermögen vorlegen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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