Prozesskostenhilfe: Ist eine Rückzahlung vorgesehen?

Das Wichtigste zur Rückzahlung der Prozesskostenhilfe

Muss ich Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

Für die Prozesskostenhilfe ist eine Rückzahlung in Form von Raten vorgesehen, wenn Ihr einzusetzendes monatliches Einkommen mindestens 20 € beträgt oder wenn Sie über ausreichend Vermögen verfügen.

Wie viel muss man bei Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

Welchen Anteil der Gerichtskostenbeihilfe Sie zurückzahlen müssen, hängt von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab. Wenn Ihr Vermögen nicht ausreicht, um den Prozess zu finanzieren, ist die Höhe Ihres einzusetzenden Einkommens ausschlaggebend. Das Gericht legt Monatsraten in Höhe der Hälfte dieses einzusetzenden Einkommens fest. An dieser Stelle erfahren Sie mehr.

Ich erhalte Prozesskostenhilfe. Wie lange muss ich zurückzahlen?

Gewährt Ihnen das Gericht diese Leistung als Darlehen, so ist für die Prozesskostenhilfe eine Rückzahlung für höchstens 48 Monate vorgesehen. Das heißt, Sie bezahlen Ihre Monatsraten maximal vier Jahre lang.

Wie lange wird man bei Gewährung der Prozesskostenhilfe überprüft?

Bewilligt das Gericht Ihren PKH-Antrag, so können Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach der Verfahrensbeendigung noch für weitere vier Jahre überprüft werden.

Muss man Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

Prozesskostenhilfe: Wann muss ich zurückzahlen und wie viel?
Prozesskostenhilfe: Wann muss ich zurückzahlen und wie viel?

Damit auch Menschen mit einem geringen Einkommen ihre Rechte vor dem Gericht durchsetzen und verteidigen können, gewährt ihnen der Staat unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe. Er übernimmt die Verfahrens- und die eigenen Anwaltskosten vollständig oder zumindest teilweise.

Das Gericht bewilligt diese Hilfeleistung gewöhnlich nur als Darlehen, sodass für die Prozesskostenhilfe eine Rückzahlung in Form einer Ratenzahlung vereinbart wird.

Ausschlaggebend ist dabei das einzusetzende Einkommen:

  • Zunächst werden vom monatlichen Bruttoeinkommen Steuern, Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten abgezogen.
  • Anschließend können bestimmte Freibeträge abgesetzt werden. Dies richtet sich nach den persönlichen Umständen des Antragstellers.
  • Beträgt das sich daraus ergebende einzusetzende Einkommen pro Monat mindestens 20 €, darf er die Prozesskostenhilfe ratenweise zurückzahlen.
  • Die Monatsraten entsprechen der Hälfte des einzusetzenden Einkommens.

Wann muss man PKH nicht zurückzahlen? Beträgt die monatliche Rate weniger als 10 €, wird keine Ratenzahlung vereinbart. In diesem Fall sieht das Gesetz für die Prozesskostenhilfe keine Rückzahlung vor – vielmehr übernimmt dann der Staat die gesamten Prozesskosten.

Prozesskostenhilfe-Rückzahlung: Wie die Berechnung funktioniert

Für die Rückzahlung der PKH legt das Gericht normalerweise Monatsraten fest.
Für die Rückzahlung der PKH legt das Gericht normalerweise Monatsraten fest.

Die Regelungen zur Gerichtskostenbeihilfe wurden 2014 reformiert. Bis zu diesem Zeitpunkt richtete sich die Höhe der Prozesskostenhilfe-Rückzahlung nach einer Tabelle in der Zivilprozessordnung.

Diese Tabelle gibt es nicht mehr. Stattdessen regelt § 115 Abs. 2 ZPO Folgendes:

  • Das Gericht setzt Monatsraten in Höhe der Hälfte des einzusetzenden Einkommens fest, wobei es die Raten auf volle Euro aufrundet. Ein Antragsteller mit einem einzusetzenden Einkommen von 150 € zahlt also monatlich 75 €.
  • Wenn eine Monatsrate weniger als 10 € betragen würde, setzt das Gericht keine Ratenzahlung fest.
  • Liegt das einzusetzende Einkommen über 600 €, so beträgt die monatliche Rate 300 € „zuzüglich des Teils des einzusetzenden Einkommens, der 600 Euro übersteigt.“ Erzielt ein Antragsteller beispielsweise ein einzusetzendes Einkommen in Höhe von 750 €, müsste er eine Monatsrate von 450 € (300 € plus 150 €) aufbringen.

Die für die Prozesskostenhilfe vorgesehene Rückzahlung in Form von monatlichen Raten läuft höchstens 48 Monate. Das heißt, Sie müssen maximal vier Jahre lang die PKH zurückzahlen. Gelingt es Ihnen in dieser Zeit nicht, die Verfahrenskosten vollständig zu begleichen, wird Ihnen die Differenz erlassen.

Diese für die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung geltende Frist von vier Jahren beginnt nicht mit der Bewilligung der PKH. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der rechtskräftige Abschluss des Verfahrens bzw. die sonstige Beendigung des Rechtsstreits.

Änderungen bei der Bewilligung und Prozesskostenhilfe-Rückzahlung

Prozesskostenhilfe zurückzahlen: Wie lange muss ich Raten leisten?
Prozesskostenhilfe zurückzahlen: Wie lange muss ich Raten leisten?

Nur mittellose Menschen und Personen mit geringen Einkünften erhalten Gerichtskostenbeihilfe. Deshalb muss der Antragsteller mehr von der Prozesskostenhilfe zurückzahlen, wenn sein Einkommen steigt oder wenn sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse anderweitig verbessern.

Ändern sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers, so wirkt sich das laut § 120a ZPO auch auf die Ratenzahlungen aus.

Der Antragsteller muss die Prozesskostenhilfe vollständig zurückzahlen bei einer Erbschaft oder wenn er in der Lotterie gewinnt. Das gilt auch dann, wenn er das Geld zunächst anderweitig ausgibt und sich beispielsweise ein teures Auto kauft (OLG Oldenburg, Beschluss v. 17.07.2017, 4 WF 101/17).

Das Gericht passt die Konditionen für die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung an, wenn sich die wirtschaftliche Situation des Antragstellers wesentlich verbessert. Relevant sind insbesondere folgende Konstellationen:

  • Das monatliche Bruttogehalt steigt um mindestens 100 €.
  • Die abzugsfähigen finanziellen Belastungen sinken oder entfallen vollständig, sodass dem Antragsteller 100 € mehr zur Verfügung stehen. Er hat beispielsweise einen Kredit abbezahlt, muss keinen gesetzlichen Unterhalt mehr leisten oder ist in eine neue Wohnung umgezogen, die deutlich weniger Miete kostet.
  • Die ursprünglich für die Prozesskostenhilfe festgelegte Rückzahlung wird auch dann angepasst, wenn das Einkommen leicht steigt und die finanziellen Verpflichtungen etwas sinken. Erhält der Antragsteller beispielsweise eine Gehaltserhöhung von 70 €, während sich seine regelmäßigen Ausgaben um 55 € reduzieren, dann stehen ihm monatlich 125 € mehr zur Verfügung.

Mitteilungspflicht hinsichtlich der finanziellen Situation

Prozesskostenhilfe: Unterliegt die Rückzahlung einer Verjährung?
Prozesskostenhilfe: Unterliegt die Rückzahlung einer Verjährung?

Antragsteller müssen dem Gericht wesentliche Änderungen ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unaufgefordert mitteilen. Anderenfalls hebt das Gericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe auf.

Die Rückzahlung wird dann sofort in vollständiger Höhe fällig. Das gilt auch, wenn sie falsche Angaben zu Ihrer finanziellen Lage machen.

Die Mitteilungspflicht gilt auch dann, wenn sich das Einkommen wesentlich erhöht, gleichzeitig aber neue finanzielle Verpflichtungen entstehen. Steigt das Einkommen monatlich beispielsweise um 130 € und kommen gleichzeitig neue abzugsfähige Belastungen von 50 € monatlich hinzu, so muss der Antragsteller das Gericht darüber in Kenntnis setzen, obwohl sich sein Einkommen letztlich nur um 60 € verbessert.

Ob und inwieweit sich diese neue Belastung auf die Raten der PKH-Rückzahlung auswirkt, liegt dann im Ermessen des Gerichts.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

1 Gedanke zu „Prozesskostenhilfe: Ist eine Rückzahlung vorgesehen?

  1. Wiedemann

    Hallo, habe eine kurze Frage zur Dauer der Ratenzahlung: Wenn beispielsweise zwei Jahre nach Verfahrensende ein einzusetzendes Einkommen festgestellt wird, werden dann die vergangenen zwei Jahre berücksichtigt, oder muss ab diesem Zeitpunkt trotzdem für längstens 48 Monate die Ratenzahlung erfolgen? Vielen Dank und freundliche Grüße

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