Das Wichtigste zur Insolvenz und der Frage: Wie lange wird gepfändet?
Während des Insolvenzverfahrens muss der Schuldner den pfändbaren Anteil seines Einkommens an den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter abtreten. Über den unpfändbaren Anteil kann er weiterhin frei verfügen.
Der Schuldner muss sein pfändbares Einkommen während der Wohlverhaltensphase, der sogenannten Abtretungsfrist an den Treuhänder abgegeben. Die Wohlverhaltensperiode beginnt mit der Insolvenzeröffnung und dauert drei Jahre bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Diese Regelung gilt für alle Insolvenzanträge, die ab dem 1.10.2020 beantragt wurden bzw. werden.
Es wird fünf Jahre gepfändet, wenn Sie die Verfahrenskosten tilgen und drei Jahre, wenn Sie zusätzlich 35 Prozent Ihrer Schulden abbauen.
Inhalt
Bedeutung der Abtretungsfrist in der Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz dient der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger und damit einer geordneten Schuldenregulierung. Dabei verwertet der Insolvenzverwalter das pfändbare Schuldnervermögen (Insolvenzmasse) und verteilt den Erlös an die Gläubiger. Hierfür wird auch das Einkommen des Schuldners bis zur Höhe der jeweils geltenden Pfändungsfreigrenze gepfändet. Der Schuldner muss also bis zum Ende seiner Privatinsolvenz auf einen Teil seiner Einkünfte verzichten.
Doch wie lange wird überhaupt gepfändet? Diese Frage beantwortet § 287 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO). Danach muss der Schuldner seinem Antrag auf Restschuldbefreiung eine Erklärung beifügen, dass er …
„seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder auf an deren Stelle tretende laufende Bezüge für den Zeitraum von drei Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abtretungsfrist) an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt.“
§ 287 II 1 InsO
Die Antwort auf die Frage zur Privatinsolvenz „Wie lange wird gepfändet?“ lautet also im Regelfall drei Jahre ab Verfahrenseröffnung. Hierbei gelten dieselben Pfändungsfreigrenzen wie bei einer Zwangsvollstreckung per Lohnpfändung. Sprich: Sie haben während des Insolvenzverfahrens nicht weniger Geld zur Verfügung als bei einer Gehaltspfändung. Sie fragen sich, wie hoch die Pfändungsfreigrenze bei Ihnen ist? Lassen Sie die Frage unverbindlich und kostenlos bei einer Erstberatung auf Schuldenanalyse ** prüfen.
Die Abtretungsfrist ist ein fachlicher Begriff aus dem Insolvenzrecht und den meisten Verbrauchern eher unter dem Begriff der Wohlverhaltensphase bekannt. Diese beginnt mit der Eröffnung der Insolvenz. In dieser Zeit sind übrigens Zwangsvollstreckungen durch einzelne Insolvenzgläubiger unzulässig.
Verkürzung der Privatinsolvenz – wie lange wird gepfändet?
Für Schuldner, die ihren Insolvenzantrag 17.12.2019 und dem 30.9.2020 gestellt haben, dauert das Insolvenzverfahren sechs Jahre – staffelweise verkürzt um wenige bis mehrere Monate.
Sie können diesen Zeitraum nach den alten Regeln verkürzen:
- Begleicht der Schuldner alle Verfahrenskosten, so kann er auf entsprechenden Antrag schon nach fünf Jahren der Abtretungsfrist die Restschuldbefreiung erlangen.
- Schafft er es, neben den Verfahrenskosten innerhalb von drei Jahren auch noch 35 Prozent seiner Schulden zu tilgen, kann er bereits nach dieser Zeit von seinen restlichen Verbindlichkeiten befreit werden.
Mein Verfahren wurde am 08.01.2021 eröffnet, die Antragsstellung erfolgte über eine öffentliche Beratungsstelle, die Anträge auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten wurden zeitgleich gestellt. Zu der damaligen Zeit war ich gesundheitsbedingt erwerbslos. Seit meiner „neuen“ Arbeitsaufnahme im September 2021 gehen monatlich entsprechende Gehaltsanteile an den Treuhänder ab.
Ich frage mich, ob ich zum Abschluss des Verfahrens noch offizielle Post erhalte bzw. wie lange voraussichtlich noch gepfändet wird. Januar 2024 oder erfolgt erst noch eine Anhörung vor Gericht? Ich wäre sehr dankbar für eine kurze Antwort.
Meine Insolvenz endet am 27.06.2023.Von meinem Gehalt gehen jeden Monat über 400 € an meinen Verwalter. Wie lange dürfen die nach dem 27.06
noch Geld vom Gehalt verlangen.
War dann 6 Jahre in der Insolvenz.
Vielen Dank
Ich habe eine Frage zum pfändbaren Einkommen. Ich bekomme demnächst mehr Lohn und auch eine Nachzahlung von einigen Jahren rückwirkend. gilt dies als Sonderzahlung und wie viel kann davon gepfändet werden? Ich befinde mich seit Januar in Privatinsolvenz.
RSB wurde mit Datum vom 07. Februar erteilt. Am 27.Januar kam das Februargehalt ( immer Vorauszahlung/Verbeamter) Ist das Gehalt vom 27. Januar (also schon für den Monat Februar ) noch komplett pfändbar laut Tabelle ?
Die Schuld ist nun nach drei Jahren schon um knapp 1000€ überzahlt. Die Rechtsanwältin gibt keine Informationen, aber pfändet weiter. Was stimmt denn da nicht?
Die Restschuldbefreiung erfolgte nach fünf Jahren Mitte August. Ende August wurde nochmal der übersteigende Betrag vom Gehalt abgeführt. Ist das zulässig und wo ist dies geregelt?
Wie lange dauert es, wenn Kosten bezahlt wurden, 35% abbezahlt wurden und die Verkürzung beantragt wurde, bis alles bearbeitet ist und die Pfändung erlischt?