Privatinsolvenz: Was darf ich behalten? Geschütztes Vermögen & Gehalt

Das Wichtigste zur Privatinsolvenz: Was darf man behalten?

Welche Gegenstände dürfen Schuldner trotz Privatinsolvenz behalten?

Schuldner dürfen bei der Privatinsolvenz unter anderem Haushaltsgegenstände, Möbel und Kleidung behalten.

Darf ich mein Auto trotz Privatinsolvenz behalten?

Normalerweise fällt das Auto in die Insolvenzmasse, sodass der Schuldner es nicht behalten darf. Nur wenn er es zwingend zur Ausübung seines Berufs benötigt, ist es jedoch unpfändbar und darf vom Insolvenzverwalter nicht verwertet werden. Wann das der Fall ist, erläutern wir hier.

Wie viel Gehalt darf ich während der Privatinsolvenz behalten?

Wenn Sie keinen gesetzlichen Unterhalt leisten müssen, stehen Ihnen mindestens 1.499,99 € zu (Stand: 1.7.2024). Mehr erfahren Sie außerdem in diesem Abschnitt.

Welche Vermögensgegenstände werden gepfändet?

Bei der Privatinsolvenz: Wie viel Geld darf ich behalten?
Bei der Privatinsolvenz: Wie viel Geld darf ich behalten?

Die private Insolvenz sorgt dafür, dass ein Schuldner nach einer maximal drei Jahre langen Wohlverhaltensphase dank der Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei ist. Bis dahin ist es jedoch ein langer und entbehrungsreicher Weg.

Der Schuldner muss nicht nur strenge Regeln befolgen, er ist auch dazu verpflichtet, einen Teil seines Vermögens abzugeben. Das geschieht im eigentlichen Insolvenzverfahren. Das pfändbare Vermögen wird verwertet und dieses Geld wird dann dazu verwendet, um die anfallenden Verfahrenskosten zu begleichen und die Gläubiger zu befriedigen.

Viele Schuldner fragen sich vor einer Privatinsolvenz: „Was darf ich eigentlich behalten?“. Bei der Verwertung des Vermögens gelten die gleichen Regelungen wie bei der Pfändung. Dieser unterliegen unter anderem Bargeld, Kontoguthaben und Wertpapiere, aber auch Sachen und Gegenstände. Bei allen Fragen und Problemen rund um die Privatinsolvenz können Sie sich an www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** wenden. Dort erhalten Sie eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung.

Unpfändbar sind laut § 811 ZPO unter anderem folgende Dinge:

  • Gegenstände, die der Schuldner oder eine mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebende Person für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung benötigt, z. B. Möbel, Kühlschrank, Waschmaschine, Staubsauger und Fernseher sowie Kleidung
  • Dinge, die der Schuldner oder besagte Person für die Berufstätigkeit oder ihre Aus- bzw. Fortbildung benötigt werden
  • aus gesundheitlichen Gründen benötigte Dinge wie Brillen, Gehhilfen, Prothesen oder ähnliches
  • Gegenstände für die Religionsausübung bis zu einem Wert von 500 €
  • Eheringe, Ehrenabzeichen und Orden
  • Haustiere

Kann ich bei der Privatinsolvenz Haus oder Eigentumswohnung behalten?

Wenn sich Schuldner bezüglich der Privatinsolvenz fragen „Was darf ich behalten?“, dann geht es häufig auch um Immobilien. Diese stellen oft den größten Teil des Vermögens einer Person dar. Dürfen Schuldner bei der Privatinsolvenz Wohnung oder Haus behalten?

Hierbei ist zunächst Folgendes zu beachten: Immobilien unterliegen keinem besonderen Schutz, sie können also grundsätzlich verwertet werden. Dies erfolgt im Rahmen einer Zwangsversteigerung. Wurde Wohnung oder Haus bereits abbezahlt, ist es sehr wahrscheinlich, dass es zu einer Zwangsversteigerung kommt.

Lasten hohe Schulden auf der Immobilie oder lohnt sich der Verkauf aus anderen Gründen nicht, sehen Insolvenzverwalter jedoch in der Regel von der Verwertung ab.

Darf ich bei der Privatinsolvenz mein Auto behalten?

Privatinsolvenz: Was darf ich behalten? Möbel werden in der Regel nicht gepfändet.
Privatinsolvenz: Was darf ich behalten? Möbel werden in der Regel nicht gepfändet.

Darf ich mein Auto behalten bei der Privatinsolvenz? Auch hierbei handelt es sich um eine Frage, die viele Schuldner umtreibt. Grundsätzlich fallen auch Kraftfahrzeuge in die Insolvenzmasse – sie können also verwertet werden.

Unter gewissen Voraussetzungen können Schuldner jedoch bei der privaten Insolvenz ihr Auto behalten:

  • Wenn es für die Ausführung des Jobs benötigt wird.
  • Wenn das Auto benötigt wird, um damit die Arbeitsstelle zu erreichen und öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen.
  • Wenn der Schuldner es aufgrund einer Behinderung zur Bewältigung des Alltags benötigt.

Viele Schuldner stellen sich zusätzlich folgende Frage: „Darf ich bei der Privatinsolvenz meinen Handyvertrag behalten?“ Die meisten Mobilfunkanbieter legen vertraglich fest, dass sie ein Sonderkündigungsrecht besitzen, wenn der Kunde die Insolvenz anmeldet. So schützen sie sich vor Zahlungsausfällen. Es ist also damit zu rechnen, dass Schuldner ihren Handyvertrag verlieren.

Im Video zusammengefasst: Diese Sachen sind (un)pfändbar

Was darf bei einer Zwangsvollstreckung gepfändet werden und was nicht? Die Antwort gibt`s im Video!
Was darf bei einer Zwangsvollstreckung gepfändet werden und was nicht? Die Antwort gibt`s im Video!

Bei der Privatinsolvenz: Wie viel Lohn darf ich behalten?

Stellen sich Schuldner bezüglich der Privatinsolvenz die Frage „Was darf ich behalten?“, geht es auch ums Einkommen. Während der Wohlverhaltensphase sind Betroffene nämlich dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil von ihrem Einkommen an den Insolvenzverwalter abzugeben.

Wie viel Geld darf man aber genau bei der Privatinsolvenz behalten? Damit der Schuldner genug Geld übrig hat, um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, darf er den Betrag behalten, der unterhalb der für ihn gültigen Freigrenze liegt. Wie hoch diese ist, hängt zum einen von seinem Netto-Einkommen ab. Zum anderen ist von Belang, wie vielen Personen er gegenüber unterhaltspflichtig ist.

Ab 01.07.2024 bis zum 30.06.2025 gilt zum Beispiel Folgendes:

  • Netto-Einkommen unter 1.500 €, keine Unterhaltspflichten: Der Schuldner darf das gesamte Einkommen behalten. Es sind 0 € pfändbar.
  • Netto-Einkommen zwischen 1.720 € und 1.729,99 €, keine Unterhaltspflichten: Es können 159,78 € gepfändet werden. Besteht bei dieser Einkommenshöhe Unterhaltspflicht gegenüber einer Person, ist gar nichts pfändbar.
  • Netto-Einkommen zwischen 1.800 € und 1.809,99 €, Unterhaltspflicht gegenüber einer Person: Es ist nichts pfändbar.
  • Netto-Einkommen über 4.573,10 €: Der gesamte Mehrbetrag ist voll pfändbar.

Möchten Sie bei der Privatinsolvenz die Frage „Was darf ich vom Lohn behalten?“ beantworten, müssen Sie einen Blick in die Pfändungstabelle werfen. Dort sind die jeweils zu beachtenden Freigrenzen aufgeführt. Benötigen Sie hierbei Hilfe, erhalten Sie beim kostenlosen Online-Schuldencheck ** eine unverbindliche Erstberatung.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

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44 Gedanken zu „Privatinsolvenz: Was darf ich behalten? Geschütztes Vermögen & Gehalt

  1. Ricarda

    Hallo,
    meine Privatinsolvenz dauert noch bis Juni 2025 an. Ich erhalte ab November 2024 einen festen Arbeitsvertrag, da mich die neue Firma von einer Arbeitszeitfirma übernimmt.
    Mein neuer Arbeitgeber bietet auch ein Jobticket an und ich würde gerne über ihn das Jobticket erwerben. Zur Zeit zahle ich das Deutschlandticket aus eigener Tasche. Mein Verkehrsunternehmen akzeptiert mich aufgrund der Insovenz nicht als Schuldner und zur Zeit überweise ich mtl. einem Familienmitglied die Kosten für das Deutschlandticket, die dieser mtl. im Abbuchungsverfahren zahlt.
    Durch das neue Arbeitsverhältnis könnte ich nun wieder in eigenem Namen nicht nur Ticketbesitzer sondern auch Geldschuldner sein. Ist es korrekt, dass während des Insolvenzverfahren ich nicht von meinem Arbeitgeber das Jobticket erhalten darf? Ich würde zum Beispiel auch gerne der IG Metall beitreten. Auch dies soll nicht während des Insolvenzverfahrens möglich sein? DEs geht doch auch darum, dass ich zum einen zur Arbeitsstelle komme und das Jobticket ist die günstigste Variante und dass ich durch die Gewerkschaft als Mitglied einen rechtlichen Arbeitsschutz habe.
    Vielen Dank im Voraus und einen netten Gruß
    Ricarda

  2. Thomas

    Hallo. Ich erhalte von meinem neuen Arbeitgeber eine Antrittspraemie von 750 Euro zum ersten Gehalt.
    Wieviel Geld, wenn überhaupt, darf ich von den 750 Euro in der persönlichen Insolvenz behalten?
    MfG Thomas

  3. Nurcan

    Hallo,
    wenn ich einen Privatinsolvenz beantragen würde, wie ist es eigentlich, mit meinem Lebensgefährte und sein Einkommen. Wir leben zusammen, sind aber nicht verheiratet und was passiert, wenn wir heiraten? wird sein Lohn dann gepfändet?
    Bekommt mein Arbeitgeber mit, dass ich einen Privatinsolvenz beantragt habe? Bin neu in meinem Job, und bin noch im Probezeit, könnte ich gekündigt werden?

    Liebe Grüße
    Nurcan

  4. Bea

    Hallo, ich bin in der Privatinsolvenz, besitze ein Auto.
    Jetzt hatte ich einen Wildunfall und die Versicherung hat bezahlt.
    Nur leider habe ich die Befürchtung, das ich dieses Geld nicht mal ansatzweise bekomme.
    Danke für Ihre Hilfe.

  5. Michel

    Hallo…darf ich Geld von Versicherung bei Autounfall behalten .Ich befinde mich im Insolvenzeröffnungsverfahren..Also Außergerichtliche Einigung hab ich versucht..Insolvenzantrag ist noch nicht gestellt bzw noch nicht ans Gericht geschickt…Erfolgt erst nächste Woche. Was jetzt mit dem Geld für den Schaden??

  6. Michelle

    Hallo,

    ich hab mir ein Laptop gemietet und wollte jetzt wissen ob ich den behalten darf wenn ich in der Privatinsolvenz bin?

    Liebe Grüße
    Michelle

  7. Dennis

    Hallo ,
    Ich habe folgende Frage ich befinde mich seit August in der Privatinsolvenz und arbeite seit Oktober fast durchgehend. Im Dezember wurde ich aus der Haft entlassen, ich habe kaum Bekleidung das Jobcenter hat meinen Antrag auf BK abgelehnt. Ich habe Fixkosten wie Miete etc. Zu bezahlen von daher ist es mir nicht möglich Bekleidung vom Freibetrag zu kaufen. Ist es möglich eine Einmalige Erhöhung für BK beim zuständigen IG zubeantragen ? Ich verdiene auch viel mehr als die 1,3.
    Lieben Gruß

  8. Sven

    Hallo an das ganze Team,

    ich habe eine Frage bezüglich meiner aktuell ca. 1,5 Jahre laufenden Insolvenz und meiner/unserer Nebenkostenabrechnung. Wir (meine Lebenspartnerin, 2 Kinder und ich) haben eine Gutschrift von ca 1.000€ erhalten. Nun befinde ich mich in Insolvenz und habe lange gesucht und zu dem Thema nichts weiterfuhrendes gefunden. Können Sie mir mitteilen ob es eine Anrechnungstabelle oder ähnliches gibt wie viel von einen 4 Personenaushalt an den InsO-Verwalter abgehen darf? Ich meine ja das 50/50 Unrecht verteilt wären da die Kinder ja auch Wasser, Heizung und co mitverbrauchen. Beide Elternteile stehen im Mietvertrag und die Miete geht von meiner Partnerin direkt an die Vermieter.

    Beste Grüße
    Sven

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