Das Wichtigste zu den für die Anmeldung der Privatinsolvenz geforderten Bedingungen
Grundsätzlich steht dieses Verfahren nur natürlichen Personen offen. Auch ehemalige Selbstständige können die Privatinsolvenz durchlaufen, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Nein, es gibt eine weitere Voraussetzung für die Privatinsolvenz: Vor der Anmeldung beim Insolvenzgericht muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern erfolgen. Nur wenn dieser scheitert, steht der Weg in die Verbraucherinsolvenz offen.
Schuldner müssen keine feste Grenze beachten. Es reicht aus, wenn eine Person zahlungsunfähig oder überschuldet ist.
Inhalt
Gut zu wissen: Was ist die Privatinsolvenz überhaupt?
Für welche Personen ist die Privatinsolvenz vorgesehen?
Ein Insolvenzverfahren ist für viele verschuldete Personen die letzte Möglichkeit, um einen Ausweg aus den Schulden zu finden. Im Rahmen der Privatinsolvenz werden sowohl das pfändbare Vermögen als auch das Einkommen an die Gläubiger verteilt. Nach der sogenannten Wohlverhaltensphase, die maximal sechs Jahre andauert, erfolgt dann in der Regel die Restschuldbefreiung. Auch wenn der Schuldner noch nicht alle offenen Forderungen begleichen konnte, ist er dann schuldenfrei.
Jedoch müssen für die Anmeldung einer Privatinsolvenz gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu gehört es, dass diese Form der Insolvenz nur einer gewissen Personengruppe offen steht. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich in § 304 der Insolvenzordnung (InsO).
Gemäß der Vorschriften können nur natürliche Personen – hiermit sind alle rechtsfähigen Menschen gemeint – ein privates Insolvenzverfahren durchlaufen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sie nicht selbstständig tätig sein dürfen. Für diese Personengruppe sowie für juristische Personen, dazu gehören etwa Gesellschaften oder Vereine, kommt nur die Regelinsolvenz in Frage.
Eine Ausnahme besteht jedoch für Personen, die in der Vergangenheit selbstständig waren. Auch sie können laut § 304 Abs. 1 InsO eine Privatinsolvenz anmelden. Folgende Voraussetzungen müssen dabei jedoch erfüllt werden:
- Die Vermögensverhältnisse müssen überschaubar sein. Dies ist der Fall, wenn der Schuldner weniger als 20 Gläubiger hat.
- Es dürfen gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen – etwa ausstehende Lohnzahlungen an ehemalige Angestellte oder Lohnsteuerschulden – bestehen.
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Privatinsolvenz: Ab wie viel Schulden wird das Insolvenzverfahren eingeleitet?
Viele Betroffene, die Schulden angehäuft haben, die sie nicht mehr abbezahlen können, stellen sich die folgende Frage: „Ab wann kann man die Privatinsolvenz anmelden bzw. beantragen?“ Landläufig wird nämlich immer noch häufig angenommen, dass ein privates Insolvenzverfahren erst ab einer bestimmten Schuldensumme eingeleitet werden kann.
Ab welcher Summe kann nun die Privatinsolvenz angemeldet werden? Diese Frage ist für Schuldner nicht von Bedeutung. Zu den für die Anmeldung einer Privatinsolvenz nötigen Voraussetzungen zählt es nämlich nicht, dass eine gewisse Summe von Schulden vorliegen muss.
Doch wie wissen Schuldner, wann sie eine private Insolvenz anmelden sollten? Grundsätzlich sollte dieser Schritt in Erwägung gezogen werden, wenn eine Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Von Ersterem wird gesprochen, wenn Einkommen und Vermögen nicht mehr ausreichen, um offene Rechnungen sowie die Lebenshaltungskosten zu decken. Eine Person ist demgegenüber zahlungsunfähig, wenn sie ihre Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann.
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Ohne einen außergerichtlichen Einigungsversuch ist die Anmeldung nicht möglich
Neben den bereits genannten müssen für die die Anmeldung einer Privatinsolvenz noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Laut § 305 Abs. 1 müssen die folgenden Unterlagen bei einem entsprechenden Antrag eingereicht werden:
- Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung
- Vermögensverzeichnis und -übersicht
- Verzeichnis über die Gläubiger
- Verzeichnis über die Forderungen
- Schuldenbereinigungsplan
Zusätzlich darf ein weiteres wichtiges Dokument nicht vergessen werden, ohne welches die für die Anmeldung einer Privatinsolvenz erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Hierbei handelt es sich laut § 305 Abs. 1 S. 1 InsO um …
eine Bescheinigung, die von einer geeigneten Person oder Stelle auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners ausgestellt ist und aus der sich ergibt, daß eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eröffnungsantrag erfolglos versucht worden ist.
Ein privates Insolvenzverfahren wird demnach nur eingeleitet, wenn der Schuldner im Vorhinein versucht hat, mit seinen Gläubigern einen Schuldenvergleich auszuhandeln. In der Regel wird einem Gläubiger dabei zugesichert, dass er einen Teil seiner Forderungen beispielsweise in Form einer Ratenzahlung erhält.
Welche Stellen können eine Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch ausstellen? Hierzu gehören unter anderem Rechtsanwälte, bestimmte Organisationen, die eine Schuldnerberatung anbieten, Notare, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.
Hallo,
ich bin nächstes Jahr fertig, habe 6 Jahre lang monatlich 500,- bezahlt, obwohl die Schulden zu Beginn des Verfahrens nur noch bei 25.000,- waren, habe ich laut meines Vermögensverwalters erst ein drittel abbezahlt, wie kann das ein ? Wieviel von den monatlichen Beträgen fließen in den Verwalter ? Besten dank für Ihre Antwort
Kann ich zum Gericht gehen und dort einen Antrag erstmal auf Insolvenz stellen ohne eine Auflistung der Gläubiger?
Kann ich die Liste der Gläubiger nachträglich einreichen?
Hallo,
eine entsprechende Liste muss entweder zeitgleich mit dem Antrag oder unverzüglich danach eingereicht werden (siehe § 305 Abs.1 InsO).
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Guten Tag
Mein Sohn sitzt in der JVA ein.
Er ist rechtskräftig die nächsten 5 Jahre verurteilt.
Da er seit der U-Haft im Sept.bis Mai2019 keine Einnahmen hatte, sind durch lfd Kosten Minusbeträge aufgelaufen, die auch erwartungsgemäß die nächsten Jahre nicht getilgt werden können.
Nun erwäge ich, sein Bevollmächtigter, eine Privatinsolvenz.
Was würden Sie raten?
Hallo Karl-Heinz,
wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Beratung erhalten Sie bei einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle.
Ihr Team von schuldnerberatung.de