Privatinsolvenz vermeiden durch außergerichtlichen Vergleich

Das Wichtigste zur Vermeidung der privaten Insolvenz

Wie kann ich trotz Schulden eine Privatinsolvenz vermeiden?

Damit Sie gar nicht erst in die Situation kommen, an eine Privatinsolvenz denken zu müssen, sollten Sie Ihre finanzielle Situation genau unter die Lupe nehmen, wenn die ersten Schulden entstehen. So wissen Sie, an welchen Stellschrauben Sie drehen müssen, um eine Überschuldung zu vermeiden. Benötigen Sie dabei Hilfe, können Sie den kostenlosen und unverbindlichen Schuldencheck ** nutzen.

Ich bin bereits überschuldet. Lässt sich die Privatinsolvenz trotzdem vermeiden?

Haben Sie schon mehr Schulden angehäuft, kann ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern dabei helfen, eine Privatinsolvenz zu vermeiden.

Leider hatte der Einigungsversuch mit meinen Gläubigern keinen Erfolg. Was nun?

Bevor die private Insolvenz eröffnet wird, erfolgt noch ein gerichtlicher Vergleich. Stimmen die Gläubiger diesem zu, können Sie die Privatinsolvenz umgehen und damit auch Kosten sparen.

Gut zu wissen: Was ist die Privatinsolvenz?

In diesem Video erfahren Sie, was genau die Privatinsolvenz eigentlich ist.
In diesem Video erfahren Sie, was genau die Privatinsolvenz eigentlich ist.

Private Insolvenz verhindern, bevor es zu spät ist: Ein Haushaltsplan hilft weiter

Viele Schuldner fragen sich, wie sich die Privatinsolvenz verhindern lässt.
Viele Schuldner fragen sich, wie sich die Privatinsolvenz verhindern lässt.

Eine private Insolvenz endet mit der Restschuldbefreiung. Bis auf einige wenige Ausnahmen werden alle noch vorhandenen Schulden erlassen. Bis eine Person jedoch endlich in ein schuldenfreies Leben starten kann, muss sie das lange und durchaus entbehrungsreiche Insolvenzverfahren durchstehen.

Das Vermögen des Schuldners wird in dessen Verlauf verwertet und an die Gläubiger ausgezahlt. Besitzt der Betroffene beispielsweise eine Immobilie, ist in der Regel davon auszugehen, dass diese zwangsversteigert wird. Des Weiteren muss der Schuldner sein pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abgeben. Viele fürchten sich vor diesen Konsequenzen und möchten deshalb wissen, wie sich eine Privatinsolvenz vermeiden lässt.

Am leichtesten geht das natürlich, wenn Betroffene früh genug handeln – nämlich dann, wenn gerade die ersten Schulden entstehen. Können Sie einzelne Raten oder Rechnungen nicht mehr an Ihre Gläubiger bezahlen, empfiehlt es sich, einen Haushaltsplan aufzustellen. Führen Sie genau auf, welche Einnahmen und Ausgaben monatlich anfallen. So können Sie erkennen, wie es zu Ihren finanziellen Problemen kommt.

Nach einiger Zeit sollten Sie Ihren Haushaltsplan analysieren. Übersteigen Ihre Ausgaben und anfallende Kosten die Einnahmen, gibt es nur folgenden Ausweg: Entweder Sie erhöhen die Einnahmen oder – was in der Regel einfacher ist – Sie reduzieren Ihre Ausgaben. Das Geld, welches Ihnen dann mehr zur Verfügung steht, sollte zum Abtragen der Schulden verwendet werden. Möchten Sie erfahren, wie Sie am besten den Weg aus der Schuldenfalle finden? Hier ** können Sie eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen.

Vor der Insolvenz: Außergerichtlicher und gerichtlicher Vergleich

Möchten Sie die Privatinsolvenz vermeiden, hilft ein Vergleich mit den Gläubigern.
Möchten Sie die Privatinsolvenz vermeiden, hilft ein Vergleich mit den Gläubigern.

Hat ein Schuldner bereits so hohe Schulden angehäuft, dass er diese nicht mehr aus eigener Kraft abtragen kann, muss er noch nicht sofort die private Insolvenz anmelden. Zuvor hat er noch die Möglichkeit, durch einen außergerichtlichen Vergleich die Privatinsolvenz zu vermeiden.

Doch wie funktioniert ein solcher Vergleich? Der Schuldner geht aktiv auf die Gläubiger zu und bietet ihnen an, wenigstens einen Teil – häufig sind es etwa 20 bis 30 Prozent der offenen Summe – seiner Schulden auf einen Schlag oder in Raten abzuzahlen. Im Gegenzug erlassen die Gläubiger die restlichen Schulden.

Für den Schuldner hat dies den großen Vorteil, dass sich die Privatinsolvenz vermeiden lässt und er deshalb die Kosten für das Verfahren vor Gericht nicht tragen muss. Doch auch die Gläubiger können profitieren. Oftmals erhalten sie bei einem Vergleich nämlich mehr Geld als bei der privaten Insolvenz.

Bevor das Gericht das Insolvenzverfahren eröffnet, führt es noch einen eigenen Versuch durch, um einen Vergleich mit den Gläubigern zu erreichen. Ist dieser erfolgreich, kommt es nicht zum Insolvenzverfahren. Stattdessen werden die Schulden laut Bereinigungsplan getilgt.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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