Das Wichtigste zur Vermeidung der privaten Insolvenz
Damit Sie gar nicht erst in die Situation kommen, an eine Privatinsolvenz denken zu müssen, sollten Sie Ihre finanzielle Situation genau unter die Lupe nehmen, wenn die ersten Schulden entstehen. So wissen Sie, an welchen Stellschrauben Sie drehen müssen, um eine Überschuldung zu vermeiden. Benötigen Sie dabei Hilfe, können Sie den kostenlosen und unverbindlichen Schuldencheck ** nutzen.
Haben Sie schon mehr Schulden angehäuft, kann ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern dabei helfen, eine Privatinsolvenz zu vermeiden.
Bevor die private Insolvenz eröffnet wird, erfolgt noch ein gerichtlicher Vergleich. Stimmen die Gläubiger diesem zu, können Sie die Privatinsolvenz umgehen und damit auch Kosten sparen.
Inhalt
Gut zu wissen: Was ist die Privatinsolvenz?
Private Insolvenz verhindern, bevor es zu spät ist: Ein Haushaltsplan hilft weiter
Eine private Insolvenz endet mit der Restschuldbefreiung. Bis auf einige wenige Ausnahmen werden alle noch vorhandenen Schulden erlassen. Bis eine Person jedoch endlich in ein schuldenfreies Leben starten kann, muss sie das lange und durchaus entbehrungsreiche Insolvenzverfahren durchstehen.
Das Vermögen des Schuldners wird in dessen Verlauf verwertet und an die Gläubiger ausgezahlt. Besitzt der Betroffene beispielsweise eine Immobilie, ist in der Regel davon auszugehen, dass diese zwangsversteigert wird. Des Weiteren muss der Schuldner sein pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abgeben. Viele fürchten sich vor diesen Konsequenzen und möchten deshalb wissen, wie sich eine Privatinsolvenz vermeiden lässt.
Am leichtesten geht das natürlich, wenn Betroffene früh genug handeln – nämlich dann, wenn gerade die ersten Schulden entstehen. Können Sie einzelne Raten oder Rechnungen nicht mehr an Ihre Gläubiger bezahlen, empfiehlt es sich, einen Haushaltsplan aufzustellen. Führen Sie genau auf, welche Einnahmen und Ausgaben monatlich anfallen. So können Sie erkennen, wie es zu Ihren finanziellen Problemen kommt.
Vor der Insolvenz: Außergerichtlicher und gerichtlicher Vergleich
Hat ein Schuldner bereits so hohe Schulden angehäuft, dass er diese nicht mehr aus eigener Kraft abtragen kann, muss er noch nicht sofort die private Insolvenz anmelden. Zuvor hat er noch die Möglichkeit, durch einen außergerichtlichen Vergleich die Privatinsolvenz zu vermeiden.
Doch wie funktioniert ein solcher Vergleich? Der Schuldner geht aktiv auf die Gläubiger zu und bietet ihnen an, wenigstens einen Teil – häufig sind es etwa 20 bis 30 Prozent der offenen Summe – seiner Schulden auf einen Schlag oder in Raten abzuzahlen. Im Gegenzug erlassen die Gläubiger die restlichen Schulden.
Für den Schuldner hat dies den großen Vorteil, dass sich die Privatinsolvenz vermeiden lässt und er deshalb die Kosten für das Verfahren vor Gericht nicht tragen muss. Doch auch die Gläubiger können profitieren. Oftmals erhalten sie bei einem Vergleich nämlich mehr Geld als bei der privaten Insolvenz.