Das Wichtigste zu Privatinsolvenz in Spanien
Deutsche Schuldner dürfen nur dann ihre Privatinsolvenz in Spanien beantragen, wenn sie zuvor mindestens drei Monate dort gelebt haben und wenn ihr Lebensmittelpunkt nachweislich in Spanien liegt. Mehr zu den Voraussetzungen der spanischen Insolvenz lesen Sie hier.
Das eigentliche Verfahren dauert ungefähr zwölf Monate. Deutsche Schuldner müssen allerdings eine 12- bis 15-monatige Vorbereitungszeit mit einkalkulieren. Das ist jedoch nur ein Nachteil, an dieser Stelle listen wir weitere Nachteile auf.
Zunächst einmal gilt die Restschuldbefreiung nur in Spanien. Für eine Anerkennung in Deutschland muss der Schuldner die spanischen Dokumente übersetzen und beglaubigen lassen.
Inhalt
Vor- und Nachteile einer Privatinsolvenz in Spanien
Aufgrund der letzten Insolvenzrechtsreform dauert die (erste) Privatinsolvenz in Deutschland nur noch drei statt sechs Jahre.
Das ist dennoch ein langer Zeitraum, in dem der Schuldner auf einen Teil seines Einkommens verzichten und eine Wohlverhaltensphase durchlaufen muss.
In Spanien dauert die Privatinsolvenz nur zwölf Monate. Aber lohnt es sich deshalb, dort Insolvenz anzumelden und nicht in Deutschland? Um dies besser beurteilen zu können, listen wir im Folgenden die Vor- und Nachteile der spanischen Insolvenz auf.
Vorteile einer privaten Insolvenz in Spanien
- Das Insolvenzverfahren ist deutlich kürzer als in Deutschland. In Spanien können Schuldner die Privatinsolvenz innerhalb von etwa zwölf Monaten abschließen.
- Eine Wohlverhaltensphase wie im deutschen Insolvenzrecht gibt es in Spanien nicht.
Nachteile einer Privatinsolvenz in Spanien
- Schuldner dürfen während eines Zeitraums von fünf Jahren ab der Insolvenzeröffnung keine neuen Verbindlichkeiten bzw. Schulden anhäufen und können somit kaum am Wirtschaftsleben teilnehmen. Tun sie es doch, leben die alten Schulden auf Antrag des Gläubigers wieder auf.
- Hat der Schuldner seine Insolvenz selbst verschuldet, so droht ihm unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung. Und er erhält für die entsprechenden Schulden keine Restschuldbefreiung.
- Bevor ein Schuldner in Spanien Privatinsolvenz anmelden darf, muss er dort mindestens drei Monate leben.
- Außerdem muss sein Lebensmittelpunkt (Center of main interest) während des gesamten Verfahrens in Spanien liegen.
- Unterhaltsforderungen sind von der spanischen Restschuldbefreiung ausgenommen.
- Der Schuldner muss die spanischen Dokumente zur EU-Insolvenz und Restschuldbefreiung übersetzen und beglaubigen lassen. Nur dann ist eine Anerkennung der Restschuldbefreiung in Deutschland möglich.
Privatinsolvenz in Spanien: Voraussetzungen
Bevor deutsche Schuldner in Spanien ihre Privatinsolvenz beantragen können, müssen sie ihren Lebensmittelpunkt (Center of main interest) dorthin verlagern.
Die damit verbundenen Vorbereitungen dauern im Regelfall zwischen sechs und zwölf Monate, was den Vorteil der recht kurzen Verfahrensdauer wieder relativiert.
Außerdem muss der Schuldner nachweislich mindestens drei Monate in Spanien leben, bevor er einen Insolvenzantrag stellen darf. Damit verlängert sich die Vorbereitungsphase schlimmstenfalls auf 15 Monate. Die spanischen Gerichte prüfen diese beiden Punkte sehr genau, um einen Insolvenztourismus zu verhindern.
Voraussetzung für eine Privatinsolvenz in Spanien ist außerdem eine drohende oder bereits bestehende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Zu guter Letzt darf ein Schuldner nur dann einen Insolvenzantrag in Spanien stellen, wenn weder in Deutschland noch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Für den Insolvenzantrag sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Aufstellung aller Schulden und Verbindlichkeiten
- Liste aller Gläubiger
- Auflistung des vorhandenen Einkommens und Vermögens
- Liste aller monatlichen Fixkosten
- Nachweise zum Lebensmittelpunkt und zur Wohnsituation
Ablauf der spanischen Privatinsolvenz
Der Ablauf einer Privatinsolvenz in Spanien gestaltet sich wie folgt:
- Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht
- Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch das Gericht und Klärung des Verschuldens der eigenen Insolvenz
- Bestellung eines Insolvenzverwalters
- Insolvenzeröffnung per gerichtlichem Beschluss
- Forderungsanmeldung durch die Gläubiger
- Ordnung aller Forderungen nach Priorität
- Befriedigung der Gläubiger entsprechend der Priorität
- Erteilung der Restschuldbefreiung durch einen gerichtlichen Beschluss
Der Schuldner ist während seiner Privatinsolvenz in Spanien zur Mitwirkung verpflichtet und muss Obliegenheiten erfüllen, die den deutschen Auflagen während der Wohlverhaltensphase ähneln. Außerdem darf er nach der Restschuldbefreiung für fünf Jahre keine neuen Schulden eingehen. Anderenfalls leben die alten Verbindlichkeiten wieder auf.