Das Wichtigste zur Insolvenz für Selbstständige
In der Regel können aktuell selbstständig Tätige keine Privatinsolvenz durchlaufen. Für sie sowie auch für ehemals Selbstständige ist die sogenannte Regelinsolvenz vorgesehen.
Ja. Die Privatinsolvenz steht ehemals Selbstständigen offen, wenn sie maximal 19 Gläubiger haben und wenn gegen sie keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Ja, während der Privatinsolvenz kann eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen werden. Allerdings müssen auch selbstständig tätige Schuldner den pfändbaren Betrag ihres Einkommens abführen.
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Kurz & Knapp im Video: Die Insolvenz bei Selbstständigen
Selbstständig Tätige: Welches Insolvenzverfahren müssen Schuldner durchlaufen?
Ist eine Person oder ein Unternehmen überschuldet und kann ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, ist eine Insolvenz in vielen Fällen unvermeidbar. Was vielen Betroffenen im Vorhinein jedoch nicht bewusst ist: In Deutschland gibt es laut Insolvenzrecht zwei verschiedene Formen des Insolvenzverfahrens.
Am bekanntesten ist wohl die erste Alternative. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Verbraucherinsolvenz, die in der Umgangssprache eher als Privatinsolvenz bezeichnet wird. Diese zu durchlaufen steht in der Regel jedoch nur Privatpersonen offen. Des Weiteren gibt es die Regelinsolvenz, welche oftmals auch Firmeninsolvenz genannt wird. Diese kommt für Unternehmen und Co. in Frage.
Wie verhält es sich nun aber vor diesem Hintergrund für Selbstständige? Ist eine Privatinsolvenz auch für selbstständig Tätige eine Option oder müssen sie stets die Regelinsolvenz durchlaufen, die in der Regel ein schwierigeres und langwierigeres Verfahren darstellt?
Privatinsolvenz für ehemals selbstständig tätige Personen
Eine Privatinsolvenz als Selbstständiger durchlaufen: Viele Betroffene fragen sich, ob das möglich ist. Wie bereits erwähnt, gibt es nämlich zwei unterschiedliche Insolvenzverfahren, die Regel- und die Privatinsolvenz. Da Letztere die einfachere und kostengünstigere Variante darstellt, würden viele Selbstständige natürlich lieber diese anmelden.
Eine private Insolvenz kommt für selbstständig Tätige sowie Freiberufler, die dieser Beschäftigung tatsächlich nachgehen, jedoch nicht in Frage. Wer eine Privatinsolvenz durchlaufen darf, ist in § 304 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) festgehalten. Diesem ist Folgendes zu entnehmen:
Ist der Schuldner eine natürliche Person, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat, so gelten für das Verfahren die allgemeinen Vorschriften, soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist. Hat der Schuldner eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, so findet Satz 1 Anwendung, wenn seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Dementsprechend steht eine Privatinsolvenz nur ehemals selbstständig tätigen Personen offen. Diese müssen außerdem die im Gesetzestext genannten Voraussetzungen erfüllen. Doch welche Bedeutung haben diese genau?
Gemäß § 304 Abs. 2 InsO können die Vermögensverhältnisse dann als überschaubar bezeichnet werden, wenn der Betroffene beim Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens weniger als 20 Gläubiger hat. Forderungen aus Arbeitsverhältnissen sind etwa offene Gehaltszahlungen an ehemalige Angestellte oder Lohnsteuerrückstände.
Insolvenz bei Selbstständigen: Das Regelinsolvenzverfahren
Eine Privatinsolvenz für aktive selbstständig Tätige kommt also gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung in der Regel nicht in Frage. Vielmehr müssen diese die Regelinsolvenz durchlaufen. Diese unterscheidet sich in einigen wichtigen Punkten von der Verbraucherinsolvenz. Das Verfahren ist meist nicht nur langwieriger, sondern auch kostspieliger. Des Weiteren kommt dem Insolvenzverwalter meist eine bedeutendere Rolle zu, da er über größere Befugnisse verfügt.
Im Gegensatz zu Unternehmen haben Selbstständige bei der Regelinsolvenz jedoch einen wichtigen Vorteil. Wie auch bei der Privatinsolvenz können selbstständig Tätige am Ende des Insolvenzverfahrens von der Restschuldbefreiung profitieren und befreit in einen neuen Lebensabschnitt ohne Schulden starten.
Selbstständig sein trotz Insolvenz – Welche Möglichkeiten gibt es?
Viele Laien gehen davon aus, dass sich Privatinsolvenz und Selbstständigkeit gegenseitig ausschließen. Wie bereits oben erwähnt, ist eine Privatinsolvenz für aktuell selbstständig Tätige keine Möglichkeit, da sie die Regelinsolvenz durchlaufen müssen.
Personen, die noch nie selbstständige Tätigkeiten durchgeführt haben, sowie ehemals Selbstständige, die weniger als 20 Gläubiger haben und gegen die keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, können jedoch eine Privatinsolvenz durchlaufen.
Doch wie verhält es sich mit der Selbstständigkeit während einem laufenden Insolvenzverfahren? Kann zu diesem Zeitpunkt etwa ein Kleingewerbe trotz Privatinsolvenz angemeldet werden? Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Personen selbstständig bleiben können trotz Insolvenz (im Falle der Regelinsolvenz) bzw. ein Gewerbe trotz Privatinsolvenz anmelden können.
Oftmals wird es sogar sehr gerne gesehen, wenn Personen sich während der Privatinsolvenz selbstständig machen. Häufig fällt es Schuldnern nämlich schwer, einen neuen Job in einem Angestelltenverhältnis zu finden. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit kann sie oft davor bewahren, in Hartz 4 abzurutschen. Der Insolvenzverwalter muss der Tätigkeit jedoch zustimmen.
Wie wird der pfändbare Betrag für Selbstständige in der Insolvenz festgelegt?
Selbstständig sein trotz Insolvenz ist also durchaus möglich. Doch wie wird in diesem Fall der pfändbare Betrag festgelegt? Bei Angestellten wird dies anhand der Pfändungstabelle ermittelt. Doch Selbstständige und Freiberufler haben im Gegensatz zu Angestellten kein festes Einkommen.
Aus diesem Grund wird bei Personen, die etwa während der Privatinsolvenz ein Gewerbe anmelden, ein sogenanntes fiktives Einkommen angesetzt. Dieses bemisst anhand des Einkommens, welches Schuldner in einer angemessenen, unselbstständigen Anstellung im Angestelltenverhältnis beziehen würden. Das tatsächliche Einkommen spielt keine Rolle. Einflussgrößen sind für das fiktive Einkommen sind unter anderem:
- Berufsabschluss
- Berufserfahrung
- Alter
- Tarifverträge
- Daten der Agentur für Arbeit
Mir droht die Insolvenz wegen Zahlungsausfällen während der Corona-Krise. Aktuell bin ich noch selbständig, da unser Auto durch die Firma geleast ist und dieses dringend noch benötigt wird.
Allerdings steht im Raum dass ich wahrscheinlich scheinselbständig bin. Das entsprechende Verfahren läuft schon. Wäre bei Anerkennung der Scheinselbständigkeit eine Privatinsolvenz möglich? Was wäre mit den Schulden welche zu der Firma gehören (bin eingetragener Kaufmann)? Wäre es besser zu warten bis das Verfahren abgeschlossen ist um ggf. Insolvenz anzumelden? Allerdings weiß ich nicht ob das möglich ist…
Ich bin Rentner 600€ und Grundsicherung senzeit OKT 2013 Regelinsolvenz 2019 sind es 6Jahre kann ich von der Restschuld befreit werden und muss ich am ende Die Kosten bezahlen bin zahlungs unfähig Bekomme 252,00 € Grundsicherung bin habe die Pflegestufe 3 und ein Vormund vom Amtsgericht OKT 2019 sind 6Jahre um Was muss Ich Machen Kann es nicht Silber machen MFG M Krüger
Hallo Manfred,
sind Sie tatsächlich in der Regelinsolvenz, so endet dies nicht, wie die Privatinsolvenz, automatisch nach sechs Jahren. Das Verfahren kann durchaus langwierig sein. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Insolvenzrecht beraten.
Ihr Team von schuldnerberatung.de