Das Wichtigste zu SCHUFA-Einträgen bei Privatinsolvenz
Ja. Die SCHUFA speichert verschiedene Informationen zur Privatinsolvenz, insbesondere die Eröffnung des Verfahrens, die Erteilung bzw. Versagung der Restschuldbefreiung oder die Abweisung des Insolvenzantrages.
In der Regel werden die jeweiligen Informationen über die Insolvenz jeweils drei Jahre lang gespeichert.
Sie sind nach der Privatinsolvenz nicht sofort „SCHUFA-frei“, denn auch der Vermerk über die Restschuldbefreiung wird drei Jahre lang gespeichert. Das wirkt sich meist negativ auf die Bonität aus.
Inhalt
Welche Rolle spielt die SCHUFA überhaupt?
Die SCHUFA – kurz für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – ist eine wichtige Wirtschaftauskunftei. Sie speichert Daten, aus welchen sich die Kreditwürdigkeit einer Person berechnen lässt. Banken, Unternehmen & Co können dann auf diese Daten zurückgreifen, um zu beurteilen, ob sie einer Person einen Kredit gewähren oder ihr eine Ratenzahlung ermöglichen.
Neben sogenannten Positivmerkmalen, also Angaben zu pünktlich gezahlten Rechnungen, Raten etc., speichert die SCHUFA auch Negativmerkmale. Haben Sie etwa eine Rechnung nicht bezahlt und wurde deshalb ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet oder müssen Sie die eidesstattliche Versicherung abgeben, so wird dies von der SCHUFA vermerkt. Wer einen zu schlechten SCHUFA-Score hat, der kann Probleme dabei bekommen, einen Kredit oder eine Kreditkarte zu erhalten oder eine Wohnung zu mieten.
Informationen zur Privatinsolvenz: Lassen sich SCHUFA-Einträge löschen?
Wir haben bereits geklärt, welche Arten von Informationen über das Insolvenzverfahren gespeichert werden. Doch wann kommt es vonseiten der SCHUFA zur Löschung nach der Privatinsolvenz? Die folgende Auflistung zeigt, wann welche Daten gelöscht werden:
- Kommt es zur Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse bei der Privatinsolvenz, ist der SCHUFA-Eintrag zu löschen, wenn drei Jahre vergangen sind.
- Wird die Restschuldbefreiung versagt, vergehen drei Jahre bis zur Löschung.
- Ist das Insolvenzverfahren beendet und ist bei der Privatinsolvenz die Restschuldbefreiung erfolgt, werden SCHUFA-Einträge nach drei Jahren gelöscht.
Privatinsolvenz vorbei: Warum werden SCHUFA-Einträge nicht sofort gelöscht?
Ist die Restschuldbefreiung erfolgt, ist der ehemalige Schuldner in der Regel wieder schuldenfrei. Doch auch nach der Privatinsolvenz bleiben SCHUFA-Einträge weiterhin bestehen. Es bleibt drei Jahre lang gespeichert, dass die Restschuldbefreiung stattgefunden hat. Des Weiteren werden die die von der Restschuldbefreiung erfassten Schulden lediglich als erledigt gekennzeichnet, jedoch noch nicht sofort gelöscht.
Die SCHUFA begründet dies wie folgt: Durchläuft ein Schuldner nicht die Privatinsolvenz, sondern zahlt seine Schulden auf einem anderen Wege ab, dauert es auch einige Zeit, bis diese Informationen gelöscht werden. Die sofortige Löschung nach der Restschuldbefreiung würde Insolvenzschuldner anderen Schuldnern gegenüber bevorteilen.
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Im Video: Das Wichtigste zu den SCHUFA-Einträgen bei einer Privatinsolvenz
Wie verhält es sich wenn ein gläubiger der seine Forderung nicht angemeldet hat? Darf dieser der Schufa dennoch ein Abwicklungskonto melden was ja ein Negativ Merkmal ist obwohl die Restschuldbefreihung bereits erteilt wurde?
Meine privat Insolvenz läuft noch unter dem alten Insolvenzrecht Das heißt sechs Jahre und anschließend noch drei Jahre in der Schufa nach dem neuen Insolvenzrecht Dauert die privat Insolvenz nur drei Jahre das heißt sie sind nach sechs Jahren aus der Schufa und ich nach neun Das kann doch so nicht richtig Sein.
Moin,
ich selber führe demnächst eine Klage gegen die Schufa, auf vorzeitig Löschung meiner Privatinsolvenz.
Nun habe ich aber mal eine Frage an alle Schuldnerberatungen dieses Land.
Warum ist es nicht möglich, mit den ganzen Kunden oder Hilfesuchenden eine Petition einzulegen. Hierzu sind doch nur 50,000 Unterschriften erforderlich. Warum kümmern sich die Schuldnerberatungen nicht auch im dieses Problem. Für mich völlig unverständlich.
Ich würde ja jede einzelne Schuldnerberatung anschreiben. Aber leider kenne ich nicht alle. Somit bleibt mir nichts anderes übrig, als Einzelkämpfer dafür zu sorgen, dass meine Klage erfolgt hat. Und ich bin sicher, dass sie es hat. Nur schade, dass es hierfür keinen Dachverband gibt.
Auch wenn ich die Arbeit der Schuldnerberatung anerkenne, aber in diesem Fall leider nicht.
Beste Grüße und alles Gute
Guten Tag,
ich habe eine Frage und würde mich über Hilfestellungen / Antworten sehr freuen.
Ich habe nach erfolgter Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung nun ein aussichtsreiches Jobangebot, – um diese Stelle antreten zu können wird jedoch eine „lupenreine Schufa“ vorausgesetzt.
Meine Restschuldbefreiung erfolgte am 17.04.2018 – d. h. nach meinem Verständnis müsste ich ab 18.04.21 die angestrebten bzw. vorausgesetzten Schufa Kriterien für diesen Job bekommen oder?!
Meine Frage ist, ob ich hier 100% sicher sein kann, d. h. ist dies ein vollständig automatisierter Prozess bei der Schufa, oder muss/ sollte hier noch vorher bzw. bereits jetzt eine entsprechende Kommunikation von mir an die Schufa erfolgen?
Vielen Dank für Hilfestellungen.
vG
K. B.
Moin, hole Dir selbst vorab eine Selbstauskunft bei der Schufa. Dann kannst Du sicher sein, ob der Eintrag gelöscht bzw. gesperrt wurde.
Beste Grüße Thomas
Hallo ist es nicht möglich das alle die es mit der Rest Schuld Befreiung betrifft, ich zähle auch dazu, eine Sammelklage gegen die weitere Datenspeicherung bei der Schufa einreichen. Dann brauch nicht jeder einen Anwalt der Politik ist es doch egal die haben doch ausgesorgt und kennen solche Probleme gar nicht.
Es ist das hässliche Gesicht der Schufa, das sich hier zeigt.
Jedoch gibt es Möglichkeiten des Widerspruchs nach Art.21 DSGVO und Löschung nach Art. 17 DSGVO aus wichtigen persönlichen Gründen.
Es hat ein Urteil des OLG Frankfurt dazu gegeben (LG Frankfurt am Main (Az.: 2-05 0 151/18 vom 20.12.2018) Der Revisionsantrag der Schufa wurde abgelehnt bzw. die Schufa hat den Antrag zurückgezogen..
Gruß
Arne
Hallo, meine Insolvenz ist abgegolten, ebenso die 3 Jahre danach. Leider stehe ich immer noch in der Schufa.Kann mir jemand sagen warum?!
Am besten bei der SCHUFA beschweren und nachfragen. Wenn Ihr Einwand berechtigt ist, dann werden die den Eintrag auch löschen.
Dachte ich auch,aber ohne Anwalt wird es schwierig. Erstmal gibt es eine reflexartige Ablehnung. Man sollte mal über eine Sammelklage nachdenken,geht ja nun leichter mit der Verbraucherberatung.
Meine Restschuldbefreiung war am 20.Februar 2018 erledigt. Der Bescheid vom Gericht kam aber erst am 07.07.2018
Das dauert ja immer etwas länger bei Gericht.
Nun meine Frage:
Wann löscht die Schufa den Eintrag? Am 20.02. 2021 wo die Restschuldbefreiung durch war, oder erst zum 07.07.2021 nachdem das Gericht das Schreiben geschickt hat?
Wäre interessant zu wissen, ob ich Ende Februar , sprich zum 20.02.2021 wieder “ frei“ bin oder leider erst zum 07.07.2021.
Das Verfahren wurde damals am 20.02.2012 eröffnet.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich Antwort bekäme.
P.s.: Und zu einem meiner Vorredner;
Ich bin auch 56 wenn ich 2021 erst Schufafrei werde. Leider.
Wenn in dem Schreiben vom 07.07.2018 steht, dass die Restschuldbefreiung nun rechtskräftig ist und damit nicht mehr angefechtet werden kann, dann müsste das so auch in der SCHUFA vermerkt worden sein (Erledigungsvermerk). Dies und das genaue Datum erfahren Sie nur durch eine SCHUFA Auskunft. Taggenau drei Jahre nach diesem Datum werden die Beiträge gelöscht – dies sollte man allerdings auch im Auge behalten.
Ich befürchte, dass es bei Ihnen dann erst im Juli 2021 sein wird. Ich hatte die eigentliche Restschuldbefreiung zum 28.09.2017 und rechtskräftig wurde es drei Monate später am 28.12.2017 – die Einträge sind alle noch drin und sollten zum 28.12.2020 gelöscht werden – hoffe ich.
Im öffentlich zugänglichen Insolvenzregister werden die Schuldnerdaten nach Erteilung der Restschuldbefreiung und Beendigung des Insolvenzverfahrens “ automatisch“ nach 6 Monaten gelöscht. Sollte man der SCHUFA überhaupt eine Karenzzeit zugestehen, dann doch bitte auch höchstens in der gleichen Dauer, die sich der Gesetzgeber selbst verordnet hat.
Grundsätzlich finde ich es zudem immer bedenklich, wenn sich eine Privatfirma über die staatlichen Regelungen erhebt.
Sollte die Schufa dies weiterhin machen, sollte sie für Schäden auch haften.