Das Wichtigste zur Privatinsolvenz bei Rentnern
Jede Privatperson kann Privatinsolvenz anmelden, wenn sie zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht. Als Rentner ist es genauso möglich wie als Hausfrau, Angestellter, Hartz-4-Empfänger oder Beamter Privatinsolvenz anzumelden.
Bei einer Privatinsolvenz ist zu beachten, dass die Altersrente als Einkommen gilt. Damit kann sie gepfändet werden, sofern sie den Pfändungsfreibetrag übersteigt.
Auch für Rentner gilt die Pfändungsfreigrenze von aktuell 1.499,99 Euro (Stand: 01.07.2024). Liegt das Einkommen (netto) unter dieser Grenze, darf es nicht gepfändet werden.
Inhalt
Können Rentner die Privatinsolvenz beantragen?
Alle Privatpersonen, die über kurz oder lang nicht dazu in der Lage sind, ihre Schulden abzubezahlen, können eine Privatinsolvenz durchlaufen. Hierbei ist nicht von Bedeutung, ob sie ein Einkommen erzielen und wie hoch dieses ausfällt. Damit ist eine Privatinsolvenz auch für Rentner, die verschuldet sind, eine Option.
Sind sie zahlungsunfähig und damit nicht mehr in der Lage, ihre fälligen Rechnungen zu bezahlen, dürfen auch Rentner Privatinsolvenz beantragen – allerdings erst, wenn ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern gescheitert ist und eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle dies bescheinigt.
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Übrigens: Während sich Arbeitslose in der Wohlverhaltensphase zur Privatinsolvenz ernsthaft um Arbeit bemühen müssen, gilt diese Erwerbsobliegenheit für Rentner nicht. Ausnahmen bestehen allerdings beim Vorruhestand.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einer Privatinsolvenz für Rentner?
Grundsätzlich müssen Schuldner einen Teil von ihrem Einkommen während des Verfahrens an den Insolvenzverwalter abtreten. Dieser verteilt das Geld dann gerecht an die Gläubiger. Wie verhält es sich aber nun bei einer Privatinsolvenz für Rentner, die kein Einkommen mehr aus einer Erwerbstätigkeit erzielen?
In diesem Zusammenhang lässt sich zunächst feststellen, dass die Rente als Einkommen gewertet wird – sie ist somit pfändbar. Ein Schuldner muss während der Privatinsolvenz jedoch nicht sein vollständiges Einkommen bzw. seine komplette Rente abgeben. Damit er weiterhin seinen Lebensunterhalt und weitere Kosten bestreiten kann, darf er einen Teil davon behalten.
Die entsprechende Freigrenze liegt während der Privatinsolvenz für Rentner bei 1.499,99 Euro netto (Stand: 01.07.2024). Liegt die Rente darüber, wird ein Teil des Betrags gepfändet. Bei einer Rente von 1.550 Euro wären das zum Beispiel 40,78 Euro. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Freigrenze steigt, wenn Unterhaltspflichten bestehen. Die genauen Zahlen können einer aktuellen Pfändungstabelle entnommen werden.
Wie verhält es sich mit der Altersvorsorge, wenn jüngere Schuldner vor der Insolvenz stehen? Während der Privatinsolvenz ist eine Rentenversicherung vor der Pfändung geschützt, wenn diese erst zu Beginn des gesetzlichen Rentenalters an die jeweilige Person ausgezahlt wird. Des Weiteren darf kein Recht auf eine Kapitalauszahlung bestehen. Das führt dazu, dass etwa die Riester-Rente bei der Privatinsolvenz geschützt ist.