Das Wichtigste zur Privatinsolvenz bei Eheleuten
In der Regel haftet jeder Ehepartner nur für seine eigenen Schulden. Ausnahmen bestehen unter anderem, wenn ein Partner eine Bürgschaft übernommen hat oder beide gemeinsam Verträge abgeschlossen haben.
Ein Ehegatte muss unter Umständen für die Steuerschulden und die Verfahrenskosten der Privatinsolvenz seines insolventen Partners aufkommen.
Nein, eine gemeinsame Privatinsolvenz für Eheleute gibt es nicht. Jeder muss das Verfahren für sich selbst beantragen und durchlaufen.
Inhalt
Kann ein Ehepaar eine Insolvenz anmelden?
Die private Insolvenz hilft Personen dabei, innerhalb von maximal sechs Jahren schuldenfrei zu werden. Viele Fragen treten jedoch auf, wenn der Betroffene verheiratet ist. Haften beide gemeinsam für die Schulden und müssen deshalb gemeinsam das Verfahren durchlaufen? Wie ist die Pfändung bezüglich der Privatinsolvenz bei Eheleuten geregelt?
Grundsätzlich gilt, dass jeder Partner für seine eigenen Schulden haftet. Anders sieht es jedoch aus, wenn gemeinsam Verträge unterschrieben wurden oder einer der beiden für den anderen bürgt. Auch bei Steuerschulden haftet der andere, insofern die Partner gemeinsam veranlagt werden.
Zu beachten ist, dass nur eine einzelne Person die Privatinsolvenz durchlaufen kann. Gepfändet werden dürfen nur seine Gegenstände, nicht jedoch die des Partners. Besitzen beide gemeinsam etwa, zum Beispiel eine Immobilie, so kann es jedoch dazu kommen, dass es zu einer Teilungsversteigerung kommt.
Privatinsolvenz: Besondere Pfändungsfreigrenze für ein Ehepaar?
Schuldner, welche die private Insolvenz durchlaufen. müssen während der Wohlverhaltensphase nur den pfändbaren Teil ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben. Damit ist gewährleistet, dass der Betroffene weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Doch wie sieht es in diesem Zusammenhang bei der Privatinsolvenz bei Eheleuten aus? Diese Frage erhalten Sie auch im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung beantwortet – auf Schuldenanalyse kostenlos **.
Das Einkommen des Ehepartners wird hier nicht berücksichtigt. Allerdings kann der Ehegatte dafür sorgen, dass der Freibetrag des anderen erhöht wird. Er muss dann weniger Geld an den Insolvenzverwalter abgeben. Das ist der Fall, wenn der Schuldner dem Ehegatten gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist – unter anderem, wenn der Ehepartner kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt. Wann genau die Unterhaltspflicht besteht, lässt sich jedoch nicht pauschal festlegen. Vielmehr muss dies vom Gericht je nach Einzelfall beurteilt werden.
Bei der Privatinsolvenz kann der Freibetrag, wenn Sie verheiratet und dem Ehepartner gegenüber unterhaltspflichtig sind, der Pfändungstabelle entnommen werden. In der Tabelle müssen Sie zunächst Ihr Einkommen heraussuchen und dann je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten einige Spalten weiter nach rechts rutschen. Sind Sie bei der Privatinsolvenz verheiratet, kann der Tabelle also ein höherer Freibetrag entnommen werden. Gleiches gilt auch, wenn Sie Kindern gegenüber Unterhaltspflichten haben. Sind Sie bei der Privatinsolvenz verheiratet, gilt fürs 1. Kind ein weiterer Freibetrag, ebenso für alle weiteren Kinder.
Ich bin 75, Rentner mit 500,00 € Rente. Bin verheiratet.
Ich war selbständig und hatte vor 3 Jahren insolvenz. Alle Schulden sind durch das Geschäft entstanden Ich erwarte in den nächsten Wochen vom Gericht die Kostenfestsetzung.
Von meiner Rente kann ich diese nocht begleichen.
Muß meine Frau für die entstandenen Kosten aufkommen.
Über eine Nachricht würde ich mich freuen.
Danke!
Wolfgang
Hallo,ich verstehe eins nicht.Bin verheiratet sind beide in der Insolvenz mit einer Summe.Er hat unterschrieben und ich .Jetzt steht aber überall jeder haftet für die eigenen Schulden.Wir haben eine Summe zusamnen.Haben zwei verschiedene Verwalter Mein Mann hat die 35% geschafft und ist jetzt raus auf grund weil wir die Lohnsteuerklasse so gelassen haben.Ich muss noch drei Jahre mit der gleichen Sumne die wir beide unterschrieben haben. Da gibt es kein Satz jeder haftet für seine eigenen Schulden.
Hallo, kann mir die Restschuldbefreiung versagt werden wenn ich so informiert wurde, daß die Wohlverhaltensphase bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt und ich aus diesem Irrtum heraus dem Insolvenzverwalter
einen Teil meines Erbes nicht herausgeben konnte, weil es bereits verbraucht war ?
Ich bin mit meiner Frau 2010 in die private Insolvenz geraten nun meine Frage ist es korrekt das wir zwei Insolvenzverwalter bekommen haben und die Summe der insolvenzmasse in voller Höhe beiden angerechnet wird. Danke in voraus.