Das Wichtigste zur Privatinsolvenz, wenn Sie arbeitslos sind
Ja, eine Anmeldung der Privatinsolvenz ist trotz Arbeitslosigkeit möglich. Auch mittellose Menschen sollen eine Chance auf die Restschuldbefreiung haben.
Wer nicht in der Lage ist, die Verfahrenskosten sofort zu bezahlen, kann eine Stundung für die Verfahrenskosten beantragen.
Wenn Sie während der Privatinsolvenz arbeitslos werden, müssen Sie sich nachweislich um eine neue Arbeitsstelle bemühen und dürfen keine zumutbare Stelle ablehnen. Verstoßen Sie gegen diese Erwerbsobliegenheit, droht Ihnen die Versagung der Restschuldbefreiung.
Inhalt
Ist die Eröffnung der Privatinsolvenz bei Arbeitslosigkeit möglich?
Manchmal ist die Privatinsolvenz die letzte Möglichkeit für Verbraucher, um die bestehenden Schulden abzubauen. Nach der Wohlverhaltensphase von drei Jahren erfolgt die Restschuldbefreiung – und damit die Chance auf den Beginn eines schuldenfreien Lebens.
Darf auch Privatinsolvenz anmelden, wer arbeitslos los ist und damit weder die Verfahrenskosten noch wenigstens einen Teil der Schulden begleichen kann? Ja. Auch mittellosen Menschen steht der Weg zur Restschuldbefreiung über ein Verbraucherinsolvenzverfahren offen. Eine geregelte Erwerbstätigkeit bzw. ein regelmäßiges Einkommen in einer bestimmten Höhe ist keine Voraussetzung, um Insolvenz anmelden zu dürfen.
Wer arbeitslos ist und Privatinsolvenz anmelden möchte, hat gewöhnlich kein Geld, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Diese Menschen können eine Stundung der Verfahrenskosten beantragen. Sie müssen diese Kosten erst nach der Restschuldbefreiung begleichen.
Welche Pflichten haben Sie in der Wohlverhaltensphase?
Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner seiner Erwerbsobliegenheit nachkommen:
Zwar können auch Personen, die arbeitslos sind, die Privatsolvenz durchlaufen. Aber sie müssen sich darum bemühen, ihr Einkommen zu erhöhen, indem sie sich um eine angemessene Arbeit kümmern.
Diese Erwerbsobliegenheit ist in § 287b der Insolvenzordnung geregelt. Sie beinhaltet unter anderem Folgendes:
- Sind oder werden Sie während der Privatinsolvenz arbeitslos, müssen Sie Nachweise erbringen, dass Sie sich regelmäßig um eine Arbeit bemühen, die Ihren Qualifikationen entspricht.
- Wird Ihnen eine zumutbare Stelle angeboten, sind Sie verpflichtet, diese anzunehmen.
- Wenn Sie sich nicht um Arbeit bemühen oder eine zumutbare Stelle ablehnen, obwohl Sie während der Privatinsolvenz arbeitslos sind, droht die Versagung der Restschuldbefreiung und damit das Scheitern des Insolvenzverfahrens.