Privatinsolvenz: Verkürzung auf 3 Jahre möglich?

Achtung, wichtiger Hinweis! Dieser Ratgeber bezieht sich auf die alte Rechtslage, die bis zum 30.09.2020 galt. Sie findet nur noch bei älteren Privatinsolvenzverfahren Anwendung. Verbraucher, die ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt haben, durchlaufen nur noch ein dreijähriges Verfahren bis zur Restschuldbefreiung. Weitere Informationen zur generellen Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre lesen Sie in unserem Ratgeber zur Restschuldbefreiung.

Das Wichtigste zur Privatinsolvenz in 3 Jahren

Wie lange dauert die Wohlverhaltensphase bei der Privatinsolvenz?

In der Regel dauert die Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz 6 Jahre – beginnend mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Phase kann jedoch auf 5 bzw. 3 Jahre verkürzt werden.

Wann können Schuldner die Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzen?

Die Privatinsolvenz endet nach 3 Jahren, wenn der Schuldner in dieser Zeit 35 Prozent seiner Schulden und die Verfahrenskosten begleicht. Dann erfolgt die Restschuldbefreiung.

Endet die Privatinsolvenz automatisch nach 3 Jahren, wenn der Schuldner diese Bedingungen erfüllt?

Nein, er muss hierfür einen entsprechenden Antrag beim Insolvenzgericht stellen.

Video: Privatinsolvenz in 3 Jahren

Ist eine Privatinsolvenz in 3 Jahren möglich? Mehr dazu im Video.
Ist eine Privatinsolvenz in 3 Jahren möglich? Mehr dazu im Video.

Wie lange dauert das Insolvenzverfahren? Sind 3 Jahre die Regel?

Unter gewissen Voraussetzungen lässt sich die Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzen.
Unter gewissen Voraussetzungen lässt sich die Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzen.

Für viele Schuldner ist die Privatinsolvenz die einzige Möglichkeit, um ihre Schulden loszuwerden. Damit ein Insolvenzverfahren überhaupt angemeldet werden kann, müssen Schuldner zunächst, etwa mit der Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle, versuchen, mit den Gläubigern außergerichtlich eine Einigung zu finden.

Schlägt dies fehl, kann die Privatinsolvenz angemeldet werden und das Gericht versucht erneut, eine Schuldenbereinigung mit Zustimmung der Gläubiger durchzuführen. Bei ausbleibendem Erfolg wird das Insolvenzverfahren eröffnet und die Insolvenzmasse verwertet. Außerdem beginnt die Wohlverhaltensphase, welche mit der Restschuldbefreiung endet.

Für die Dauer der Insolvenz ist vor allem die Wohlverhaltensphase entscheidend. Seit einer Reform, die zum 01.07.2014 in Kraft trat, kann die Privatinsolvenz auf 3 oder 5 Jahre verkürzt werden, während 6 Jahre weiterhin die Norm sind. Doch wann ist die Verkürzung genau möglich?

  • Die private Insolvenz kann nach 3 Jahren beendet werden, wenn 35 Prozent der Forderungssumme an die Gläubiger gezahlt wurde und außerdem die entstandenen Verfahrenskosten beglichen wurden.
  • Die Wohlverhaltensphase endet nach 5 Jahren, wenn zumindest die Verfahrenskosten bezahlt wurden.
Damit die Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzt werden kann, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Insolvenzgericht stellen. Die Restschuldbefreiung erfolgt nicht automatisch.

Insolvenz in 3 Jahren: Warum klappt es so oft nicht mit der frühen Restschuldbefreiung?

Nur 3 Jahre für die Insolvenz: Viele Schuldner schaffen das nicht.
Nur 3 Jahre für die Insolvenz: Viele Schuldner schaffen das nicht.

Nur 3 Jahre für die Privatinsolvenz: Nach einer vergleichsweise so kurzen Zeit schuldenfrei zu sein, hört sich für viele Betroffene verlockend an. Und seit der Reform 2014 ist es, wie bereits erwähnt, ja tatsächlich möglich, dass die Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzt wird.

Doch bringt diese Reform tatsächlich Vorteile für Insolvenzschuldner? Eine erste Untersuchung der Wirtschaftsberatung Crif Bürgel zeigt, dass nur wenige davon profitieren, dass die Restschuldbefreiung früher erreicht werden kann.

Für eine private Insolvenz nur 3 Jahre zu benötigen, schaffen nach der ersten Bilanz nur acht Prozent aller Schuldner.

Doch woran liegt das? Wie bereits erwähnt, kann eine Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzt werden, wenn sowohl die Verfahrenskosten als auch 35 Prozent der Forderungssumme beglichen wurden. Dafür verwendet werden das Vermögen und das pfändbare Einkommen des Schuldners laut Pfändungstabelle. Bei niedrigen bis mittleren Einkommen bleibt oft nicht genug übrig, um damit die erforderliche Schuldensumme schnell genug abzubauen.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

28 Gedanken zu „Privatinsolvenz: Verkürzung auf 3 Jahre möglich?

  1. schulz

    Hallo,

    gibt es Vordrucke die man verwenden kann für den „Antrag auf Verkürzung der Insolvenz nach 3 Jahren“?

    Gruß
    Frau Schulz

  2. Susanne

    Hallo
    Bin in Indollvenzverfahren seit 2019 heute wollte ich Geld von Bank holen da mein Insolvenz Verwalter mir eine Pfändung von 10000 Euro gemacht weiß einer warum

  3. Bernd

    Wie ist es rechtlich , wenn eine Person die sich in Privatinsolvenz befindet mit seinen Mietzahlungen in verzug ist

  4. Michael

    Hallo,
    ich befinde mich in der PI und bekomme jetzt, nach ca 2 Jahren, eine Unfallrente durch die Berufsgenossenschaft mit einer Nachzahlung.
    Frage:
    Wird die gesamte Unfallrente einbehalten oder ist ein Teil frei?
    Wird die gesamte Nachzahlung einbehalten oder ist ein Teil frei?

    Wenn ich, was ich vorhabe, alles dem Anwalt für die PI überlasse, könnte ich im Dez. 35% + die Nebenkosten (Gericht und Anwalt) erreicht haben. Muss ich dann bis zu den 3 Jahren (wäre im März 2021) weiter bezahlen oder kann im Dezember die vorzeitige Beendigung bei Gericht beantragt werden?

    Danke und Grüße
    Mikel

  5. David

    Hallo

    Ich beschäftige mich mit dem Gedanken die Privatinsolvenz zu beantragen.
    Damit ich schnell Schuldenfrei bin, strebe ich die Lösung, nach 3 Jahren schuldenfrei zu sein an.
    Neben meinen Job werde ich einen Nebenjob auf selbstständiger Basis angehen.

    Was ist, wenn ich die 35% zzgl. Verfahrenskosten innerhalb der 3 Jahren (zum Beispiel nach 2 Jahren) erreicht habe. Wird dann weiter gepfändet oder wie würde das Verfahren aussehen?

    Danke und Gruß
    David

  6. Micha

    Hallo ich bin nun in der Privatinsolvenz,
    nun würde ich gerne wissen ab wann die 3Jahre laufen.
    Beginnen die wenn das Gericht den Beschluss gefasst hat oder gilt das Datum das die Forderungen bis zum XX.XX.XXXX unter Beachtung des §174 InsO beim Insovenzverwalter anzumelden sind?

    LG
    Michael

  7. Ellen

    Hallo,
    ich habe entgegen Ihren Aussagen, vom Insolvenzverwalter die Information, dass die 35% etc. spätestens mit Abschluss des 3. Jahres gezahlt worden sein müssen. Bzw. eingegangen sein müssen.
    D.h. für mich, dass wohl auch der Antrag auf vorzeitige Befreiung vorzeitig gestellt sein muss.
    Oder?
    MfG
    Ellen.

  8. Piet

    Müssen die bzw ALLE Gläubiger der Restschuldbefreiung zustimmen?

  9. Thomas

    Zu:
    Hallo Tobejo,
    ja, es müssen mindestens drei Jahre verstrichen sein (siehe § 300 Abs. 1 Nr. 2 InsO).
    Ihr Team von schuldnerberatung.de

    Hallo Schuldnerberatung,

    Ich habe aktuell in 3 Jahren und einen Monat mehr als die 34% + Verfahrenskosten + Anwaltskosten beglichen.
    Die Rechtspfleger vom Gericht haben mich darauf hingewiesen,
    das ich das Zahlungsziel um 1 Monat verpasst habe und nun,
    damit doch noch weitere 2 Jahre zahlen muss.
    Wer hat nun recht?
    Die Schuldnerberatung oder das Gericht?

    Ich bin jetzt fix und fertig mit den Nerven.
    Habe ich mich nun doch, trotz Krankheit, die letzten 3 Jahre fast kaputtgearbeitet und nichts erreicht?

  10. Timo

    Hallo Schuldnerberatung,

    ich habe die 35 % zzgl Verwalter- und Gerichtskosten vor Ablauf der 3 Jahre beglichen und den Antrag gestellt. Nun bekam ich die Antwort vom Gericht, dass am Stichtag im Juli, welcher auch der Stichtag der Insolvenzeröffnung vor 3 Jahren war, alle Gläubiger nochmal angehört werden.

    Kann es nun sein, dass die Gläubiger trotz der 35% Hürde und beglichener Kosten sagen können, dass sie auf eine Fortzahlung bestehen?

    Danke im Voraus.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Timo,

      bei der Schlussanhörung haben die Gläubiger die Option, sich zu äußern. Haben Sie alle Regeln befolgt und die entsprechenden Zahlungen geleistet, sollte der Restschuldbefreiung durch das Gericht zugestimmt werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. Kiefner

    Ich lese hier möglich müssen die Verfahrenskosten nicht durch den Insolvenzverwalter gleich beglichen werden, esvsagt ein keiner was da wirklich passiertan macht ein p-konto und da bleibt einen nur 1133euro von wegen nur das pfändbare nach Tabelle man hat zum Schluss nichts mehr von wegen es geht ein besser selbst Weihnachten ist bei mir ins Wasser gefallen mein komletted Weihnachtsgeld und mein Lob haben sie mir weggenommen

    1. Marcel

      Das Weihnachtsgeld darf höchstens zur Hälfte vom nettolohn aber maximal 500 Euro gepfändet werden

  12. Torsten O.

    Seit längerem beschäftigt mich die folgende Frage: Wird mein Gehalt weiter gepfändet, wenn ich die Bedingungen zur Verkürzung auf Restschuldbefreiung nach 3 Jahren (also 35% plus Verfahrenskosten) schon nach 2,5 Jahren geschafft haben sollte? Oder wird die Pfändung dann eingestellt und nach Ablauf der drei Jahren und entsprechenden Antrag beim Insolvenzgericht dann die Restschuldbefreiung erteilt?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Torsten,

      die Pfändung läuft weiter, bis drei Jahre der Abtretungsfrist verstrichen sind.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Daniela S.

    Hallo,
    darf man während der 3 Jahre weitere Schulden machen und darf man nach diesen “nur“ 3 Jahren noch mal eine 2.Insolvenz beantragen?
    Der Erzeuger meiner Kinder zahlt keinen Unterhalt, damit er dir 35% hat, um die Schulden aus der Insolvenz zu bedienen, macht aber dadurch ja durch die UVG Leistungen bereits neue Schulden, darf er das?

      1. S.

        Hallo liebes Team ich bin seid diesem Jahr in der il. Wie funktioniert dass ganze ich möchte einer online community beitreten in der meine Mitte auch ist dort werden Produkte verkauft. Ich werde nicht viel verdienen es geht eher nach Punkten und Aufstiege. Wann darf ich dass und darf ich dass überhaupt. Wird dass was ich bekommen würde abgezogen!?

  14. Yitbarek T. Y.

    Ich erinnere nich mehr mit vor viele schulden habe, möchte aber wissen wie das alles geklappt und was wird gemacht. Die schulde, die ich habe weiß ich mitlereweise nich.
    Bitte um Erklärung

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Yitbarek,

      Hilfe erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Gamze S.

    Guten Tag liebes Beratungsteam,

    Bin seit Ende September 2016 in der PI und seit Mai 2018 in Beschäftigung. Ich möchte dieses Jahr eine Verkürzung auf 3 Jahre erreichen.
    Ich habe dazu einige Fragen:
    1. Sind in den Verfahrenkosten die Anwaltskosten mit enthalten?
    2. Ist die Frist beim Verkürzungsantrag im September 2019 beendet oder zum 31.12.2019?
    Bzw besteht die Möglichkeit die Frist bis zum 31.12.2019 zu verlängern? Denn durch die hohen Abzüge wäre es für mich realisierbar dieses Jahr endlich aus der PI rauszukommen.
    Vielen Dank im Voraus.
    Freundliche Grüße

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Gamze,

      die Anwaltskosten werden extra berechnet. Über Ihren Antrag auf Verkürzung wird frühestens dann entschieden, wenn drei Jahre der Abtretungsfrist verstrichen sind.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Stefan B.

    Kann die Insolvenz wenn das Verfahren im Mai 2014 eröffnet wurde Gerichtskosten usw ist bereits bezahlt

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Stefan,

      wurden die Verfahrensskosten sowie 35 Prozent der Forderungssumme gezahlt, ist eine Verkürzung auf drei Jahre möglich. Die Restschuldbefreiung kann nach fünf Jahren beantragt werden, wenn Sie die Verfahrenskosten bezahlt haben.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Tobejo

    Ihren Bericht mit 3 Jahren aus der Insulvens bei 35%der Schulden die abbezahlt sein müsse.
    Wenn mann es aber erst nach 3,5 oder 4 Jahren Schafft es abzubezahlen, geht das auch

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Tobejo,

      ja, es müssen mindestens drei Jahre verstrichen sein (siehe § 300 Abs. 1 Nr. 2 InsO).

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. frank h.

    sehr geehrte Damen und Herren ich überlege schon ob ich Privatinsolvenz anmelden sollte ich bin mir noch unschlüssig aber ich hätte eine Frage oder besser gesagt zwei wenn ich auf Montage kriege gehe kriege ich auslöse ist die auslöse frei und die Überstunden auch oder sind die auch pfändbar oder werden die mit in der Insolvenzverfahren mit berechnet
    ich würde mich über eine Antwort sehr freuen Danke und freundlichen Gruß

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Frank,

      die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens sind zur Hälfte pfändbar (siehe https://www.schuldnerberatung.de/ueberstunden-pfaendbar/). Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen sind unpfändbar, wenn diese diese den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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