Das Wichtigste zur Privatinsolvenz in 1 Jahr
Ja, eine Privatinsolvenz in 1 Jahr und nicht erst nach 3 Jahren abzuschließen, ist grundsätzlich möglich. Das erfordert jedoch den Insolvenzplan – eine Art Vereinbarung zwischen dem Schuldner und den Gläubigern. Mehr zu den Besonderheiten und Voraussetzungen eines solchen Plans erfahren Sie hier.
Die 1-jährige Privatinsolvenz (auch Planinsolvenz genannt) ist mit einem Insolvenzplan gekoppelt, der die Auszahlung eines Prozentanteils Ihrer Schulden an die Gläubiger vorsieht. Somit lässt sich der Prozess im Vergleich zum regulären Verfahren deutlich beschleunigen, weil Sie nicht gezwungen sind, einen möglichst großen Anteil der Forderungen über 3 Jahre hinweg zu erwirtschaften. Eine Planinsolvenz ist allerdings durch die Einmalzahlung mit weitaus höheren Kosten verbunden.
Genau wie nach einer 3-jährigen Privatinsolvenz, werden Ihnen die noch offenen Forderungen der Gläubiger mit Eintritt der Restschuldbefreiung erlassen. Das bedeutet, egal ob Sie sich für eine kürzere Plan- oder reguläre Privatinsolvenz entscheiden, Sie werden letztendlich in beiden Fällen Ihre übrigen Schulden los.
Inhalt
Grundlagen: Die Privatinsolvenz nach 1 Jahr im Überblick
Mitunter haben Sie schon einmal von einer Privatinsolvenz gehört, deren Dauer nur 1 Jahr anstelle der üblichen 3 Jahre lang sein soll. Die Option gibt es wirklich – sie nennt sich auch „Planinsolvenz“. Im Gegensatz zum regulären Insolvenzverfahren arbeitet diese mit einem gerichtlichen Schuldenvergleich in der Form eines Insolvenzplans, dem eine Mehrheit der Gläubiger zustimmen muss. Damit eine Privatinsolvenz in nur 1 Jahr möglich ist, sieht der Plan in der Regel vor, dass Sie an alle am Verfahren beteiligten Gläubiger eine Einmalzahlung tätigen, um zumindest einen gewissen prozentualen Anteil der noch offenen Forderungen zu begleichen.
Die Höhe des Geldbetrags ist gesetzlich nicht festgelegt, muss aber höher sein, als was Sie den Gläubigern über 3 Jahre zurückzahlen könnten. Somit ergeben sich – je nachdem wie hoch Ihr pfändbares Einkommen und Ihre jeweiligen Schulden sind – unterschiedliche Summen. Seit dem 1. Juli 2024 liegt der unpfändbare Grundbetrag bei monatlich 1491.75 Euro in Deutschland. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, wird also für den Insolvenzplan herangezogen.
Wichtig: Sollte Ihr Einkommen unter dem gesetzlichen Grundbetrag für unpfändbare Einkünfte liegen, können Sie den Gläubigern alternativ auch anbieten, einen bestimmten Prozentsatz Ihrer Schulden mit der Einmalzahlung zu tilgen. In der Regel sind z. B. 1 bis 20 % denkbar. Das Geld dafür dürfen Sie allerdings in keinem der Fälle selbst beisteuern, sondern sollten es von einem oder mehreren „Sponsoren“ in Ihrem Bekanntenkreis (bspw. Eltern, Ehepartner, Freunde etc.) zur Verfügung gestellt bekommen. Andernfalls könnten sowohl das Gericht als auch die Gläubiger Ihre angebliche Zahlungsunfähigkeit in Frage stellen, weil das gezahlte Geld zu Ihrer Insolvenzmasse zählen würde.
Der Ablauf einer Privatinsolvenz in 12 Monaten – so geht’s!
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung aller wichtigen Schritte, die für eine relevant sind:
- Vorbereitungsphase: Sie beantragen ein normales Privatinsolvenzverfahren und bereiten Ihre Schuldenunterlagen auf. Anschließend prüft das zuständige Gericht, inwiefern Sie die Voraussetzungen für eine Insolvenz erfüllen (z. B. ob Sie zahlungsunfähig sind).
- Sponsorensuche und Erstellung des Insolvenzplans: Sie versuchen, in Ihrem nahen Umfeld Personen zu finden, die bereit sind, die Kosten für Ihre Planinsolvenz zu tragen. Dann legen Sie anhand der Schulden und Ihres pfändbaren Einkommens einen Betrag für die Einmalzahlung fest und stellen den Insolvenzplan auf. Darin muss auch enthalten sein, dass die Gläubiger nach der Zahlung auf den Rest Ihrer Forderungen verzichten.
- Beginn des Insolvenzverfahrens und Verhandlungen mit den Gläubigern: Nach ungefähr 3 bis 4 Monaten beginnt nun in der Regel die reguläre Privatinsolvenz. Sie warten jetzt noch ab, bis ein Prüftermin mit der Gläubigerversammlung vor Gericht stattgefunden hat und alle anerkannten Forderungen in die Insolvenztabelle (d. h. ein von einem Insolvenzverwalter gemäß § 175 der Insolvenzordnung (InsO) geführtes Verzeichnis) eingetragen worden sind. Danach stimmen Sie sich – grundsätzlich über einen Rechtsanwalt – mit dem zuständigen Richter, dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern zuerst inoffiziell über die Details des Insolvenzplans zur Privatinsolvenz nach 1 Jahr ab und nehmen mitunter Änderungen vor.
- Abstimmungstermin vor Gericht: Wenn der Plan mit allen Parteien abgestimmt ist, folgt ein Termin zur offiziellen Abstimmung vor Gericht. Diesem wohnen Gläubiger entweder persönlich oder durch Vertreter bei (wer widersprechen möchte, muss allerdings direkt vor Ort sein). Ist die erforderliche Mehrheit für Ihren Insolvenzplan, erklärt ihn das Gericht für rechtskräftig.
- Einmalzahlung und Restschuldbefreiung: Nach der Bestätigung Ihres Plans verteilt der Insolvenzverwalter die Sponsorensumme an die Gläubiger. Sobald diese das Geld erhalten haben, gilt das Planinsolvenzverfahren als beendet und jegliche noch ausstehende Schulden werden Ihnen erlassen. Da die Schritte vom offiziellen Beginn des Verfahrens bis zur Restschuldbefreiung insgesamt durchschnittlich 8 Monate dauern können, sind Sie somit nach spätestens 12 Monaten schuldenfrei.
Wichtig: Sollte die Privatinsolvenz in 1 Jahr scheitern, weil bspw. eine Mehrheit der Gläubiger dem Insolvenzplan nicht zustimmen, müssen Ihre Sponsoren auch nicht die vereinbarte Summe auszahlen und erhalten ihr Geld zurück. Danach kann das Gericht die Weiterführung des Verfahrens in Form einer regulären Privatinsolvenz anordnen, die eine Laufzeit von 3 Jahren hat.