Das Pfandsiegel: Das Wichtigste über den “Kuckuck”

Das Wichtigste zum Pfandsiegel

Warum heißt das Pfandsiegel “Kuckuck”?

Das Pfandsiegel als Teil der Sachpfändung ist auch als “Kuckuck” bekannt, da auf dem ursprünglichen Pfandsiegel zu Zeiten des preußischen Königreichs der preußische Adler abgebildet war. Diesen nannten einige Menschen spottend “Kuckuck”.

Was muss im Zusammenhang mit einem Pfandsiegel beachtet werden?

Sie sollten darauf achten, dass der Gegenstand, auf dem das Pfandsiegel angebracht wird, genau identifizierbar ist. Das sollten Sie vor allem beachten, wenn die Sache mit weiteren Dingen verbunden ist und dadurch nicht klar wird, wo der zu pfändende Gegenstand aufhört und andere Gegenstände anfangen. Die eindeutige Anbringung des Pfandsiegels ist essentiell, um zu bestimmen, welche Sache genau der Pfändung unterliegen soll. So wird beispielsweise klar, ob nur das teure Kunstwerk oder auch der wertvolle Rahmen gepfändet werden sollen.

Was unterliegt nicht der Pfändung?

Gegenstände, die Sie für den persönlichen Gebrauch und für den Haushalt benötigen, unterliegen dem Pfändungsschutz, solange sie einem einfachen Lebensstil entsprechen. Das sind beispielsweise Möbel, Fernseher und Küchengeräte, sowie Bekleidung.

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Was ist ein Pfandsiegel?

Pfandsiegel: Das Gesetz sieht das Anbringen von einem Siegel vor.
Pfandsiegel: Das Gesetz sieht das Anbringen von einem Siegel vor.

Ein Pfandsiegel ist ein Aufkleber, den der Gerichtsvollzieher auf eine zu pfändende Sache anbringt, um es zur Beschlagnahmung zu kennzeichnen. Das geschieht im Rahmen der Sachpfändung und ist in § 808 Absatz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.

Das Pfandsiegel dient in Deutschland der Zwangsvollstreckung beim Schuldner. Sind Ihre Schulden nicht mehr zu tilgen, kann der Gläubiger diese unter gewissen Voraussetzungen im Rahmen der Pfändung eintreiben lassen. Gegen den Schuldner muss ein Titel vorliegen, zum Beispiel Vollstreckungsbescheide oder Urteile. Der Gerichtsvollzieher ist dabei ein Beamter, der sich um den Vollzug der Pfändung kümmert. Er soll das Geld des Gläubigers beim Schuldner eintreiben.

Mit dem Pfandsiegel, welches der Gerichtsvollzieher auf einem Gegenstand anbringt, macht er die Pfändung sichtbar. Das Anbringen wirkt rechtlich so, als hätte der Gerichtsvollzieher sie in Gewahrsam genommen worden. Meistens sind die betroffenen Gegenstände zu groß und sperrig für einen Transport.

Das Gesetz gibt vor, dass die Pfändung bei Sachen, die sich noch im Gewahrsam des Schuldners befinden, nur wirksam ist, wenn ein Pfandsiegel oder eine Pfandanzeige diese kennzeichnet.

Eine Pfandanzeige ist ein Schriftstück, das am pfändbaren Gegenstand angebracht wird, die Pfandstücke detailliert bezeichnet und auf die Pfändung hinweist.

Wie sieht ein Pfandsiegel aus?

“Kuckuck” heißt das Pfandsiegel im Volksmund.
“Kuckuck” heißt das Pfandsiegel im Volksmund.

Das Pfandsiegel sieht heute anders aus als noch zu Zeiten Preußens. Damals war auf dem Zeichen der preußische Reichsadler abgebildet. Die Leute nannten diesen scherzhaft “Kuckuck”.

Auch heute noch wird das Pfandsiegel umgangssprachlich als “Kuckuck” bezeichnet. Aktuell ist das Siegel ein Aufkleber mit roter Aufschrift. Darauf sind folgende Merkmale abgebildet:

  • das zuständige Amtsgericht,
  • die Bezeichnung “Pfandsiegel” und
  • der Name des zuständigen Gerichtsvollziehers.

Wer entfernt das Pfandsiegel?

Das Pfandsiegel entfernen darf nur der Gerichtsvollzieher. Das Anbringen und die befugte Abnahme des Siegels sind Amtshandlungen. Der Gerichtsvollzieher unterschreibt die Siegelmarke und versieht sie mit seinem Dienstsiegel.

Beschädigen oder zerstören Sie das Pfandsiegel, halten Sie damit auf keinen Fall die Pfändung auf. Der Gegenstand bleibt der Pfändung unterzogen. Eher ist die Handlung als Amtsanmaßung nach § 132 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar.

Außerdem machen Sie sich durch das mutwillige Beschädigen und Zerstören des angebrachten Siegels, das die Pfändung kennzeichnet, wegen Siegelbruchs nach § 136 StGB strafbar.

Die heutige Bedeutung des Pfandsiegels

Pfandsiegel: Schulden beim Finanzamt können ebenso zu einer Pfändung Ihrer Sachen führen.
Pfandsiegel: Schulden beim Finanzamt können ebenso zu einer Pfändung Ihrer Sachen führen.

Das Pfandsiegel weist heutzutage keine große Bedeutung mehr auf. Die Sachpfändung ist selten erfolgreich, da viele Schuldner zahlungsunfähig sind und keine Gegenstände besitzen, die gepfändet werden können.

Allein Luxusgegenstände unterliegen in der Regel der Pfändung. Das sind Gegenstände, die nicht für eine einfache und menschenwürdige Lebens- und Haushaltsführung notwendig sind. Ein Beispiel für einen pfändbaren Gegenstand ist teure Unterhaltungselektronik. Aber auch Fahrräder und Autos können der Pfändung unterliegen.

Der Gerichtsvollzieher bringt daher häufig im Auftrag des Gläubigers ein Pfandsiegel am Auto an. Ab dem Zeitpunkt der Anbringung geschieht Folgendes.:

  • Sie haben rechtlich gesehen keine Verfügungsgewalt mehr über Ihren Pkw.
  • Sie dürfen ihn nicht mehr benutzen.
  • Das Fahrzeug gilt als staatlich beschlagnahmt.
  • Manchmal bringt der Gerichtsvollzieher eine Parkkralle oder ähnliche Vorrichtungen an Ihrem Wagen an.
  • Er lässt das Auto frühestens eine Woche später öffentlich versteigern.

Die öffentliche Versteigerung ist in § 814 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Nach § 825 ZPO können Sie beantragen, dass der Wagen auf anderem Wege verwertet werden soll. Der Gläubiger bekommt im Anschluss den Erlös zur Tilgung Ihrer Schulden. Bleibt dann noch Geld übrig, fließt es Ihnen zu.

Können Sie die Pfändung verhindern?

Wollen Sie sich gegen die Pfändung wehren, sollten Sie dennoch nicht das Pfandsiegel entfernen. Vielmehr ist die Kontaktierung eines Anwalts sinnvoll. Bestenfalls verteidigen Sie sich bereits im Prozess bzw. im Gerichts- oder Mahnverfahren gegen den Gläubiger, sodass erst gar kein Titel ergeht, der ihn zur Vollstreckung berechtigt.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Franziska S.

Franziska S. unterstützt seit 2024 das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. Zuvor studierte sie Rechtswissenschaften in Berlin. Ihr Fachwissen aus dem juristischen Studium lässt sie in die Erstellung von Ratgebertexten zu Themen des Zwangsvollstreckungsrechts und Insolvenzrechts einfließen.

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