Das Wichtigste zum Pfandrecht
Mit dem Pfandrecht erhält der Gläubiger eine Sicherheit für den Fall, dass sein Schuldner die offene Forderung nicht bezahlt. Es berechtigt den Gläubiger, den Gegenstand, an dem das Pfandrecht besteht, zu veräußern, um aus dem Erlös die Schulden zu tilgen.
Ein typisches Beispiel ist das Vermieterpfandrecht des Vermieters an Gegenständen des Mieters, die dieser in die Mieträume einbringt. Auch die Hypothek und die Grundschuld stellen Pfandrechte dar. Bei beiden dient ein Grundstück bzw. eine Immobilie als Pfand.
Die Mieter kann dies durch Zahlung einer Sicherheitsleistung verhindern. Möchte er einzelne Sachen von diesem Pfandrecht befreien, muss er hierfür eine Sicherheitsleistung in Höhe des Wertes des jeweiligen Gegenstands leisten.
Inhalt
Was ist ein Pfandrecht und wozu dient es?
Wie in vielen anderen Ländern auch gibt es in Deutschland die Möglichkeit, das Pfandrecht einzusetzen, um eine Forderung abzusichern bzw. zu begleichen. Das Pfandrecht gibt dem jeweiligen Gläubiger die Sicherheit, dass der Schuldner die zu zahlenden Beträge begleicht. Anderenfalls kann der Gläubiger seine offenen Rechnungen tilgen, indem er sein Pfandrecht nutzt und eine zu verpfändende Sache beispielsweise versteigert.
In Pfandleihhäusern etwa ist das gängige Praxis. Eine Person, die derzeit evtl. mit einer Verschuldung zu kämpfen hat, bringt einen Gegenstand (eine bewegliche Sache) zum Pfandleiher und verpfändet sie dort. Das Leihhaus gewährt dann in der Regel ein kleines Darlehen. Kann der Schuldner dieses innerhalb einer vereinbarten Frist aufbringen, erhält er seinen Gegenstand, wie zum Beispiel einen Goldring, zurück. Ist er dazu nicht in der Lage, kommt das Pfandrecht zum Einsatz. Dieses erlaubt dem Gläubiger, hier dem Pfandleiher, die Sache zu verkaufen, um das nicht getilgte Darlehen auszugleichen.
Die Definition zum Pfandrecht besagt weiter, dass es sich dabei um ein Sicherungsrecht handelt, welches von der Forderung abhängt, die es bedienen soll. Das heißt, dass das Recht erlischt, sobald die Forderung beglichen ist. Und weil die Forderung und das Pfandrecht somit voneinander abhängig sind, handelt es sich bei diesem „Paar“ um akzessorische Rechte.
Das Pfandrecht ist demnach nicht übertragbar, die Forderung hingegen schon, beispielsweise durch einen Forderungsverkauf an ein Inkassounternehmen. Derjenige, der den offenen Betrag zu beklagen hat, tritt die Forderung dann an eine entsprechende Firma ab, die sich dann um das Eintreiben der Schulden kümmern wird. Sie ist in diesem Fall neuer Besitzer der Forderung.
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Das besagt das gesetzliche Pfandrecht
Die deutsche Rechtsprechung unterscheidet verschiedene Arten des Pfandrechts. Für die meisten Bürger sind die Pfandrechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von Interesse. Daneben existieren noch gesetzliche Pfandrechte nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), welches vornehmlich Gewerbetreibende betrifft, und Rechte zur Verpfändung im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO). Diese werden etwa bei der Zwangsvollstreckung angewendet. Wir wissen nun: Im privaten Bereich ist das Pfandrecht durch das BGB geregelt. Im Folgenden lesen Sie, in welchen Formen es auftritt.
Das Pfandrecht des Vermieters
Das Vermieterpfandrecht nach § 562 BGB räumt dem jeweiligen Vermieter einige Rechte ein, die ihn im Schadensfall zu einer Pfändung berechtigen. Kommt der Mieter seinen vertraglich festgelegten Verpflichtungen nicht nach, darf der Vermieter unter Umständen von seinem Pfandrecht Gebrauch machen. Dazu muss die offene Forderung allerdings zwingend aus dem Mietverhältnis hervorgegangen sein. Ist diese Voraussetzung erfüllt, hat der Vermieter ein Pfandrecht an den vom Bewohner in die Wohnung eingebrachten Sachen – womit wir bei der nächsten notwendigen Basis wären: Die Dinge, die der Eigentümer verpfänden (lassen) will, müssen sich in der Wohnung befinden, beweglich sein und dem Mieter auch selbst gehören. Hat sich dieser beispielsweise gerade eine Playstation von einem Freund geliehen, ist diese nicht vom Pfandrecht des Vermieters abgedeckt. Ebenso wenig deckt das Pfandrecht durch den Vermieter Gegenstände ab, die von der Pfändung generell ausgeschlossen sind. Dazu gehören beispielsweise:
- Dinge, die der in Säumnis Geratene für seinen Beruf benötigt, wie etwa einen Laptop
- Ehrenabzeichen, Orden und Eheringe
- Brillen und andere Hilfsmittel
Weil dieses besondere Pfandrecht ausschließlich an beweglichen Sachen besteht, die der Bewohner in die Mieträume eingebracht hat, sind Immobilien oder das Auto davon ausgenommen. Besitztümer, die dem Mieter gehören, sich aber nicht in dessen Wohnung befinden, können nicht gepfändet werden. Das gilt auch für jene Dinge, die aus dem Mietobjekt entfernt werden.
Der Eigentümer bzw. der Vermieter muss jedoch von dieser Entfernung Kenntnis haben, damit er die Möglichkeit hat, dieser zu widersprechen. Anderenfalls macht sich der Bewohner der Pfandkehr nach § 289 Strafgesetzbuch strafbar, wenn der Vermieter ihm bereits eröffnet hat, dass er sein Pfandrecht ausüben will. Selbst der Versuch der Pfandkehr kann verfolgt werden und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.
Zudem kann der Vermieter innerhalb eines Monats nach der Entfernung verlangen, dass der Bewohner bereits entfernte Gegenstände in die Mieträume zurückbringt, oder eine Übergabe verlangen, wenn er diesen auf frischer Tat ertappt, damit der Eigentümer der Mieträume sein Pfandrecht ausüben kann. Voraussetzung ist aber auch hier, dass der Eigentümer dem Mieter rechtzeitig eröffnet hat, dass er von seinem Pfandrecht Gebrauch machen möchte, und nicht erst in dem Moment, in welchem er die Entwendung wertvoller Gegenstände aus der Mietsache bemerkt.
Wann darf der Vermieter sein gesetzliches Pfandrecht einsetzen?
Der Vermieter darf sein Pfandrecht geltend machen, wenn er offene Beträge zu beklagen hat, die durch das Mietverhältnis und den entsprechenden Mieter entstanden sind. Das gilt für
- Offene Mietzahlungen und Nebenkosten
- Schadenersatzansprüche bei Mängeln, die der Mieter am Mietobjekt hinterlassen hat
- Nutzungsentschädigung (der Mieter verlässt trotz Kündigung die Mieträume nicht)
- Zu begleichende Ansprüche aus Räumungskosten
Übrigens handelt es sich beim Vermieterpfandrecht um ein besitzloses Pfandrecht bzw. ein Einbringungspfandrecht. Das gilt auch für das Recht auf Verpfändung, das Verpächter und Gastwirte besitzen. Dabei haben die jeweiligen Gläubiger die zu verpfändenden Gegenstände nicht in ihrem Besitz, sondern sie wurden vielmehr vom Schuldner selbst eingebracht. Unter Umständen kann auch ein Pfandrecht an Forderungen oder Rechten bestehen.
Das Pfandrecht des Pächters und des Verpächters
Das Verpächterpfandrecht nach § 592 BGB ist in den Grundzügen sehr ähnlich zu dem Pfandrecht, das Vermieter innehaben. Einige kleine, aber feine Unterschiede gibt es dennoch
Der Verpächter hat ein Pfandrecht an Fahrzeugen, die der Pächter in das Pachtobjekt, also meist ein Grundstück, eingebracht hat. Weil das Pachtobjekt in den allermeisten Fällen ein Stück Land ist, darf der Verpächter also alle zugeführten Gegenstände (die nicht dem Pfändungsschutz unterliegen) pfänden.
Bei landwirtschaftlichen Betrieben hat der Verpächter sogar an den Ernteerzeugnissen oder anderen Produkten ein Pfandrecht, um aus dem Erlös seine Forderungen zu begleichen. Ein weiterer Unterschied zum Vermieterpfandrecht ist, dass der Verpächter kein Widerspruchsrecht an Dingen hat, die das Grundstück im Rahmen des alltäglichen Ablaufs verlassen, wie beispielsweise die Ernte. Im Gegensatz zum Recht auf Pfändung in vielen anderen Bereichen beinhaltet das Pfandrecht des Verpächters auch die Befugnis, die für einen landwirtschaftlichen Betrieb nötigen Maschinen einzuziehen.
Sogar der Pächter selbst hat ein Pfandrecht. Denn hat dieser ein Grundstück gepachtet, auf dem sich bereits bestimmte Gegenstände wie beispielsweise Arbeitsmaschinen befunden haben, darf er diese verpfänden, wenn er nicht beglichene Ansprüche gegenüber dem Verpächter zu beklagen hat. Diese Ansprüche können etwa aus nicht behobenen Mängeln an oder auf dem Pachtobjekt entstehen. Hierfür ist es nicht einmal erforderlich, dass das durch den Verpächter eingebrachte Inventar auf dem Pachtobjekt auch wirklich sein Eigentum ist. Das Pfandrecht des Pächters besagt in § 583 Abs. 1 BGB:
Dem Pächter eines Grundstücks steht für die Forderungen gegen den Verpächter, die sich auf das mitgepachtete Inventar beziehen, ein Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten Inventarstücken zu.
Auch hier ist es dem Schuldner – also in diesem Fall dem Verpächter – erlaubt, durch eine Sicherheitsleistung jene Gegenstände „freizukaufen“, denen die Pfändung droht. In der Theorie könnte er so den Wert jedes einzelnen Gegenstandes erstatten, der sonst der Befriedung des Pächters dienen würde.
Das Pfandrecht an einem Grundstück
Das Pfandrecht an Grundstücken wird als Grundschuld bezeichnet. Wollen künftige Hausbesitzer für das neue Eigenheim einen Kredit aufnehmen, gewähren sie dem jeweiligen Kreditinstitut das entsprechende Pfandrecht, das im Grundbuch als Grundschuld eingetragen wird. Sind alle Zahlungen inklusive der Zinsen beglichen, wird der Eintrag auf Verlangen entfernt. Kommt der Kreditnehmer der Zahlungsvereinbarung nicht fristgerecht nach, darf die Bank ggf. eine Zwangsvollstreckung für das Landstück anordnen.
Unternehmerpfandrecht
Auch Unternehmer haben ein gesetzliches Pfandrecht. Dieses findet seine Anwendung bei Dienstleitungen, bei denen der jeweilige Unternehmer zunächst in Vorleistung geht, etwa durch eine Reparatur. So soll der Dienstleistende gegen Zahlungsausfall abgesichert werden. Anderenfalls würde ihm unter Umständen niemand mehr seine bereits investierte Arbeitszeit vergüten.
Bringen Sie beispielsweise Ihr Auto in eine Werkstatt, um eine neue Farbe aufsprühen zu lassen, können die Rechnung im Anschluss aber nicht bezahlen, so darf die Werkstatt das Fahrzeug unter Umständen behalten. Aus diesem Grund lassen sich die allermeisten Werkstätten vorab den Fahrzeugschein aushändigen.
Sind Sie als Auftraggeber nicht zufrieden mit der Leistung des Kfz-Mechanikers, sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie die Rechnung trotzdem erst einmal bezahlen, damit der Mechaniker nicht etwa von seinem Pfandrecht Gebrauch macht. Gegen etwaig entstandene Schäden, die währenddessen entstanden sind, oder für Ihre Empfindung zu hohe Kosten können Sie ggf. bei Gericht vorgehen.
Übrigens entsteht ein inkonnexes Pfandrecht, wenn Sie als Auftraggeber etwa eine Spedition nicht bezahlen und dann einen Vertrag mit einem neuen Spediteur eingehen. Dieser neue Zulieferer hat ein Pfandrecht an den noch offenen Forderungen, die Sie dem ehemaligen Unternehmen noch schulden.
Sogar Gastwirte und Hoteliers haben ein Pfandrecht
Die allermeisten Menschen wissen nicht, dass die Sachen, welche sie etwa in ein Hotelzimmer mitbringen, bei Zahlungsunfähigkeit von einem Pfandrecht abgedeckt sind. Dafür muss nicht einmal ein Vertrag unterzeichnet werden. Es handelt sich daher nicht um ein vertragliches Pfandrecht. Können Sie also Ihre Hotelrechnung nicht begleichen, hat der Hotelier womöglich ein Pfandrecht an Ihrem Gepäck.
Das Pfandrecht in der Praxis
Wie bereits erwähnt, gibt es oft die Möglichkeit, durch einen Forderungsverkauf wieder liquide zu werden. Dieser gestaltet sich meist etwas unkomplizierter, als das Pfandrecht geltend zu machen, weil Inkassounternehmen Gläubiger sofort auszahlen und sich anschließend um das Eintreiben des offenen Betrages kümmern. Dabei wird oft nicht die volle Summe an die Gläubiger gezahlt, damit die Inkassofirma Profit macht. Beispielsweise der Wohnungseigentümer hat danach aber eine Sorge weniger und einen Großteil des offenen Betrages zurück.
Allerdings gestalten Inkassofirmen diese Factoring-Verträge meist zu deren Gunsten, sodass Eigentümer unter Umständen für verschiedene Leistungen extra zahlen müssen. Das gilt beispielsweise für eine Bonitätsauskunft des Schuldners. Stellt sich heraus, dass dieser grundsätzlich nicht in der Lage ist, seine Rechnungen zu bezahlen, werden die allermeisten Inkassofirmen keine Forderungen kaufen, da sie dann selbst auf diesen sitzen bleiben würden.
Und weil die meisten Schuldner bei einer generellen Zahlungsunfähigkeit eine Privatinsolvenz eröffnen, kommt das Pfandrecht nach BGB eher selten zum Einsatz. Nach ZPO wird das Pfandrecht bei Insolvenzverfahren angewendet. In diesem Fall ist die Rede vom Pfändungspfandrecht. Dieses erlaubt dem Gläubiger, die im Rahmen einer Pfändung eingezogenen Gegenstände aus der Insolvenzmasse zu verwerten. Im Gegensatz zum Pfandrecht kommt die Sicherungsübereignung vergleichsweise oft zum Einsatz. Diese erfüllt zweierlei Funktionen:
- Sie kann dem Gläubiger als Sicherheit darüber dienen, dass der Schuldner seine Rechnungen begleichen wird.
- Die Sicherungsübereignung kann vorsorglich beim Gläubiger hinterlegt werden, damit dieser für das Auftreten eines Zahlungsausfalls oder Schadens die Summe begleichen kann.
Um das Pfandrecht gar nicht erst anwenden zu müssen, verlangen die allermeisten Wohnungsbesitzer so eine Sicherheitsleistung bei Abschluss des Mietvertrages: die Kaution. Beheben die Bewohner nicht alle Schäden nach ihrem Auszug, kann der Eigentümer die Kaution unter Umständen ganz oder teilweise einbehalten, so er sich denn mit dem Mieter darauf einigt.
Zur Durchsetzung des Pfandrechts
… müssen beispielsweise Wohnungseigentümer der in Säumnis geratenen Person drei Wochen vor der Geltendmachung des Pfandrechts diese ankündigen. Theoretisch könnte der Bewohner in dieser Zeit seine Schuld begleichen, um das Pfandrecht doch noch abzuwenden. Als nächstes ist meist ein gerichtlicher Titel notwendig, damit der Eigentümer die Wohnräume betreten darf. Dabei wird er von einem Gerichtsvollzieher begleitet, der eine Liste über die pfändbaren Sachen anfertigt.
Die mit Pfandmarken versehenen Gegenstände werden im nächsten Schritt abgeholt und über eine öffentliche Versteigerung zu Geld gemacht. Durch das Pfandrecht darf sich der Eigentümer nach der Verwertung aus diesen Einnahmen befrieden. Gewinn, der über den Wert beispielsweise der Mietausfälle erzielt wird, sind dem Mieter auszuzahlen.
Betroffene, die befürchten, dass etwa der Wohnungseigentümer demnächst sein Pfandrecht gebrauchen könnte, sollten sich frühzeitig an einen Schuldnerberater wenden. Bis Sie einen Termin bekommen, kann es unter Umständen mehrere Monate dauern, da die staatlich geförderten und daher für Sie meist kostenlosen Stellen sehr gefragt sind. Aber auch ein Rechtsanwalt kann die Schuldnerberatung übernehmen. Dieser möchte zwar bezahlt werden, aber auch hier gibt es Möglichkeiten: Eine Ratenzahlung oder ein Antrag auf Beratungshilfe kommen hier unter anderem in Frage.
Pfandrecht einfach erklärt: Das Recht auf Pfand entsteht in den verschiedensten Situationen. Kommen Sie beispielsweise Ihren Mietzahlungsverpflichtungen nicht nach, hat der Eigentümer unter Umständen ein Pfandrecht an den von Ihnen in die Mieträume eingebrachten Sachen. Aus der Verwertung dieser sollen Ihre offenen Beträge beglichen werden. Der Vermieter wird in dieser Situation ein Pfandgläubiger. Er ist also berechtigt, die Schulden durch das Pfandrecht auszugleichen.
Guten Tag !
Habe eine Wohnung vermietet und eine Mietsicherheit von 1000,–€ auf der Bank einzahlen lassen. Einen Brief für eine Pfändung über diesen Betrag von der Bank erhalten . Trotz dem konnte der Mieter ohne meine Erlaubnis den Betrag von 1000,–€ vom Konto abheben . Er hat jetzt die Wohnung gekündigt und ich habe keine Möglichkeit über die Mietsicherheit zu verfügen . Hat die Bank Schuld und kann zur Rechenschaft gezogen werden ? Oder kann und muss ich den Mieter anzeigen ?