Aktueller Pfändungsfreibetrag: Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze?

Das Wichtigste zur Pfändungsfreigrenze

Was ist der Pfändungsfreibetrag?

Ein Schuldner muss trotz Lohn- oder Kontopfändung ausreichend Geld zum Leben zur Verfügung haben. Die Pfändungsfreigrenze ist der unpfändbare Geldbetrag, der dem Schuldner bei einer Pfändung verbleiben muss.

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag?

Für alleinstehende Menschen ohne Unterhaltspflichten liegt die aktuelle Pfändungsfreigrenze bei mindestens 1.499,99 Euro (Stand: 1.7.2024). Die Höhe des Pfändungsfreibetrags richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Schuldners und dessen bestehenden Unterhaltspflichten. An dieser Stelle erfahren Sie mehr.

Wie kann ich den mir zustehenden Pfändungsfreibetrag berechnen?

Sie können die für Sie geltende Pfändungsfreigrenze mit dem untenstehenden Rechner ermitteln oder mithilfe der Pfändungstabelle, die wir Ihnen am Ende des Ratgebers vollständig zur Verfügung stellen.

Kurz & Knapp im Video: Der Pfändungsfreibetrag

Was ist der Pfändungsfreibetrag und wie hoch fällt dieser aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist der Pfändungsfreibetrag und wie hoch fällt dieser aus? Die Antwort gibt es im Video!

Weitere Ratgeber zur Pfändungsfreigrenze

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Wann und für wen gilt der Pfändungsfreibetrag?

Der Pfändungsfreibetrag sichert den Lebensunterhalt des Schuldners. Auf dieses Geld hat der Gläubiger keinen Zugriff.
Der Pfändungsfreibetrag sichert den Lebensunterhalt des Schuldners. Auf dieses Geld hat der Gläubiger keinen Zugriff.

Veranlasst ein Gläubiger eine Gehaltspfändung oder eine Kontopfändung, so muss trotzdem sichergestellt werden, dass dem Schuldner ein Existenzminimum zum Leben verbleibt und dass er weiterhin seinen Unterhaltspflichten nachkommen kann.

Außerdem soll nicht die Allgemeinheit für dessen Schulden einstehen, indem die verschuldete Person aufgrund der Pfändung auf Sozialleistungen angewiesen ist.

Deshalb sieht § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO einen Pfändungsfreibetrag vor, der allein dem Schuldner zusteht. Einkommen in Höhe dieses Betrags ist unpfändbar. Dieser Betrag ergibt sich aus der gesetzlichen Pfändungstabelle, die Sie unten im Ratgeber finden.

Dieser Freibetrag gilt insbesondere für die Forderungspfändung und damit auch für die Pfändung von Leistungen, die aus verschiedenen Gründen anstelle des Lohns gezahlt werden (sog. Lohnersatzfunktion). Dazu gehören beispielsweise die Altersrente, das Krankengeld, Arbeitslosengeld und das Bürgergeld.

Gläubiger dürfen nur das Einkommen pfänden, das oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Haben Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Pfändungsfreibetrag, können Sie sich auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** kostenlos und unverbindlich dazu beraten lassen.

Pfändungsfreibetrag – Nettoeinkommen für die Höhe ausschlaggebend

Die Höhe des Pfändungsfreibetrags und des pfändbaren Betrags richten sich zunächst nach der Höhe des bereinigten Nettoeinkommens des Schuldners. Bei einer Lohnpfändung ermittelt der Arbeitgeber das Nettoeinkommen wie folgt:

  • Ermittlung des Bruttogehalts
  • abzüglich der (teilweise) unpfändbaren Sonderbezüge (siehe hierzu weiter unten)
  • abzüglich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeitrag

Bezieht ein Schuldner mehrere Arbeitseinkommen, so rechnet das Vollstreckungsgericht diese Einkünfte auf Antrag des Gläubigers zusammen. Auch laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch können laut § 850e Abs. 1 Nr. 2a ZPO mit dem Arbeitseinkommen zusammengerechnet werden, aber nur, soweit sie die der Pfändung unterworfen sind.

Wie hoch ist die Pfändungsfreibetrag mit Unterhaltspflicht?

Einen deutlich höheren Pfändungsfreibetrag erhält, wer Unterhalt leistet.
Einen deutlich höheren Pfändungsfreibetrag erhält, wer Unterhalt leistet.

Neben dem Nettoeinkommen beeinflusst die gesetzliche Unterhaltpflicht des Schuldners die Pfändungsfreigrenze. Wenn Sie verheiratet sind und/oder Kinder haben, gilt für Sie ein höherer Betrag als für Alleinstehende.

Schauen wir uns einige Beispiele zur aktuellen Pfändungstabelle an:

  • Für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten liegt die Pfändungsschutzgrenze bei 1.499,99 Euro.
  • Der Pfändungsfreibetrag mit einem Kind beträgt für eine alleinstehende Person 2.059,99 Euro.
  • Der Pfändungsfreibetrag mit 2 Kindern liegt bei 2.369,99 Euro, sofern nur diese beiden Kinder unterhaltsberechtigt sind.
  • Der Pfändungsfreibetrag mit 3 Kindern steigt auf 2.679,99 Euro, wenn es keine weiteren unterhaltsberechtigten Personen gibt.

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag bei einer Privatinsolvenz? Während der Verbraucherinsolvenz sind dieselben Freibeträge geschützt wie bei einer Lohnpfändung. Die gesetzlichen Regelungen insbesondere der §§ 850, 850a, 850c sowie die Pfändungstabelle gelten hier entsprechend. Der Schuldner muss lediglich die pfändbaren Bezüge an den Treuhänder abtreten.

Was ist außer der Pfändungsfreigrenze noch unpfändbar?

Der Pfändungsfreibetrag mit einem Kind, wenn Sie unverheiratet sind, beträgt 2.059,99 Euro.
Der Pfändungsfreibetrag mit einem Kind, wenn Sie unverheiratet sind, beträgt 2.059,99 Euro.

Laut § 850c Abs. 3 ZPO ist nicht nur der Pfändungsfreibetrag unpfändbar, sondern auch ein Teil des Einkommens, das über diesen Freibetrag hinausgeht. Wenn Sie also mehr Gehalt bekommen als die geschützten 1.499,99 Euro, dann bleibt Ihnen auch mehr Geld zum Leben übrig.

Angenommen, Ihr Nettogehalt beträgt 2.000 Euro und Sie müssen niemandem Unterhalt gewähren, dann sind laut Pfändungstabelle lediglich 355,78 Euro pfändbar. Damit haben Sie jeden Monat 1.644,22 Euro zur Verfügung – und nicht nur 1.499,99 Euro.

Darüber hinaus sind bestimmte Einkünfte gesetzlich besonders geschützt. Laut § 850a ZPO dürfen folgende Bezüge nicht gepfändet werden:

  • für Überstunden gezahlte Lohnanteile sind zur Hälfte unpfändbar
  • Urlaubsgeld, wenn es „den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt“
  • Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, jeweils“ im Rahmen des Üblichen“
  • Weihnachtsgeld bis zum hälftigen, aufgerundeten Pfändungsfreibetrag (aktuell maximal 750 Euro)
  • „Geburtsbeihilfen sowie Beihilfen aus Anlass der Eingehung einer Ehe oder Begründung einer Lebenspartnerschaft“
  • Erziehungsgelder und Studienbeihilfen
  • Blindenzulagen

Diese Bezüge dürfen, wie laut § 850e Abs. 1 ZPO bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens nicht mitgerechnet werden.

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag bei einem P-Konto?

Auf dem P-Konto ist ein Pfändungsfreibetrag von 1.500 Euro pro Kalendermonat geschützt.
Auf dem P-Konto ist ein Pfändungsfreibetrag von 1.500 Euro pro Kalendermonat geschützt.

Der gesetzliche Pfändungsschutz gilt zwar auch bei der Kontopfändung. Aber die Bank berücksichtigt den Pfändungsfreibetrag nicht automatisch, sondern sperrt das Konto vollständig, sobald ihr der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts zugeht.

Das hat zur Folge, dass der Gläubiger auf das gesamte Bankguthaben zugreifen kann, wenn der Schuldner lediglich ein herkömmliches Girokonto besitzt.

Der Schuldner kann das nur verhindern, indem er sein Girokonto rechtzeitig in ein Pfändungsschutzkonto umwandelt. Dieses P-Konto schützt zunächst einen festen Grundfreibetrag von aktuell 1.500 Euro – auch dann, wenn das Gehalt des Schuldners diesen Betrag übersteigt und/oder, wenn er Unterhalt zahlen muss.

Kontopfändung: Pfändungsfreibetrag erhöhen mithilfe einer Bescheinigung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Schuldner, die von einer Kontopfändung betroffen sind, die Pfändungsfreigrenze erhöhen lassen, sodass ihnen mehr Geld verbleibt als nur der Grundbetrag. Dafür müssen sie eine P-Konto-Bescheinigung bei der Bank vorlegen.

Eine Erhöhung vom Pfändungsfreibetrag ist möglich, wenn der Schuldner …

  • einer oder mehreren Personen gesetzlichen Unterhalt leistet, sodass ihm laut Pfändungstabelle ein höherer Freibetrag zusteht
  • Kindergeld oder andere gesetzliche Geldleistungen entgegennimmt, die ausschließlich für seine Kinder bestimmt sind
  • Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Wohngeld oder andere laut § 54 Abs. 3 SGB I unpfändbare Sozialleistungen bezieht
  • als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, nach den sozialrechtlichen Regelungen Leistungen für Personen annimmt, denen gegenüber er nicht unterhaltspflichtig ist

Benötigen Sie weitere Informationen dazu, wie Sie Ihren Freibetrag erhöhen können, können Sie sich an dieser Stelle ** kostenlos und unverbindlich beraten lassen.

Wie funktioniert die Pfändungstabelle?

Pfändungsfreigrenze: Die Tabelle mit den pfändbaren Beträgen wird jedes Jahr zum 1. Juli aktualisiert.
Pfändungsfreigrenze: Die Tabelle mit den pfändbaren Beträgen wird jedes Jahr zum 1. Juli aktualisiert.

Die unten stehende Pfändungstabelle ist recht einfach aufgebaut. In den ersten beiden Spalten ist das Nettoeinkommen „von … bis … „ angegeben.

Die anderen Spalten enthalten das pfändbare Einkommen – je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen: Spalte 3 ist für die Schuldner relevant, die niemandem Unterhalt gewähren müssen, Spalte 4 für Schuldner, die einer Person Unterhalt zahlen usw.

Zuerst suchen Sie die zu Ihrem Nettoeinkommen passende Zeile. Anschließend rutschen Sie in die für Sie ausschlaggebende Spalte.

Beispiel: Sie verdienen 2.300 Euro netto. Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag, wenn Sie verheiratet sind und keine Kinder haben? Sie rutschen zuerst in die Zeile „2.300 – 2.309,99“ und dort in die Spalte mit der Überschrift „1“, weil Sie einer Person – Ihrem Ehepartner – Unterhalt schulden. Dann sehen Sie, dass 123,41 Euro pfändbar sind. Ihnen verbleiben also 2.176,59 Euro.

Pfändungsfreibetrag: Aktuelle Tabelle

(gilt vom 1.7.2024 bis zum 30.6.2025)

monatl. NettolohnPfänd­barer Be­trag nach An­zahl der unter­halts­be­rech­tig­ten Per­so­nen
von ... €bis ... €01234ab 5
01499,99000000
1500,001509,995,7800000
1510,001519,9912,7800000
1520,001529,9919,7800000
1530,001539,9926,7800000
1540,001549,9933,7800000
1550,001559,9940,7800000
1560,001569,9947,7800000
1570,001579,9954,7800000
1580,001589,9961,7800000
1590,001599,9968,7800000
1600,001609,9975,7800000
1610,001619,9982,7800000
1620,001629,9989,7800000
1630,001639,9996,7800000
1640,001649,99103,7800000
1650,001659,99110,7800000
1660,001669,99117,7800000
1670,001679,99124,7800000
1680,001689,99131,7800000
1690,001699,99138,7800000
1700,001709,99145,7800000
1710,001719,99152,7800000
1720,001729,99159,7800000
1730,001739,99166,7800000
1740,001749,99173,7800000
1750,001759,99180,7800000
1760,001769,99187,7800000
1770,001779,99194,7800000
1780,001789,99201,7800000
1790,001799,99208,7800000
1800,001809,99215,7800000
1810,001819,99222,7800000
1820,001829,99229,7800000
1830,001839,99236,7800000
1840,001849,99243,7800000
1850,001859,99250,7800000
1860,001869,99257,7800000
1870,001879,99264,7800000
1880,001889,99271,7800000
1890,001899,99278,7800000
1900,001909,99285,7800000
1910,001919,99292,7800000
1920,001929,99299,7800000
1930,001939,99306,7800000
1940,001949,99313,7800000
1950,001959,99320,7800000
1960,001969,99327,7800000
1970,001979,99334,7800000
1980,001989,99341,7800000
1990,001999,99348,7800000
2000,002009,99355,7800000
2010,002019,99362,7800000
2020,002029,99369,7800000
2030,002039,99376,7800000
2040,002049,99383,7800000
2050,002059,99390,7800000
2060,002069,99397,783,410000
2070,002079,99404,788,410000
2080,002089,99411,7813,410000
2090,002099,99418,7818,410000
2100,002109,99425,7823,410000
2110,002119,99432,7828,410000
2120,002129,99439,7833,410000
2130,002139,99446,7838,410000
2140,002149,99453,7843,410000
2150,002159,99460,7848,410000
2160,002169,99467,7853,410000
2170,002179,99474,7858,410000
2180,002189,99481,7863,410000
2190,002199,99488,7868,410000
2200,002209,99495,7873,410000
2210,002219,99502,7878,410000
2220,002229,99509,7883,410000
2230,002239,99516,7888,410000
2240,002249,99523,7893,410000
2250,002259,99530,7898,410000
2260,002269,99537,78103,410000
2270,002279,99544,78108,410000
2280,002289,99551,78113,410000
2290,002299,99558,78118,410000
2300,002309,99565,78123,410000
2310,002319,99572,78128,410000
2320,002329,99579,78133,410000
2330,002339,99586,78138,410000
2340,002349,99593,78143,410000
2350,002359,99600,78148,410000
2360,002369,99607,78153,410000
2370,002379,99614,78158,411,62000
2380,002389,99621,78163,415,62000
2390,002399,99628,78168,419,62000
2400,002409,99635,78173,4113,62000
2410,002419,99642,78178,4117,62000
2420,002429,99649,78183,4121,62000
2430,002439,99656,78188,4125,62000
2440,002449,99663,78193,4129,62000
2450,002459,99670,78198,4133,62000
2460,002469,99677,78203,4137,62000
2470,002479,99684,78208,4141,62000
2480,002489,99691,78213,4145,62000
2490,002499,99698,78218,4149,62000
2500,002509,99705,78223,4153,62000
2510,002519,99712,78228,4157,62000
2520,002529,99719,78233,4161,62000
2530,002539,99726,78238,4165,62000
2540,002549,99733,78243,4169,62000
2550,002559,99740,78248,4173,62000
2560,002569,99747,78253,4177,62000
2570,002579,99754,78258,4181,62000
2580,002589,99761,78263,4185,62000
2590,002599,99768,78268,4189,62000
2600,002609,99775,78273,4193,62000
2610,002619,99782,78278,4197,62000
2620,002629,99789,78283,41101,62000
2630,002939,99796,78288,41105,62000
2640,002949,99803,78293,41109,62000
2650,002659,99810,78298,41113,62000
2660,002669,99817,78303,41117,62000
2670,002679,99824,78308,41121,62000
2680,002689,99831,78313,41125,620,3800
2690,002699,99838,78318,41129,623,3800
2700,002709,99845,78323,41133,626,3800
2710,002719,99852,78328,41137,629,3800
2720,002729,99859,78333,41141,6212,3800
2730,002739,99866,78338,41145,6215,3800
2740,002749,99873,78343,41149,6218,3800
2750,002759,99880,78348,41153,6221,3800
2760,002769,99887,78353,41157,6224,3800
2770,002779,99894,78358,41161,6227,3800
2780,002789,99901,78363,41165,6230,3800
2790,002799,99908,78368,41169,6233,3800
2800,002809,99915,78373,41173,6236,3800
2810,002819,99922,78378,41177,6239,3800
2820,002829,99929,78383,41181,6242,3800
2830,002839,99936,78388,41185,6245,3800
2840,002849,99943,78393,41189,6248,3800
2850,002859,99950,78398,41193,6251,3800
2860,002869,99957,78403,41197,6254,3800
2870,002879,99964,78408,41201,6257,3800
2880,002889,99971,78413,41205,6260,3800
2890,002899,00978,78418,41209,6263,3800
2900,002909,99985,78423,41213,6266,3800
2910,002919,99992,78428,41217,6269,3800
2920,002929,99999,78433,41221,6272,3800
2930,002939,991006,78438,41225,6275,3800
2940,002949,991013,78443,41229,6278,3800
2950,002959,991020,78448,41233,6281,3800
2960,002969,991027,78453,41237,6284,3800
2970,002979,991034,78458,41241,6287,3800
2980,002989,991041,78463,41245,6290,3800
2990,002999,991048,78468,41249,6293,3800
3000,003009,991055,78473,41253,6296,381,700
3010,003019,991062,78478,41257,6299,383,700
3020,003029,991069,78483,41261,62102,385,700
3030,003039,991076,78488,41265,62105,387,700
3040,003049,991083,78493,41269,62108,389,700
3050,003059,991090,78498,41273,62111,3811,700
3060,003069,991097,78503,41277,62114,3813,700
3070,003079,991104,78508,41281,62117,3815,700
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3380,003389,991321,78663,41405,62210,3877,707,57
3390,003399,991328,78668,41409,62213,3879,708,57
3400,003409,991335,78673,41413,62216,3881,709,57
3410,003419,991342,78678,41417,62219,3883,7010,57
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3670,003679,991524,78808,41521,62297,38135,7036,57
3680,003689,991531,78813,41525,62300,38137,7037,57
3690,003699,991538,78818,41529,62303,38139,7038,57
3700,003709,991545,78823,41533,62306,38141,7039,57
3710,003719,991552,78828,41537,62309,38143,7040,57
3720,003729,991559,78833,41541,62312,38145,7041,57
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3740,003749,991573,78843,41549,62318,38149,7043,57
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4000,004009,991755,78973,41653,62396,38201,7069,57
4010,004019,991762,78978,41657,62399,38203,7070,57
4020,004029,991769,78983,41661,62402,38205,7071,57
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4040,004049,991783,78993,41669,62408,38209,7073,57
4050,004059,991790,78998,41673,62411,38211,7074,57
4060,004069,991797,781003,41677,62414,38213,7075,57
4070,004079,991804,781008,41681,62417,38215,7076,57
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4100,004109,991825,781023,41693,62426,38221,7079,57
4110,004119,991832,781028,41697,62429,38223,7080,57
4120,004129,991839,781033,41701,62432,38225,7081,57
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4140,004149,991853,781043,41709,62438,38229,7083,57
4150,004159,991860,781048,41713,62441,38231,7084,57
4160,004169,991867,781053,41717,62444,38233,7085,57
4170,004179,991874,781058,41721,62447,38235,7086,57
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4310,004319,991972,781128,41777,62489,38263,70100,57
4320,004329,991979,781133,41781,62492,38265,70101,57
4330,004339,991986,781138,41785,62495,38267,70102,57
4340,004349,991993,781143,41789,62498,38269,70103,57
4350,004359,992000,781148,41793,62501,38271,70104,57
4360,004369,992007,781153,41797,62504,38273,70105,57
4370,004379,992014,781158,41801,62507,38275,70106,57
4380,004389,992021,781163,41805,62510,38277,70107,57
4390,004399,992028,781168,41809,62513,38279,70108,57
4400,004409,992035,781173,41813,62516,38281,70109,57
4410,004419,992042,781178,41817,62519,38283,70110,57
4420,004429,992049,781183,41821,62522,38285,70111,57
4430,004439,992056,781188,41825,62525,38287,70112,57
4440,004449,992063,781193,41829,62528,38289,70113,57
4450,004459,992070,781198,41833,62531,38291,70114,57
4460,004469,992077,781203,41837,62534,38293,70115,57
4470,004479,992084,781208,41841,62537,38295,70116,57
4480,004489,992091,781213,41845,62540,38297,70117,57
4490,004499,992098,781218,41849,62543,38299,70118,57
4500,004509,992105,781223,41853,62546,38301,70119,57
4510,004519,992112,781228,41857,62549,38303,70120,57
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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57 Gedanken zu „Aktueller Pfändungsfreibetrag: Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze?

  1. Christian

    Hallo, die GEZ hat eine Pfändung bei mir irrtümlicherweise eingeleitet. Die GEZ hat gedacht ich hätte kein Konto. Also müsste ich bezahlen. Aber die GEZ hat nicht überprüft ob meine Frau bezahlt. Das war der Fehler. Die GEZ hat an die Stadt Diesen Fall weitergeleitet und mein Konto gepfändet. Der gepfändete Betrag beträgt circa 300 €. Wenn ich nun mir die Pfändungsgrenze ansehen, dürfte die Stadt eigentlich nur circa 1,50 € pfänden. Ich habe dies der Stadt mitgeteilt und habe auch gesagt dass es sich um Einen Irrtum handelt. Auch wurde ich von der Stadt nicht gefragt wie denn meine Finanzen sind bezüglich der gesetzlichen Pfändungsgrenze. Die Stadt hat also 300 € gepfändet obwohl sie nur 1,50 € hätte finden dürfen. Was nun. Die GEZ hat sich entschuldigt und hat mir einen gewissen Betrag via Scheck zukommen lassen. Nichts desto trotz durfte diese Pfändung nicht stattfinden, da die Pfändungsgrenze über das 250 fache überschritten wurde. Was kann ich in diesem Fall tun?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Christian,

      rechtlichen Rat erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  2. Jörg

    Hallo,
    ich habe im Internet gelesen, daß es für Selbständige keine Pfändungsfreigrenze gibt. Stimmt das?
    An anderer Stelle habe ich gelesen, daß Selbständige mit EV weiter arbeiten können und die Freigrenze um die geschäftlichen Kosten erhöht wird.
    Nun sind die monatlichen Kosten von Monat zu Monat anders. Wie macht man das? Der Gerichtsvollzieher sagt mir das nicht, ein Gerichtsmitarbeiter verweist mich an einen Rechtsanwalt, den ich mir nicht leisten kann und die Bank verweist mich an das Gericht
    freundliche Grüße
    Jörg

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jörg,

      da Selbstständige meist nicht über ein geregeltes Einkommen verfügen, wird bei ihnen ein fiktives Einkommen vom Gericht angesetzt. Dieses bemisst sich anhand dessen, was Sie in einem entsprechenden Angestelltenverhältnis erhalten würden. Benötigen Sie rechtlichen Rat, können Sie einen Beratungshilfeschein beantragen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  3. Markus

    Hallo,
    Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder,7 und 3 Jahre alt,
    Mir wurde der Kredit von der Bank gekündigt und es sind 2850€ offen,Jetzt droht wohl eine Pfändung bei meinem Arbeitgeber,Ich beziehe ca 3100 € netto und 388€ Kindergeld!
    Wieviel darf gepfändet werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus

  4. Beate

    Hallo ich habe ein pkonto und mein Gehalt liegt bei 1555 netto… Ich bin ledig und habe eine Tochter die bei mir lebt… Ich beziehe Kindergeld 198 Euro und Unterhalt 305 Euro… Wie hoch ist mein monatlicher Freibetrag?

  5. Udo Z.

    Guten Tag,
    ich würde gerne wissen ob ich gepfändet werden kann. Leider bin ich durch mehrere Schlaganfälle Frührentner und beziehe ca. 540 Euro Rente, Pflegegeld in Höhe von 316 Euro sowie Grundsicherung in Höhe von ca. 273 Euro. Nun wurde mir von einer Anwältin mit einer Pfändung gedroht, sollte ich nicht zahlen.
    Welche Tabelle wird bei Frührentnern angewandt und ist Pflegegeld nicht unpfändbar oder nicht anrechenbar ? Sollte ich nun vorsichtshalber ein P- Konto einrichten ? Letztens wollte ich ein P-Konto einrichten, das ging leider nicht nach Auskunft der Bank weil mein Konto geringfügig überzogen war.
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Udo

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Udo,

      droht eine Pfändung, ist die Einrichtung eines P-Kontos in der Regel zu empfehlen. Auch bei Frührentnern gilt die reguläre Pfändungstabelle. Inwiefern Pflegegeld pfändbar ist, erfahren Sie auf https://www.schuldnerberatung.de/pflegegeld-pfaendbar/. Genauere Informationen erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Evertz

    Ich habe eine frage soll 7ü00 Euro aus meine frühere Ehe jetzt neu verheiratet zahlen. Habe jetzt den Termin beim Gerichtsvollzieher ich verdiene 860 Netto mtl. Mein jetziger Mann 1400 Netto. Muss er für meine Schulden aufkommen ?muss seine lohnabrechnungen mitbringen warum er hat ja garnichts damit zu tun… was können die pfänden von meinen mickrigen Gehalt. Danke

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo,

      Ihr neuer Ehepartner haftet nicht für Ihre eigenen Schulden. Sein Einkommen kann dahingehend von Belang sein, ob er Ihnen zu Unterhalt verpflichtet ist. Bezüglich des pfändbaren Betrages ist die aktuelle Pfändungstabelle zu konsultieren.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  7. Patrick

    Hallo,

    ich würde gern meinen Fall schildern und hoffe auf Ihre Hilfe.

    Ich bekomme hartz4, baue mir nebenbei eine Selbstständigkeit auf und habe leider ein gepfändetes Konto.
    Nun habe in diesen Monat einen Auftrag bekommen und der Kunde hat bereits überwiesen. Der Betrag übersteigt leicht die Pfändungsfreigrenze (1.200€) Nun kann ich die nächste Zahlung vom Jobcenter (750 Euro) nicht mehr stoppen und komme am Ende des Monats auf rund 1.950,00 Euro. Diese zu viel gezahlte Leistung wird das jobcenter aber von mir völlig rechtmäßig zurück verlangen, obwohl sie mir zur Hälfte weggepfändet wird.
    Kann ich in diesem Fall durch eine Bescheinigung vom Jobcenter den Freibetrag um die vom jc gezahlte Summe erhöhen lassen, wie bei einer Nachzahlung vom jc, oder wird in diesem Fall dann die Zahlung vom Kunden dann weggepfändet? Also praktisch nur ein Zahlentausch auf dem Konto?..

    Da es dringet ist hoffe ich schnell von Ihnen zu lesen 🙂

    Herzlichen Dank 🙂

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Patrick,

      das Jobcenter kann Ihnen dazu Auskunft geben, ob Bescheinigungen dieser Art ausgestellt werden können.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. Horst-Georg L.

    Guten Tag,

    die Pfändungsfreigrenze bei einem P Konto liegt doch bei 1.133,00 € mtl.
    Nun liegt bei mir folgender Sachverhalt vor : Mein Einkommen, abzüglich einer Gehaltspfändung, liegt bei 1.245 €. Nun kann ich, obwohl das Gehalt schon gepfändet ist, trotzdem nur über 1.133,00 € pro Monat verfügen, die Differenz von 112,00 € wird dann von der Bank an einen anderen den Gläubiger überwiesen.
    Somit liegt meiner meinung nach eine Doppelpfändung vor. Wie kann ich die Pfändungsgrenze bei dem P Konto erhöhen lassen damit keine Doppelpfändung
    vorgenommen werden kann.

    Besten Dank im Voraus HGL

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Horst-Georg,

      es können gleichzeitig eine Gehalts- und eine Kontopfändung vorliegen. Liegt ein entsprechender Beschluss vor, sollte das Vorgehen also in Ordnung sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Andrea

    Hallo,
    Ich habe 1300€ netto. Plus 300€ Kostgeld von meinem Erwachsenen Sohn der noch mit im HAushalt lebt.
    Muss ich das angeben? Und wird es dann mit angerechnet? Bzw. wird sein Gehalt, was ich nachweisen musste mit zur Gesamtsumme des Haushalts gerechnet? Also Miete und co?
    Die Schulden sind ja schließlich meine, nicht die meines Sohnes.
    Zahle regelmäßig 50€ ab. Nun wollen sie mich auf 200€ hoch setzen.
    Vielen Dank für eine Antwort.
    LG Andrea

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Andrea,

      inwiefern Kostgeld pfändbar ist und als Einkommen gewertet werden kann, entzieht sich unserer Kenntnis. Eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt kann Sie beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. andreas s.

    Hallo ich bib EU Rentner und habe 6000,- € Schulden.Ein Inkasso wurde beauftragt das Geld einzutreiben. Sie wollten das icheine Tatenzahlung mache. Ich erhalte eine Grundsicherung von monatl . 420 € , abzüglich meiner Fixkosten bleiben mir noch 330 € . Muss icheine Ratenzahlung eingehen , was tun ?

    Andreas S.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Andreas,

      Sie müssen einer Ratenzahlung nicht zustimmen. Dann hat das Inkassounternehmen allerdings meist die Option, Vollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen, insofern ein Titel vorliegt. Eine Schuldnerberatungsstelle kann Sie dabei unterstützen, Ihre Finanzen wieder in den Griff zu bekommen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. Alexandra

    Hallo,

    wer muss meiner Bank mitteilen, dass ich den Pfändungsfreibetrag erhalte?

    Ich dachte immer das muss IV machen!?

    Mir bleibt nur die Grundsicherung von 1.133,48 € im Monat, obwohl ich ein
    höheres Nettoeinkommen habe!

    Wie kann ich das ändern lassen?

    Für Ihre Hilfe vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alexandra

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Alexandra,

      erhält die Bank keine entsprechende Nachricht, geht sie von den üblichen Freigrenzen für das P-Konto aus. Nähere Informationen erhalten Sie beim Insolvenzverwalter.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Patrick K.

    Hallo Liebes Team.
    Ich habe ein kleines Problem und es bedarf einer Lösung.
    Ich bekomme 1006€ Krankengeld, davon zahle ich bereits unterhält das ich auch den selbsterhalt von 880€ komme. Aus gesundheitlichen Gründen wie oben bereits zu entnehmen ist, konnte ich meinen Job nicht weiter ausüben. Das jobcenter hatte dann versucht das Geld der Krankenkasse zu sperren damit die es zum Amt überweisen und die mir „nur“ meinen Regelsatz zukommen zu lassen. Ich habe die dann höflichst darauf hingewiesen das es nicht deren Entscheidung sei und ich dafür nichts unterschrieben habe. Nun nach 2 Wochen klagen die das Letzte Geld ein weil ich zu viel Leisung erhalten habe womit ich keine Probleme habe, nun zu meinem Anliegen. Aus welchem Grund sind die vom Jobcenter berechtigt mir von dem Geld weitere 126€ zu stehlen, und dafür mein Konto einzufrieren ? Bekomme ich nicht mittlerweile bereits zu wenig Geld wenn die das so handhaben ? Was sollte ich am besten in meinem Fall machen ? MfG Patrick

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Patrick,

      ohne genauere Informationen können wir nur schwer klären, inwiefern das Jobcenter hier involviert ist. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Jan

    Ich bin Kleingewerbetreibender (ledig, keine Kinder) und beziehe Alg2. Nun werde ich wohl eine Arbeitsstelle annehmen und das Kleingewerbe nebenbei betreiben. Damit liege ich erheblich über dem Pfändungsfreibetrag. Pfändungen sind zu erwarten. Wie sind die Voraussetzungen, den Pfändungsfreibetrag erhöhen zu lassen? Ich möchte für das Gewerbe noch ein paar Anschaffungen machen, die aber zu einer Erhöhung des Pfändungsfreibetrages führen sollen. Was muß ich unternehmen?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jan,

      die Erhöhung des Freibetrages ist nur in gewissen Fällen möglich. Sie müssen dafür entsprechende Nachweise vorlegen. Ein Anwalt kann prüfen, ob dies in Ihrem Fall möglich ist.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. Erich S.

    Bin Rentner verwitwet werde 83 Jahre, bekomme 835,56 € muss 325,00 €’Miete zahlen, besitze ein altes Auto sonst kein €Euro Rücklage oder Vermögen , wo liegt bei mir die Pfändungsgrenze ? Kann man mir das Auto pfänden ? Danke für Ihre Auskunft .

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Erich,

      die Pfändungsfreigrenze können Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen (zu finden auf https://www.schuldnerberatung.de/unpfaendbares-einkommen/). Ein Auto wird in der Regel nicht gepfändet, wenn es über einen zu geringen Wert verfügt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Hanke

    Kumulierung von Pfändungsfreibeträgen über die Monatsgrenzen

    Wird der Prändungsfreibetrag im Monat nicht voll in Anspruch genommen, steht er auch im Folge rmonat zur Verfügung.
    .
    Verliert er den Pfändungaschutz? Gibt es da eine Norm?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo,

      beziehen Sie sich in Ihrer Frage auf das P-Konto? Dort gilt Folgendes: Ein nicht ausgeschöpfter Freibetrag kann einmalig in den nächsten Monat übertragen werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Will B.

    Der Staat hilft insbesondere den Kleinrentnern noch ämer zu werden und bedient sich dabei rechtwidriger Prozesse in der Hoffnung, dass die „dummen“ Rentner viele Gesetze und Verordnungen nicht kennen. In meinem Fall: Altersrente um die Euro 700, also unter oder geringfügig über dem Steuerfreibetrag, der jedoch aufgrund widersprüchlicher Verordnungen und Gesetze in meinem Fall nicht angewendet werden kann. Somit musste ich von meiner geringen Rente Steuern abführen und das über viele Jahre, was ich in der Annahme eines entsprechenden Steuerfreibetrages nicht gemacht habe. Nach vielen Jahren nun erhalte ich Post vom berüchtigten Finanzamt N. mit der Aufforderung einer Steuernachzahlung von mehren tausend Euro. Wie soll ich einen solchen Betrag aufbringen bei einer monatlichen Altersrente von ca. Euro 700,–? Diese Frage ignorierte das Finanzamt und pfändete meine Rente um monatlich etwa Euro 100,–, und das über mehrere Jahre. Das Finanzamt N. ignoriert dabei völlig, dass eine Rente erst ab einem Mindestbetrag von Euro 1.420,– pfändbar ist. Somit handelt das Finanzamt N. wissentlich gegen bestehende Gesetze und pfändet nach wie vor meine Altersrente mit monatlich Euro 100,–. Das ist kriminell, was das Finanzamt jedoch nicht stört. Inzwischen bin ich 80 Jahre alt und beabsichtige, mit meinem Fall an die Öffentlichkeit zu treten und das Finanzamt von meinem ausländischen Wohnsitz aus in Deutschland zu verklagen. Was ich damit sagen will: der Staat und im speziellen das Finanzamt N. scheuen sich nicht, mit kriminellen und somit gesetzeswidrigen Argumenten Kleinrentner zu betrügen. Vielleicht findet sich in Deutschland ein Rechtsanwalt, der mir bei meinen Bemühungen zur Seite stehen kann.

  17. Gilla

    Liebe Schuldnerberater,
    ich erhalte eine Rente in Höhe von 1.150,00 € brutto. Da ich während der letzten 25 Jahre vor Renteneintritt nicht durchgehend gesetzlich krankenversichert war, muss ich die Krankenversicherung selbst tragen, d,h. ich bekomme einen Zuschuss von der DRV , der in den 1.150.00 Euro enthalten ist. An die KV habe ich derzeit rd 202 Euro zu entrichten. Die Pfändungsfreigrenze liegt derzeit bei etwa 11.34 Euro. Kann ich die KV von den 1150 Euro abziehen? dann wäre ich bbei verbleibenden 948,00 Euro ja deutlich unter der Freigrenze. Pzw ist der Zuschussbetrag den die DRV für die KV zur Rente zahlt von der Rente abzuziehen? Mein Ehemann ist ebenfalls Rentner, er bezieht eine Rente in Höhe 621,00 € netto, wir haben vor langen Zeit Gütertrennung vereinbart. Kann man etwas bei mir pfänden?
    Gilla

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Gilla,

      in der Regel haften Sie nicht für die Schulden Ihres Ehegatten. Eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt kann Ihre Unterlagen prüfen und beurteilen, ob der Zuschussbeitrag abgezogen werden kann.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Daniel

    Liebe schulderberater

    Mir haben sie das gesamte Lohn auf dem Konto gäpfendet…habe keine Zugriff…was kann ich tun bin verzweifelt…

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Daniel,

      Sie können auch noch rückwirkend ein P-Konto einrichten lassen (bis zu vier Wochen nach Beginn der Pfändung). Ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle kann Sie unterstützen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Doris

    Lieber Schuldnerberater,
    mir brennt eine Frage auf der Seele
    Mein Mann hat Schulden bei der Berufsgenossenschaft aus den 90 Jahren. Jetzt pfändet diese aus seiner Rente.
    Hierzu wurde auch mein Einkommen. Ich bin selbständig lt. Steuerbescheid ca 1400.netto im Monat hinzugezogen. Mein Mann hat
    eine Rente von 700 €. warum müssen wir nachweisen,das wir bei Kürzung der Rente um 50 % ALG 2 beziehen würden.
    Die sogenannten Pfändungsfreigrenzen werden hier vollkommen außer acht gelassen. Und warum muß ich für Schulden,die in der ehemaligen
    Firma meines Mannes entstanden sind aufkommen.Ich hatte damit nichts zu tun.
    Für eine Antwort und einen Hinweis wie wir diese Pfändung wieder abwenden können wäre ich sehr dankbar.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Doris,

      in der Regel müssen Sie nur dann für die Schulden Ihres Ehegatten einstehen, wenn Sie sich hierzu explizit verpflichtet haben (durch Vertragsunterzeichnungen etc.). Ihr Einkommen sollte nur bezüglich der Unterhaltspflicht von Bedeutung sein. Ein Anwalt kann Sie detailliert beraten und Tipps zum weiteren Vorgehen geben.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Anja

    Hallo , ich habe ein netto Gehalt von 1235 und bekomme Kindergeld 194 Euro da meine Töchter noch in der Ausbildung ist und aber kein eigenes Einkommen hat . Wie ist meine Grenze? MfG Anja

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Anja,

      das Kindergeld wird zu Ihrem Einkommen hinzugerechnet. Den Freibetrag können Sie der Pfändungstabelle entnehmen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. Anja

    Guten Abend zusammen,

    Ich befinde mich in PI. Jetzt habe ich einen gut bezahlen Job gefunden. Mein Lohnstreifen kommt aber erst Ende des Monats. Ich bekomme ca. 1820€ netto raus. Für meine beiden Kinder bekomme ich ca. 610€ Unterhalt und 388€ Kindergeld. Nun meine Frage, was pfändet mir die Bank? Da ich definitiv über meine Freigrenze komme. Vom Lohn werden mir paar Euro gepfändet, das weiß ich aber was bleibt mir nun über?

    VG Anja

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Anja,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, ist Ihr bereinigtes Nettoeinkommen entscheidend. Die Freigrenze steigt, wenn Sie Kindergeld bekommen und Sie anderen Personen zu Unterhalt verpflichtet sind. Der Pfändungstabelle ist zu entnehmen, wie viel Geld Sie behalten dürfen. Nähere Informationen erhalten Sie unter anderem auf https://www.schuldnerberatung.de/privatinsolvenz-freibetrag/. Eine Schuldnerberatungsstelle kann berechnen, wie hoch der Betrag bei Ihnen ausfallen wird.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  22. Markus G.

    Liebes Team, ich habe eine Frage zu einer Pfändung meiner Abfindung +2 Gehälter von meinem Ex-Arbeitgeber durch eine Unterhaltsforderung.
    Ich habe durch Vergleich 2 Gehälter und eine Pauschalabfindung vom ehemaligen AG zugesprochen bekommen.
    Durch Untethaltsforderung soll der gesamte Betrag gepfändet werden.
    Stehen mir trotzdem Pfändungsfreigrenzen zu, auf
    a) beide Gehälter
    b) Abfindung
    ??
    Wie hoch sind diese dann?

    Vielen Dank,
    Markus

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Markus,

      auf den gesamten Betrag sollten die Freibeträge gemäß der Pfandungstabelle anzuwenden sein. Ein Anwalt kann Ihren Fall prüfen und genaue Angaben machen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  23. Helmut S.

    Ich führe einen Rechtsstreit mit der BfA wegen „unrechtmäßig“ erhaltener Zuzahlungen zur KV. Die Meldung der KK über den Wechsel meines Versicherungsverhältnisses von „privat“ auf „gesetzlich“ ist dort angeblich nie angekommen und erst 13 Jahre später „durch Abgleich“ aufgefallen.
    Ich bin 80 Jahre alt, meine Frau 75. Man fordert nun rückwirkend ca 16.000 Euro von uns. Ich beziehe eine berichtigte Rente von 1.170 Euro, meiner Frau eine solche von 203 Euro. Unser monatliches Gesamteinkommen beträgt also 1.371 Euro.
    Wie hoch beläuft sich die pfändbare Obergrenze in unserem Fall? Für jeden von uns? Für uns beide?
    2 weitere Fragen:
    1. Inwieweit wird meine Frau, werden meine Kinder für meine „Schulden“ aufkommen müssen?
    2. Inwieweit ist überhaupt meine Frau für „meine“ Schulden mit haftbar?

    Für eine Antwort bin ich Ihnen dankbar.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Helmut,

      Ihre Frau ist nur dann für Ihre Schulden haftbar, wenn sie sich explizit dazu verpflichtet hat (sie also Verträge unterschrieben hat oder Ähnliches). Die Pfändungsfreigrenze bemisst sich anhand Ihres Einkommens und Ihrer Unterhaltsverpflichtungen, die wahrscheinlich gegenüber Ihrer Frau bestehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  24. wolfgang m.

    Für die A. G. KG.benötigen wir eine Pfändungsliste,

  25. Friedrich K.

    Lieber Schuldenberater,
    ich bin Rentner und beziehe Rente von der Deutsche Rentenversicherung und eine weitere Rente von der BVV Berlin und derzeit im Verbraucherinsolvenzverfahren.
    Ihre Werbeseite habe ich gelesen und darf bemerken, daß Sie ständig vom „Nettoeinkommen“ bei einem Rentner reden und nach der Pfändungstabelle und unter Anwendung des Nettoeinkommens das pfändungsfreie Einkommen für den Rentner ermittelt wird. Sehr lustig!! Ich bitte Sie einmal mir zu definieren, wie Sie bei der Rente der DRV zu einem monatlichen Nettoeinkommen finden wollen, wo doch keinerlei Steuerabzug erfolgt, diesen erfahren Sie frühestens nach der Steuererklärung und der Festsetzung der Steuervorauszahlung. Zwischenzeitlich bedeutet das, daß Sie Monat für Monat zuviel an den Inso-Verwalter zahlen, oder?
    Herzlichen Dank für eine Antwort. Friedrich K.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Friedrich,

      auf unserer Informationsseite weisen wir darauf hin, dass sich die Pfändungsfreigrenze nach dem bereinigten Nettoeinkommen einer Person sowie nach seinen Unterhaltspflichten richtet. Auch bei Rentnern ist dies so, da die Rente als Einkommen betrachtet wird. Bei weiteren Fragen kann Ihnen ein Anwalt für Insolvenzrecht bzw. ein Mitarbeiter einer Schuldnerberatungsstelle weiterhelfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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