Das Wichtigste zum Pfändungsfreibetrag bei Unterhalt-Zahlungen
Als Pfändungsfreibetrag wird der Teil des Einkommens bezeichnet, den ein Schuldner trotz Pfändung behalten darf. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sein Existenzminimum auch während des Pfändungsprozesses gesichert ist. Die pfändbaren Beträge hängen von den Einkünften des Schuldners ab. Es gibt jedoch eine feste Grenze, die nicht unterschritten werden darf. In der zweiten Hälfte des Jahres liegt diese Grenze für einen Menschen ohne unterhaltspflichtige Personen im Haushalt bei 1.409,99 Euro.
Die Pfändungsfreibeträge werden regelmäßig zum 1.Juli des Jahres angepasst. Die Beträge ab 1. Juli 2024 gelten bis zum 30. Juni 2025.
Bei einem unterhaltspflichtigen Kind liegt der Pfändungsfreibetrag ab dem 1.Juli 2024 bei 1.939,99 Euro. Bei zwei oder mehr Kindern steigt er entsprechend an. Auch die Pfändungsfreibeträge mit unterhaltspflichtigen Kindern sind an das Einkommen des Schuldners gekoppelt.
Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag bei Unterhalt?
Wenn ein Schuldner seine Schulden nicht begleichen kann, kann ein Gläubiger versuchen, seine Forderungen durch eine Pfändung durchzusetzen. Bei einer Pfändung werden im Zuge einer Zwangsvollstreckung Konten, das Gehalt oder auch Gegenstände des Schuldners beschlagnahmt. Das heißt allerdings nicht, dass der Schuldner nach einer Pfändung komplett ohne Hab und Gut zurück bleibt. Neben den sogenannten unpfändbaren Sachen wie Arbeitsmitteln, Bett oder auch Kleidung gibt es auch bei Gehaltspfändungen einen Grenzwert: Den Pfändungsfreibetrag.
Der Pfändungsfreibetrag soll also das Existenzminimum des Schuldners sichern. Dieser Betrag ist nicht in allen Fällen gleich, sondern wird an die Lebenssituation des Schuldners angepasst. Zahlt der Schuldner also beispielsweise Unterhalt für ein Kind, wird das im Pfändungsfreibetrag berücksichtigt. Die Berechnung von Pfändungsfreibetrag und Unterhalt erfolgt jedes Jahr neu, damit die definierten Beträge ökonomischen Entwicklungen angepasst werden können. Auch das Einkommen des Schuldners spielt bei der Berechnung des Pfändungsfreibetrages eine Rolle. Neben dem unpfändbaren Einkommen werden in der Pfändungstabelle auch entsprechende Pfändungsfreibeträge für Schuldner mit höheren Einkommen festgelegt. Die Beträge werden jährlich in der Zivilprozessordnung angepasst. In § 850c heißt es daher:
(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als
- 1 178,59 Euro monatlich,
- 271,24 Euro wöchentlich oder
- 54,25 Euro täglich beträgt.
Je mehr unterhaltsberechtigte Personen der Schuldner zu versorgen hat, desto höher liegt die Grenze, ab der sein Einkommen nicht mehr gepfändet werden darf. Bei einem Unterhaltsberechtigten sind es 1.939,99 Euro, bei zwei Unterhaltsberechtigten 2.229,99 Euro, bei drei Unterhaltsberechtigten 2.519,99 Euro und bei vier Unterhaltsberechtigen schließlich 2.719,99 Euro.
Entsprechend des Pfändungsfreibetrages für Schuldner ohne unterhaltspflichtige Personen werden auch die Beträge für Schuldner mit einer oder mehr unterhaltspflichtigen Personen jährlich zum 1. Juli angepasst.