Pfändungsbescheid: Bedeutung, Ablauf und Ihre Rechte

Das Wichtigste zum Pfändungsbescheid

Was bedeutet der Begriff „Pfändungsbescheid“?

Der Begriff „Pfändungsbescheid“ wird oft umgangssprachlich verwendet und bezeichnet meist einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) oder einen Vollstreckungsbescheid. Beide Dokumente dienen dazu, offene Forderungen zwangsweise einzutreiben. Hier können Sie mehr dazu erfahren.

Was kann man tun, wenn man einen Pfändungsbescheid erhalten hat?

Sie können den Bescheid von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle prüfen lassen oder mit dem Gläubiger verhandeln um die Pfändung abzuwenden.

Was passiert nach einem Pfändungsbeschluss seitens des Arbeitgebers?

Der Arbeitgeber wird zum sogenannten Drittschuldner und ist verpflichtet, den pfändbaren Teil des Lohns des Arbeitnehmers direkt an den Gläubiger zu überweisen, wobei er die Pfändungsfreigrenzen korrekt berechnen und einhalten muss. Hier können Sie mehr dazu lesen.

Was ist ein Pfändungsbeschluss/Pfändungsbescheid?

Pfändungsbeschluss erhalten: Was können Sie tun?
Pfändungsbeschluss erhalten: Was können Sie tun?

Der Begriff „Pfändungsbescheid“ wird oft umgangssprachlich verwendet, jedoch handelt es sich dabei nicht um einen offiziellen juristischen Ausdruck.

In den meisten Fällen bezieht sich die Bezeichnung auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB), der von einem Gericht ausgestellt wird. Möglich ist allerdings auch, dass damit ein Vollstreckungsbescheid gemeint ist, der im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens erlassen wird. Beide Dokumente dienen dazu, offene Forderungen zwangsweise einzutreiben, unterscheiden sich jedoch in ihrem Zweck und ihrer rechtlichen Wirkung. 

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen kurzen Überblick darüber, worin sich diese beiden Dokumente unterscheiden:

MerkmalPfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB)Vollstreckungsbescheid
ZweckDurchsetzung einer Forderung durch Pfändung einer Forderung des Schuldners bei Dritten (z. B. Bank, Arbeitgeber)Schaffung eines vollstreckbaren Titels zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
VoraussetzungEin vollstreckbarer Titel (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid)Ein Mahnbescheid, gegen den der Schuldner keinen Widerspruch eingelegt hat
Erlass durchAmtsgericht (Vollstreckungsgericht)Amtsgericht im Mahnverfahren
Inhalt- Pfändungsbeschluss: Beschlagnahmt die Forderung des Schuldners bei Dritten- - Überweisungsbeschluss: Überträgt die Forderung auf den GläubigerTitel, der den Gläubiger berechtigt, die Zwangsvollstreckung zu betreiben
AdressatenSchuldner und Drittschuldner (z. B. Bank, Arbeitgeber)Schuldner
WirkungSchuldner kann nicht mehr über die gepfändete Forderung verfügen
Drittschuldner muss Zahlungen an den Gläubiger leisten
Schuldner kann sich nicht mehr gegen die Forderung wehren (es sei denn, er legt Rechtsmittel ein)
GültigkeitSolange die Forderung besteht oder die Pfändung aufgehoben wird30 Jahre

Wie bekomme ich einen Pfändungsbeschluss?

Jeder Gläubiger kann einen Pfändungsbescheid beantragen.
Jeder Gläubiger kann einen Pfändungsbescheid beantragen.

Das Verfahren einer Pfändung beginnt mit der Antragstellung beim Amtsgericht. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht am Wohnsitz des Schuldners. Nach der Prüfung wird der Beschluss erlassen und dem Schuldner sowie dem Drittschuldner zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Pfändung wirksam.

Jeder Gläubiger kann einen Pfändungsbescheid beantragen, wenn er berechtigte Forderungen gegenüber einem Schuldner hat. Dies umfasst Privatpersonen, Unternehmen oder öffentliche Körperschaften.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Der Gläubiger muss einen Vollstreckungstitel besitzen, wie zum Beispiel ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid oder einen gerichtlichen Vergleich.
  • Den Antrag muss dieser beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellen.
  • Der Gläubiger muss die vorgeschriebenen amtlichen Formulare verwenden, die vom Bundesministerium für Justiz zur Verfügung gestellt werden.
  • Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
    • Der Vollstreckungstitel im Original mit Vollstreckungsklausel
    • Ein Nachweis über die Zustellung des Vollstreckungstitels an den Schuldner
    • Eine Aufstellung der Forderungen und eventueller Vollstreckungskosten mit entsprechenden Belegen

Nur berechtigte Gläubiger mit einem gültigen Vollstreckungstitel können einen Pfändungsbescheid (PfÜB) beantragen. Dies dient dem Schutz des Schuldners vor ungerechtfertigten Pfändungsmaßnahmen.

Wie lange dauert ein Pfändungsbeschluss in der Bearbeitung? Die Bearbeitungszeit variiert je nach Arbeitsbelastung des Gerichts. In der Regel können Sie mit wenigen Tagen bis Wochen, in Ausnahmefällen jedoch auch Monaten rechnen. Nach Erlass des Beschlusses wird dieser dem Schuldner und dem Drittschuldner zugestellt, woraufhin die Pfändung wirksam wird.

Kosten eines Pfändungsbeschlusses

Wenn Gläubiger einen Pfändungsbeschluss beantragen, entstehen Kosten, die der Schuldner tragen muss.
Wenn Gläubiger einen Pfändungsbeschluss beantragen, entstehen Kosten, die der Schuldner tragen muss.

Beantragen Gläubiger einen Pfändungsbescheid/Pfändungsbeschluss (PfÜB) entstehen Kosten. Alle mit der Zustellung des PfÜB verbundenen Ausgaben, einschließlich der Zustellung an mehrere Drittschuldner, muss der Schuldner tragen und können zusammen mit der Forderung eingetrieben werden.

Dabei können folgende Kosten anfallen:

  • Gerichtskosten: 22,00 € für die Entscheidung über den Antrag gemäß Nummer 2111 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz (KV GKG).
  • Zustellungskosten: Wenn der Beschluss durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wird, fallen zusätzliche Gebühren an. Diese betragen zwischen 2,50 und 7,50 Euro.
  • Anwaltskosten: Wird ein Rechtsanwalt hinzugezogen, kommen dessen Gebühren hinzu.
  • Pfändungsgebühr: Bei Pfändungen durch das Finanzamt beträgt die Gebühr 26 Euro.

Bei einer Pfändung ist der Arbeitgeber oftmals Drittschuldner

Wenn sich ein Arbeitnehmer in einem Pfändungsverfahren befindet, wird der Arbeitgeber zum sogenannten Drittschuldner. Sobald der Pfändungsbeschluss an den Arbeitgeber zugestellt wurde, ist dieser verpflichtet, den pfändbaren Teil des Lohns direkt an den Gläubiger zu überweisen.

Innerhalb von zwei Wochen muss der Arbeitgeber außerdem eine Drittschuldnererklärung abgeben, in der er Auskunft über die Lohnansprüche des Arbeitnehmers und mögliche andere Pfändungen gibt. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die Pfändungsfreigrenzen korrekt berechnet und einhält, da er für Fehler haftbar gemacht werden kann.

Das Finanzamt kann eine Pfändung auch ohne separaten Bescheid vollziehen

Bei einer Pfändung wird das Gehalt vom Arbeitgeber direkt an die Gläubiger überwiesen.
Bei einer Pfändung wird das Gehalt vom Arbeitgeber direkt an die Gläubiger überwiesen.

Das Finanzamt kann rückständige Steuerforderungen selbst vollstrecken, ohne vorher einen gerichtlichen Titel zu beantragen. Das heißt, dass kein separater Pfändungsbescheid für das Finanzamt notwendig ist, um eine Pfändung durchzuführen. Stattdessen dient der ursprüngliche Steuerbescheid als Vollstreckungstitel.

Diese besondere Befugnis ermöglicht dem Finanzamt, schneller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten als private Gläubiger. Sobald eine Steuerforderung als „vollstreckbar“ eingestuft wird, kann das Finanzamt direkt zur Pfändung übergehen. Dies ist der Fall, wenn der Steuerbescheid rechtskräftig ist und die Zahlungsfrist abgelaufen ist, ohne dass der Schuldner die Forderung beglichen hat.

Trotz dieser vereinfachten Vorgehensweise muss das Finanzamt in der Regel bestimmte Schritte einhalten:

  • Es muss eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von mindestens einer Woche an den Steuerschuldner senden.
  • Der Steuerschuldner muss in Zahlungsverzug geraten sein.

Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn der Schuldner bereits vor Fälligkeit an die Zahlung erinnert wurde, kann auf eine Mahnung verzichtet werden.

Pfändungsbescheid erhalten: Was können Sie tun?

Wenn Sie einen Pfändungsbeschluss erhalten haben, sollten Sie diesen sorgfältig prüfen.
Wenn Sie einen Pfändungsbeschluss erhalten haben, sollten Sie diesen sorgfältig prüfen.

Wenn Sie einen Pfändungsbescheid erhalten, gibt es mehrere Handlungsmöglichkeiten, um darauf zu reagieren oder ihn abzuwenden:

  • Prüfung des Bescheids: Lassen Sie die Rechtsmäßigkeit des Pfändungsbescheids von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle überprüfen. Fehler oder Unzulässigkeiten können zur Aufhebung führen.
  • Verhandlung mit dem Gläubiger: Versuchen Sie, eine Einigung mit dem Gläubiger zu erzielen, z. B. durch eine Ratenzahlungsvereinbarung oder einen Vergleich.
  • Erhöhung des Pfändungsfreibetrags: Wenn Ihre finanzielle Situation besonders belastet ist (z. B. wegen Unterhaltspflichten), können Sie beim Vollstreckungsgericht eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags beantragen.
  • Einspruch oder Vollstreckungsabwehrklage: Haben Sie Einwände gegen die Forderung oder den Titel, können Sie Einspruch einlegen oder eine Vollstreckungsabwehrklage erheben. Dies ist möglich, wenn die Forderung bereits beglichen, verjährt oder unberechtigt ist.
  • Schulden begleichen: Die einfachste Möglichkeit, eine Pfändung zu stoppen, ist die vollständige Begleichung der Schulden.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für schuldnerberatung.de befasst er sich u. a. mit dem Insolvenzrecht.

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