Pfändung: Wer darf pfänden? Was ist pfändbar? Was kann ich tun?

Das Wichtigste zur Pfändung

Was bedeutet Pfändung?

Die Pfändung dient als Maßnahme der Zwangsvollstreckung dazu, die Forderungen des Gläubigers zu erfüllen. Unter bestimmten Bedingungen ist sogar eine Pfändung im Ausland möglich.

Wann ist eine Pfändung zulässig?

Nach dem Pfändungsrecht ist eine Pfändung nur zulässig, wenn der Gläubiger einen Pfändungsantrag beim zuständigen Vollstreckungsorgan stellt und wenn er einen Vollstreckungstitel besitzt, der dem Schuldner auch zugestellt wurde.

Wie kann ich mein Konto vor der Pfändung schützen?

Wandeln Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto um, damit Sie weiterhin Zugriff auf Ihr Konto zu haben. Die Kontopfändung wird dadurch nicht verhindert, sondern nur auf einen bestimmten Betrag beschränkt.

Detaillierte Infos zu den Arten der Pfändung

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Im Video mehr: Alles zur Pfändung

Was Sie über die Pfändung wissen müssen, erfahren Sie auch im Video.
Was Sie über die Pfändung wissen müssen, erfahren Sie auch im Video.

Was passiert, wenn Insolvenz und Pfändung drohen

Gläubiger können mit Hilfe einer Pfändung ihr Geld bekommen.
Gläubiger können mit Hilfe einer Pfändung ihr Geld bekommen.

Überschuldung ist in der heutigen Zeit kein Einzelfall mehr. Zahlreiche Menschen stecken in einer finanziellen Notsituation und können ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. Suchen Sie selbst einen Weg aus den Schulden, kann Ihnen der kostenlose und unverbindliche Schuldencheck ** weiterhelfen.

Wer seine Schulden nicht mehr abzahlen kann, gerät schnell in eine brenzlige Situation, weil Gläubiger mithilfe einer Pfändung versuchen können, an ihr Geld zu kommen. Richtig unangenehm wird es dann, wenn aus diesem Grund der Gerichtsvollzieher vor der eigenen Haustür steht oder wenn die Bank aufgrund einer Kontopfändung das Konto sperrt.

Weitere Informationen zum Pfandrecht

Was bedeutet Pfändung?

Wenn der Schuldner nicht zahlt, hat der Gläubiger die Möglichkeit, seine Geldforderung auf dem Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Die Pfändung ist in diesem Zusammenhang die Beschlagnahme eines Gegenstands oder einer Forderung durch den Staat, und zwar durch das Vollstreckungsgericht oder den Gerichtsvollzieher. Die gepfändeten Sachen oder Forderungen werden anschließen verwertet, um mit dem Erlös die Gläubiger befriedigen zu können. Je nach Art des Vermögens und der Pfändung variiert deren Ablauf.

Hierbei ist zu unterscheiden zwischen

  • der Pfändung von Sachen und
  • der Pfändung von Forderungen, die dem Schuldner zustehen, und anderen Vermögenswerten.

Bewegliche Sachen nimmt in der Regel der Gerichtsvollzieher in Besitz. Oder er versieht sie mit einem Pfandsiegel, dem sogenannten „Kuckuck“.

Unbewegliches Vermögen, wie z. B. Grundstücke und Immobilien werden zwangsversteigert oder zwangsverwaltet. Aber auch die Belastung mit einer Zwangshypothek ist möglich.

Gewöhnlich hat der Schuldner selbst Forderungen gegenüber andern, z. B. gegenüber seinem Arbeitgeber. Auch diese Forderungen können gepfändet werden. Die Lohn- oder Gehaltspfändung ist ein typischer Fall der Pfändung von Forderungen.

Weitere Ratgeber zum Pfandrecht:

Voraussetzungen einer Pfändung

Der Gläubiger darf das Vermögen des Schuldners nur unter bestimmten Voraussetzungen pfänden lassen:

  • Er muss zunächst einen Pfändungsantrag beim Gericht stellen. Bevor dieser Antrag nicht eingegangen ist, darf auch nicht gepfändet werden.
  • Der Gläubiger muss einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner besitzen. Dieser Titel muss dem Schuldner zunächst zugestellt werden.

Diese benannten Voraussetzungen gelten im privaten Recht bzw. im Zivilrecht. Bei einer Pfändung durch das Finanzamt wegen Steuerschulden genügt in der Regel eine Vollstreckungsanordnung.

Pfändet der Gerichtsvollzieher beim Schuldner eine Sache oder eine Forderung, so löst dies ein Verfügungsverbot aus.

Wer darf das Konto pfänden?
Wer darf das Konto pfänden?

Und wer darf pfänden bzw. die Pfändung veranlassen? Grundsätzlich kann jeder Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben und das Vermögen des Schuldners pfänden lassen, wenn er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. So ist z. B. auch eine Pfändung wegen Unterhalt möglich, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt.

Die Pfändung vom eigenen Konto (Kontopfändung)

Die Kontopfändung richtet sich nach denselben Vorschriften wie die Forderungspfändung. Sie ist eine der wirksamsten Maßnahmen der Zwangsvollstreckungen und dementsprechend besonders schmerzhaft für den Schuldner. Voraussetzung für die Kontopfändung ist, dass der Schuldner der Kontoinhaber ist.

Die Pfändung auf das eigene Konto ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

  1. Der Gläubiger besitzt einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner, welcher diesem auch zugestellt wurde. Es kann sich hierbei um ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid handeln.
  2. Der Gläubiger muss die Kontopfändung beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen. Dieses erlässt daraufhin einen Pfändung- und Überweisungsbeschluss.
  3. Der Gerichtsvollzieher muss den Pfändung- und Überweisungsbeschluss bei der Bank zustellen.

Die Konsequenzen der Kontopfändung sind für den Schuldner besonders unangenehm. Seine EC-Karte wird eingezogen und er kann kein Bargeld mehr abheben. Daueraufträge und Lastschriften werden nicht mehr erfüllt. Dadurch kann der Schuldner auch keine laufenden Kosten mehr bezahlen, weil die Beträge für Strom, Miete und Telefon nicht mehr abgebucht werden können.

Weitere Informationen zur Kontopfändung

Pfändung durch das Finanzamt

Für das Finanzamt ist eine Pfändung des Kontos sogar noch einfacher: Seine Forderungen, insbesondere die Steuern, gehören zum öffentlichen Recht. Als vollstreckbarer Titel genügt hier der Leistungsbescheid, beispielsweise in Form der Nachforderung von Steuerzahlungen.

Doch auch dieser Bescheid muss dem Schuldner zugestellt werden. Gerät der Schuldner mit seinen Zahlungen in Verzug, so erlässt das Finanzamt eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Diese muss lediglich von der Post an die Bank als Drittschuldner zugestellt werden. Auch Krankenkassen können auf diesem Wege ihre Forderungen eintreiben.

Weitere Informationen zur Pfändung durch das Finanzamt:

Das eigene Konto vor der Pfändung schützen – Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Spätestens wenn Ihnen Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide Ihrer Gläubiger zugestellt wurden, sollten Sie sich ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Das gilt auch, wenn Ihnen bereits Mahnungen der Krankenkasse oder des Finanzamtes zugegangen sind. Denn in diesem Stadium der Überschuldung müssen Sie mit einer Kontopfändung rechnen, vor allem dann, wenn Sie bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Bei Abgabe dieser Versicherung müssen Sie Ihre Kontodaten offen legen.

Ist etwas Geld im Konto trotz Pfändung noch möglich?
Ist etwas Geld im Konto trotz Pfändung noch möglich?

Es kann sinnvoll sein, Kontakt zum Gläubiger aufzunehmen und eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Lässt sich der Gläubiger darauf ein, so stellt er die Kontopfändung bei Ratenzahlung zumindest ruhend.

So haben Sie weiterhin Zugriff auf Ihr Konto und können andere offene Rechnungen begleichen. Haben Sie Fragen zur Verhandlung mit dem Gläubiger über eine Ratenzahlung? Hier ** können Sie Ihre Möglichkeiten unverbindlich und kostenlos prüfen lassen.

Das Pfändungsschutzkonto ist die einzige Möglichkeit, um das eigene Konto vor einer Pfändung zu schützen. Ein normales Girokonto ist vor der Pfändung nicht sicher. Sie können Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. So sorgen Sie dafür, dass Sie auch weiterhin über Ihr pfändungsfreies Einkommen verfügen können. Diese Umwandlung ist kostenfrei, die Kontoführung jedoch nicht. Wurde das Konto gepfändet, muss die Bank diese Umwandlung spätestens nach vier Geschäftstagen vornehmen.

Bei einem P-Konto ist Guthaben von 1.500 Euro pro Kalendermonat automatisch vor der Pfändung geschützt. Im Falle einer Pfändung hat der Schuldner trotzdem Zugang zu seinem P-Konto und kann über sein Guthaben bis zur Höhe des besagten Freibetrags verfügen. Das bedeutet, die Pfändung auf ein P-Konto ist trotzdem möglich. Nur der Ihnen zustehende Freibetrag ist vor der Pfändung geschützt.

Weiterführende Ratgeber zur Pfändung und den damit zusammenhängenden Formalitäten

Gehaltspfändung bzw. Lohnpfändung

Auch das eigene Arbeitseinkommen, das für die meisten Schuldner die einzige Möglichkeit zur Existenzsicherung darstellt, kann bis zu einen bestimmten Betrag gepfändet werden. Der Pfändungsfreibetrag von mindestens 1.499,99 € muss dem Schuldner verbleiben.

Dieser Freibetrag steigt, wenn der Schuldner Anderen Menschen Unterhalt zahlen muss, bei …

  • einem Unterhaltsberechtigen auf 2.059,99 €
  • zwei Unterhaltsberechtigten auf 2.369,99 €
  • bei drei Unterhaltsberechtigten auf 2.679,99 €
  • bei vier Unterhaltsberechtigen auf 2.999,99 € und
  • bei fünf oder mehr Unterhaltsberechtigten auf 3.309,99 €.

Bei der Gehaltspfändung handelt es sich ebenfalls um eine Forderungspfändung, sodass deren Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Auch hier ist es dringend zu empfehlen, ein Pfändungsschutzkonto anzulegen, um einen gewissen Freibetrag vor der Pfändung zu schützen und um weiterhin Zugriff auf das Konto zu haben.

Die Lohnpfändung ist in den §§ 850 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Um dem Schuldner weiterhin eine gewisse Existenz und Lebensführung zu sichern, schränkt das Gesetz die Pfändung von Arbeitseinkommen ein. Bestimmte Bezüge sind unpfändbar oder nur bedingt pfändbar. Hierzu gehören beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Aufwandsentschädigung.

Der Pfändung der Rente wegen einer Geldforderung ist demselben Umfang zulässig, wie die Gehaltspfändung. Sind Sie als Rentner verschuldet und möchten wissen, was Sie unternehmen können? Eine unverbindliche Schuldenanalyse ** kann Ihnen weiterhelfen.

Video zur Gehaltspfändung

In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie die Gehaltspfändung funktioniert und welche Auswirkungen sie hat.
In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie die Gehaltspfändung funktioniert und welche Auswirkungen sie hat.

Ratgeber zur Frage, was bei einer Lohnpfändung pfändbar ist:

Die Pfändung vom Weihnachtsgeld und deren Berechnung

Auch die Pfändung von Weihnachtsgeld ist in bestimmten Grenzen möglich.
Auch die Pfändung von Weihnachtsgeld ist in bestimmten Grenzen möglich.

In diesem Zusammenhang stellen sich Schuldner oft die Frage, ob eine Pfändung auch ihr Weihnachtsgeld betreffen kann. Geregelt ist dies in § 850a Nr. 4 ZPO. Weihnachtsgeld ist danach bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens unpfändbar, maximal jedoch bis zu 750 Euro (Stand: 1.7.2024).

Schuldner können also im Zahlungsmonat über bis zu 750 Euro mehr verfügen, vorausgesetzt ihr Arbeitgeber berechnet die Lohnpfändung richtig. Für die Berechnung des unpfändbaren Anteils Ihres Weihnachtsgeldes gibt es zwei Berechnungsmethoden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass dieser Anteil als pfändbar berechnet wurde, sollten Sie sich von einem Anwalt oder Schuldnerberater helfen lassen.

Um Ihr Weihnachtsgeld vor der Pfändung zu schützen, sollten Sie prüfen, ob der Freibetrag Ihres P-Kontos für den Schutz dieser Zuwendung ausreicht. Sollte Ihr mit dem Weihnachtsgeld ausgezahltes Gehalt über dem Freibetrag des Pfändungsschutzkontos liegen, können Sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht die Festsetzung eines Zusatzbetrags beantragen. (§ 850k Abs. 4 ZPO).

Ratgeber zur Pfändung von Sozialleistungen:

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

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114 Gedanken zu „Pfändung: Wer darf pfänden? Was ist pfändbar? Was kann ich tun?

  1. K.Haß

    Hallo,Ende Dezember wurde bei meinen Lebenspartner eine Kontopfändung vorgenommen.
    Er hat dann gleich ein P-Konto eingerichtet.
    Er bezieht Alg 2.
    Nun meine Frage, kann die Bank das Geld wieder zurück holen?
    LG K.HAß

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo K.,

      wurde ein P-Konto eingerichtet, kann lediglich der Betrag, welcher den Freibetrag übersteigt, gepfändet werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  2. Isela

    Darf die Bank mein p-Konto kündigen?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Isela,

      in gewissen Fällen ist eine Kündigung möglich. Dank Jedermann-Konto können Sie jedoch bei einer anderen Bank ein Konto eröffnen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  3. tom

    hallo ich habe ein frage kann die deutsche inkasso dienst im ausland eine forderung eintreiebn

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Tom,

      das kommt auf das Land und den jeweiligen Einzelfall an. Liegt beispielsweise ein europäischer Mahnbescheid vor, kann eine Durchsetzung möglich sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  4. Alex

    Ich habe ein Termin beim Gerichtsvollzieher wegen eidesstattliche Versicherung und taschenpfändung . Der Gerichtsvollzieher hatte ins Auge gefasst mein Handy zu pfänden das allerdings erst nach zahlen der Raten an den Mobilfunkanbieter in mein Eigentum übergeht . Solange ist es Eigentum des Anbieters und ist auch so auf der Rechnung ausgewiesen . Darf er das . Zudem hat sich mein Gläubiger jetzt auf eine Ratenzahlung eingelassen .

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Alex,

      grundsätlzich geht der Gerichtsvollzieher davon aus, dass sämtliche Gegenstände, die bei Ihnen zu finden sind, auch Ihnen gehören. Wird das Handy gepfändet, besteht die Möglichkeit einer Drittwiderspruchsklage.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  5. Yvonne z.

    Hallo mein Partner hat einen Minijob bei dem er 450€ verdient und bekommt anteilig alg 2
    Jetzt wurde sein gesamter lohn(450€) gepfändet. Ist das rechtens?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Yvonne,

      handelt es sich um eine Kontopfändung? In diesem Fall muss zunächst ein P-Konto eingerichtet werden, damit ein Pfädnungsschutz besteht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. DoroK

    Guten Morgen,

    mein Mann hat ein P Konto bei der Postbank und hat eine PFändung dadrauf. Er bakm heute ( 28.11. ) seinen Lohn inkl. Weihnachtsgeld. Er kann momentan kein Geld vom Konto holen, da der Freibetrag aufgebraucht ist.
    Darf die Bank jetzt die komplette Pfändung an den Gläubiger abtreten? Denn wenn ja, hat er ab 1.12 ja nicht mehr den Freibetrag zu Verfügung.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Doro,

      in diesen Fällen kann es dazu kommen, dass sich der Pfändungsschutz über das Monatsende hinaus verlängert. Ihre Bank kann Ihnen dazu Auskunft erteilen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  7. Joerg

    Hallo,

    im Letzten Jahr wurde sowohl mein Gehalt als auch das Girokonto gepfändet.

    Jetzt wurde die Forderung in voller Höhe aus einer Abfindung seitens des (Ex-) Arbeitgebers ausgeglichen bzw. sogar überzahlt.

    Was ist zu tun, um das Girokonto wieder frei zu bekommen?

    Wegen der Überzahlung werde ich wohl einen Anwalt beauftragen müssen.

    Vielen Dank für eine kurze Info.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jörg,

      eine Pfändung wird in der Regel vom Auftraggeber aufgehoben. Das sollte nach vollständiger Zahlung erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. John

    Ich hatte eine Pfändung auf dem Konto, bin ein Jahr später in Privatinsolvenz gegangen. Nun habe ich die RSB erteilt bekommen, der Schuldner ist auch aufgeführt gewesen in der Gläubigerliste der Insolvenz . Die Bank kann die Pfändung nicht aufheben, da der Schuldner, ein Inkassounternehmen, sich weigert die Pfändung zurückzunehmen. Kündigen kann ich das Konto nicht solange die Pfändung besteht sagt die Bank , was kann ich jetzt gegen die Pfändung tun?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo John,

      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann den Sachverhalt prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Stephan

    Schönen guten tag
    Ich habe vor Jahren ein Haus mit meiner Exfreundin gekauft. Dafür wurden die Kreditraten nicht gezahlt. Nun haben wir einen Antrag auf Vollstreckung.
    Meine Frage ist ob erst das Haus zwangsversteigert wird, bevor an das Privatvermögen gegangen werden darf?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Stephan,

      in der Regel wird der Gläubiger zunächst versuchen, andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchzuführen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. Nabil

    Hallo
    Und zwar wollte ich fragen, ich habe einen psk auskehrungskonto da ist Geld drauf das ich bekommen habe vom Amt wegen einer Nachzahlung, so und auf dem Konto ist halt eine Pfändung drauf, ich habe mit dem Gläubiger geredet ob sie die Pfändung zurück ziehen können und wir eine Ratenzahlung machen könnten , da ich das Geld auch zum Leben brauche, da die mir sagen das ich das p Konto auf ein normales Konto umwandeln soll was ich nicht tun werde da ist ja dann das ganze Geld weg was ich drauf habe, jetzt suche ich eine Lösung wie ich an das Geld dran komme und ganz einfach jeden Monat meine Sache abbezahlen kann ach meine Bank sagt mir das mein pk Konto eingefroren ist aus dem Grund da ich zum Amtsgericht gehen soll und mir einen Bescheinigung holen sollte das ich nicht verstehe. Bitte und dringend Hilfe

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Nabil,

      ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle kann Ihren Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. Sabine E.

    Hallo,
    Darf gleichzeitig eine Sachpfändung und eine Kontopfändung durchgeführt werden?
    Wäre dankbar für eine Antwort.
    Sabine B.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sabine,

      beide Arten der Pfändung können gleichzeitig durchgeführt werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Tom

    Das Finanzamt hat eine Lohnpfändung bei mir eingeleitet. In der Verfügung steht, dass der Arbeitgeber bei der Berechnung des nicht pfändbaren Betrages die Unterhaltspflicht NICHT berücksichtigen soll… Ist das rechtens? Ich bin verheiratet und habe drei Unterhaltspflichtigte Kinder….

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Tom,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Inwiefern das Vorgehen rechtens ist, kann ein Anwalt prüfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Janina V.

    Guten Tag ,
    ich möchte in Erfahrung bringen ob mein Insolvenzberater ( bestehende Privatinsolvenz) meine Stromüberzahlung , Jahresabrechnung ist im
    SOLL von 134 Euro, für sich verlangen kann ?
    Denn ich hab das Geld schon in die Mietschulden gesteckt ! ?!
    Vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichen Grüssen

    Janina V.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Janina,

      sind die Mietschulden Teil der Summe, um die es in der Privatinsolvenz geht? In diesem Fall dürfen Sie keine eigenmächtigen Zahlungen an den Gläubiger leisten – das wäre eine unrechtmäßige Bevorteilung eines Gläubigers. Entstanden die Mietschulden später, kommt es darauf an, in welchem Zeitraum die Rückzahlung erfolgte. Kam es vor der Wohlverhaltensphase dazu, gehört der Betrag in die Insolvenzmasse. Floss der Betrag später zu, sollte der Betrag nicht voll pfändbar sein. Ein Anwalt oder eine Insolvenzberatungsstelle kann den Fall prüfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. Nicole S.

    HALLO
    ICH BIN SEIT 2017 IN DER PRIVATINSOLVENZ HABE JETZT MEINE LOHNSTEUER MACHEN MÜSSEN VON 2015/2016 .BEIDE LOHNSTEUER BESCHEIDE GINGEN DIREKT AN DEN INSOLVENZVERWALTER. IST DAS RECHTENS.?
    ICH HABE EINEN SOCKELFREIBETRAG VON 1560 € BIN ABER IM MOMENT ARBEITSLOS UND BEKOMME NUR 1190 € ICH HABE VON DAHER NICHT MAL MEINEN FREIBETRAG ERREICHT,WIESO BEKOMM ICH NICHT WENIGSTENS SOVIEL ZURÜCK DAS ICH MEINEN FREIBETRAG VOLLSTÄNDIG AUSSCHÖPFE.?

    MFG
    N.S.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Nicole,

      aus der Ferne können wir das nur schwer einschätzen. Sie könnten sich mit dem Insolvenzverwalter zur Klärung der Frage in Verbindung setzen. Auch ein Anwalt kann beratend tätig werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Gerhard U.

    Sie schreiben: „Als vollstreckbarer Titel genügt hier der Leistungsbescheid, beispielsweise in Form der Nachforderung von Steuerzahlungen.“
    Darf im Rahmen einer Steuerschuld auch eine fällige, aber nicht gezahlte, Einkommensteuervorauszahlung mit gepfändet werden? Vor allem, wenn man nicht über die zu leistende Vorauszahlung informiert wurde?

    Darf das Finanzamt einfach so jedes beliebige Konto pfänden, auch wenn keine Forderung, kein Titel und kein Leistungsbescheid gegen diese Person vorliegen? (Das hat nämlich das Finanzamt H. kürzlich bei jemanden gemacht. Und ich kann es anhand der Dokumente belegen.)

    Wie kann man sich gegen das rechtswidrige Verhalten von Beamten des Finanzamts wehren, wenn sie (nachweislich) lügen und rechtswidrige Handlungen begehen?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Gerhard,

      das Finanzamt darf er dann Pfändungsmaßnahmen ergreifen, wenn offene Forderungen nach erfolgten Mahnungen nicht befriedigt wurden. Zum Vorgehen kann und bezüglich der weiteren Fragen kann Sie ein Anwalt beraten – wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Hubert B.

    Ich habe ein P-Konto und beziehe die Grundsicherung und Pflegegeld mir wurden trotzdem 125Euro gepfändet

  17. Beatrice S.

    Hallo,

    Infolge eines technischen Fehlers bei der Bank wurde meine Juli-Rente erst am 2. August überwiesen. Die Rente für August wird wie üblich zum Monatsultimo, also am 31. August gebucht werden. D.h., im August werden auf meinem P-Konto 2 Renten gebucht, der pfändungsfreie Betrag damit überschritten. Muss ich nun eine Pfändung meiner Augustrente befürchten??
    Vielen Dank für eine Info.

    MfG
    Beatrice

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Beatrice,

      Sie sollten sich schnellstmöglich mit der Bank in Verbindung setzen und klären, wir weiter vorgegangen werden soll.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Gabriela S.

    Hallo. Ich hätte eine Frage. Ich habe einen Mitbewohner,bei dem sollte zu bestimmten Datum eine Zwangsvollstreckung ausgeübt werden . Der Mitbewohner ist bei mir nur wegen Wohnsitz angemeldet ,aber steht nicht in Mietvertrag,und ihm gehört auch kein einziges Stück von Möbel oder Elektrogeräten. Kann etwas aus der Wohnung gepfändet werden?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Gabriela,

      eine Sachpfändung darf nur erfolgen, wenn ein Gegenstand tatsächlich dem Schuldner gehört. Werden Dinge gepfändet, die Ihnen gehören, sollten Sie schnellstmöglich eine Drittwiderspruchsklage einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.schuldnerberatung.de/sachpfaendung/.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Merlin D. C.

    Ich habe derzeit eine Gehaltspfändung. Jetzt kam leider noch eine Kontopfändung hinzu. Darf denn bereits gepfändetes Gehalt auf meinem P konto nochmals gepfändet werden?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Merlin,

      ein Gläubiger kann sowohl eine Gehaltspfändung als auch gleichzeitig eine Kontopfändung erwirken. Beachten Sie: Das unpfändbare Einkommen, welches Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, ist nur dann auf Ihrem Konto geschützt, wenn dieses in ein P-Konto umgewandelt wird. Der Schutz kann mit einer entsprechenden Bescheinigung erhöht werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. David

        wenn dein Gehalt gepfändet wird bekommst du nur den unpfändbaren Teil auf dein Konto. Davon darf dir nichts mehr genommen werden. Du musst dann die Freigabe des Gehaltes beim der Rechtsantragsstelle Amtsgericht beantragen dann bleibt dir auch der Lohn erhalten

  20. Danielle

    Konto Pfändung

    Was darf alles gepfändet werden

    Ich bekomme Unterhalt
    Und Kindergeld

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Danielle,

      droht eine Kontopfändung, sollten Sie so schnell wie möglich ein P-Konto einrichten lassen. Ansonsten können die Gläubiger auf Ihr Konto zugreifen – auch Soziallleistungen und Kindergeld wären dann nicht sicher. Haben Sie ein P-Konto, ist ein Betrag von mindestens 1.133,80 Euro pro Monat geschützt. In gewissen Fällen lässt sich der Freibetrag erhöhen, etwa wenn Sie Kindergeld erhalten. Nähere Infos erhalten Sie auf https://www.schuldnerberatung.de/p-konto/.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. Rita

    Guten Tag
    Darf ein Gläubiger direkt beim Jobcenter das ALG 2 Pfänden?

    Vielen dank im voraus

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Rita,

      laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: VII ZB 7/11) dürfen Gläubiger nicht direkt beim Jobcenter pfänden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  22. Daniela E.

    Hallo,
    Bei meinem Mann wurde eine Lohnpfändung unternommen. Nun hat der gläubiger auch vom Konto nochmal abgebucht. Ist das erlaubt?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Daniela,

      dieses Vorgehen ist durchaus zulässig. Sie sollten das Konto schnellstmöglich in ein P-Konto umwandeln.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  23. Weber

    Hallo ich habe eine Frage,

    das Jobcenter Zahlt für uns die Miete direkt an den Vermieter so das wir sie gar nicht in die Hände bzw aufs konto bekommen.
    Darf ein Gerichtsvollzieher unsere Miete die das Amt für uns ZAhlt Pfänden beim Jobcenter ?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Grüße Hr Weber

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Weber,

      laut einem Urteil des BGH (VII ZB 7/11) gilt, dass Gläubiger die Leistungen direkt beim Jobcenter weder ganz noch teilweise pfänden lassen dürfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Nili

      Guten Tag,

      Das Gehalt von meinem Mann wird gepfändet. Der Betrag ist so hoch, dass wir kaum unsere Miete bezahlen können. Wir haben ein Kind und ich bekomme nur 300€ staatliches Elterngeld. Können wir etwas dagegen unternehmen.

      Danke im voraus
      LG

      1. schuldnerberatung.de

        Hallo Nili,

        bei der Pfändung ist die aktuelle Pfändungstabelle zu beachten. Reicht das Geld nicht aus, können Sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Erhöhung der Freigrenze stellen.

        Ihr Team von schuldnerberatung.de

  24. Schwaner

    Guten Tag,
    ich habe eine Gehaltspfändung seit Ende 2016. Der Pfändbare Teil wird also monatlich an den Gläubiger abgeführt.
    Jetzt, Mai 2018, habe ich Post von einem Gerichtsvollzieher erhalten, die selbe Sache betreffend und soll meine Vermögensverhältnisse offenbaren.
    Ist das in Ordnung?

    Bedanke mich vielmals für eine zeitnahe Information.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Schwaner,

      in der Regel wird eine Vermögensauskunft verlangt, wenn eine Vollstreckung erfolglos ist. Ob sie in Ihrem Fall erfolgen darf, kann ein Schuldenberater vor Ort prüfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. F.

    Dank für den umfassenden Artikel.Ich mag Deine Webseite!

    1. Harald

      Sehr geehrte Damen und Herren ,

      ich habe ein P Konto Schwerbehindert 90 % Ag B G jetzt meine frage ich bin freiwillig habe bei der Gesetzlichen Krankenkasse einen Beitrag erhalten von 338,01.- monatlich .
      Mit freundlichen Grüssen
      .

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