Das wichtigste zur PayPal-Konto-Pfändung
Ja, bei einem PayPal-Konto kann, ähnlich wie bei normalen Bankkonten, die Kontopfändung veranlasst werden.
Ja, auch ohne Guthaben kann ein PayPal-Konto gepfändet werden. Für Gläubiger ist dies jedoch weniger vorteilhaft, da sie in diesem Fall keine Zahlung erhalten können. Weitere Herausforderungen erklären wir hier.
Nein, ein PayPal-Konto kann bei drohender Pfändung nicht in ein P-Konto umgewandelt werden. Nur normale Girokonten können als Pfändungsschutzkonto geführt werden.
Inhalt
Ist ein Konto bei PayPal pfändungssicher?
Kommt es zu einer Zwangsvollstreckung, wird möglicherweise sogar das PayPal-Konto eines Schuldners pfändbar. Egal ob Nutzer ein Guthaben auf dem Konto haben oder nicht, ist das PayPal-Konto von der Pfändung betroffen.
In den meisten Aspekten fungiert das PayPal-Konto also wie ein normales Girokonto und wird bei der Pfändung auch so behandelt. Doch was genau bietet PayPal an und weshalb wird das Konto bei ein Pfändung wie ein Girokonto behandelt?
Der Zahlungsdienstleister ermöglicht seinen Kunden, den Online-Geldtransfer zu vereinfachen. Beim Erstellen eines Kontos verbinden die Nutzer ihr Girokonto mit dem PayPal-Konto. Online-Bezahlungen oder Überweisungen gehen beispielweise zeitnah beim Empfänger ein. Kunden des Dienstleisters können zudem Guthaben auf ihr Konto hinterlegen.
Aber: Das PayPal-Konto kann nicht in ein P-Konto umgewandelt werden. Der gesetzliche Pfändungsfreibetrag wird auf dem PayPal-Konto demnach nicht geschützt. Sämtliches Guthaben auf dem PayPal-Konto ist daher pfändbar. Schuldner, die Ihr pfändungsfreies Vermögen schützen wollen, können ihr normales Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.
Schuldner, die eine Vermögensauskunft – ehemalige eidesstattliche Versicherung – abgeben, müssen auch das PayPal-Konto angeben. Sogar wenn sich kein Guthaben auf dem Konto befindet, sind Schuldner verpflichtet, das Konto anzugeben. Tun sie dies nicht, machen sie sich strafbar.
Wann kann mein PayPal-Konto gepfändet werden?
Wenn Schuldner ihren Zahlungen nicht nachkommen, hat der Gläubiger die Möglichkeit, diese im Rahmen einer Zwangsvollstreckung zu fordern.
Dabei pfändet das Vollstreckungsgericht das Vermögen oder die persönlichen Gegenstände des Schuldners, um somit die ausstehenden Schulden zu tilgen. In den meisten Fällen sind Gegenstände oder das Vermögen/Guthaben eines Schuldners (auf dem Bankkonto bzw. PayPal) pfändbar.
Um das Konto des Schuldners zu pfänden, bedarf es einiger Schritte, die im Vorfeld erfüllt werden müssen:
- Der Gläubiger muss dem Schuldner in erster Linie den Vollstreckungstitel ausstellen.
- Daraufhin beantragt der Gläubiger die Kontopfändung beim Vollstreckungsgericht.
- Das Vollstreckungsgericht erstellt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, welcher der Gerichtsvollzieher der zuständigen Bank – in diesem Fall PayPal – zustellt.
Kann das Finanzamt mein PayPal-Konto pfänden?
Ja, bei Steuerschulden kann das Finanzamt auch eine Pfändung bei PayPal vornehmen. Verfügt es über einen Pfändungsbeschluss, kann es das Konto pfänden, um offene Schulden einzutreiben.
Welche Herausforderungen bestehen bei der Pfändung des PayPal-Kontos?
Die Pfändung des PayPal-Kontos ist für viele Gläubiger nicht risikofrei, denn sie kann auch fruchtlos sein. Grund dafür ist, dass manche Schuldner kein Guthaben auf ihrem PayPal-Konto haben. In diesen Fällen ist das PayPal-Konto zwar pfändbar, Gläubiger gehen dabei jedoch leer aus.
Eine weitere Herausforderung ist, dass der Dienstleister seinen Hauptsitz in Luxemburg hat. Veranlasst der Gläubiger also die Pfändung des Kontos, erfordert dies möglicherweise einen größeren Aufwand. Ein deutscher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird nicht zwingend im Ausland anerkannt. Ist dies der Fall, benötigt der Gläubiger einen europäischen Zahlungsbefehl. Die Kosten dafür muss der Gläubiger vorstrecken.
Der ausländische Sitz und die damit verbundenen Herausforderungen, sowie das Risiko eines leeren Kontos sind für viele Gläubiger der Grund, weshalb die Pfändung eines PayPal-Kontos nicht die erste Wahl ist, um Schulden zu tilgen.