P-Konto: So funktioniert der Schutz vor der Kontopfändung

Das Wichtigste zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Wie komme ich trotz Kontopfändung an mein Geld?

Dafür beantragen Sie bei Ihrer Bank die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto. Dieses schützt einen Freibetrag von 1.500 Euro pro Kalendermonat (Stand: 1.7.2024). Sie können diesen Grundfreibetrag unter Umständen auf Antrag erhöhen lassen. Näheres zur Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos erfahren Sie hier.

Kann bei einem P-Konto gepfändet werden?

Ja, eine Kontopfändung ist trotz P-Konto möglich. Ein absolut pfändungsfreies Konto gibt es nicht. Allerdings erhält der Gläubiger nur dann Geld überwiesen, wenn das Bankguthaben den geschützten Freibetrag übersteigt.

Ist das P-Konto kostenlos?

Die Bank muss das Girokonto kostenlos in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Das P-Konto selbst muss jedoch nicht unbedingt kostenfrei sein, sodass Kontoführungsgebühren zulässig sind. Allerdings dürfen diese durch die Umwandlung nicht erhöht werden (z. B. BGH, 16.07.2013, Az. XI ZR 260/12).

Darf ich mehrere P-Kontos einrichten?

Nein, jedem Schuldner steht nur ein einziges Pfändungskonto zu. Anderenfalls wären die Gläubiger benachteiligt, die ein Recht auf Tilgung der Schulden haben.

Weitere Ratgeber zum P-Konto

Video: Alles Wichtige zum P-Konto

Informationen zum P-Konto bieten Ihnen auch dieses Video.
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Pfändungsschutzkonto einrichten – Guthaben schützen

Was ist ein Pfändungsschutzkonto? Ein Girokonto mit einem zusätzlichen Schutz vor Kontopfändungen.
Was ist ein Pfändungsschutzkonto? Ein Girokonto mit einem zusätzlichen Schutz vor Kontopfändungen.

Eine Kontopfändung ist existenzgefährdend, weil der Kontoinhaber dadurch den Zugriff auf sein Bankguthaben verliert: Er kann weder Geld abheben noch Überweisungen vornehmen. Lastschriften und Daueraufträge funktionieren auch nicht mehr.

Weil es keinen automatischen Schutz vor der Kontopfändung gibt, muss der Kontoinhaber selbst aktiv werden und ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten. Nur dann ist ein Grundfreibetrag von 1.500 Euro je Kalendermonat vor der Pfändung sicher:

  • Jeder Mensch hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Umwandlung seines Kontos in ein P-Konto. Er muss dies lediglich ausdrücklich bei seiner Bank beantragen.
  • Sie können auch dann ein P-Konto beantragen, wenn Ihr Girokonto bereits gepfändet wurde. Die Bank muss Ihr Konto innerhalb von vier Geschäftstagen in ein P-Konto umwandeln. Der Pfändungsschutz wirkt für den Monat der Kontopfändung, wenn der Schuldner die Umwandlung zeitnah veranlasst und diese innerhalb von vier Wochen ab Eingang des gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei der Bank abgeschlossen ist.
  • Auch Schuldner, deren Konto um Minus steht, dürfen ein solches pfändungssicheres Konto beanspruchen. Die Bank darf die Umwandlung nicht mit der Begründung ablehnen, dass das Girokonto ein negatives Saldo aufweist. Sie darf auch nicht eingehende, vor der Pfändung geschützte Beträge mit dem Negativsaldo verrechnen bzw. aufrechnen, nachdem ihr Kunde die Umwandlung beantragt hat.
  • Schuldner, die einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen wollen, sollten vorher ebenfalls ein P-Konto beantragen. Nur ein pfändungssicheres P-Konto schützt das Guthaben vor Verfügungen des Insolvenzverwalters. Der Kontoinhaber darf auf sein pfändungsfreies Bankguthaben zugreifen, ohne dass es einer Freigabe durch den Insolvenzverwalter bedarf.

Sie haben Schwierigkeiten mit der Bank bei der Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto? Wenden Sie sich an schuldenanalyse-kostenlos.de ** und holen Sie sich eine Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten – kostenlos und unverbindlich.

Es ist jedoch nicht ratsam, vorbeugend ein Pfändungsschutzskonto zu eröffnen, obwohl gar keine Pfändung läuft. Denn zum einen wirkt sich das aufgrund des SCHUFA-Eintrags negativ auf die Bonität aus und zum anderen verfügt ein solches Konto nur über eingeschränkte Funktionen.

Jedem Schuldner steht nur ein Pfändungsschutzkonto zu, anderenfalls würde dies die Gläubiger benachteiligen und somit einem Missbrauch gleichkommen. Wer ein P-Konto einrichten möchte, muss der Bank versichern, dass er noch kein solches Konto besitzt. Diese kann sich bei der SCHUFA erkundigen, ob ein solcher Schutz zugunsten des Schuldners bereits besteht.

Was schützt das P-Konto? Freibetrag und seine Erhöhung

Für die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto darf die Bank keine Gebühr erheben.
Für die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto darf die Bank keine Gebühr erheben.

Zunächst einmal schützt das Pfändungsschutzkonto einen Freibetrag von 1.500 Euro (Stand: 01.7.2024) je Kalendermonat.

Nur Einkommen, das diesen Betrag übersteigt, darf zugunsten des Gläubigers gepfändet werden.

Der Kontoinhaber kann darüber hinaus folgende Geldleistungen ebenfalls schützen lassen:

  • gesetzliche Unterhaltspflichten
  • Empfang von Sozialleistungen gemäß Sozialgesetzbuch II oder XII oder Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kindergeld, Kinderzuschläge und andere gesetzlich geregelte Geldleistungen
  • einmalige Sozialleistungen
  • Ausgleichszahlungen für den Mehraufwand aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen (z. B. Pflegegeld)
  • Geldleistungen der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“

Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto

Für eine solche Erhöhung des Freibetrags muss der Schuldner eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung bei der Bank vorlegen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, an einen solchen Nachweis zu gelangen:

  1. Sozialleistungsträger wie das Jobcenter oder das Sozialamt und Familienkassen sind verpflichtet, eine solche Bescheinigung zum Pfändungsschutzkonto auszustellen.
  2. Schuldnerberatungsstellen können ebenfalls einen erhöhten Freibetrag zum P-Konto bescheinigen. Sie müssen aber nicht.
  3. Der Arbeitgeber des Schuldners darf ebenfalls Erhöhungen bescheinigen, muss dies aber nicht tun. Ist dieser bereits in eine Lohnpfändung involviert, kann sich eine Nachfrage nach einer Bescheinigung für das P-Konto lohnen.
  4. Auch Rechtsanwälte und Steuerberater stellen solche Nachweise aus, verlangen dafür aber Gebühren.
  5. Sollten Sie bei den vorbenannten Stellen keinen Nachweis erhalten oder die Bank eine solche Bescheinigung nicht akzeptieren, können Sie sich an das zuständige Vollstreckungsgericht wenden und den Schutz dort beantragen.
Tipp! Auch wenn die Pfändungsfreigrenze bei Ihnen höher ist als der durch die Bescheinigung geschützte Betrag, sollten Sie sich an das Vollstreckungsgericht wenden und dort eine individuelle Kontofreigabe beantragen. Bei einer Kontopfändung durch das Finanzamt oder eine andere öffentliche Institutionen beantragen Sie dort die Freigabe. Oder wenden Sie sich an Schuldencheck ** für eine Erstberatung – kostenlos und unverbindlich.

Video zur P-Konto-Bescheinigung

In diesem Video erklären wir Ihnen, was die P-Konto-Bescheinigung ist
In diesem Video erklären wir Ihnen, was die P-Konto-Bescheinigung ist

Wie viel Geld darf man auf einem P-Konto haben bzw. sparen?

P-Konto: Den Freibetrag können Sie erhöhen, wenn Sie Unterhalt zahlen oder Kindergeld entgegennehmen.
P-Konto: Den Freibetrag können Sie erhöhen, wenn Sie Unterhalt zahlen oder Kindergeld entgegennehmen.

Bisher durften Schuldner nicht verbrauchtes Guthaben nur in den Folgemonat übertragen. Blieb das Geld länger auf dem Konto, wurde es gepfändet. Das hat sich mit der Neuregelung durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz geändert.

Seit dem 1.12.2021 gilt Folgendes:

  • Verbraucht der Schuldner seinen monatlichen Freibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto nicht auf, so darf er dieses Guthaben in die nächsten drei Monate übertragen
  • Darüber hinaus ist nun der vom Bundesgerichtshof (BGH) entwickelte „First In – First Out“-Grundsatz im Gesetz verankert. Er besagt, dass Überweisungen, Lastschriften, Bargeld-Abhebungen und andere Transaktionen stets vom ältesten vorhandenen Bankguthaben laut Buchungsdatum abzuziehen sind.

Der Gesetzgeber möchte es Schuldnern mit dieser neuen Regel ermöglichen, für größere Anschaffungen zu sparen.

P-Konto-Funktion wieder beenden oder kündigen

Lassen Sie sich von einer Schuldnerberatung eine Bescheinigung zum P-Konto ausstellen, um Ihren Freibetrag zu erhöhen.
Lassen Sie sich von einer Schuldnerberatung eine Bescheinigung zum P-Konto ausstellen, um Ihren Freibetrag zu erhöhen.

Wer sein Pfändungsschutzkonto nicht mehr benötigt, kann diese Funktion einfach wieder beenden, indem er seiner Bank die Wunsch einer Rückumwandlung in ein normales Girokonto mitteilt

Weil sich in der Vergangenheit die Banken in einigen Fällen weigerten, diesem Wunsch ihrer Kunden nachzukommen, hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Rückumwandlung nun ausdrücklich im Gesetz verankert:

Nach § 850k Abs. 5 ZPO muss ein Geldinstitut dem Antrag ihres Kunden auf Beendigung des Pfändungsschutzes innerhalb von vier Geschäftstagen zum Monatsende nachkommen. In diesem Fall lebt das ursprüngliche Girokonto zu den alten Vereinbarungen wieder auf. Sinnvoll ist eine solche Beendigung aber nur, wenn der Kontoinhaber tatsächlich keinen Pfändungsschutz mehr benötigt.

Falls sich die Bank weigert, das P-Konto wieder in ein Girokonto umzuwandeln, erhalten Sie hier ** eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu der Frage, wie Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Rückumwandlung durchsetzen.

Es steht dem Kontoinhaber natürlich auch frei, sein P-Konto vollständigen zu kündigen, wenn er beispielsweise die Bank wechseln will.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

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115 Gedanken zu „P-Konto: So funktioniert der Schutz vor der Kontopfändung

  1. Piotr

    Hallo

    ich bekomme monatlich zwischen 500-1000. Jedes Monat ich bin unter der Freibetrag und jetzt zusammen ca. 2.000 Euro vom Anfang 2019. Wenn ich bekomme nächste Monat auf meine Konto 1.500 Euro, bleib mir Freibetrag zur Verfügung und dann übernächste Monat bekomme ich den Rest (ca. 400 Euro) vom Bank zurück wider zur Verfügung? Mit anderen Worten, ist der Freibetrag ein durchschnittlichen Wert? wo bei monatlich kann ich nicht mehr als die 1033 Euro haben?

    viele Grüße

  2. ralf

    Ich habe ein Pfändungsschutzkonto und habe am 30.4.2019 eine Gutschrift von 566 Euro bekommen
    Weiter Gutschriften waren im Mai 276 Euro sowie 109 Euro.
    Am 20.05 habe ich von neiner Versicherung 1100 Euro erhalten. Bis zum 13 5 wurden alle Beträge abgehoben. Nach erhalt der 1100 Euro hat meine Bank ledglich 169 freigegeben.Meine Frage ist dies korrekt

  3. Kevin

    Hallo

    Wenn ich Miete Strom unterhalt Versicherungen zusammen zähle komme ich auf fast 950€

    Da drin erhalten sind aber noch keine sachen wie tanken oder Kfz Versicherung und der gleichen.

    Wenn 7ch das mit rein rechne habe ich nichts mehr um mir was zu essen oder zu trinken zu leisten.

    Meine Frage wäre halt ob so sachen wie die täglich gefahrenen Kilometer, die versicherungssumme für ein jahr und so auch irgendwie angerechnet werden können und man das auch erhöhen kann.

    Weil ich so langsam nicht mehr weiß wie ich zur Arbeit kommen soll. Und ohne Job geht natürlich nichts mehr.

    Mfg

  4. Sonja

    troz p- konto zahlt die Sparkasse immer wieder Geld

  5. Nicole

    Hallo,
    habe ein P Konto wo auch Gläubiger sind. Mein Lohn ist deutlich höher als der Freibetrag. Jetzt meine Frage: Überweist die Bank dann automatisch an den Gläubiger oder muss ich da ne Überweisung tätigen?
    Vielen lieben Dank
    MfG

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Nicole,

      Sie müssen selbst keine Überweisungen tätigen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Erich

    Ich habe ein p-konto und es sind zwei gläubiger sind drauf und habe mein lohn von 1,398 euro netto bekommen .die bank hat 388 euro einbehalten das ist doch über den pfändungsschutz was mir zusteht der. pfändungbetrag liegt doch bei mir 174 euro .darf das ich bank einbehalten

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Erich,

      auf dem P-Konto sind grundsätzlich mindestens 1.133,80 Euro geschützt. Bedenken Sie: Restguthaben aus dem Vormonat muss im nächsten Monat aufgebraucht werden, ansonsten kann dies gepfändet werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  7. Oliver

    Hallo,
    ich bekomme üblicherweise zum letzten Werktag im Monat mein Gehalt, davon bleiben nach Bezahlung der Fixkosten 500€ übrig. Diese gehen dann mit in den nächsten Monat. Bevor das nächste Gehalt kommt, leere ich vom Konto was übrig ist. Nach Geldeingang stehen zum Monatsende aber wieder 500€ auf dem Konto. Da das Konto nun den gleichen Kontostand wie im vorherigen Monat aufweist, zählt das dann als nicht aufgebrauchter Freibetrag?
    Grüße,
    oliver

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Oliver,

      Ihre Bank kann Ihnen dazu Auskunft erteilen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. Aleen

    hallo habe gestern am geldautomat geld ziehen wollen.leider klappte es nicht .es stand nur aus technischen gründen ginge es nicht.habe es heute wieder versucht ging auch nicht..irgenwie komisch weil ich im konto etwa 50 euro noch hatte,und auf kontoumsätze war alles normal….meine frage ist muss ichmir gedanken machen ob mein konto gepfändet ist oder liegt es an der karte??

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Aleen,

      hier sollte die Bank der erste Ansprechpartner sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Mario F.

    Was soll ich machen bei Kontopfändung bitte Hilfe mir.

  10. Petra

    Hallo,
    meine Frage: kann ich bei bestehendem p-Konto weiterhin meine monatlichen Überweisungen und Abbuchungen vornehmen.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Petra,

      innerhalb des Freibetrags können Sie weiterhin über das Guthaben verfügen und unter anderem Überweisungen tätigen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. christine m.

    hallo, ich habe ein p-konto , dass soeben gepfändet wurde. ich habe die restschuldbefreiung vom gericht erhalten und trotzdem wird gepfändet. ist das überhaupt rechtens und werden meine sozialleistungen gepfändet

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Christine,

      aus der Ferne können wir nur schwer einschätzen, warum eine Pfändung vorliegt. Die Bank müsste Ihnen dazu Auskunft geben können. Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion, wie z. B. Arbeitslosengeld I und II, können gepfändet werden, wenn diese die geltenden Freigrenzen übersteigen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Sandra

    Mir wird das Pflegegeld für meinen Schwerbehinderten Sohn nicht anerkannt, trotz unterschriebener Bestätigung der Pflegegeldkasse! Was muss ich noch tun?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sandra,

      ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Manfred B.

    Hallo ich habe mal eine Frage.
    Meine Frau hatte schon vor unsere Eheschließung ein P Konto. Ich zahle auf diesem Konto monatlich 100,00 € ein. Das Konto liegt immer weit unter der Freigrenze.
    Es bleiben am Ende des Monats ca. 40,00€ auf dem Konto. Jetzt hat die Bank diese 40,00 € dem Gläubiger überwiesen . Hätte das nicht erst nach überschreiten der Freigrenze passieren dürfen.?? Für Ihre Bemühungen meinen freundlichsten Dank.. M.B.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Manfred,

      grundsätzlich gilt, dass nur Beträge, die den Freibetrag übersteigen, gepfändet werden dürfen. Beachten Sie aber auch Folgendes: Auf einem P-Konto können Sie nicht sparen. Angespartes Geld muss im Folgemonat aufgebraucht werden, ansonsten ist es pfändbar (siehe § 850k Abs. 1 ZPO).

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. Christian

    Ist ein Schuldner Berater kostenlos bzw wie soll ich ein Schuldner Berater bezahlen wenn ich nur den Freibetrag verfüge und aktive Pfändungen laufen habe. Ich bin echt überfordert. Der schuldnerberater hat besseren gläubiger Kontakt für Ratenzahlungen und ein besseren Überblick was und wo laufende Raten zuerst hingehen sollten. Ich verdiene ca. 2000 netto im Monat.. Freundliche Grüße

  15. Christian

    Hallo ich habe ein p Konto und drei gläubiger aktiv laufen zur Pfändung insgesamt 3000euro.
    Ich habe nächsten Monat einen Betrag von ca 4000 Euro auf dem Konto, und zugl. Private Mietschulden von 2900 Euro, kann ich nicht meine Existenz erst sichern von dem Plus auf dem Konto bevor die glaubiger ihr Geld bekommen? Freundliche Grüße

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Christian,

      übersteigt das Guthaben den Freibetrag, können die Gläubiger darauf zugreifen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Heidi

    Habe ein P Konto wo ein Gläubiger, Forderung stellt. Diesbezüglich hat mich die Bank angeschrieben. Ein Abzatz verstehe ich nicht. Ihre Zahlungsaufträge müssen grundsätzlich mit Zustimmung der Gläubiger eingereicht werden. Heißt das ich kann meine Fixkosten, Miete usw, nur mit deren Zustimmung überweisen.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Heidi,

      das sollte der Aussage zu entnehmen sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Sinned

    Hallo!

    Wie sieht es mit Spesen(Mehraufwandentschädigung) aus die mir mein Arbeitgeber zahlt. Sind diese Pfäbdbar?

    Wo muss Die Summe auf der Bescheinigung eingetragen werden, damit ich darauf zugreifen kann⁉️

    MFG

  18. Moustafa E.

    hallo guten tag ich bekomme Monatlich lohn von 2400 und von BG Noch 467 Euro wegen Arbeitsunfall 8 Gesundheit Schade und meine frage ist diese Rente frei bei Privatinsolvenz oder frei wie bei Kinder geld

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Moustafa,

      in der Regel sollte diese Leistung pfändbar sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Necke

    Hallo, ich habe eine Frage, meine Tochter ist volljährig und wohnt zuhause, sie ist momentan erwerbslos und bezieht kein Geld vom Amt. Nun hat man mir mit ihrere Volljährigkeit, den erhöten Freibetrag gestrichen, damals hatte sie auch noch gearbeitet. Ist es nun möglich den Betrag wieder anheben zu lassen, da ich schließlich für sie sorge und noch keine Ausbildung abgeschlossen wurde/ bogonnen wurde. Es handelt sich um Naturalunterhalt? Vielen Dank

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Necke,

      dies ist mit der Bank abzuklären.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Daniela

    Guten Tag
    Ich habe ein P Konto. Bin alleinerziehend mit einem Kind. Nun habe ich angefangen zu arbeiten. Verdiene 1150€ netto, bekomme Kindergeld für mein Kind von 194€ , einen Zuschuss vom Jobcenter von 320€ für 6 Monate, und der Vater zahlt Unterhalt in Höhe von 280€ .Die Frage ist kann was davon gepfändet werden?
    Danke im voraus

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Daniela,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, sind auf dem P-Konto mindestens 1.133,80 Euro geschützt. Erhalten Sie Kindergeld oder andere Leistungen, kann der Freibetrag auf Nachweis erhöht werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. Michelle

    Hallo ich habe eine frage wir sind ein 3Personen Haushalt (2Erwachsene und ein 1 Kind).Ich hab ein p-konto beziehen leider zur zeit hartz4 bekommen jetzt knapp 1130 nachgezahlt kann die summe gepfändet werden?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Michelle,

      eine Pfändung ist in der Regel möglich, wenn die entsprechenden Freibeträge überschritten werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  22. Nadine

    Hallo ich habe die Bank gewechselt bei der Bank voher hatte ich auch schon ein P Konto .Das habe ich jetzt auch bei meiner neuen Bank auch gemacht.Jetzt zu meiner Frage arbeite Vollzeit und wollte den Freibetrag erhöhen lassen wo kann ich es machen lassen .Arbeite nur im Nachtdienst.

  23. Olli

    Hallo.
    Ich habe eine Pfändung vom Finanzamt. Diese Pfändung bezog sich erst auf meinen Lohn und nun wird auch mein Konto gepfändet. Darf das Finanzamt meinen Lohn und auch mein Konto pfänden?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Olli,

      das ist durchaus möglich.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  24. Moni

    Moin ich habe Sozialleistungen Kindergeld und unterhalten gekommen es liegt leider über 1.798,24 weil ich alleinerziehend bin nun haben die davon alles auf ein extra Konto gebucht kann ich das nicht mehr wieder bekommen??? Danke in voraus

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Moni,

      nur der Betrag, welcher den Freibetrag übersteigt, darf gepfändet werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Bank.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. Man

    Was habe ich für ein frei Betrag als alleinerziehende Mutter mit zwei Kinder ??

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Man,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, sind auf dem P-Konto grundsätzlich 1.133,80 Euro geschützt. Bei zwei unterhaltsberechtigten Personen erhöht sich der Freibetrag auf insgesamt 1.798,24 Euro.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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