Das Wichtigste zu „P-Konto eröffnen“
Möchten Sie bei einer Bank ein P-Konto eröffnen, wo Sie bereits ein herkömmliches Girokonto führen, reicht es in der Regel, wenn Sie ein entsprechendes Antragsformular einreichen. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Bank. Sind Sie ein Neukunde, müssen Sie zusätzlich ein Ausweisdokument vorlegen.
Möchten Sie ein bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen, dann darf Ihre Bank dies nicht ablehnen. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Umwandlung bei einer (drohenden) Pfändung.
Bei Direktbanken können Sie die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto häufig per Mail, per Post oder teilweise per App beantragen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Inhalt
Welchen Zweck erfüllt ein Pfändungsschutzkonto?
Haben Sie Schulden, kann der Gläubiger verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Hat er einen vollstreckbaren Titel, beispielsweise einen Vollstreckungsbescheid, dann kann er unter anderem eine Kontopfändung durchführen lassen.
Der Gläubiger erhält dadurch Zugriff auf Ihr Konto und kann davon Geld abheben. Grundsätzlich ist es ihm dabei auch möglich, Ihr komplettes Guthaben in Anspruch zu nehmen. In einem solchen Fall sorgt das Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto genannt – dafür, dass Sie nicht durch eine Kontopfändung mittellos werden und Ihr Girokonto weiterhin nutzen können.
Wenn Sie ein P-Konto eröffnen, ist darauf ein Betrag von mindestens 1.410 Euro (Stand Juli 2023) pro Monat vor der Pfändung geschützt. Über diese Summe können Sie in jedem Fall verfügen. Je nach Einzelfall können Sie auch einen höheren Freibetrag schützen lassen – etwa, wenn Sie Unterhaltspflichten nachkommen müssen oder Kindergeld erhalten. Dazu müssen Sie eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung bei der Bank einreichen.
Wie können Sie ein P-Konto einrichten lassen?
Sie bekommen ein P-Konto nicht automatisch. Sie müssen selbst tätig werden, wenn Sie den Pfändungsschutz für ein Konto benötigen. Eröffnen Sie ein solches Konto dann, wenn Sie über eine bevorstehende Kontopfändung informiert werden.
In der Regel werden Sie dazu Ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Dazu müssen Sie sich an Ihre Bank wenden. In der Regel stellt Ihnen diese ein Formular zur Verfügung. Haben Sie dieses ausgefüllt und eingereicht, wird die Umwandlung durchgeführt.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein neues P-Konto zu eröffnen – etwa, wenn Sie vorher noch kein eigenes Konto besaßen. Wenden Sie sich dazu an die jeweilige Bank. Lehnt diese Ihren Antrag ab, sollten Sie zunächst ein Basiskonto eröffnen und dieses im Anschluss in ein P-Konto umwandeln lassen.
Kann jeder ein P-Konto eröffnen? Ja, grundsätzlich ist dies möglich – auch dann, wenn keine Kontopfändung droht. Allerdings sollten Sie sich diesen Schritt gut überlegen. Ein Pfändungsschutzkonto verfügt nämlich nicht über die gleichen Funktionen wie ein herkömmliches Girokonto. Sie können unter anderem keine Kreditkarte nutzen und erhalten keinen Dispositionskredit. Aus diesem Grund wird empfohlen, ein Pfändungsschutzkonto nur dann einrichten zu lassen, wenn es tatsächlich zu einer Pfändung kommt.
Wo kann ich ein P-Konto eröffnen?
Bei welcher Bank kann ich ein P-Konto eröffnen? Diese Frage stellen sich viele Schuldner, denen eine Kontopfändung droht. Haben Sie bereits ein Konto, welches umgewandelt werden soll, ist die Bank gesetzlich dazu verpflichtet, Ihrem Anliegen nachzukommen. Die Grundlage dafür ist § 850k Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO):
Eine natürliche Person kann jederzeit von dem Kreditinstitut verlangen, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird.
Grundsätzlich können wir die Frage „Wo kann man ein P-Konto eröffnen?“ also wie folgt beantworten: Ein Pfändungsschutzkonto erhalten Sie bei jeder Bank.
Ist es möglich, ein Pfändungsschutzkonto online zu eröffnen?
Das Online-Banking ermöglicht es uns, bequem von zu Hause beispielsweise Überweisungen zu tätigen oder den aktuellen Kontostand zu checken.
Viele Banken – die sogenannten Direktbanken – haben sogar keine eigenen Filialen mehr, so dass es bei ihnen keine Alternativen zum Online-Banking gibt. Vor diesem Hintergrund mögen sich viele Leser die Frage stellen, ob sie ein P-Konto auch online eröffnen können.
Grundsätzlich gilt: Sind Sie bereits Kunde bei einer Direktbank, dann können Sie online ein P-Konto eröffnen, indem Sie Ihr bestehendes Girokonto umwandeln lassen. Dafür müssen Sie in der Regel ein Formular ausfüllen, welches Sie von Ihrer Bank zur Verfügung gestellt bekommen – beispielsweise als Download. Je nach Anbieter müssen Sie dieses dann entweder per Post, Mail oder App an die Bank senden.
Möchten Sie ein neues P-Konto eröffnen, ist dies online bei einigen Anbietern möglich. Vergewissern Sie sich jedoch zuvor über die Seriosität der Bank und informieren Sie sich über die entstehenden Gebühren.
P-Konto einrichten: Ist das nach einer Pfändung noch möglich?
Schulden sind für die meisten Betroffenen eine große psychische Belastung. Viele Schuldner fühlen sich durch den ständigen Druck wie gelähmt und unfähig, etwas zu tun. Selbst das Öffnen der Post wird ihnen unmöglich.
So kann es durchaus dazu kommen, dass ein Schuldner es zu spät merkt, dass einer seiner Gläubiger eine Kontopfändung durchführen lässt. Vor diesem Hintergrund stellt sich für Betroffene die Frage, ob sie ein P-Konto einrichten können trotz bereits laufender Pfändung.
Die gute Nachricht lautet: Ja, das ist möglich. Sie können ein P-Konto auch dann eröffnen, wenn die Kontopfändung bereits läuft. Allerdings dürfen Sie sich nicht zu viel Zeit lassen. Sie müssen sich spätestens vier Wochen nach Beginn der Pfändung an die Bank gewandt haben. Diese ist dann dazu verpflichtet, die Umwandlung innerhalb von vier Tagen vorzunehmen. Der Pfändungsschutz gilt dann rückwirkend ab dem Zeitpunkt, zu dem die Kontopfändung begann.