Mahnbescheid: Widerspruch einlegen gegen nicht anerkannte Forderung

Das Wichtigste zum Widerspruch gegen einen Mahnbescheid

Welche Gefahr birgt der Mahnbescheid für den Schuldner?

Das Mahngericht prüft nicht, ob die in einem Mahnverfahren eingeforderten Ansprüche tatsächlich bestehen. Aus diesem Grund sollten Sie einen Mahnbescheid stets gründlich überprüfen.

Wie kann ich Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen?

Ein offizielles Widerspruchsformular wird dem Mahnbescheid beigelegt. Die Verwendung dieser Vorlage ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Hier lesen Sie, wie Sie Widerspruch einlegen.

Innerhalb welcher Frist kann ich gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen?

Sie haben hierfür zwei Wochen Zeit – ab Zustellung des Schriftstückes. Geht der Widerspruch zu spät ein, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Welche Bedeutung hat ein Mahnbescheid im Mahnverfahren?

Mahnbescheid erhalten? Ein Widerspruch hilft bei unberechtigten Forderungen.
Mahnbescheid erhalten? Ein Widerspruch hilft bei unberechtigten Forderungen.

Der Mahnbescheid weist den Schuldner darauf hin, dass der Gläubiger offene Ansprüche einfordern will. Doch nicht immer ist seine Forderung berechtigt. Dann kann der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen.

Der gerichtliche Mahnbescheid ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid erwirken kann. Mit einem solchen Bescheid kann er eine Zwangsvollstreckung in Auftrag geben.

Ein Mahnbescheid kann relativ einfach beim zuständigen Mahngericht beantragt werden. Dem Bescheid ist hierfür ein gesondertes Formular beigefügt.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Gericht nicht überprüft, ob die Forderung des Gläubigers tatsächlich berechtigt ist.

Deshalb sollten Personen, die einen Mahnbescheid erhalten, die dort aufgeführte Forderung gründlich überprüfen:

  • Sind diese unbegründet, sollten sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen.
  • Ist die Forderung hingegen berechtigt, sind die Schulden zeitnah zu begleichen. Versuchen Sie gegebenenfalls, eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger zu vereinbaren. Ansonsten droht ein Vollstreckungsbescheid.
  • Bei Unsicherheiten hilft eine Rechtsberatung, etwa durch einen Anwalt.

So können Sie einem Mahnbescheid widersprechen

Gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen: Beim Ausfüllen des Formulars kann ein Schuldnerberater helfen.
Gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen: Beim Ausfüllen des Formulars kann ein Schuldnerberater helfen.

Ist die genannte Forderung unberechtigt, sollte der Betroffene gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Der Antragsgegner muss den Widerspruch schriftlich erheben.

Für den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid wird kein Musterbrief benötigt, da dem Schreiben immer auch ein amtlicher Vordruck beiliegt. Es besteht zwar keine Pflicht, diesen zu benutzen, trotzdem ist dies ratsam, weil das eine schnellere Bearbeitung durch das Gericht ermöglicht.

Das Formular beinhaltet bereits die wichtigsten Informationen:

  • Datum
  • Geschäftszeichen des Mahngerichts
  • Daten des Gläubigers
  • Angaben zum Schuldner als Antragsgegner

Füllen Sie das Formular zum Widerspruch gegen den Mahnbescheid aus:

  • Prüfen Sie Ihre Daten im Formular und korrigieren Sie diese gegebenenfalls
  • Ergänzen Sie die Kontaktdaten Ihres Anwalts. Tragen Sie diese in das Feld „Prozessbevollmächtigter des Antragsgegners“
  • Kreuzen Sie die Option „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ an.
  • Vergessen Sie nicht, den Widerspruch eigenhändig zu unterschreiben.

Bei dem gegen einen Mahnbescheid gerichteten Widerspruch müssen Sie keine Begründung angeben. Je nach Einzelfall kann aber eine Begründung hilfreich sein. Ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle berät Sie, was in Ihrer Situation am sinnvollsten ist.

Eine Gebühr für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist zunächst nicht zu bezahlen. Es entstehen jedoch Kosten, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird und das Mahnverfahren schließlich vor Gericht landet.

Widerspruch gegen den Mahnbescheid: Welche Frist ist einzuhalten?

Möchten Sie gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen? Eine Frist von zwei Wochen ist einzuhalten.
Möchten Sie gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen? Eine Frist von zwei Wochen ist einzuhalten.

Schuldner müssen eine bestimmte Frist beim Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einhalten. Diese beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Schreibens.

Dabei ist jedoch Folgendes zu beachten: Der Mahnbescheid gilt nicht erst dann als zugestellt, wenn Sie ihn in den Händen halten. Vielmehr ist entscheidend, …

  • wann er in den Briefkasten gelegt wurde bzw.
  • zu welchem Zeitpunkt Sie darüber informiert wurden, dass er an einer bestimmten Stelle abgeholt werden kann.

Das entsprechende Datum wird auf dem Umschlag vermerkt und ist für das weitere Vorgehen entscheidend.

Der gegen den Mahnbescheid eingelegte Widerspruch muss innerhalb der zweiwöchigen Frist beim Gericht eingehen. Er sollte also zeitnah an die Post übergeben bzw. direkt bei Gericht eingereicht werden. Wenn Sie ihn per Post versenden, ist es ratsam, dies als Einschreiben mit Rückschein zu tun.

Es kann aber auch dazu kommen, dass die Widerspruchsfrist beim Mahnbescheid länger als zwei Wochen dauert:

  • Laut § 694 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) gilt, dass gegen einen Mahnbescheid auch dann Widerspruch eingelegt werden kann, solange noch kein Vollstreckungsbescheid verfügt wurde.
  • Wenn ein Widerspruch verspätet beim Gericht eingeht, wird er gemäß § 694 Abs. 2 ZPO als Einspruch behandelt.

Gerichtlicher Mahnbescheid mit Widerspruch: Und was passiert dann?

Widerspruch gegen einen Mahnbescheid: Laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erhält ein Anwalt eine 0,5 Gebühr.
Widerspruch gegen einen Mahnbescheid: Laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erhält ein Anwalt eine 0,5 Gebühr.

Wenn Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen, endet das laufende Mahnverfahren. Stattdessen wird ein reguläres Gerichtsverfahren – offiziell streitiges Verfahren genannt – eingeleitet.

Die Zuständigkeit geht dann vom Mahngericht an das im Mahnbescheid genannte zuständige Gericht über. Hierzu kommt es gemäß § 696 Abs. 1 ZPO jedoch nur, wenn eine der beteiligten Parteien die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.

Das Streitverfahren folgt den allgemeinen Regeln des Zivilprozesses:

  • Das Gericht fordert den Antragsteller, der von nun an als Kläger auftritt, auf, innerhalb von zwei Wochen seinen Anspruch zu begründen.
  • Diese Begründung wird dann der Gegenseite zugestellt.
  • Im Anschluss bestimmt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung oder trifft anderweitige Anordnungen.

Auch nachdem Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen, entstehen Kosten. In der Regel ist die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt empfehlenswert. Allerdings kosten dessen Dienste natürlich auch Geld. Des Weiteren entstehen Gerichtskosten.

Auch möglich: Außergerichtliche Einigung und Streitbeilegung

Manchmal verzichten Gläubiger nach dem gegen den Mahnbescheid eingelegten Widerspruch auf ein Klageverfahren. Das ist insbesondere in folgenden Situationen denkbar:

  • Es handelt sich um eine unberechtigte Forderung ist .
  • Der Verwaltungsaufwand für ein weiteres Verfahren ist zu hoch im Vergleich zum Wert der Geldforderung.
  • Der Schuldner einigt sich mit seinem Gläubiger auf die Bezahlung der Forderung. Sie vereinbaren hierfür z. B. eine längere Zahlungsfrist oder eine Ratenzahlung.

Wie ist es um die Verjährung von einem Mahnbescheid nach dem Widerspruch bestellt?

Eine Forderung verjährt gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nach drei Jahren. Ein Mahnbescheid führt zur Hemmung dieser Verjährung. Doch wie verhält es sich, wenn diesem widersprochen wird?

Der gegen einen Mahnbescheid eingelegte Widerspruch beeinflusst die Verjährung ebenfalls, nämlich dann, wenn anschließend eine rechtskräftige Entscheidung ergeht oder das Verfahren anderweitig beendet wird. In § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB heißt es diesbezüglich:

„Die Hemmung nach Absatz 1 endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens.“

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

30 Gedanken zu „Mahnbescheid: Widerspruch einlegen gegen nicht anerkannte Forderung

  1. Roland

    Ich habe eine Forderung von über 8000 Euro von einem Dienstleistungsvertrag macht da ein Wiederspruch überhaupt Sinn?

  2. Pink Paul

    Bereich
    Wie ist es um die Verjährung von einem Mahnbescheid nach dem Widerspruch bestellt?

    Frage:

    Das heißt, man kann einem Schuldner 3 Jahre nach dem Ende des Forderungsjahres, immer wieder Mahnbescheide schicken oder wie ist das?
    Mahnbescheid widersprochen in der Frist – und der Schuldner kann dennoch weiterhin 3 Jahre lang einen Brief von einem Anwalt oder vom Gericht erwarten?

  3. JoeHa

    Ich habe aufgrund eines Formfehlers (nicht angegebene Kontoverbindung zur Zahlung, stattdessen wollten er abbuchen, was er nicht tat, da er meine Kontoverbindung von sich aus löschte) bei meinem Internetanbieters gestern ein Mahnbeschied bekommen. In dem Mahnbescheid tauchen aber von 6 Hauptforderungen die ersten drei als völlig fremd auf (1. Anzeigen in Zeitungen, 2. Ärztliche oder zahnärztliche Leistungen, 3. Bürgschaft), wobei das Datum der Rechnungsstellung stimmt. Mehrfache Versuche, meinen Anbieter darauf hinzuwiesen, die Rechnungen mit Kontoverbindung zu erstellen, schlugen fehl. Ich informierte den Anwalt des Anbieters dahingehend auf den Fehler, mit dem Hinweis, das ich zeitnah zahlen würde, wenn ich die entsprechenden Rechnungen erhalten würde, jedoch flatterte nun der Mahnbescheid bei mir ein.

    Meine Frage dazu ist nun, ist der Mahnbescheid vollständig oder nur teilweise aufgrund der falschen Hauptforderungen ungültig, da ich ihn deswegen widersprechen will.

    Vielen Dank im Vorraus für die Information zu meiner Frage.

  4. Chohan

    Hallo eine Frage habe ich, ich habe einen Mahnbescheid von meiner privaten Universität erhalten auch widersprochen. Da ich die letztens zwei Semester die wegen Corona als Nicht-Semester gelten, nicht bezahlt habe. Stimmt es, dass falls jetzt 6 Monate nichts mehr kommt, dass die Forderung nichtig ist ? Und werden solche Sachlagen in der Schufa eingetragen ?

    Vielen Dank.

  5. Rose

    Ich habe Widerspruch zu einem Mahnbescheid eingelegt und an das Mahngericht abgeschickt. Ist es sinnvoll, dem Anwalt der Gegenseite eine ‚Begründung für die Nichtzahlung zukommen zu lassen? Es handelt sich um ZahnImplantate und eine Prothese, wobei 2 von 4 Implantaten kurzfristig herausgefallen sind und die 2 anderen falsch gesetzt wurden und nicht funktionieren. Ich lebe jetzt zwischen Pest und Cholera. Ich habe meine kurze Begründung nachträglich an die RAE der Gläubiger per eMail geschickt.

  6. Kai

    Guten Tag!

    Meine Tochter (18, Schülerin) hat die letzten Raten ihres Führerscheins nicht bezahlen können, weil sie wegen der Corona-Pandemie ihren Mini-Job verloren hat. Die Fahrschule lässt die Rechnungen direkt von einer Factoring-Gesellschaft ausstellen/eintreiben. Nun flatterte der Mahnbescheid (bereits nach für mich überraschend kurzer Zeit) ins Haus und meine Tochter hat sich in Panik an mich (Vater) gewendet.

    RE1 vom 31.10: 376€, RE2 vom 15.11. 172€ – beide zusammen angemahnt am 24.11.
    RE3 vom 30.11.: 336€ – angemahnt am 17.12.

    Mahnbescheid vom 23.12. (angekommen 29.12.) über
    Hauptforderung 884€
    Verfahrenskosten Gerichtskosten 32€
    Verfahrenskosten Rechtsanwaltsgebühren 80€
    Verfahrenskosten Auslagen 16€
    Nebenforderungen Mahnkosten 10€
    Zinsen 13% für den 23.12. = 0,32€

    Letzter Satz im Text: „Für den Fall eines Widerspruchs hat der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.“

    Nach Rumwuseln im Internet würde ich ja sagen, dass die Verfahrens- (61€) und Nebenkosten (max 2,50) und auch die Zinsen (max 5%) überhöht sind.

    Sollte man also die (unstrittige) Hauptforderung direkt überweisen, und dem Rest widersprechen? Braucht es eine Begründung auf dem Formular? Kommt man ohne Anwalt überhaupt klar? Lohnt sich das ganze oder sind die Gerichts-/Rechtshilfekosten höher als der geforderte Betrag? Würde bei falsch angegebenen Verfahrenskosten der Antragssteller die Kosten tragen müssen? Vielleicht haben Sie ja noch Tipps für mich…

  7. Elisa

    Hallo an alle, mein Lebensmittelpunkt ist in Spanien und die Anschrift wurde der GEZ ständig mitgeteit, weil wir die Post nicht beantworten können.
    Jetzt ist vom Gerichtsvollzieher ein gelber Brief im Briefkasten der Ferienwohnung in Deutschland eingegangen. Die Vermieterin hat diesen dem GV zurück gegeben.
    Ist das nicht eine Verachtung deutscher Bürger durch die GHEZ?
    Was kann jetzt passieren?
    Vielen Dank
    Gunther

  8. Heinz

    Folgt die GEZ auch diesem Mahnverfahren oder ist das anders?

  9. Marion

    Hallo
    mir ist ein Mahnbescheid durch das AG zugestellt worden.
    Da ich die Forderung als absolut unberechtigt ansehe, habe ich mit beiliegender Anlage rechtzeitig Widerspruch eingelegt!
    Wie kann ich mir sicher sein, daß der Brief (normal frankliert mit 80 Cent) auch beim AG angekommen ist?
    Bekomme ich etwa eine Eingangsbestätigung?
    Mit freundlichen Grüßen

  10. Thomas

    Hallo Schuldnerberatungsteam
    ich möchte bei einem Verfahren gegen mich eine Einsetzung in den vorherigen Stand erwirken.
    Wäre folgendes Schreiben passend und erstmal ausreichend?

    Werte Mitarbeiter des Amtsgerichtes …

    Mein Name ist … und ich möchte zum Zwangsvollstreckungsverfahren gegen mich, iniziert von der … und der … Inkasso GmbH Stellung nehmen.
    Ich habe davon erst durch einen Brief eines Gerichtsvollziehers aus … erfahren.

    Ich möchte dem Mahnbescheid widersprechen und eine Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorherigen Stand.

    Die Zustellung des Mahnbescheides erfolgte nicht ordnungsgemäss an meine Adresse:

    Die Bescheide liegen mir nicht vor und ich hatte somit auch keine Möglichkeit Einspruch zu erheben.
    Laut neuer Rechtsprechung müsste das Verfahren deshalb in den vorherigen Stand gesetzt werden.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Thomas,
      bitte lassen Sie sich diesbezüglich von einer Schuldnerberatungsstelle helfen. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. PATRIC

    Hallo, ich möchte eine Frage stellen für einen Freund der sich mit Internet überhaupt nicht auskennt und die sich auch für mich sehr suspekt anhört.
    Mein Bekannter hat ein kleines Lager bei seinem Arbeitgeber für 200 € im Monat angemietet . Als aber dieser Arbeitgeber ihm schon 3,5 Monatslöhne schuldete und ihm auch vor dem Arbeitsgericht zugestanden bekommen hat
    , flatterte plötzlich ein Mahnbescheid ins Haus, er hätte schon 4 Monate keine Miete mehr bezahlt was er auch nicht konnte, weil er ja auch keinen Lohn mehr von diesem bekam. Er Würde ja bezahlen, wenn sein ehemaliger Arbeitgeber auch den ausstehenden Lohn auszahlen würde (hier muss erwähnt werden, das die ganze Firma keine ausstehende Löhne mehr bekam und vor AG verlor er alle Prozesse).
    Wie soll er sich nun verhalten? Würde ein Widerspruch helfen außer dem Zeitgewinn?
    Ich bin ratlos, was ich ihm empfehlen sollte und bin Gott sei Dank auf eure Seite gestoßen. Ratlos wäre toll
    LG Patric

  12. Hartmut

    Hallo,
    ich habe im Oktober 2018 ein gerichtliches Mahnverfahren erhalten und fristgerecht Wiederspruch eingelegt.
    Bis heute habe ich nichts mehr gehört ist die Angelegenheit beendet ?
    (6 Monate )

  13. Laura

    Hallo,
    Wir haben Widerspruch gegen Mahnung rechtzeitig verschickt. Per Einschreiben. Und jetzt Vollstreckungsbescheid erhalten. Laut DHL ist der Brief nicht zugestellt worden und befindet sich immer noch in der Bearbeitung im Logistik Zentrum. Was sollen wir jetzt machen?
    Vielen Dank!!

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Laura,

      rechtliche Beratung erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. PeterD

    Ich hatte Wiederspruch gegen einen Mahnbescheid eines Abschleppunternehmens aus HH eingelegt. Die Gegenseite hat sich dann nicht mehr gemeldet und somit ist nach über 6 Monaten der Mahnbescheid hinfällig. Jetzt habe ich aber vom Amtsgericht eine Rechnung bekommen da ich ja den Wiederspruch abgegeben hatte. Warum soll ich das jetzt zahlen?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Peter,

      handelte es sich um einen gerichtlichen Mahnbescheid, dann führt der Widerspruch dazu, dass ein zivilrechtliches Klageverfahren eingeleitet wird. In diesem wird dann geklärt, ob die Forderung rechtmäßig ist.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Kira H.

    Hallo !
    Mein Sohn hat eine Aufforderung zur Zahlung wegen schwarz fahren von einem Anwalt bekommen. Allerdings soll dies im Oktober 2016 !!! passiert sein. Mein Sohn kann sich an so einen Vorfall nicht erinnern.
    Es ist weder eine Rechnung noch ein Mahnbescheid gesandt worden. Auch ist seine jetzige Adresse erst seit 1 Jahr aktuell.
    Einen Widerspruch haben wir geschrieben, mit der Bitte um Vorlage von Belegen.Der Widerspruch wurde aber vom Anwalt abgeschmettert ,da er ja i.A.der K. handelt.
    Antwort von der K. haben wir bisher noch nicht erhalten. Ich habe nur eine automatische Mail bekommen, das es an die zuständige Stelle weiter geleitet wurde.
    Die Rechnung ( 103 Euro )soll jetzt binnen 1 Woche inkl.Bearbeitungskosten an den Anwalt bezahlt werden.

    Ich hoffe nun auf einen Rat von Ihnen 🙏
    MfG
    H.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Kira,

      ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. anonym

    Hallo,
    welche Möglichkeiten gibt es gegen einen erwirkten Vollstreckungstitel nach ca. 3 Jahren vorzugehen, wenn Gegenansprüche bestehen? Der Titel war nicht bekannt und wurde mangels Meldeadresse/Wohnung nicht zugestellt.
    Danke.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo,

      Rechtsberatung erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Michaela W.

    Hallo,
    ich habe am 22.03.2017 Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingereicht.

    Heute am 08.12.2018 ein Schreiben erhalten, dass es an mein zuständiges Amtsgericht weitergeleitet wird.

    Was muss ich nun tun?

    Mit freundlichen Grüßen
    Michaela

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Michaela,

      wurde entsprechendes beantragt, kommt es zu einem Verfahren vor Gericht. Ein Anwalt kann Sie dazu beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Michaela W.

        Ist der Mahnbescheid nicht verjährt?
        Da gibt es doch diese 6-Monate-Frist?
        Vielen Dank

  18. patrick k.

    Hallo,

    im Januar 2017 wurde ein Mahnbescheid zugestellt, diesem wurde widersprochen.

    Bis heute Dezember 2018 ist nichts gekommen, weder vom Gericht noch vom Gläubiger.

    Wie geht es weiter? Kann es passieren dass noch innerhalb der nächsten Jahre etwas kommt, oder ist die Forderung vom Tisch?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Patrick,

      es kommt nur dann zu einem Prozess, wenn dies von einer der beteiligten Parteien beantragt wird. Erfolgt keine Abgabe an das Prozessgericht, bedeutet dies, dass die Verjährung sechs Monate nach der letzten Prozesshandlung – in diesem Fall der Zustellung des Widerspruchs – endet.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. patrick

        Vielen Dank.

        Das heißt es gibt keine Ansprüche mehr, und der entsprechende Schufa Eintrag kann gelöscht werden?

        Kann der Gläubiger noch irgendwelche Ansprüche geltend machen?
        Die Schufa weigert sich den Einttag zu löschen und ded Gläubiger reagiert nicht auf Kontaktaufnahme.

        1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

          Hallo Patrick,

          nach Eintritt der Verjährung sollte eine Forderung bei der SCHUFA als erledigt vermerkt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt.

          Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Shamim

    Ich habe eine mahnbescheid Widerspruch Formuliere bekommen was soll ich mache jetzt ?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Shamim,

      gegen einen Mahnbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Dazu empfiehlt es sich, das beigelegte Widerspruchsformular auszufüllen. Benötigen Sie dabei Hilfe, kann ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle helfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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