Wer erhält von Lottoland verlorenes Geld zurück?

Das Wichtigste zum Thema „Von Lottoland Geld zurückfordern“

Ist Lottoland in Deutschland zugelassen?

Ja, seit dem 19. März 2024 hat Lottoland eine Lizenz in Deutschland. Allerdings steht ausschließlich die Lottoland Deutschland GmbH auf der amtlichen Whitelist, in der alle legalen Glücksspielveranstalter und -vermittler aufgelistet werden. An dieser Stelle erfahren Sie mehr.

Bekomme ich von Lottoland mein Geld zurück?

Wenn Sie ein legales Angebot der Lottoland Deutschland GmbH nutzen, können Sie Ihre Spieleverluste nicht einfach zurückfordern. Einen Überblick über die derzeitige Rechtslage geben wir in diesem Abschnitt.

Wann lohnt es sich, Lottoland zu verklagen?

Spieleinsätze bei einer illegalen Zweitlotterie, die keine deutsche Erlaubnis besitzt, können Sie zurückfordern, wenn Ihnen nicht klar war, dass es sich um verbotenes Glücksspiel handelte. Sie erhalten unter Umständen von Lottoland Ihr Geld zurück, weil der Anbieter die Spieleinsätze zu Unrecht erhalten hat. Lassen Sie die Erfolgsaussichten einer Klage unbedingt von einem Rechtsanwalt einschätzen.

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Ist Lottoland legal oder illegal in Deutschland?

Bekommen Glücksspieler von Lottoland ihr Geld zurück, wenn sie verloren haben?
Bekommen Glücksspieler von Lottoland ihr Geld zurück, wenn sie verloren haben?

Die Lottoland Deutschland GmbH darf seit dem 19.03.2024 bundesweit Glücksspiele veranstalten und vermitteln. Seitdem besitzt das Unternehmen eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und gilt damit als legaler Spielevermittler.

Dennoch sollten Verbraucher Folgendes wissen:

  • Andere – in Deutschland nicht lizensierteAnbieter der Lottoland-Gruppe dürfen hierzulande keine Glückspiele anbieten, auch dann nicht, wenn sie eine maltesische oder andere ausländische Lizenz besitzen.
  • Vor dem oben erwähnten Stichtag galt der Anbieter als illegale „schwarze Lotterie“. Einige Spieler forderten deshalb bereits von Lottoland ihr Geld zurück, das sie dort beim Glücksspiel verloren hatten. Sie gründen ihren Herausgabeanspruch auf § 812 BGB, weil der Anbieter die Spieleinsätze aufgrund des nichtigen Spielvertrags zu Unrecht erhalten habe.
  • Auch wenn der Firmenname es möglicherweise suggeriert, bietet dieses Unternehmen nicht die in Deutschland bekannten staatlichen Lotterien wie „6 aus 49“ und „Spiel77“ an, sondern lediglich Wetten auf die gezogenen Lotto-Zahlen. Die Gewinne für die richtig getippten Zahlen werden von Lottoland ausgezahlt und nicht von den staatlichen Lottogesellschaften.

Die Teilnahme an illegalen Glücksspielen und Zweitlotterien ist laut § 285 StGB strafbar. In diesem Fall erhalten die Gewinner von Lottoland kein Geld zurück.

Aktuelle Rechtslage zu Lottoland: Gerichtsurteil des EuGH erwartet

Bis März 2024 war Lottoland illegal, sodass die Spieler ihre Spieleinsätze zurückfordern können.
Bis März 2024 war Lottoland illegal, sodass die Spieler ihre Spieleinsätze zurückfordern können.

Wer ein Spieleangebot der lizensierten Lottoland Deutschland GmbH in Anspruch nimmt, erhält von Lottoland kein Geld zurück, wenn er bei dem Glückspiel verliert.

Anders gestaltet sich die Rechtslage bei Spielern, die bei einem anderen – nicht lizensierten – Anbieter der Lottoland-Gruppe oder die vor dem 19. März 2024 bei Lottoland Deutschland GmbH gespielt und verloren haben. Denn dann handelt es sich um illegales Glücksspiel.

In der Vergangenheit forderten bereits einige Spieler von der illegalen Zweitlotterie Lottoland ihr Geld zurück. So verurteilte etwa das Landgericht Darmstadt den Anbieter zur Rückzahlung der verlorenen Spieleinsätze (LG Darmstadt, 4.4.2024, Az. 3 O 11/23). Das Gericht betrachtete den Glücksspielvertrag als nichtig, weil er gegen das gesetzliche Glücksspielverbot verstoßen habe. Dem Spieler seien die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht klar gewesen, sodass er nicht wissentlich gegen dieses Verbot verstoßen habe.

Auch andere Gerichte entschieden zugunsten der Lottospieler und verurteilten Lottoland zur Rückzahlung.

Derzeit liegt eine Rechtssache gegen den Betreiber von Lottoland – die European Lotto and Betting Ltd. sowie die Deutsche Lotto-Und Sportwetten Ltd. beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). In diesem Vorabentscheidungsverfahren, das von einem maltesischen Gericht in die Wege geleitet wurde, muss der EuGH sich mit folgenden Auffassungen auseinandersetzen:

  • Die Klägerseite – die Spieler – fordert von Lottoland verlorenes Geld zurück, weil die Glücksspielverträge aufgrund des illegalen Spieleangebots von Anfang an nichtig gewesen seien.
  • Der beklagte Glücksspielanbieter, der eine maltesische Glücksspiellizenz besitzt, beruft sich auf seine EU-Dienstleistungsfreiheit und betrachtet sein Angebot deshalb als legal. Diese EU-Dienstleistungsfreiheit erlaubt es Unternehmen, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben, ihre Dienstleistungen EU-weit anzubieten.

Wahrscheinlich erhalten die Spieler von Lottoland wohl nur Geld zurück, wenn der EuGH zu dem Schluss kommt, dass der Verbraucherschutz höher zu werten sei als die Dienstleistungsfreiheit. Wer mit dem Gedanken spielt, Lottoland zu verklagen, sollte sich auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen und die Erfolgsaussichten der Klage realistisch einschätzen lassen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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