Lohnpfändung wegen Kindesunterhalt: Wann ist das möglich?

Das Wichtigste zur Lohnpfändung wegen Kindesunterhalt

Wie viel Unterhalt darf vom Lohn gepfändet werden?

Beantragt der Unterhaltsgläubiger eine Gehaltspfändung wegen unbezahltem Kindesunterhalt nach § 850d ZPO, legt das Vollstreckungsgericht den Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners fest.

Haben Unterhaltspfändungen Vorrang vor anderen Pfändungen?

Die Unterhaltspfändung hat keinen Vorrang vor anderen Pfändungen. Sie ist nur leichter durchzusetzen, weil der Unterhaltsgläubiger eine erweiterte Pfändung beantragen kann. Was das bedeutet, erfahren Sie an dieser Stelle.

Wo liegt die Pfändungsgrenze, wenn der Schuldner Kindesunterhalt zahlt?

Zahlt ein Arbeitnehmer trotz laufender Lohnpfändung Kindesunterhalt für ein Kind, steht ihm ein Pfändungsfreibetrag von 2.059 € zu. Die Pfändungsfreigrenze steigt mit jeder unterhaltsberechtigten Person, wie Sie hier nachlesen können.

Alles zur Lohnpfändung im Video zusammengefasst

Alles Wichtige zur Lohnpfändung haben wir in diesem Video für Sie zusammengefasst.
Alles Wichtige zur Lohnpfändung haben wir in diesem Video für Sie zusammengefasst.

Lohnpfändung bei rückständigem Kindesunterhalt: Voraussetzungen

Für die Lohnpfändung wegen Kindesunterhalt ist ein Unterhaltstitel erforderlich.
Für die Lohnpfändung wegen Kindesunterhalt ist ein Unterhaltstitel erforderlich.

Nicht immer betreuen beide Elternteile das gemeinsame Kind. In einem solchen Fall ist der andere Elternteil meist verpflichtet, Unterhalt zu leisten, um die Lebensgrundlage des Kindes zu sichern. Doch nicht jeder Unterhaltsschuldner kommt seiner Pflicht auch nach.

Eines der letzten und effektivsten Mittel ist die Lohnpfändung, um Kindesunterhalt einzutreiben. Denn oft ist das Arbeitseinkommen die einzige regelmäßige Einnahmequelle des Unterhaltsschuldners.

Dafür müssen einige Voraussetzungen gegeben sein:

  • Obwohl eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht, zahlt der Unterhaltsschuldner nicht.
  • Es liegt ein vollstreckbarer Unterhaltstitel vor.
  • Außerdem ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erforderlich, der dem Arbeitgeber des Unterhaltsschuldners zuzustellen ist.

Lohnpfändung wegen Kindesunterhalt nur mit Unterhaltstitel möglich

Zunächst sollte der Unterhaltspflichtige schriftlich zur Leistung des Unterhalts aufgefordert werden. Um den Unterhalt in letzter Konsequenz pfänden lassen zu können, muss jedoch ein Unterhaltstitel vorliegen. Diesen kann das unterhaltsberechtigte Kind bzw. dessen sorgeberechtigte Person über verschiedene Wege erlangen.

  • Unterhaltsklage: Unterhaltsansprüche können beim Familiengericht eingeklagt werden. Bei einer erfolgreichen Klage fungiert das Urteil als vollstreckbarer Unterhaltstitel, mit dem die Lohnpfändung wegen Kindesunterhalt veranlasst werden kann.
  • Jugendamt: Auch das Jugendamt darf einen Unterhaltstitel ausstellen und die Unterhaltsverpflichtung bestätigen. Das ist zwar der einfachste und kostengünstigste Weg. Allerdings muss die unterhaltspflichtige Person dazu auch bereit sein.
  • Notar: Ein notariell beurkundetes Schuldanerkenntnis stellt ebenfalls einen Unterhaltstitel dar.
  • Vollstreckbarer Vergleich: Unterhaltsgläubiger und der Unterhaltsschuldner können über ihre Rechtsanwälte einen vollstreckbaren Vergleich abschließen. Dabei unterwirft sich der Unterhaltspflichtige der Zwangsvollstreckung bzw. der Lohnpfändung, sollte der Kindesunterhalt ausbleiben.

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erforderlich

Wo liegt die Pfändungsfreigrenze, wenn Kindesunterhalt per Lohnpfändung durchgesetzt wird?
Wo liegt die Pfändungsfreigrenze, wenn Kindesunterhalt per Lohnpfändung durchgesetzt wird?

Die Lohnpfändung wegen Kindesunterhalt erfolgt direkt beim Arbeitgeber. Dafür beantragt der Unterhaltsberechtige einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Amtsgericht am Wohnort des Unterhaltspflichtigen. Seinen Unterhaltstitel reicht er zusammen mit seinem Antrag ein. Auch ein Zustellnachweis des Titels an den Unterhaltspflichtigen sollte angehängt sein.

Anschließend wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an den Arbeitgeber des Unterhaltspflichtigen gesandt. Er ist verpflichtet, bei der Gehaltspfändung mitzuwirken. Er zieht den Pfändungsbetrag vom Lohn ab und überweist ihn direkt auf das Konto des Gläubigers – im Fall einer Lohnpfändung wegen Kindesunterhalt an das unterhaltsberechtigte Kind bzw. dessen Elternteil.

Pfändungsfreibetrag, wenn Kindesunterhalt per Lohnpfändung eingetrieben wird

Bei der Gehaltpfändung wird nicht das gesamte Arbeitseinkommen gepfändet, sondern nur der laut Pfändungstabelle pfändbare Betrag. Der gesetzliche Pfändungsfreibetrag steht allein dem Schuldner zu.

Bei der Lohnpfändung wegen Kindesunterhalt gilt jedoch eine Besonderheit: Hier kann der Unterhaltsberechtigte den Lohn des Unterhaltsschuldners in einem erweitertem Umfang – also über die Werte der Pfändungstabelle hinaus nach § 850d Abs. 1 ZPO pfänden lassen. Das muss der Unterhaltsberechtigte aber ausdrücklich beantragen, ansonsten gilt für die Lohnpfändung wegen Unterhalt die Pfändungsgrenze des § 850c ZPO.

Bei der erweiterten Lohnpfändung muss dem Unterhaltspflichtigen nur so viel bleiben, dass er seinen Lebensunterhalt und die laufenden Unterhaltspflichten bestreiten kann.

Kindesunterhalt sichern bei Lohnpfändung wegen anderer Schulden

Dem Schuldner steht ein höherer Pfändungsfreibetrag zu bei der Lohnpfändung, wenn er Kindesunterhalt zahlt.
Dem Schuldner steht ein höherer Pfändungsfreibetrag zu bei der Lohnpfändung, wenn er Kindesunterhalt zahlt.

Neben der Unterhaltspfändung wegen Unterhaltsschulden gibt es noch eine weitere Konstellation: Die Lohnpfändung erfolgt wegen anderer Schulden. Gleichzeitig ist der Arbeitnehmer unterhaltspflichtig, weil er beispielweise Kinder hat.

Damit steigt der gesetzliche Pfändungsfreibetrag, damit der Unterhalt für die Kinder weiterhin gesichert bleibt. Derzeit gelten folgende Pfändungsbeträge:

  • 2.059 € bei einer unterhaltsberechtigten Person
  • 2.369,99 € bei zwei Unterhaltsberechtigten
  • 2.679,99 € bei drei Unterhaltsberechtigten
  • 2.999,99 € bei vier Unterhaltsberechtigten
  • 3.309,99 € bei fünf und mehr Unterhaltsberechtigten

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich promovierte nach seinem Jura-Studium bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein Referendariat absolvierte er am OLG Hamburg. Seit 2007 ist er zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Privatinsolvenz und Pfändung.

Bildnachweise

51 Gedanken zu „Lohnpfändung wegen Kindesunterhalt: Wann ist das möglich?

  1. Kay F.

    Kay

    Hallo,
    Mir wird seit über einem Jahr gem. Beschluss dynamischer Unterhalt für 2 Kinder vom Lohn gepfändet.
    Seit August bezieht mein größerer Sohn BaFög dies ist auf den dynamischen Unterhalt als Einkommen anzurechnen.
    Meine Exfrau hat dies noch nicht gemeldet ist jedoch meines wissens dazu verpflichtet. Ich selbst kann hier aktuell keine änderung herbeiführen was soll ich Tun???

    Antworten
  2. A.

    Hallo,
    Ich habe einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wegen dem Unterhalt meines Kindes. Der Unterhalt wird direkt von meinem Lohngepfändet. Wie kann ich diesen PFÜB loswerden. Ich habe immer meinen Unterhalt bezahlt und alle Rückstände die in dem PFÜB drin stehen habe ich auch beglichen. Dazu kommt noch das mein Kind regelmäßig auch bei mir ist. In den Ferien mal länger, alle zwei Wochen an den Wochenenden und in der Woche auch ab und zu bei mir ist. Ich kaufe ihr Klamotten und alles was Sie für den Alltag so brauch auch noch zwischen durch. Hat Sie dann trotzdem weiter das Recht auf den vollen Unterhalt? Mir ist es viel wichtiger wie ich den PFÜB los werden kann.

    Antworten
  3. J.

    Guten Tag ich verdiene 1550 € habe drei Kinder und die sagen mir darf nur 1110,50 Euro bleiben.
    zwei Kinder wohnen bei mir und der große Sohn bei meiner EX.
    ist das möglich ???????????????????

    Antworten
  4. Sabrina

    Hallo

    Mein Partner und ich wohnen zusammen und haben 2 gemeinsame Kinder. Wir leben alle vier zusammen.
    Aus erster Ehe hat er 2 weitere ältere Kinder. Nun wurde sein Lohn gepfändet wegen Unterhalt. Von 1740 Euro bleiben uns gerade mal 1080 Euro. Das reicht nicht mal für die Fixkosten. Er würde, wenn er könnte Unterhalt zahlen aber sein Lohn reicht gerade mal so für uns…

    Ist das rechtens das die so viel pfänden? Wurden unsere Kinder da berücksichtigt? Ich glaube nämlich nicht.

    Antworten

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