Das Wichtigste zu Lieferantenschulden
Lieferantenschulden sind offene Verbindlichkeiten eines Unternehmens gegenüber seinen Dienstleistern und Lieferanten.
Werden diese offenen Rechnungen nicht pünktlich bezahlt, kann der Gläubiger diese Schulden im gerichtlichen Mahnverfahren oder in einem Zivilprozess durchsetzen. Er kann sogar für seinen Schuldner Insolvenz beantragen, wenn dieser insolvent ist.
Eine GmbH, die ihre Lieferantenschulden aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht bezahlen kann, muss in der Regel Insolvenz anmelden.
Inhalt
Was sind Lieferantenschulden und wie entstehen sie?
Jedes Unternehmen hat Geschäftspartner und greift auf die Unterstützung von Dienstleistern zurück. Ohne sie würde der Betrieb gar nicht funktionieren. Ein Maschinenbauunternehmen könnte zum Beispiel ohne einen Stahllieferanten gar nicht arbeiten. Eine Werbeagentur wiederum ist abhängig von anderen Dienstleistern, z. B. einer Druckerei, die Werbeflyer herstellt.
Nimmt ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen anderer in Anspruch, schuldet es dafür einen entsprechenden Kaufpreis bzw. eine Vergütung. Diese Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Lieferanten werden umgangssprachlich auch Lieferantenschulden genannt.
Im allgemeinen Geschäftsverkehr ist es nicht unüblich, dass Unternehmen bei ihren Geschäftspartnern derartige Schulden machen. Hierzu gehören z. B. sogenannte Zielkäufe. Das sind Verbindlichkeiten, bei denen der Lieferant seinem Kunden ein bestimmtes Zahlungsziel einräumt, innerhalb welchem das Geld bezahlt werden muss. Oft beträgt dieser Zeitraum einen Monat, manchmal sogar bis zu einem Jahr oder mehr.
Werden diese offenen Forderungen regelmäßig und pünktlich bezahlt, sind diese Lieferantenschulden unproblematisch. Schwierig wird es, wenn ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt.
Welche Folgen haben Lieferantenschulden?
Lieferanten, deren offene Forderungen nicht bezahlt werden, können diese auf verschiedene Weise versuchen durchzusetzen:
- Außergerichtliches Mahnverfahren
Zunächst wird der Kunde per Mahnung daran erinnert, seine offenen Rechnungen zu bezahlen. Einige Unternehmen sehen hier bis zu drei Mahnungen (Mahnstufen) vor und berechnen ab der zweiten Mahnstufe Mahngebühren. Häufig beauftragen Unternehmen bereits in dieser Phase ein Inkassounternehmen damit, die Schulden einzutreiben. - Gerichtliches Mahnverfahren
Zahlt der Geschäftspartner trotz (mehrfacher) Mahnung seine Lieferantenschulden nicht, so kann sein Gläubiger das Geld in einem gerichtlichen Mahnverfahren eintreiben. Auf diese Weise erlangt er einen Vollstreckungsbescheid, der es ihm erlaubt, die Zwangsvollstreckung gegen seinen Kunden zu betreiben. Dieses Verfahren macht jedoch in der Regel nur Sinn, wenn die offene Geldforderung unstrittig ist. - Zivilrechtlicher Prozess (Klageerhebung vor dem Gericht)
Außerdem steht es dem Gläubiger frei, seine Ansprüche auf Bezahlung im Wege einer Klage durchzusetzen, ohne dass er das gerichtliche Mahnverfahren durchläuft. Lieferanten werden diesen Weg wählen, wenn sich beide Vertragsparteien über die geltend gemachte Forderung streiten. Hat die Klage des Dienstleisters Erfolg, so kann er im Anschluss ebenfalls die Zwangsvollstreckung betreiben, um seine Lieferantenschulden bezahlt zu bekommen.
Für Unternehmen, die offene Rechnungen ihrer Geschäftspartner nicht regelmäßig zahlen, kann dies noch andere unangenehme Folgen haben. Lieferanten geben Informationen über das Zahlungsverhalten ihrer Kunden an Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA oder die Creditreform weiter. Dies kann sich negativ auf die eigene Bonität auswirken und andere potentielle Geschäftskunden davon abhalten, ihrerseits Geschäftsbeziehungen mit dem fraglichen Unternehmen einzugehen.
Lieferantenschulden in der Insolvenz
Spitzen sich die Zahlungsschwierigkeiten eines Unternehmens zu, so droht ihm die Insolvenz. Das ist immer dann der Fall, wenn der Betrieb zahlungsunfähig ist, wenn ihm die Zahlungsunfähigkeit droht oder wenn das Unternehmen überschuldet ist.
Unternehmen, deren Rechtsform z. B. eine GmbH oder eine AG ist, müssen in diesem Fall die Insolvenzeröffnung beantragen, und zwar innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Anderenfalls machen sich die Verantwortlichen (Geschäftsführer, Vorstand) unter Umständen wegen Insolvenzverschleppung strafbar. Diese Pflicht und die Strafbarkeit der Pflichtverletzung ergibt sich aus § 15a Insolvenzordnung (InsO).
Unternehmen, die frühzeitig Insolvenz anmelden, haben die Möglichkeit, ihr Geschäft zu retten. Eine solche Unternehmenssanierung ist z. B. im Wege des Schutzschirmverfahrens möglich.
Hier finden sie unsere Ratgeber rund um die unterschiedlichsten Formen von Schulden:
Hallo,
wie kann es zum Schuldenerlass oder Teilschuldenerlass zwischen einem deutschen Geschäftspartner und einem ausländischen Lieferanten (nicht EU) kommen. Was ist zu beachten? Welche Möglichkeiten gibt es?
Viele Grüße,
Ina