Das Wichtigste zu Kreditschulden
Kredit- bzw. Darlehensschulden entstehen bei der Aufnahme eines Darlehens bzw. eines Kredits. Sie setzen sich aus der Kreditsumme, also dem geliehenen Geldbetrag, und den Zinsen zusammen.
Werden diese Schulden nicht rechtzeitig zurückgezahlt, kann die Bank den Darlehensvertrag kündigen. In diesem Fall ist die Rückzahlung der noch offenen Kreditsumme sofort fällig.
Ja, Kreditschulden unterliegen der Verjährung. Hierbei gilt jedoch nicht immer die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren. Nähere Informationen haben wir in einem besonderen Abschnitt für Sie zusammengefasst.
Inhalt
Weiterführende Ratgeber über Kredite:
Was sind Kreditschulden und welche Folgen haben sie?
Nicht immer reicht das eigene Budget, um eine größere Anschaffung wie ein neues Auto oder ein Haus mit Grundstück allein zu finanzieren. In diesen Fällen sind viele Verbraucher auf eine Fremdfinanzierung angewiesen, z. B. in Form eines Kredits. Meistens ist der Kreditgeber bzw. Finanzier eine Bank.
Sie überlässt ihrem Kunden, dem Kreditnehmer, einen bestimmten Geldbetrag, damit dieser hiermit den Kauf finanzieren kann. In der Regel wird der Betrag verzinst. Er muss innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens inklusive Zinsen zurückgezahlt werden.
Solange der Kreditnehmer seine Raten pünktlich und regelmäßig zahlen kann, sind diese Kreditschulden kein Problem. Reicht das Einkommen jedoch plötzlich nicht mehr, um den Kredit abzubezahlen, kann dies unangenehme Folgen haben:
- Die Bank kann den Kredit kündigen, sodass der gesamte Restbetrag mit einem Schlag sofort fällig wird.
- Zahlen Sie die Raten nicht mehr, kann die Bank auch ein (gerichtliches) Mahnverfahren einleiten und im allerletzten Schritt sogar die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben.
- Es kann auch passieren, dass die Bank bestehendes Bankguthaben mit den nicht bezahlten Raten verrechnet.
Wenn Sie feststellen, dass Sie Ihre Kreditschulden nicht mehr ausgleichen können, sollten Sie so schnell wie möglich aktiv werden, anstatt Mahnungen der Bank zu ignorieren und „stillzuhalten“.
Unterliegen Kreditschulden der Verjährung?
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll ein Gläubiger seine Ansprüche nur über einen bestimmten Zeitraum geltend machen dürfen. Danach verjähren diese Ansprüche. Auf diese Art sollen eine bestimmte Rechtssicherheit bewahrt und der Rechtsfrieden gewahrt werden.
In den meisten Fällen gilt die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Diese beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Ende des Jahres, …
- in welchem der Anspruch entstanden ist und
- der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Die Verjährung von Kreditschulden gestaltet sich jedoch nicht ganz so einfach. Ein Kredit wird meist in Form eines Darlehens gewährt. Ausschlaggebend für den Beginn der Verjährung ist auch hier der Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf Rückzahlung des Kredits. Wenn im Darlehensvertrag eine bestimmte Zeit vereinbart wurde, innerhalb welcher die Darlehensschulden zurückzuzahlen sind, dann entsteht der Rückzahlungsanspruch mit diesem Zeitpunkt.
Wurde kein Zeitpunkt für die Rückzahlung vereinbart, dann hängt die Fälligkeit davon ab, dass entweder der Kreditnehmer oder der Kreditgeber den Vertrag kündigt. Ohne Kündigung beginnt damit auch keine Verjährung. Das ist z. B. bei einem Dispositionskredit oder Dispo-Schulden der Fall.
Noch schwieriger wird es bei der Verjährung von Kreditschulden, wenn das Darlehen in Form eines Verbraucherdarlehensvertrag gewährt wurde. Dabei handelt es sich um einen Vertrag zwischen einem Unternehmen (z. B. eine Bank) und einem Verbraucher (Privatperson). Dann gilt die Vorschrift des § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB. Danach wird die Verjährung für bis zu zehn Jahre gehemmt, wenn der Schuldner, also der Kreditnehmer, in Verzug gerät, sprich, wenn er seine Raten zu spät zahlt.
Hier finden sie unsere Ratgeber rund um die unterschiedlichsten Formen von Schulden:
Sind Kreditschulden steuerlich absetzbar?
Einerseits hilft ein Kredit, um ein bestimmtes Vorhaben zu finanzieren, für das nicht genug Eigenkapital zur Verfügung steht. Andererseits verursacht ein Kredit auch Kosten, und zwar in Form von Zinsen.
Diese Geldbeschaffungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.
Hausbesitzer, die ihre Immobilie vermieten oder z. B. eigenbetrieblich als Selbstständige nutzen, können die Zinsen eines Kredits steuerlich absetzen. Das gilt jedoch nur für solche Kreditschulden, die der Finanzierung oder Modernisierung der Immobilie dienen. Denn diese Darlehenszinsen erhöhen die Werbungskosten bzw. die Betriebsausgaben.