Das Wichtigste zum Thema „Kreditkarte trotz Insolvenzverfahren“
Eine reguläre Kreditkarte im Insolvenzverfahren zu bekommen, ist häufig nicht möglich.
Banken prüfen die Kreditwürdigkeit eines Antragstellers – etwa mithilfe einer SCHUFA-Auskunft. Die Privatinsolvenz wirkt sich negativ auf die Bonität aus.
Eine Lösung ist eine Prepaid-Kreditkarte. Hier spielen die Kreditwürdigkeit und die Insolvenz in der Regel keine Rolle, weil der Kontoinhaber mit dieser Karte nur über tatsächlich vorhandenes Guthaben verfügen kann.
Inhalt
Unter welchen Voraussetzungen wird eine Kreditkarte bewilligt?
Mit einer Kreditkarte können Personen schnell und einfach bezahlen. Die Beträge werden jedoch nicht, wie einer Girocard, sofort abgebucht. Vielmehr kann der Karteninhaber den Betrag erst später begleichen. Die Bank stellt also für einen bestimmten Zeitraum einen Kredit zur Verfügung.
Werden Kredite beantragt, prüft die Bank zunächst die Kreditwürdigkeit des Antragstellers. Hierzu wird unter anderem meist eine aktuelle SCHUFA-Auskunft eingeholt. Die Bank möchte nämlich sicherstellen, dass der Kreditnehmer tatsächlich dazu in der Lage ist, die Geldsumme zurückzahlen. Die Insolvenz wirkt sich negativ auf die Kreditwürdigkeit aus.
Was bedeutet das nun für eine Kreditkarte. Ist sie trotz Insolvenzverfahren zu bekommen? Gleiches wie im vorherigen Abschnitt beschrieben gilt für eine Kreditkarte. Auch hier wird der Antrag in der Regel abgelehnt, wenn der Antragsteller über kein ausreichendes Einkommen verfügt und die Informationen in seiner SCHUFA-Auskunft eher schlecht ausfallen. Aus diesem Grund ist es häufig kaum möglich, eine reguläre Kreditkarte zu bekommen, wenn Sie gerade die Privatinsolvenz durchlaufen.
Die Lösung: Prepaid-Kreditkarte während der Insolvenz nutzen
Die Lösung für Betroffene ist die Nutzung einer sogenannten Prepaid-Kreditkarte. Diese wird trotz Insolvenzverfahren in der Regel von der Bank bewilligt. Doch wie funktioniert diese besondere Kreditkarte genau?
Der Begriff „Prepaid“ stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „im Voraus bezahlt“. Im Unterschied zu einer klassischen Kreditkarte gewährt die Bank hier keinen Kredit. Vielmehr kann der Kartenbesitzer nur das Guthaben nutzen, welches er im Vorhinein auf die Kreditkarte aufgeladen hat. Es handelt sich hierbei also um eine reine Guthabenkarte.
Aus diesem Grund wird die Bonität des Antragstellers vor der Bewilligung in der Regel nicht geprüft. Eine schlechte SCHUFA-Auskunft ist hier also meist kein Hindernis, weshalb Schuldner diese besondere Kreditkarte auch trotz laufendem Insolvenzverfahren erhalten können.
Ein „Überziehen“ ist nicht möglich. Sie können also nicht mehr Geld ausgeben, als sie vorher eingezahlt haben. Das macht die Kreditkarte, die trotz Insolvenzverfahren zu haben ist, zwar sicher, allerdings ist sie damit auch weniger flexibel. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass Prepaid-Kreditkarten häufig nicht als Sicherheit bei der Buchung von Hotelzimmern oder Mietwagen anerkannt werden.
Bedenken Sie jedoch Folgendes: Für eine Prepaid-Kreditkarte verlangt die Bank in der Regel bestimmte Gebühren – auch wenn es sich um ein Angebot ohne Jahresgebühr handelt. Bestimmte Vorgänge, wie etwa das Aufladen eines Betrages oder das Abheben von Bargeld, müssen oft nämlich gesondert bezahlt werden. Während der Privatinsolvenz bleibt Ihnen nur ein gewisser Teil Ihres Einkommens übrig, weshalb Sie die Kosten auf jeden Fall nicht unterschätzen sollten.
Was ist denn vor der Insolvenz? Könnte man sie dann noch erhalten? Die Schufa ist doch bereits schlecht und es ändert sich ansich nichts.
Guten Tag, ich habe im Jahr 2009 eine privatinsolvens gestellt, und die wurde 2016 beendet.
Da ich nach dieses Insovenz hane ich weder einen Hredit oder andere >Schulden gemacht. Sie müssen wissen, das das eine Konstante nach dem Jahr 2016 gewesen ist und die ich niemals aufgeben werde. Meine Anfrage an die Schufe wurde mir am Telefon gesagt, das alle Belege aus der Insovenz helöschrt wurden.
Ich beziehe eine kleine Rente von 1056,- Euro im Monat. Die Bank seit dem ich seit 2004 ein Girokonto habe macht mir immer wieder Probleme. Z.B. sollte ich eine Überweisung am 30.rines Monats nicht eine Überweisung swtellen, und nur 1 Euro fehlen wird diese Oberweisung nicht ausgeführt, und mein Konto noch mit 4,- Euro belastet. Das ich verlässlich zum Ende des Monats, am 30 oder 31 auf meinem Konto eigehen ist das doch in meinen Augen uncerschämt. Ich weise nochmalas darauf hin, das ich in diesem Jahr noch nicht einen >Betrasg dieser Bank schuldig war, es bleinen in der Regel immer um die 20 Euro stehen. Icg bedanke mich für die Zeit sie sich sicher genommen haben um meine Mail zulesen. Ich bedanke mich, Gerald
Sehr geehrte Damen und Herren , ich habe bis 2008 ein privatinsolvenzverfahren durchlaufen. Seit 10 Jahren bin ich schuldenfrei. Ich wollte jetzt eine Kreditkarte beantragen. Dieses Anliegen wurde abgelehnt, da ich mal in Insolvenz geraten bin. Sicherlich geht diese Info auf die schufaauskunft zurück. Nach meinem Kenntnisstand sollte dieser Vermerk nach 3 Jahren gelöscht werden. Das ist hier nicht der Fall, was kann ich dagegen tun? Mit freundlichen Grüßen W. Schuster
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat am 2.7.2021 (Az. 17 U 15/21) entschieden, dass die Schufa kein Recht hat, personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Insolvenz länger zu speichern, als dies in der Verordnung zur öffentlichen Bekanntmachung im Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekV) vorgesehen ist. Hiernach werden Daten zu einem Insolvenzverfahren durch das Insolvenzgericht öffentlich bekannt gemacht, insbesondere im Internet. Allerdings gibt die Verordnung den Behörden hierbei auch auf, die Bekanntmachung nach einer bestimmten Frist zu löschen, weil dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dann Genüge getan ist. In Bezug auf das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung beträgt die Frist nach § 3 Abs. 1 und 2 InsoBekV sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung.