Das Wichtigste zu den Kosten für einen Mahnbescheid
Die Gerichtskosten für den Mahnbescheid hängen vom Streitwert, also der offenen Summe abzüglich Zinsen und anderer Nebenforderungen, ab. Je höher der Streitwert ist, umso höher ist auch die Gebühr. Für einen Mahnbescheid für eine Forderung von unter 1.000 Euro liegen die Kosten aktuell bei 36 Euro (Stand 05/2024). Sie können die Kosten für den Mahnbescheid dieser Tabelle entnehmen.
Der Gläubiger muss die Kosten eines Mahnbescheides zunächst vorstrecken. Tut er dies nicht, leitet das zuständige Gericht das Mahnverfahren nicht ein.
Ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten lohnt sich, wenn es sich um eine unstreitige Forderung handelt – der Schuldner also keinen Grund hat, ihre Höhe oder ihren Grund anzuzweifeln. Außerdem ist ein Mahnverfahren anzuraten, wenn sich die Verjährung der Schulden nähert. Das Vorgehen führt nämlich dazu, dass die Verjährung gehemmt wird.
Es reicht in der Regle eine Mahnung aus. Mit dieser wird der Schuldner in Verzug gesetzt. Der Gläubiger kann dann ein gerichtliches Mahnverfahren anmelden.
Inhalt
Kurzer Überblick: Was ist ein gerichtlicher Mahnbescheid?
Zahlt ein Schuldner auch dann nicht, wenn ihm eine Mahnung zugestellt wurde, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren anstoßen. Das zuständige Gericht stellt dann einen Mahnbescheid aus.
Dieser fordert den Schuldner erneut zur Zahlung auf. Reagiert er nicht, hat der Gläubiger die Möglichkeit, den Erlass eines Vollstreckungsbescheids zu beantragen. Mit diesem kann er eine Zwangsvollstreckungsmaßnahe durchführen lassen – zum Beispiel eine Lohn- oder Kontopfändung.
Gerichtlicher Mahnbescheid: Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Wenn ein Gläubiger einen Mahnantrag stellt, verlangt das zuständige Gericht eine Gebühr. Für den Mahnbescheid hängt die Höhe der Kosten davon ab, wie hoch der Streitwert ist. Dabei handelt es sich um die offene Forderung abzüglich eventuell anfallender Nebenforderungen, wie beispielsweise Zinsen.
Ein Beispiel: Ein Malerbetrieb hat für einen Kunden Arbeiten durchgeführt. Die Rechnung weist einen Rechnungsbetrag in Höhe von 1.100 Euro aus. Dieser Betrag ist der Streitwert. Je größer dieser ist, umso höher sind die für den Mahnbescheid anfallenden Gerichtskosten. Mindestens betragen sie jedoch 36 Euro (Stand 05/2024).
Die gesetzliche Grundlage für die Höhe der für einen Mahnbescheid anfallenden Kosten findet sich im Kostenverzeichnis zum Gerichtskostengesetz (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Laut diesem wird eine Gebühr in Höhe von 0,5 für das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids veranschlagt.
Die vom Streitwert abhängige Gebühr ist wiederum Anlage 2 zu § 34 Absatz 1 Satz 3 des Gerichtskostengesetzes zu entnehmen. Eine 0,5-Gebühr bedeutet, dass der in der Anlage 2 genannte Betrag durch zwei geteilt werden muss. Die jeweiligen Gebühren für den Mahnbescheid haben wir in dieser Tabelle für Sie zusammengefasst.
Zusätzlich zu den Gerichtskosten, die bei einem Mahnbescheid anfallen, können noch weitere finanzielle Belastungen auf den Gläubiger zukommen. Beauftragt er beispielsweise einen Anwalt mit der Anmeldung des Mahnverfahrens, dann hat dieser einen Anspruch auf eine Vergütung gemäß den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
Auszug aus der Kostentabelle für den Mahnbescheid
Sie können die für einen Mahnbescheid anfallenden Kosten folgender Tabelle entnehmen. Beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um einen Auszug handelt. Die Kosten steigen auf bis zu 1.950,50 Euro bei einem Streitwert zwischen 470.00 und 500.000 Euro.
Streitwert (in Euro) bis ... | Gebühr (in Euro) |
---|---|
1.000 | 36 |
1.500 | 39 |
2.000 | 49 |
3.000 | 59,50 |
4.000 | 70 |
5.000 | 80,50 |
6.000 | 91 |
7.000 | 101,50 |
8.000 | 112 |
9.000 | 122,50 |
10.000 | 133 |
13.000 | 147,50 |
16.000 | 162 |
19.000 | 176,50 |
22.000 | 191 |
25.000 | 205,50 |
30.000 | 224,50 |
35.000 | 243,50 |
40.000 | 262,50 |
45.000 | 281,50 |
Gläubiger oder Schuldner: Wer muss die Kosten des Mahnbescheids tragen?
Meldet ein Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren an, muss er die Kosten für den Mahnbescheid zunächst selbst zahlen. Nur dann wird das Gericht tätig. Kann der Gläubiger die Gebühren nicht bezahlen, hat er jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.
Der Gläubiger kann sich die für den Mahnbescheid anfallenden Gebühren jedoch vom Schuldner zurückholen. Der Betrag wird nämlich im Bescheid zu der eigentlichen Forderung hinzugerechnet. Sollte sich der Schuldner weiterhin weigern zu zahlen, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid erwirken.
Im Rahmen der folgenden Zwangsvollstreckung kann er dann sowohl die offene ursprüngliche Forderung zusammen mit den Kosten für den Mahnbescheid eintreiben lassen.
Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird ein Zivilprozess vor Gericht eingeleitet. Gewinnt der Gläubiger diesen, muss der Schuldner zusätzlich die Anwaltskosten der gegnerischen Partei tragen.