Kosten einer Grundschuldbestellung für Notar und Grundbuchamt

Kurz & knapp: Das Wichtigste zu den Kosten für die Grundschuldbestellung

Wie teuer ist ein Grundbucheintrag?

Die Höhe der Kosten für eine Grundschuldbestellung richtet sich nach der Höhe der Grundschuld, die im Grundbuch eingetragen werden soll. Sie belaufen sich auf 0,8 – 1,0 % des Kaufpreises für die Immobilie.

Welche Kosten für die Bestellung der Grundschuld fallen denn konkret an?

Weil die Grundschuldbestellung nur mithilfe eines Notars möglich ist, fallen zunächst Notarkosten an. außerdem erhebt das Grundbuchamt Gebühren für die Eintragung der Grundschuld. Näheres erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Wer trägt die Kosten der Grundschuldbestellung?

Die Kosten für die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch trägt in der Regel der Immobilienkäufer bzw. Kreditnehmer als neuer Eigentümer des Grundstücks bzw. Wohneigentums.

Bestellung einer Grundschuld: Welche Kosten entstehen dabei konkret?  

Grundschuldbestellung: Neben dem Notar entstehen Kosten für das Grundbuchamt.
Grundschuldbestellung: Neben dem Notar entstehen Kosten für das Grundbuchamt.

Wer eine Immobilie kauft und dafür einen Kredit bei der Bank aufnimmt, muss dabei nicht nur den Kaufpreis für das Grundstück oder das Wohneigentum einkalkulieren, sondern auch die Kosten der Grundschuldbestellung.

Die Grundschuld dient der Bank als Kreditsicherheit für den Fall, dass der Kreditnehmer den Immobilienkredit nicht zurückzahlen kann. In diesem Fall kann die Bank eine Zwangsversteigerung veranlassen, um mit dem Erlös die offenen Kreditschulden auszugleichen.

Die Kosten der Grundschuldbestellung setzen sich aus den Notarkosten und den Gebühren des Grundbuchamts zusammen.

Die Notarkosten für die Grundschuldbestellung beinhalten:

  • Gebühren für den Vollzug des Geschäfts
  • Beurkundungsgebühr laut Gebührenordnung
  • Betreuungsgebühr (0,5-Gebühr): Die Betreuung beinhaltet die Überwachung der Kaufpreiszahlung sowie die Eigentumsumschreibung.
  • Auslagen für Kopien, Porto, Telekommunikation und die Einholung des Grundbuchauszugs
  • 19 % Umsatzsteuer

Die Notargebühr für die Grundschuldbestellung und alle weiteren Notarkosten sind bundesweit einheitlich. Eine Abweichung hiervon ist nicht möglich. Dies gilt auch für die Gebühren, die an das Grundbuchamt für die Eintragung der Grundschuld zu entrichten sind.

Höhe der Kosten für eine Grundschuldbestellung

Doch wie viel kostet eine Grundschuldeintragung nun konkret? Rechtsgrundlage für die Berechnung dieser beiden Kostenpositionen bildet das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Deshalb bezahlen Immobilienkäufer zweimal denselben Satz an Gebühren: einmal an den Notar und einmal an das Grundbuchamt. Dabei richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem sogenannten Geschäftswert und dem Gebührensatz. Die Gebühr selbst ergibt sich dann aus der amtlichen Tabelle in Anlage 2 zu § 34 Abs. 3 GNotKG.

Die folgende Übersicht gibt einen Auszug aus dieser amtlichen Tabelle wieder:

Geschäfts­wertGebühr Tabelle BGeschäfts­wertGebühr Tabelle B
bis 50.000 €165 €bis 155.000 €354 €
bis 65.000 €192 €bis 170.000 €381 €
bis 80.000 €219 €bis 185.000 €408 €
bis 95.000 €246 €bis 200.000 €435 €
bis 110.000 €273 €bis 230.000 €485 €
bis 125.000 €300 €bis 260.000 €535 €
bis 140.000 €327 €bis 290.000 €585 €
Grundschuldbestellung: Die Kosten für den Notar sind gesetzlich einheitlich geregelt.
Grundschuldbestellung: Die Kosten für den Notar sind gesetzlich einheitlich geregelt.

Die bei der Grundschuldbestellung anfallenden Kosten hängen vom Kaufpreis bzw. von der Höhe der Grundschuld als Geschäftswert ab.

Immobilienkäufer sollten als Kosten einer Grundbuchbestellung in etwa 1,5 – 2 % des Kaufpreises einplanen, um auf der sicheren Seite zu sein. Hierin enthalten sind:

  • Kosten der Eigentumsumschreibung: Hier ist der Kaufpreis als Geschäftswert ausschlaggebend. Bei einem Preis von 100.000 € für das Grundstück kostet dies 273 €.
  • Auch die bereits erwähnten Betreuungsgebühren des Notars sind in den oben benannten 1,5 – 2 % enthalten.
  • Die Kosten für die Grundbuchbestellung selbst schlagen mit 0,8 – 1,0 % des Kaufpreises zu Buche. Hier fällt unter anderem zweimal der einfache Satz an: einmal für den Notar, der die Grundschuldbestellungsurkunde erstellt, und einmal für das Grundbuchamt, das die Grundschuld im Grundbuch einträgt. Bei einer Grundschuld in Höhe von 100.000 € wird zweimal ein Betrag in Höhe von 273 €, also insgesamt 546 € fällig.

All diese Kosten muss der Immobilienkäufer als Darlehensnehmer selbst tragen. Der Verkäufer ist also nicht verpflichtet, diese zu bezahlen.

Exkurs: Weitere Kosten neben der Grundschuldbestellung

Nicht nur die Grundschuldbestellung verursacht Kosten. Als weitere Anschaffungsnebenkosten müssen Immobilienkäufer Folgendes mit einkalkulieren:

Obligatorische Nebenkosten:

Diese Kosten entstehen bei jedem Immobilienkauf und müssen auf jeden Fall bezahlt werden.

Hierzu gehören:

  • Grunderwerbsteuer
  • Notarkosten
  • Kosten des Grundbuchamts

Variable Nebenkosten:

Diese Kosten können hinzukommen, müssen es aber nicht unbedingt.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Maklerprovision
  • Umzugs- und Modernisierungskosten
  • Nebenkosten der Immobilienfinanzierung

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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