Das Wichtigste zur Schuldnerberatung für Bürgergeld-Empfänger
Gemeinnützige und staatliche Beratungsstellen beraten Verbraucher, also auch Bürgergeld-Empfänger kostenlos. Allerdings müssen Ratsuchende häufig mit langen Wartezeiten rechnen.
Dient der Schuldenabbau der Eingliederung in den Arbeitsmarkt, kann für die nötige Schuldnerberatung das Jobcenter die Kostenübernahme bewilligen.
Mittellose Schuldner können für die anwaltliche Beratung unter Umständen Beratungshilfeschein beantragen.
Inhalt
Schulden abbauen bei Bürgergeld-Bezug
Die unerwartete Arbeitslosigkeit ist nicht selten das Eintrittstor für Schulden. Waren die Zahlungsverbindlichkeiten zuvor leicht zu bezahlen, ist das mit Arbeitslosengeld 1 und anschließend Bürgergeld kaum mehr zu stemmen. Miete, Versicherungsbeiträge und Kreditraten sprengen den neuen finanziellen Rahmen, in der Folge stapeln sich die Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnbescheide.
In dieser Situation würden sich viele Bürgergeld-Empfänger nur allzu gern kompetente Hilfe holen, wissen jedoch nicht, wie sie die Kosten wiederum aufbringen sollen – ein Teufelskreis. Daher kann für die Schuldnerberatung beim Jobcenter eine Kostenübernahme beantragt werden.
Die Kostenübernahme für eine Schuldnerberatung durch das Jobcenter basiert dabei auf § 16 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II). Bei der Beantragung sollten Schuldner daher argumentieren, dass der Abbau ihrer Schulden der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient. Sie benötigen Hilfe dabei? Wenden Sie sich an schuldenanalyse-kostenlos.de ** für eine unverbindliche Erstberatung. Diese ist kostenlos.
Weiterführende Ratgeber rund um die Schuldnerberatung:
Unterschiedliche Formen der Schuldnerberatung und Anlaufstellen:
Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid
Wurde die Schuldnerberatung nicht vom Jobcenter bewilligt, erfolgt hierüber ein entsprechender Bescheid. Gegen diesen kann der betroffene Bürgergeld-Empfänger wiederum schriftlich Einspruch einlegen.
Der Widerspruch zwingt das Jobcenter, den Vorgang erneut zu prüfen. Falls es zu keiner anderen Schlussfolgerung kommt, steht es dem Schuldner zudem offen, Klage vor dem Sozialgericht einzureichen.
Anwaltliche Schuldnerberatung: Beratungshilfe
Bürgergeld-Empfänger gelten normalerweise als bedürftig. Wurde der Antrag auf Schuldnerberatung vom Jobcenter abgelehnt, können arbeitssuchende Leistungsbeziehende auch einen Beratungsschein für die Schuldnerberatung beantragen. Das Jobcenter hat hier mit der Bewilligung nichts zu tun. Stattdessen erfolgt die Beantragung normalerweise beim Amtsgericht des Wohnortes des Antragstellers.
Die Beratungshilfe ermöglicht auch einkommensschwachen Personen juristische Beratung in außergerichtlichen Angelegenheiten. So ist es auch als Bürgergeld-Empfänger möglich, den außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern durchzuführen, der vor einer Privatinsolvenz gesetzlich vorgeschrieben ist.
Kostenlose Schuldnerberatungen
Eine andere Möglichkeit ist die kostenlose Schuldnerberatung, die das Jobcenter nicht durch entsprechende Bewilligungen fördern muss. Vor allem gemeinnützige und karitative Organisationen wie die Caritas, aber auch kommunale Stellen haben kostenlose Beratungsangebote.
Nachteil dieser Schuldnerberatungen sind die mitunter monatelangen Wartezeiten aufgrund des allgemeinen Andrangs. So viel Zeit haben jedoch die wenigstens Schuldner, wenn die akute Zahlungsunfähigkeit droht.
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Letzter Ausweg Privatinsolvenz?
Auch als Bürgergeld-Empfänger ist es möglich, eine Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung zu durchlaufen.
Dafür bedarf es jedoch
- des bereits angesprochenen gescheiterten Einigungsversuchs mit den Gläubigern sowie
- genügend Vermögen, um zumindest die Kosten der Privatinsolvenz zu decken.
Guten Abend ich habe eine ganz dringende Frage, ich beziehe hartz4 ,bin zu einem Schuldnerberatung gegangen, und er möchte ganz schnell erst 500euro ,jetzt 700euro um die Insolvenz schnell zum laufen zu bringen,ich weiß nicht wie ich das geld aufbringen soll, und ob das rechtlich so richtig ist ,weil er meinte die Stadt bezahlt 1500 Euro und den Rest müsste man selbst ausgleichen, das Amt bewilligt mir auch keine Ratenzahlung, ich weiß nicht ich bin mir total unsicher, ob das rechtlich so richtig ist. Können Sie mir da weiterhelfen?mfg Spahn
Guten Tag ich hab chülden gern sie mir helfen danke schön