Jedermann-Konto – Teilhabe am Geschäftsverkehr für alle

Das Wichtigste zum Jedermann-Konto

Was ist ein Jedermann-Konto?

Das Jedermann-Konto ist ein Konto auf Guthabenbasis, also ohne Dispo. Es soll jedem Menschen in Deutschland den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen, auch Obdachlosen und Menschen mit einem negativen SCHUFA-Eintrag.

Muss ein solches Konto für Jedermann kostenlos sein?

Nein, dieses Basiskonto muss nicht kostenlos gewährt werden. Die Bank darf dafür angemessene Gebühren erheben.

Muss mir die Bank ein solches Jedermann-Konto einrichten?

Ja. Geldinstitute dürfen die Einrichtung eines solchen Kontos normalerweise nicht ablehnen. Die Ausnahmefälle hierzu sind sehr eng gefasst. Die Bank darf sich beispielsweise weigern, wenn das Konto für Straftaten missbraucht wird.

Was ist ein Konto für Jedermann?

Sie können ein Jedermann-Konto bei der Sparkasse oder der Bank Ihrer Wahl eröffnen.
Sie können ein Jedermann-Konto bei der Sparkasse oder der Bank Ihrer Wahl eröffnen.

Im heutigen Geschäftsleben ist ein Konto kaum noch wegzudenken. Die Miete wird per Lastschrift vom Konto abgebucht, der Arbeitgeber überweist monatlich das Gehalt, der Bankkunde zahlt im Supermarkt mit EC-Karte ohne Bargeld. Für Menschen ohne ein Konto sind geschäftliche Transaktionen sehr schwierig bis unmöglich.

Aus diesem Grund können seit dem 19.06.2016 alle Menschen, die sich legal in der Europäischen Union aufhalten, ein Jedermann-Konto (Basiskonto) bei einer Bank eröffnen. Dieses Recht ergibt sich aus § 31 Zahlungskontengesetz (ZKG), welches die EU-Zahlungskonten-Richtlinie von 2015 umsetzt.

Dadurch ist jede Bank in Deutschland gesetzlich verpflichtet, jedem Verbraucher ein Girokonto für jedermann einzurichten.

Was bietet ein Jedermann-Konto und was kostet es?

Bei dem Jedermann-Konto handelt es sich um ein Guthabenkonto. Der Inhaber kann mit einer Bankkarte Geld abheben oder Geld überweisen, Daueraufträge einrichten oder Lastschriften einlösen, soweit das Konto gedeckt ist.

Überziehen kann er sein Konto hingegen nicht. Auch ein Dispokredit wird nicht gewährt. Auch eine Kreditkarte mit Kreditrahmen wird beim Basiskonto in der Regel nicht gewährt. Damit erfüllt ein solches Konto in der Regel nur die Basisfunktionen.

Das Konto für jedermann muss nicht kostenlos sein. Vielmehr darf die Bank oder Sparkasse ein angemessenes Entgelt verlangen. Dieses muss jedoch marktüblich sein und sich nach dem Nutzerverhalten richten.

Die Banken erheben für ihr Basiskonto unterschiedliche Gebühren. Dabei kann es auch vorkommen, dass die Bank hierfür andere Entgelte festlegt als für ein normales Girokonto.

Unterziehen Sie daher das gewünschte Jedermann-Konto einem Vergleich mit Angeboten anderer Geldinstitute. Das Basiskonto sollte nicht wesentlich teurer sein als ein Standardkonto.

Wer darf ein Jedermann-Konto eröffnen?

Ein Jedermann-Konto steht laut Gesetz auch wohnsitzlosen Menschen zu.
Ein Jedermann-Konto steht laut Gesetz auch wohnsitzlosen Menschen zu.

Den Anspruch auf ein solches Konto für jeden haben auch Wohnsitzlose, Asylsuchende und geduldete Ausländer.

  • Die entsprechende Person muss lediglich mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein.
  • Auch Personen, deren Girokonto wegen einer Kontopfändung gekündigt wurde, haben einen Anspruch auf ein Bankkonto für jedermann.
  • Das Konto für jedermann ist ohne positive SCHUFA möglich. Das heißt, auch Personen mit einer geringen Bonität oder mit negativen SCHUFA-Einträgen können ein solches Basiskonto eröffnen.
  • Auch für Menschen, die sich vor Schulden bei der Bank bzw. einer Kontoüberziehung schützen wollen, ist das Jedermann-Konto gut geeignet. Denn eine Überziehung des Kontos ist hier nicht möglich.

Die Bank oder Sparkasse muss jedem Menschen ein Jedermann-Konto gewähren, unabhängig von seiner sozialen Herkunft oder Nationalität. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass sich große Banken im Einzelfall eine Entscheidung über die Kontoeröffnung vorbehalten.

Vor allem bei Flüchtlingen gestaltet sich die Situation mitunter schwierig. Denn Banken müssen das Geldwäschegesetz beachten und jede Person eindeutig anhand eines amtlichen Ausweises identifizieren. Eine Registrierungsurkunde genügt hierfür hingegen nicht.

Wie kann ich ein Konto für jedermann eröffnen?

Wenn Sie ein Jedermann-Konto einrichten möchten, müssen Sie bei der entsprechenden Bank oder Sparkasse einen Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos stellen. Hierfür muss das Geldinstitut dem Verbraucher kostenlos das gesetzlich vorgeschriebene Formular zukommen lassen, wenn diese mitteilt, dass er ein solches Konto eröffnen möchte. Wenn die Bank eine Webseite hat, muss das Formular auch dort zur Verfügung gestellt werden.

Sie haben übrigens die Möglichkeit, im Antrag direkt zu verlangen, dass das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingerichtet wird.

Die Bank muss Ihnen den Eingang des Antrags bestätigen und eine Kopie des Eröffnungsantrags beilegen.

Sofern der Antrag vollständig ausgefüllt wurde, muss das Geldinstitut die Einrichtung vom Jedermann-Konto innerhalb von 10 Geschäftstagen ermöglichen.

Wann darf eine Bank ein Basiskonto für jedermann verweigern oder kündigen?

Bei manchen Geldinstituten können Sie ein Jedermann-Konto auch online eröffnen, z. B. wenn es sich um ein Online-Konto handelt.
Bei manchen Geldinstituten können Sie ein Jedermann-Konto auch online eröffnen, z. B. wenn es sich um ein Online-Konto handelt.

Grundsätzlich müssen alle Banken ein solches Konto bereithalten. Nur aus bestimmten gesetzlichen Gründen dürfen sie einen Kunden ablehnen, der ein Jedermann-Konto eröffnen will.

Das Konto für Jedermann darf laut Gesetz zum Beispiel dann verweigert werden, wenn die Person bereits über ein Konto verfügt. Denn jedem Verbraucher steht nur ein einziges Basiskonto zu.

Obwohl die Kreditwürdigkeit bei der Eröffnung eines solchen Basiskontos keine Rolle spielt, werden Geldinstitute im Vorfeld Auskünfte über den Kunden bei der SCHUFA einholen. So können sie in Erfahrung bringen, ob die betreffende Person bereits über ein Girokonto verfügt. Ist das der Fall, darf die Bank das gewünschte Konto ablehnen.

Laut Gesetz darf ein Konto für jedermann auch in den folgenden Fällen abgelehnt bzw. gekündigt werden:

  • Die betreffende Person hat eine Straftat begangen, die sich auch auf die Bank oder Sparkasse negativ auswirkt.
  • Das Basiskonto wird für illegale Zwecke genutzt.
  • Der Bankkunde hat bei der Kontoeröffnung falsche Angaben gemacht.
  • Die Kontogebühren wurden für längere Zeit nicht bezahlt.

Wenn ein Geldinstitut die Eröffnung vom Jedermann-Konto verweigert oder ein solches Konto kündigt, muss es dies dem Kunden gegenüber in der Regel begründen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Bank mit einer solchen Begründung den Kampf gegen Terrorfinanzierung oder Geldwäsche gefährden würde.

Eine Ablehnung aufgrund der Nationalität oder wegen einer unliebsamen politischen, religiösen oder kulturellen Einstellung ist hingegen unzulässig. Ebenso wenig darf die Kontoeröffnung wegen eines schlechten SCHUFA-Scores oder laufender Pfändungen abgelehnt werden.

Im Falle einer Ablehnung der Kontoeröffnung muss die Bank dies innerhalb von 10 Tagen in Textform begründen und den Verbraucher über seine Rechte aufklären. Außerdem muss sie das gesetzlich vorgeschriebene Formular für einen Überprüfungsantrag an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beifügen.

Bank lehnt Basiskonto für jedermann ab – was nun?

Sollte sich die Bank weigern, Ihnen ein solches Girokonto für jedermann zu gewähren, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können ein kostenloses Verwaltungsverfahren bei der Aufsichtsbehörde, der BaFin, beantragen. Diese kann daraufhin die Eröffnung eines solchen Basiskontos bei der entsprechenden Bank anordnen, wenn diese zu Unrecht verweigert wurde. Lehnt auch die BaFin die Kontoeröffnung für jedermann ab, können Sie vor dem Landgericht gegen das Geldinstitut zu klagen.
  • Statt einer Überprüfung durch die Bundesanstalt ist aber auch eine direkte Klage möglich.
  • Des Weiteren können Sie sich an den Ombudsmann des jeweiligen Bankenverbands wenden.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

8 Gedanken zu „Jedermann-Konto – Teilhabe am Geschäftsverkehr für alle

  1. Rainer T.

    advancia bank
    kostenlose Kreditkarte
    Wenn die advancia bank einmal ein Inkasso unternehmen beauftragt hat bekommt man von der advancia bank keine Kreditkarte mehr

  2. Dagmar

    Mir wurde nach 40 Ja ren das Girokonto gekündigt mit der Begründung ich würde zu viel Geld ins Ausland schicken weil das immer kleine Beträge wären sagten Sie Sie könnten es nicht nach voll ziehen Was soll ich Jetzt machen ich brauche ein Konto für meine Altersrente Bitte helfen Sie mir

  3. Gisela

    Meine Frau hatte das Girokonto 2300 Euro überzogen, das Konto wurde bereits am 02.05.2023 ausgeglichen.
    Ich bat um Dispolimitänderung auf 600,00 Euro. Am Telefon sagte man mir das dauert 2-3 Tage, in der Filiale sagt man das dauert 3 Wochen. Wer lügt jetzt?
    Auch wurde meine Girokarte immer noch nicht freigeschaltet.

  4. Coy

    Ich habe eine ordentliche Kündigung für mein Guthabenprivatkonto
    für den 24. April 2023 erhalten.
    Eine Begründung wurde in diesem Schreiben nicht gegeben…
    Ich wurde zuvor aufgefordert es zu unterbinden, dass Geld für meine volljährigen Kinder
    auf meinem Konto eingeht. Soll irgendwo im Geldwäschegesetz stehen …
    Und die neuen AGB’s machen dies möglich !!!
    Ich habe keinerlei Schulden !!!

    1. marita

      moin,…wie bei mir auch !

  5. Oli

    Sparkasse, teuer, aber klappt

    1. Koschel

      Wenden Sie sich an einen Ombudsmann der deine Rechte kostenlos klärt und an die Verbraucher Zentrale diese geben dir ein Antrag über ein Basis Konto

  6. Anna

    Ich habe seit 5 Jahren kein Konto mehr. Brauche jetzt aber eins da mein Gehalt und ein Rest vom jobcenter darauf gehen muss. Habe online bei der Commerzbank ein Konto eröffnen wollen nun worde es mir abgelehnt. Zur Postbank kann ich auch nicht wo soll ich den jetzt hin. Ich möchte nur ein Guthaben Konto haben. Da ich hoch verschuldet bin u. Eine negative Schufa leider habe. Bitte um eine Antwort würde mich sehr freuen. Mfg

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