Ist die Inflationsprämie pfändbar? Das Bundesfinanzministerium gibt Auskunft

← Zurück zur News-Übersicht

Als Reaktion auf die gestiegenen Kosten in allen Lebensbereichen, hat die Bundesregierung zum 26.10.2022 die sogenannte Inflationsausgleichsprämie (IAP) eingeführt. Arbeitgeber können ihren Angestellten einen Ausgleich von bis zu 3.000 Euro steuerfrei auszahlen. Doch wie sieht es bei Schuldnern aus? Ist die Inflationsprämie pfändbar?

Update vom 24. Mai 2024: Der BGH hat in seinem neuesten Beschluss die Pfändbarkeit der IAP noch einmal bestätigt.

Die Inflationsprämie kann gepfändet werden

Neue Inflationsprämie: Pfändbar oder nicht?
Neue Inflationsprämie: Pfändbar oder nicht?

Im Jahr 2022 sind unter anderem durch den Krieg in der Ukraine die Verbraucherpreise teils drastisch angestiegen. Um den Bürgern unter die Arme zu greifen, hat die Regierung verschiedene Entlastungspakete auf den Weg gebracht.

So wurde im Oktober auch die sogenannte Inflationsprämie beschlossen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung von Arbeitgebern. Diese können Ihren Angestellten eine Prämie zum Ausgleich der hohen Kosten durch die Inflation von bis zu 3.000 Euro sozialabgaben- und steuerfrei zahlen.

Die Auszahlung kann im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 zum Beispiel als Einmalzahlung oder als monatliche Zahlung erfolgen. Für Menschen, bei denen eine Kontopfändung vorliegt, stellt sich nun die Frage, ob die Inflationsprämie pfändbar ist.

Das Bundesfinanzministerium schreibt auf seiner Internetseite auf die Frage: „Unterliegt die steuerfreie IAP der Pfändung?“:

Die Pfändbarkeit der IAP ist im Einkommensteuergesetz nicht geregelt. Daher unterliegt sie den geltenden Regelungen der Zivilprozessordnung über die Pfändbarkeit von Forderungen (insbesondere Arbeitseinkommen).

Wichtig: Aufgrund dieser Antwort ist stark davon auszugehen, dass, ähnlich wie die Energiepauschale, auch die Inflationsprämie pfändbar ist. Schuldner können somit leer ausgehen bzw. müssen damit rechnen, dass die gesamte Summe gepfändet wird, sofern dadurch der Pfändungsfreibetrag von 1.409,99 Euro überschritten wird.

Wieso gilt die Corona-Prämie als nicht pfändbar?

Wie kann es aber nun sein, dass der Inflationsausgleich pfändbar ist, die Corona-Prämie, welche bis zum 31. März 2022 ausgezahlt werden konnte, aber nicht der Pfändung unterlag? Das Bundesarbeitsgericht hat die Unpfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung in einem Urteil aus dem August 2022 bestätigt. In der Pressemitteilung heißt es zur Urteilsbegründung:

Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt.

Quellen und weiterführende Links

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (41 Bewertungen, Durchschnitt: 3,88 von 5)
Loading ratings...Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" wurde Sarah 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

Bildnachweise

24 Gedanken zu „Ist die Inflationsprämie pfändbar? Das Bundesfinanzministerium gibt Auskunft

  1. Kenan

    Habe jetzt mehrere Nachrichten gelesen, die Mehrheit ist sauer unzufrieden wegen der IAP und andere Prämien die meistens in den Topf gehen bzw futsch gehen… Keiner denkt aber wieviel im Monat nicht mehr an Raten an Kosten wegfallen dank so eine Insolvenz, ich bin in 2 Wochen fertig und bin dankbar das es sowas überhaupt gibt bin froh in kürze ein Neuanfang starten zu können… Seid immer positiv alles hat ein Ende und die Zeit vergeht sowas von schnell 😀lg

  2. Tunetti

    Dass der Schulnder von der Prämie nichts bekommt, stimmt aus meiner Sicht nicht ganz. Je nach Auszahlungszeitpunkt und – form wird das nach der dann heranzuziehenden Pfändungstabelle berechnet. Denn das Geld kommt ja vom Arbeitgeber und es ist wie normaler Lohn und keine irgendwie geartete Sonderzahlung, die voll pfändbar wäre. Hat jemand z. B. ein normales monatlliches Einkommen von 1700 Euro, werden ihm ohne eine unterhaltsberechtigte Person ca. 200 Euro weggenommen. Es verbleiben also 1500 Euro. (Hat er eine unterhaltsberechtigte Person ohne Einkommen neben sich, nimmt man ihm gar nichts.) Kämen bei Einmalzahlung nun z. B. 2000 Euro hinzu (3000 Euro bezahlt kaum ein Arbeitgeber) würden in dem Monat also 3700 Euro vom Arbeitgeber aus anfallen. Davon gingen dann ca. 1600 Euro vom Arbeitgeber als Drittschuldner an den Gläubiger. Es verbleiben dann 2100 Euro beim Schuldner. Das wären immerhin 600 Euronen mehr.
    Wenn dann der Schuldner diese auf dem P-Konto erhält, und dort nur der Pfändungsfreibetrag von 1500 Euro eingetragen ist, kann er beim AG die Freigabe wegen Doppelpfändung beantragen es sei denn die Bescheinigung des Arbeitgebers , aus der hervorgeht, dass bereits gepfändet wurde, reicht der Bank. Beschwerlich, aber die Nichtpfändbarkeit dieser nach diesem Beispiel 600 Euronen wäre unstrittig.
    Hat der Schuldner Ehepartner ohne Einkommen und Kinder kann es sogar sein, dass der Betrag je nach Einkommen ganz unter der Pfändungsgrenze bleibt oder nur 9,99 an den Gläubiger geht…
    Oder sehe ich das falsch?

  3. Frank

    Bin selbst noch ein Jahr in Insolvenz und nicht glücklich wenn Zuschläge gefändet werden.
    Aber auch diese Zeit vergeht und die Schulden hab ich auch allein gemacht.
    Ich spreche mit meinem AG ob der Inflationsausgleich auch Ende kommenden Jahr
    kommen könnte

    1. Kenan

      Leider nicht möglich, da auch der AG an das Finanzamt weiterleiten muss bzw die haben auch fristen einzuhalten die dürfen es nicht später zahlen auch wenn die es tun müssen die es beim Finanzamt anders mitteilen so das du es doch im Februar/März bekommen hast und da hätten Sie das Problem…

  4. Hans

    Der Inflationsausgleich dient als Ausgleich für gestiegene Preise, also zusätzliche Belastung bei gleichem Einkommen. Die Pfändungsgrenze ist trotz gestiegener Preise NICHT angehoben worden. Das bedeutet: Menschen , welche in Privatinsolvenz leben haben tatsächlich weniger Geld als ursprünglich als zumutbarer Lebensunterhalt berechnet und wird dieser Tatsache mit einer Einmalzahlung entgegengewirkt, kommt die Pfändung. Hier wird also effektiv zwei Mal gepfändet.

    1. Anonym

      Wie komm ich an meine infationsprämie bei einem p konto
      Es kann doch nicht sein das ich nicht an das Geld kommen um etwas mehr zu überleben bei den Kosten

      1. Thorsten

        Das mag jetzt zu spät sein, in solchen Fällen würde ich direkt das zuständige Insolvenzgericht um Klärung bitten. Dieses kann u.U. eine Freigabe erwirken und ist meistens bei den Amtsgerichten angesiedelt.

      2. Steff

        pfandungsgrenze wurde gerade erst angehoben, man hat 1400 zum Leben ,
        und wer nicht dran kommt, besorgt sich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber

  5. Sabrina S.

    versteht ihr nicht das NICHT jeder Bürger die Prämie erhält. Viele bekommen es überhaupt nicht. Die IAP ist eine freiwillige Gabe eures Arbeitgeber. Über die hälfte der Menschheit erhält diese überhaupt nicht. Das ist keine staatliche Prämie die jeder bekommt. Seit froh das Ihr sie bekommt von eurem Arbeitgeber und somit eure Schulden schneller getilgt sind. Natürlich steigen bei euch auch die Kosten, aber das steigen sie bei allen die gar nicht in den Genuss einer IAP kommen auch. Sollen die sich auch alle aufregen?
    Seit dankbar das euer Arbeitgeber es auszahlt denn das sind die wenigsten. Und ein Urlaub ist ja nun keine Lebensnotwenigkeit.
    Wenn man Schulden gemacht hat ist das ärgerlich und dafür muss man halt auch in einer Insolvenz gerade stehen.

    1. Roman

      Das habt ihr eurem Arbeitgeber zuzuschreiben. Ich würde mal in Frage stellen wo man arbeitet, wenn man dem AG so eine Inflationsprämie nicht wert ist, bzw. kostet das den AG nur etwas Aufwand. Klar bekommen die nicht alle aber vom Hintergrund her ist eine Pfändung dieser Zahlung überhaupt nicht durchdacht.

    2. Maria

      meinst du dass man das nur bei dir die lebenserhaltungskosten steigen!; oder auch bei den Menschen die Schulden haben,, sowas dummes

    3. christin H.

      hallöchen ich bin in der Insolvenz wegen meinen verstorbenen Eltern .die hatten ihr Geld triebweise mit Alkohol in den Sand gesetzt .jetz darf ich als Tochter leider „bluten“ .auch hier werden mir jegliche Zahlungen die drüber sind weggenommen.auch ganz sicher das Inflations Geld oder ?

  6. Udo

    Gerade Menschen am Limit haben extrem schwer. Und da wäre das Geld eine riesige Hilfe. Danke an die Politiker die es sich ja gutgehen lassen für den nächsten Schlag in die Fresse

    1. Angela

      Man ist den Weg gegangen um wieder schuldenfrei zu leben, man hat verstanden und wird deshalb durchhalten, aber man kann doch nicht noch bestraft werden. Mir steht beruflich gesehen auch die inflationsprämie zu und ja, es würde mir auch etwas helfen, sollte ja Sinn und Zweck sein. Stattdessen wird es einem noch genommen und ich verstehe das alles nicht mehr, was hat das bitte mit Unterstützung zu tun. Für mich mit ein Grund nicht Vollzeit zu arbeiten, bleibt ja eh nur der Freibetrag, da wäre auch fair gewesen, wenigstens das Gehalt behalten zu können für das man auch arbeitet. Aber auch da wird noch dafür gesorgt, mit dem Wissen das alles teurer geworden ist und kaum noch bezahlbar ist „nicht zu unterstützen“ sorry, aber lest mal selber was ihr Politiker da für einen Bullshit schreibt und festlegen wollt. Das ist wie wenn ihr einem Obdachlosen bei minus Graden noch seine Zudecken nehmt. Lg

  7. Shin

    Hallo guten Tag wir bekommen demnächst eine Inflation Prämie und bin privatinsolvenz gemeldeten bin verheiratet und hab 5 Kinder

  8. Geheim

    Hallo, starke Antwort. Genau so ist es. Es hilft absolut nichts wenn alles weggepfändet wird! Es ist so grausam, diesen Tritt immer erneut zu spüren. Wenigstens ne Einigung die Hälfte oder so wäre ja auch schon fair… Aber so ist es einfach ungleich gestellt. Aus dem Einkommen geht jeden Monat schon viel ab…

  9. Julia B

    Frage
    zweckbindung ?
    ZPO Pharagraf 850 Abs 4 u d Pharagraf 851
    Beschluss 10.03.21 BGH VII ZB 24/20

  10. JAY

    Frage:
    Was ist mit der Zweckbindung ? Zum Ausgleich der Inflation.
    z.b ZPO pharagraf 850 Abs.4 Pharagraf 851 Beschluss BGH 10.03.2021 -VIi ZB 24/20

  11. Micha

    Wie kann es sein ,das es auf der einen Seite heißt, die Inflationsprämie soll den Bürgern unter die Arme greifen und helfen und auf der anderen Seite ist sie Pfändbar??
    Das ergibt für mich keinen Sinn.
    Ich bin Unterhaltspflichtig von 2Kindern.Lebe am unterersten Limit.
    Meine Ex Frau und ich haben uns damals verschuldet und sind beide Privatinsolvent.
    Ich habe es fast geschafft aus der Insolvenz. Nur noch 6 Monate ungefähr.
    Ich muß von 2200 Euro jetzt 926 Euro Unterhalt zahlen.
    Meiner Ex Frau stehen 2800 Euro im Monat zur Verfügung und fährt ein Auto,was sie angeblich in der Insolvenzzeit geschenkt bekommen hat.
    Das macht sie jedenfalls den Behörden so weiß.
    Sie hat von der ganzen Insolvenz quasi gar nichts gelernt.
    Bei mir wurde jedoch jedes Jahr das 13.Monatsgehalt gepfändet oder auch der Bonus im April.
    Will mich auch weiter garnicht darüber beschweren. Habe mir die Suppe schließlich selbst eingebrockt.
    Ich frage mich nur ,da ich die ganze Zeit nur am blechen bin.Warum …Warum in Gottes Namen darf ich die Inflationsprämie nicht behalten, die den Bürgern ja angeblich unter die Arme greifen soll?
    Ich wäre mit meinen Kindern gerne an die See gefahren und hätte mal ein paar Tage Urlaub gemacht…aber Pustekuchen. Stattdessen gab es mit der Pfändung auf die Inflationsprämie nochmal ein kräftigen Tritt ins Gesicht.
    DANKE DEUTSCHLAND.
    Liebe Grüße Micha

    1. Doro

      Hallo befinde mich ebenfalls in privatinsolvenz. Wahrscheinlich denkt die Regierung das die Lebenshaltungskosten für Menschen in Privatinsolvenz nicht gestiegen sind. Dabei prahlt die Regierung das es für alle Bürger sei und nicht das Menschen in Privatinsolvenz ausgeschlossen seien. Vielleicht muss man an der Kasse im Supermarkt oder an der Tanke sagen ich bin in Insolvenz hätte gern den alten Preis.

    2. Stefan

      Du hast scheinbar aus deiner Insolvenz nicht wirklich was gelernt. Betrachte das doch eher als schmerzhafte Erziehungsmaßnahme. Und das sagt dir jemand, der selbst auch im Insolvenzverfahren steckt, nun im August endlich raus ist, und 2 Monate zuvor auch seine Inflationsprämie gepfändet bekommt
      Versteh irgendwie das Gejammere nicht, immer ich ich ich, und Danke Deutschland … die Inflationsprämie kommt deinen Gläubigern zu Gute, denen du ja auch letztlich immer noch was schuldest. Die Inflationsprämie soll ja keine Belohnung für Schuldner sein, damit man Urlaub machen kann oder einen Bonus für seine eigene glanzvolle Finanzpolitik.

    3. STephan

      Da stimme ich dir voll und ganz zu.. Hat mal jemand dagegen geklagt? Gibt es ein Urteil dort Gerichtsverfahren dagegen?

    4. Jeanette

      Der AG kann die Prämie bis 12/2024 auszahlen…schon mal gefragt, ob du sie in sieben Monaten, nach deiner abgeschlossenen Insolvenz bekommen könntest?

      Dieser Kommentar „du hast nicht aus deiner Insolvenz gelernt“ ist sowas von anmaßend! Als ob Menschen in der Privatinsolvenz nicht mit der INFLATION zu kämpfen haben. Vor allem, wenn Kinder im Spiel sind. Ätzend.

  12. Ernst

    Ist ein Inflationszuschuss cm Arbeitgeber pfändbar?

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert