Insolvenzversteigerung: Ablauf & Tipps für Mitbieter

Das Wichtigste zur Insolvenzversteigerung

Was ist eine Insolvenzversteigerung?

Häufig veranlasst der Insolvenzverwalter eine sogenannte Insolvenzversteigerung. Auf dieser Zwangsversteigerung wird das pfändbare Vermögen des insolventen Schuldners versteigert, die zur Insolvenzmasse gehören. Den Erlös verteilt der Insolvenzverwalter an die Gläubiger.

Welche Gegenstände des Schuldners kommen bei einer Zwangsversteigerung unter den Hammer?

Bei einer solchen Insolvenzversteigerung werden Autos, Immobilien, wertvolle Bilder oder andere Luxusgüter des Schuldners verkauft. Im Falle einer Unternehmensinsolvenz können auch Maschinen und Büroinventar auf diese Weise zu Geld gemacht werden.

Kann ich auf einer Insolvenzversteigerung mitbieten?

Ja, denn diese Versteigerungen sind öffentlich. Sie sollten sich allerdings gründlich auf den Termin vorbereiten und sich vorher einige Auktionen ansehen, ohne mitzubieten. Weitere Tipps listen wir in diesem Abschnitt auf. Übrigens: Es gibt auch Online-Auktionen zur Insolvenzversteigerung.

Konkursverkauf: Schuldnervermögen auf Insolvenzversteigerungen

Ob Privatperson, Druckerei oder Dachdecker: Auf der Insolvenzversteigerung wird das Schuldnervermögen zu Geld gemacht.
Ob Privatperson, Druckerei oder Dachdecker: Auf der Insolvenzversteigerung wird das Schuldnervermögen zu Geld gemacht.

Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Schuldnervermögen, die sogenannte Insolvenzmasse, auf den Insolvenzverwalter über. Er verwertet das (pfändbare) Vermögen des insolventen Verbrauchers oder Unternehmens und macht es – meistens auf einer Insolvenzversteigerung – zu Geld. Der Erlös wird anschließend an die Gläubiger verteilt.

Diese Insolvenzmasse umfasst laut § 35 Abs. 1 InsOdas gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).“ Unpfändbare Gegenstände und Vermögenswerte sind davon ausgenommen. Haben Sie Fragen zur Pfändbarkeit von Gegenständen? Eine unverbindliche Erstberatung können Sie auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** in Anspruch nehmen.

Nicht nur in der Verbraucherinsolvenz, sondern auch in der Regelinsolvenz bei Firmen ist eine Insolvenzversteigerung möglich. Dabei spielt es keine Rolle, zu welcher Branche das Unternehmen gehört.

Auf diese Art kommen beispielsweise folgende Gegenstände unter den Hammer:

  • Immobilien des Schuldners
  • Autos und andere Fahrzeuge
  • wertvolle Möbel und Antiquitäten
  • hochwertige Unterhaltungselektronik
  • Schmuck und Kunstwerke
  • Land- und Baumaschinen im Rahmen von Industrie-Insolvenzversteigerungen
  • technische Geräte für die unterschiedlichsten Branchen
  • Büromöbel und -technik, wie Computer, Laptops etc.

Für Interessenten ist eine solche Insolvenzversteigerung eine gute Möglichkeit, relativ günstig gebrauchte Maschinen oder Immobilien zu erwerben.

Nicht nur im Auktionshaus finden Insolvenzversteigerungen statt. Im digitalen Zeitalter ist die Zwangs- bzw. die Insolvenzversteigerung auch online möglich. Sie können beispielsweise Newsletter von Auktionshäusern abonnieren, um davon zu erfahren.

Insolvenzversteigerung von Auto, Immobilie & Co.: Tipps für Bietinteressenten

Insolvenzversteigerer verwerten bspw. auch Firmeninventar von Malereibetrieben.
Insolvenzversteigerer verwerten bspw. auch Firmeninventar von Malereibetrieben.
  • Vorbereitung ist alles bei Auktionen. Auf einer Insolvenzversteigerung mitzubieten, ist erst ratsam, wenn Sie bereits Erfahrung haben und als Besucher an einigen Versteigerungen teilgenommen haben. So lernen Sie den Ablauf genauer kennen und fühlen sich sicherer, wenn Sie selbst mitbieten.
  • Informieren Sie sich möglichst umfassend über das Versteigerungsobjekt. Schauen Sie sich das Verkehrsgutachten genau an und besichtigen Sie das Objekt nach Möglichkeit. Immobilien können Sie zumindest von außen ansehen und sich einen Eindruck von der Lage und dem äußeren Zustand des Grundstücks verschaffen. Die Eigentümer müssen Sie jedoch nicht aufs Grundstück lassen.
  • Sprechen Sie mit den Nachbarn. Sie sind meistens recht gut im Bilde über das Grundstück und deren Bewohner. Und Sie selbst gewinnen zugleich einen Eindruck von den Menschen und der näheren Umgebung.
  • Bei einer Insolvenzversteigerung zulasten von Bauunternehmen oder anderen insolventen Firmen können Sie mitunter Besichtigungstermine vereinbaren und die zu versteigernden Maschinen etc. vor Ort unter die Lupe nehmen.
  • Wenn Sie eine Immobilie ersteigern wollen, beantragen Sie Einsicht ins Grundbuch beim Bauaufsichts- oder Grundbuchamt, um Informationen über Schulden, Baulasten und Erschließungskosten zu bekommen. Allerdings liegt es im Ermessen der Behörde, ob sie die Einsicht auch tatsächlich gewährt. Sollte der Antrag abgelehnt werden, können Sie eine beglaubigte Kopie des Grundbuchblatts in der Versteigerungsakte einsehen.
  • Stellen Sie vor der Insolvenzversteigerung sicher, dass Sie den Kaufpreis auch wirklich aufbringen können und klären Sie gegebenenfalls mit Ihrer Bank die Möglichkeit eines Kredits.
  • Vergessen Sie nicht, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Versteigerung mitzubringen. Ein Führerschein wird nicht als Nachweis akzeptiert.

Achtung! Informieren Sie sich gut und überlegen Sie genau, ob Sie das Objekt wirklich ersteigern möchten. Bei der Insolvenzversteigerung gibt es keine Gewährleistung – auch dann nicht, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Immobilie weit weniger wert ist als der benannte Verkehrswert. Ein Rücktritt oder eine Kaufpreisminderung ist dann nicht mehr möglich.

Ablauf einer Insolvenzversteigerung

Stellen Sie die Finanzierung sicher, bevor Sie auf einer Insolvenzversteigerung mitbieten.
Stellen Sie die Finanzierung sicher, bevor Sie auf einer Insolvenzversteigerung mitbieten.

Immobilien und auch andere Vermögenswerte werden im Insolvenzverfahren im Rahmen einer Zwangsversteigerung verwertet und verkauft.

Der Insolvenzverwalter wird die Auktion nach der Insolvenzeröffnung in die Wege leiten. Zunächst wird ein Versteigerungstermin festgelegt und die Insolvenzversteigerung öffentlich bekanntgemacht.

  • Zur Eröffnung des Versteigerungstermins werden die wichtigsten Eckdaten zum Versteigerungsobjekt sowie der Verkehrswert und das Mindestgebot bekanntgegeben. Dieses Gebot darf nicht unterschritten werden.
  • Nach der Eröffnung beginnt die Bieterstunde, die im Regelfall 30 bis 60 Minuten, gegebenenfalls aber auch länger dauert. Die Insolvenzversteigerung ist öffentlich, sodass jeder volljährige Bürger mitbieten darf. Interessenten müssen jedoch damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung verlangt wird. Nach Ablauf der Bietzeit wird das höchste Gebot noch einmal wiederholt. Wenn niemand mehr bietet, gilt dieses letzte Gebot als angenommen. Die Insolvenzversteigerung ist damit abgeschlossen.
  • Im Normalfall erhält der Höchstbietende den Zuschlag und wird damit sofort Eigentümer des Versteigerungsobjektes. Mit zwei Ausnahmen: Liegt das Höchstgebot unter 50 % des Verkehrswerts der Immobilie, so wird der Zuschlag nicht erteilt und ein neuer Versteigerungstermin anberaumt. Liegt das höchste Gebot unter 70 % des Verkehrswertes, so dürfen die Gläubiger dem Zuschlag widersprechen.     
  • Mit Erteilung des Zuschlags ist die Insolvenzversteigerung beendet. Danach folgt der Verteilungstermin, bei dem der Erlös an die Gläubiger verteilt wird.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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