Das Wichtigste zur Insolvenzverschleppung
Eine solche Antragspflicht gibt es nur für juristische Personen wie z. B. die GmbH. Sie sind verpflichtet, bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit binnen drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen.
Wenn die Verantwortlichen keinen oder einen verspäteten Insolvenzantrag stellen, machen sie sich in der Regel wegen Insolvenzverschleppung strafbar.
Bei einer vorsätzlichen Konkursverschleppung kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden. Bei einer fahrlässigen beträgt die Strafe bei dieser Insolvenzstraftat maximal ein Jahr. Alternativ ist auch die Verurteilung zu einer Geldstrafe möglich.
Inhalt
Was ist Insolvenzverschleppung?
Im Falle einer Überschuldung oder einer Zahlungsunfähigkeit sind juristische Personen bzw. deren Verantwortliche verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, und zwar binnen einer Frist von
- drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw.
- innerhalb von sechs Wochen im Falle einer Überschuldung.
Stellen die Verantwortlichen bis zum Ablauf der Frist kein Antrag, liegt der Tatbestand der Insolvenzverschleppung vor.
Die Drei-Wochen-Frist bedeutet nicht, dass Sie immer drei Wochen Zeit haben, um die Insolvenz anzumelden. Das heißt vielmehr, dass Sie nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach drei Wochen den Insolvenzantrag stellen müssen.
Im § 15a der Insolvenzordnung lautet die Formulierung wie folgt:
(1) Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen.
Es gibt die fahrlässige und die vorsätzliche Insolvenzverschleppung. Um diese zu vermeiden, ist es wichtig, dass der Geschäftsführer bzw. andere Verantwortliche sich regelmäßig über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informieren.
Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
Eine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann und beispielsweise seinen Zahlungen deshalb einstellt. Das ist bei Unternehmen dann anzunehmen, wenn es wenigstens drei Wochen lang nicht in der Lage ist, mindestens zehn Prozent seiner fälligen Schulden zu begleichen.
Eine Zahlungseinstellung ist anzunehmen, wenn der Schuldner erklärt, dass er nicht zahlen kann oder wenn er notwendige Betriebskosten wie Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsabgaben, Steuern und Miete nicht mehr bezahlt.
Eine Überschuldung liegt hingegen vor, wenn das Vermögen des Schuldners sämtliche Forderungen nicht mehr deckt.
Für wen gilt die Insolvenzantragspflicht?
Nur wer gegen seine Insolvenzantragspflicht verstößt, kann sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen. Wer verpflichtet ist, einen Insolvenzantrag zu stellen, regelt – wie bereits erwähnt – § 15a InsO.
Die folgende Übersicht verdeutlicht, wer einen Insolvenzantrag stellen muss und wer nicht.
Insolvenzantragspflicht
- juristische Personen bzw. Kapitalgesellschaften
(z. B. GmbH, AG, UG, wirtschaftliche Vereine) - Personengesellschaften, deren persönlich haftender Gesellschafter keine natürliche Person ist
(z. B. GmbH & Co. KG)
keine Insolvenzantragspflicht
- Personengesellschaften, deren persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist
(z. B. OHG, GbR, KG, e.K.) - natürliche Personen bzw. Verbraucher
- Grundsätzlich ist der Geschäftsführer der GmbH dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Unter Umständen kann die Pflicht jedoch auch einzelne Gesellschafter in den betroffenen Personenkreis treffen, beispielsweise bei sogenannten „führungslosen Unternehmen“ ohne Geschäftsführer.
- Eine Insolvenzantragspflicht haben auch Vorstände von Vereinen und Stiftungen. Für sie gibt es bei einem Verstoß laut § 15a Abs. 7 InsO keine strafrechtlichen Folgen. Dennoch drohen ihnen haftungsrechtliche Konsequenzen.
- Ausländische Kapitalgesellschaften, die Ihren Sitz in Deutschland haben, unterliegen auch der Insolvenzantragspflicht.
- Die Antragspflicht erlischt nicht durch einen Gläubigerantrag oder eine Ablehnung des Insolvenzantrags mangels Masse. Es ist auch davon abzuraten, das Unternehmen bei Schulden zu verkaufen, denn dies entbinden den ehemaligen Geschäftsführer nicht von der Antragspflicht.
- Es gibt keine Insolvenzverschleppung bei der Privatinsolvenz. Privatpersonen unterliegen keiner Insolvenzantragspflicht. Welche Alternativen es in Ihrem Fall zur Privatinsolvenz gibt, erfahren Sie in einer unverbindlichen Erstberatung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** .
Was passiert bei einer Insolvenzverschleppung? Zivilrechtliche Haftung
Was bedeutet eine Insolvenzverschleppung für die GmbH bzw. dessen Geschäftsführer? Zum einen stellt die Insolvenzverschleppung eine Straftat dar. Zum anderen führt sie dazu, dass der Geschäftsführer oder ein anderer für den Insolvenzantrag Verantwortlicher persönlich für Schäden haftet:
- Im Innenverhältnis der Gesellschaft haftet er für Handlungen, welche die Insolvenzmasse (das Schuldner- bzw. Unternnehmensvermögen) verringern. Hierunter fallen zum Beispiel Zahlungen, für die kein Gegenwert in die Insolvenzmasse geflossen ist oder Zahlungen, die die Ursache für die eingetretene Zahlungsunfähigkeit sind.
- Und er haftet gegenüber den Gläubigern im Außenverhältnis mit seinem persönlichen Vermögen bis zur vollen Höhe des eingetretenen Schadens. Diese Haftung besteht zum Beispiel gegenüber Neugläubigern, der Sozialversicherung und dem Finanzamt.
Neugläubiger sind Gläubiger mit Forderungen, die nach der Insolvenzreife entstanden sind und nicht beglichen wurden.
Was ist bei einer Insolvenzverschleppung als Strafe vorgesehen?
Die Strafe bei Insolvenzverschleppung legt das Strafgericht für jeden Fall individuell fest, wobei sich der Strafrahmen aus § 15a InsO ergibt:
- Bei einer vorsätzlichen Insolvenzverschleppung droht dem Betroffenen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bekommen.
- Hat der Beschuldigte lediglich fahrlässig gehandelt, kommt eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr in Betracht.
- Wenn Sie wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung verurteilt werden, droht Ihnen außerdem ein Verbot, als Geschäftsführer tätig zu sein. Diese Sperre dauert in der Regel fünf Jahre.
Erlässt das Gericht wegen Insolvenzverschleppung einen Strafbefehl, so findet keine Hauptverhandlung statt, es sei denn, der Beschuldigte legt Einspruch ein. Das Verfahren kann aber auch mangels hinreichenden Tatverdacht, wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen eingestellt werden.
Wenn Sie eine Anzeige wegen Insolvenzverschleppung erhalten haben, bekommen Sie eine polizeiliche Vorladung, der Sie aber nicht Folge leisten müssen. Einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder von einem Richter müssen Sie dagegen nachkommen.
Bevor Sie als Geschäftsführer einer GmbH wegen Insolvenzverschleppung zur Vernehmung gehen, sollten Sie gut vorbereitet sein und ggf. einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der sich mit dem Insolvenzrecht und dem Strafrecht auskennt. Im Übrigen müssen Sie keine Aussage machen. Sie müssen zwar einer staatsanwaltlichen oder gerichtlichen Ladung nachkommen, aber Sie müssen sich nicht zum Tatvorwurf äußern.
Neben einer Insolvenzverschleppung kann mitunter auch der Verdacht eines strafbaren Bankrotts bestehen. Dafür droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Dies betrifft Einzelunternehmer, Freiberufler, eingetragene Kaufleute, Geschäftsführer einer GmbH oder UG und Vorstände einer AG, einer Genossenschaft oder eines Vereins, Direktor einer Ltd.
Was können Sie als Geschäftsführer bei eingetretener Insolvenzverschleppung tun?
Laut StGB hat eine Insolvenzverschleppung drastische Folgen für Geschäftsführer, weshalb viele dazu neigen, das Unternehmen zu verkaufen oder einen sogenannten Strohgeschäftsführer einzusetzen. Es ist aber davon abzuraten, da bei einer Insolvenzverschleppung entscheidend ist, ab wann eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Durch spätere Maßnahmen entgehen Sie der Geschäftsführerhaftung nicht.
Bei Insolvenzverschleppung ist deshalb wichtig, einen Anwalt für Insolvenzrecht zu konsultieren und mit ihm weitere Schritte zu besprechen.
Folgende Kenntnisse soll der Anwalt mitbringen, der Sie bei der Insolvenzverschleppung verteidigt:
- Hervorragende Kenntnisse im Insolvenzrecht
- Gute Kenntnisse über die Abläufe in Insolvenzverfahren
- Beschaffung von verteidigungsrelevanten Informationen aus dem Insolvenzverfahren
- Gute Kenntnisse von betriebswirtschaftlichen Sachverhalten
- Verständnis von Unternehmensbilanzen und wirtschaftlichen Geschäftsvorfällen im Hinblick auf die Verteidigungsstrategie
- Verhandlungsgeschick
- Blick für realisierbare Ereignisse
- Erfahrungen in Insolvenzstrafrecht
Was können Sie bei Verdacht auf Insolvenzverschleppung tun?
Wenn Sie einen konkreten und begründeten Verdacht haben, dass eine Insolvenzverschleppung gemäß StGB vorliegt, können Sie die Insolvenzverschleppung anzeigen, indem Sie bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht einen Strafantrag stellen.
Die Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung kann entweder schriftlich oder mündlich erfolgen, wobei die mündliche laut § 158 InsO zu beurkunden ist.
Wenn Sie eine Insolvenzverschleppung melden und dafür Anhaltspunkte vor, muss die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt aufklären.
Mit einer Anzeige wegen Insolvenzverschleppung sollten Sie nicht leichtfertig umgehen. Bevor Sie den Schritt zum Staatsanwalt oder zum Gericht machen, sollten Sie sich die Frage stellen: „Wann liegt eine Insolvenzverschleppung vor?“ Denn wenn Sie falsche Angaben machen, kann der Schuldner Sie ebenfalls wegen falscher Verdächtigung anzeigen.
Informative Ratgeber über Insolvenzstraftaten in Deutschland:
Hallo Zusammen,
Mein Arbeitgeber hat uns diesen Monat kein Gehalt gezahlt und es werden auch immer wieder Dinge abgeholt wie Drucker und etc.
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?
Mein Ex- Arbeitnehmer ( AG ) zahlt mir – und weiteren Kollegen keine Betriebsrente. Eine Pfändung war ohne Erfolg, und ich bekam von der Bank eine Auskunft, dass seit dem Jahr 2018 über 30 000 € an Pfändungen aufgelaufen sind. Wenn ich eine Insolvenz beantragen könnte , käme die Pensions – Ausfallkasse
für die Zahlungen auf. Solange die Ex – Firma im Handelsregister gelistet ist, zahlt sie jedoch nicht.. Soll ich einen Strafantrag wegen Insolvenzverschleppung stellen ?
Meine ex Frau macht Schulden über ihre Eltern die sie dann bei diesen abbezahlt
Die Firma meiner Frau ist vermutlich Insolvent weil ausstehende Krankenversicherungsbeiträge Versicherungen nicht bezahlt Berge von Mahnungen ,offene Rechnungen .Jetzt hat er meiner Frau gekündigt zahlt aber ihr noch ausstehender Gehalt nicht und gibt auch ihre Papiere nicht heraus so das sie kein Arbeitslosengeld beantragen kann.was nun?
Den gleichen Fall habe ich auch. Ich habe meinen Ex-Arbeitgeber verklagt auf Zahlung, so dass ich wenigstens einen Titel habe. Das Gleiche kann man auch mit Bescheinigungen für das Arbeitsamt machen. Aber das Arbeitsamt hat auch andere Möglichkeiten, wenn sich der Arbeitgeber nicht rührt, um Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld zu zahlen. Es dauert aber länger. Da bin ich jetzt angelangt. Für das Insolvenzgeld zB habe ich meine Klage und das Urteil eingereicht. Daraus geht ja ganz klar der Rückstand hervor.
Guten Tag wie sieht es aus mit Privatinsolvenzverschleppung?
Wenn in den Jahren der Privatinsolvenz einahmen bewusst verschleiert worden sind.
Dadurch wurden die gläubiger geäuscht. Wäre eine Anonyme Anzeige sinvoll
NACHTRAG!
Krankmeldung auslaufen lassen damit dein Boss wieder für dich bezahlen darf. Wenn du im Krankengeld bist kann es Ihm ja …egal sein!
Dann kannst du ja ne Woche oder ne halbe oder so wieder arbeiten, und dann bist du halt wieder krank.
So bekommst du deine Kündigung, wenn du sie denn willst.
Hallo Jaff
Ich denke der Tip kommt für dich zu spät, aber vielleicht hilft er ja mal jemand anderen.
Du solltest deine Krankmeldung auslaufen lassen, und dann entweder wieder arbeiten oder besser zuhause bleiben, aber auf jeden Fall mit nem Anwalt eine Klage einreichen.
Geht ganz schnell und unkompliziert, da das ja eigentlich auch ein klarer Fall ist.
Zuhause bleiben darfst du natürlich dann auch ohne Krankmeldung, da dein Boss ja nicht gezahlt hat.
Hallo, ich vermute eine Insolvenzverschleppung meiner Firma. Ich habe schon zwei Monate keinen Lohn bekommen, Kollegen haben nur Teilzahlungen in Bar erhalten. Jetzt steht das Inventar im Netz zum Verkauf. Da ich momentan krank geschrieben bin kann ich mich noch nicht einmal arbeitslos melden. Eine Kündigung will der Chef mir auch nicht ausstellen. Ich weiß nicht was ich tun kann.
Hallo Jaff,
rechtlichen Rat erhalten Sie bei einem Anwalt.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Frage bin unbewusst in der Lage geraten dich ex freund was soll ich jetzt tun ?
Hallo Baran,
eine Schuldnerberatungsstelle kann Sie beraten. Informationen erhalten Sie auf https://www.schuldnerberatung.de/beratungsstellen/.
Ihr Team von schuldnerberatung.de