Das Wichtigste zum Thema „Insolvenz aufgehoben“
Bei der Privatinsolvenz wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, nachdem das pfändbare Vermögen verteilt wurde. Mit der Aufhebung entscheidet das Insolvenzgericht über die Restschuldbefreiung.
Normalerweise endet die Privatinsolvenz drei Jahre nach Eröffnung des Verfahrens.
Neben der regulären Beendigung besteht auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Einstellung, z. B. mangels Masse.
Inhalt
Was bedeutet die Aufhebung des Insolvenzverfahrens bei der Privatinsolvenz?
Die private Insolvenz können nur Personen durchlaufen, welche noch nie selbstständig waren bzw. welche in der Vergangenheit selbstständig tätig waren, weniger als 20 Gläubiger haben und gegen die keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen mehr bestehen.
Die Privatinsolvenz folgt stets dem gleichen Ablauf: Zunächst muss nachweislich ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern erfolgt sein. Im Anschluss kann die Insolvenz angemeldet werden und nach Prüfung aller Unterlagen und einem weiteren gerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch kommt es dann zum eigentlichen Insolvenzverfahren. Im Zuge dessen wird das pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet.
Das Insolvenzverfahren endet mit dem Schlusstermin. In dieser abschließenden Gläubigerversammlung erörtert der Insolvenzverwalter seine Schlussrechnung und die Gläubiger haben die Chance, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben. Sie endet damit, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wird – die Verwertung der Insolvenzmasse gilt also als beendet. Es ergeht ein entsprechender Aufhebungsbeschluss im Insolvenzverfahren.
Mit der Aufhebung vom Insolvenzverfahren beginnt die Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit müssen Schuldner strenge Regeln befolgen. Wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben, erteilt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung.
Insolvenz aufgehoben nach Bestätigung des Insolvenzplans
Die Regelinsolvenz kommt für Unternehmen, Selbstständige & Co in Frage und folgt einem anderen Ablauf als die private Insolvenz. Bei dieser besonderen Form der Insolvenz kann unter anderem ein Insolvenzplan erstellt werden. Dabei handelt es sich um einen Sanierungsplan, mit welchem das Unternehmen wieder fit gemacht werden soll.
Das Insolvenzverfahren wird aufgehoben, wenn die Voraussetzungen gemäß § 258 der Insolvenzordnung (InsO) erfüllt sind. Dazu gehört es, dass die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig sein muss. Des Weiteren muss der Verwalter die fälligen Masseansprüche berichtigen.
Regelungen der InsO: Einstellung mangels Masse und Masseunzulänglichkeit
Wir haben bereits erklärt, wie das Insolvenzverfahren regulär endet: Die Insolvenzmasse wird verwertet und das Insolvenzverfahren gilt als aufgehoben, wenn die Schlussverteilung vollzogen wurde.
Es kann jedoch in gewissen Fällen auch dazu kommen, dass das Insolvenzverfahren irregulär und ohne Schlussverteilung endet. In diesem Fall ergeht ein Einstellungsbeschluss. Zum einen geschieht dies laut § 207 InsO, wenn eine Massearmut vorliegt. Das bedeutet, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Des Weiteren wird das Insolvenzverfahren nicht regulär aufgehoben, wenn eine Masseunzulänglichkeit vorliegt. Laut § 208 Abs. 1 InsO gilt Folgendes bezüglich des Insolvenzverfahrens:
Sind die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt, reicht die Insolvenzmasse jedoch nicht aus, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen, so hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht anzuzeigen, daß Masseunzulänglichkeit vorliegt. Gleiches gilt, wenn die Masse voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die bestehenden sonstigen Masseverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
Es kommt zur Fortführung des Insolvenzverfahrens, allerdings können die Insolvenzgläubiger nicht mehr befriedigt werden, da dafür kein Geld mehr zur Verfügung steht. Der Insolvenzverwalter ist vielmehr nur noch dafür zuständig, die Verfahrenskosten zu bezahlen und die Massegläubiger zu befriedigen. Zum Schluss wird das Verfahren eingestellt.
Bei der Privatinsolvenz gelten andere Regeln für Schuldner. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um damit die Verfahrenskosten zu decken, haben Schuldner die Möglichkeit, eine Stundung der Kosten zu beantragen. Die private Insolvenz kann dann regulär weiterlaufen und nachdem das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, kommt es zur Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung.
Insolvenzverfahren wurde am 12.06.2018 eröffnet und am 10.03.2020 wieder aufgehoben. Vom Gericht würde keine Beschlagnahme angeordnet. Was bedeutet das, wann bekommt man die Restschuldbefreiung?
Guten Tag
Was bedeutet Nachweis zur rechtskräftigen Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Wo bekomme ich so ein Dokument
MfG
Guten Tag
Ich werde jetzt Ende des Jahres 2019 mein Privatinsolvenz beenden.
2013 bin ich in Privatinsolvenz gegangen, und 2016 wurde mir eine mit Beschluss Restschuldbefreiung erteilt.
Bei Schufa Auskunft steht bei mir Gericht
Meine Frage. Kann ich nach der Beendigung des Verfahrens
Meinen Eintrag bei der Schufa Löschen lassen oder muss ich nochmal drei Jahre warten.
Mit freundlichen Grüßen
Herr B
Die Schufa löscht den Eintrag automatisch nach 3 Jahren, nach Abschluss der Restschuldbefreiung. In Ihrem Fall, Ende 2022.
Meine Frage was kann machen
Mit freundliche Grüße Petrick
Heute kam Amtsgericht Kleve Beschluss Meines Insolvenzverfahren über mein Vermögen
Die Insolvenzbeschlag erfassten monatlichen Einkommen des schuldner
aus seinen Arbeitsverhältnis bei der Drittschuldnerin zu E GmbH
aus seinen Sozialleistungsansprüchen(Rente)
Rheinland in Höhe von derzeit monatlich 1.113.34werden gemäß paragh36 Abs.1InsO,850eZPO zusammengerechnet
Gründe:Beschluss des Insolvenzverfahren des Insolvenzgericht von 5.2.2019 Eröffnet
Der Schuldner bezieht mehrere laufend regelmäßig Einkommen und zwar monatlich bei der Drittschuldnerin in höhe von
100.-Euro Drittschuldnerin in Höhe 1113.34 EUR
Wirkungen dieses Beschlusses erstrecken sich auch auf ein nach Aufhebung anschließendes Restschuldbefreungsverfahren