Das Wichtigste zur Insolvenztabelle
Die Insolvenztabelle beinhaltet keine Freibeträge. Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihr Pfändungsfreibetrag während der Privatinsolvenz ist, müssen Sie in die Pfändungstabelle schauen.
Die Insolvenztabelle ist das Verzeichnis, in die der Insolvenzverwalter alle bei ihm angemeldeten Forderungen einträgt, die gegen den insolventen Schuldner bestehen. Welche Funktionen diese Tabelle erfüllt, erklären wir hier.
Wenn Sie Beteiligter an einem Insolvenzverfahren sind, können Sie die dazugehörige Insolvenztabelle bei der Geschäftsstelle des zuständigen Insolvenzgerichts einsehen.
Rang 0 bekommen besonders privilegierte Gläubiger. Ihre Forderungen werden vorrangig vor allen anderen aus der Insolvenzmasse beglichen. Dazu gehören insbesondere die Massegläubiger, deren Verbindlichkeiten zum Beispiel durch Tätigkeiten des Insolvenzverwalters nach der Insolvenzeröffnung entstehen. Laufende Zinsen und Säumniszuschläge gelten hingegen als nachrangige Forderungen, die erst zum Schluss bedient werden, falls dann noch Insolvenzmasse übrig ist.
Inhalt
Welche Rolle spielt die Insolvenztabelle?
Eröffnet das Insolvenzgericht ein Insolvenzverfahren, so ernennt zeitgleich einen Insolvenzverwalter. Seine Aufgabe besteht darin zu ermitteln, über welches pfändbare Vermögen der Schuldner verfügt. In der Fachsprache heißt dieses Schuldnervermögen Insolvenzmasse.
Damit der Insolvenzverwalter Gelder und Erlöse aus dieser Insolvenzmasse an die Gläubiger verteilen kann, muss er zuerst ein Verzeichnis erstellen, in dem er alle angemeldeten Forderungen der Insolvenzgläubiger dokumentiert – die Insolvenztabelle.
Die Insolvenztabelle erfüllt zwei Funktionen:
- Einerseits dient die Insolvenztabelle dazu, die Insolvenzmasse auf alle teilnehmenden Gläubiger zu verteilen. Sie bekommen aber nicht automatisch den Geldbetrag, der in der Tabelle angegeben ist, sondern nur einen prozentualen Anteil. Diese Insolvenzquote errechnet sich aus dem Verhältnis der vorhandenen Insolvenzmasse zu allen anerkannten Insolvenzforderungen.
- Andererseits dient sie den Insolvenzgläubigern nach dem Verfahren als Vollstreckungstitel: Gläubiger, die ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet haben, erhalten einen vollstreckbaren Auszug aus der Insolvenztabelle, mit dem sie noch offene Forderungen, die nicht unter die Restschuldbefreiung fallen, per Zwangsvollstreckung eintreiben können.
Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
Die Anmeldung zur Insolvenztabelle ist in den §§ 174, 175 InsO geregelt und funktioniert im Groben folgendermaßen:
- Gläubiger müssen ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden – und zwar schriftlich beim zuständigen Insolvenzverwalter. Ihre Forderungen werden also nicht automatisch berücksichtigt.
- Dabei geben die Gläubiger jeweils den Grund und den konkreten Betrag ihrer Forderung an.
- Außerdem sind Originale, Abschriften oder Ausdrucke von Urkunden einzureichen, wenn der Insolvenzverwalter oder das Insolvenzgericht dies verlangt.
- Die Anmeldung hat innerhalb der Anmeldefrist – und grundsätzlich vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens – zu erfolgen. Für eine verspätete Anmeldung fallen in der Regel Kosten an.
- Der Insolvenzverwalter prüft die Existenz der Forderungen oder er bestreitet sie. Im letzteren Fall muss der Gläubiger seine Forderung nachweisen und einen konkreten Betrag benennen.
- Gläubiger, die ihre Forderungen nicht zur Tabelle anmelden, werden im Insolvenzverfahren auch nicht berücksichtigt. Sie gehen also in jedem Fall leer aus. Die Restschuldbefreiung müssen sie trotzdem gegen sich gelten lassen.
Die Insolvenztabelle wird in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts hinterlegt. Dort können die am Insolvenzverfahren Beteiligten das Verzeichnis einsehen.
Was steht in der Insolvenztabelle?
Der Aufbau der Insolvenztabelle kann je nach Insolvenzgericht etwas anders aussehen. Das Verzeichnis besteht aber in der Regel aus mehreren Spalten, die folgende Einträge beinhalten:
- Laufende Nummer der Forderung
- Name des Gläubigers
- Vertreter des Gläubigers, z. B. Geschäftsführer einer GmbH
- Datum der Forderungsanmeldung
- Betrag der Forderung
- Grund der Forderung
- Ergebnis der Prüfung durch Insolvenzverwalter
- weitere Anmerkungen zur Forderung
Nicht verwechseln! Insolvenztabelle und Pfändungstabelle
An dieser Stelle möchten wir mit dem Missverständnis aufräumen, Insolvenztabelle und Pfändungstabelle seien ein und dasselbe. Dabei handelt es um zwei völlig verschiedene Dinge:
Die Insolvenztabelle ist, wo oben bereits ausführlich beschrieben, ein wichtiges Instrument im Insolvenzverfahren. Dieses Verzeichnis beinhaltet sämtliche angemeldeten und festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger.
Die Pfändungstabelle hingegen ist ein gesetzliches Regelwerk, das – nach Einkommenshöhe gestaffelt – genau auflistet, wie hoch der pfändbare Betrag ist und damit auch der Pfändungsfreibetrag. Lesen Sie hierzu auch unserem Ratgeber zur Pfändungstabelle.
Gut zu wissen: Die gesetzliche Pfändungstabelle findet auch im Insolvenzverfahren Anwendung. Sie besagt, welchen Betrag ein Verbraucher im Falle seiner Privatinsolvenz behalten darf.