Das Wichtigste zu den für das Insolvenzplanverfahren anfallenden Kosten
Das Insolvenzplanverfahren ist eine Möglichkeit, relativ schnell schuldenfrei zu werden, ohne ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen.
Um die für das Insolvenzplanverfahren anfallenden Kosten zu errechnen, müssen Schuldner zunächst überschlagen, wie viel Geld sie während der Wohlverhaltensphase insgesamt an den Insolvenzverwalter abgeben müssten. Den Gläubigern muss mehr angeboten werden, als sie bei einem herkömmlichen Insolvenzverfahren erhalten würden.
Es fallen außerdem Verfahrenskosten an, weil das Insolvenzverfahren zunächst eröffnet werden muss. Welche Kosten hierunter genau fallen, erfahren Sie hier.
Inhalt
Was ist ein Insolvenzplanverfahren?
Bevor wir uns mit den für ein Insolvenzplanverfahren zu erwartenden Kosten auseinandersetzen können, müssen wir zunächst kurz klären, was es überhaupt mit dem sogenannten Insolvenzplan auf sich hat. Das Insolvenzplanverfahren stellt für Privatpersonen eine Möglichkeit dar, ohne Insolvenz und relativ schnell – meist innerhalb eines Jahres – die Restschuldbefreiung zu erreichen und wieder schuldenfrei zu sein.
Der Insolvenzplan bietet den Gläubigern die Zahlung einer bestimmten Summe an. Diese muss den Betrag übersteigen, welchen die Gläubiger bei der herkömmlichen Insolvenz erhalten würden. Diese für das Insolvenzplanverfahren anfallenden Kosten dürfen nicht vom Schuldner selbst aufgebracht, sondern müssen von einer dritten Person – als Sponsoren treten häufig Verwandte oder Freunde auf – zur Verfügung gestellt werden.
Stimmt die Mehrheit der Gläubiger dem Insolvenzplan zu, lässt der Insolvenzverwalter die Verfahrenskosten festsetzen und verteilt das Geld an diese. Der Schuldner ist dann ohne Privatinsolvenz schuldenfrei.
Kosten für Insolvenzplan & Co im Vorhinein überschlagen
Ein Insolvenzplan hilft also Schuldnern dabei, relativ schnell die Restschuldbefreiung zu erlangen bzw. im Falle eines Unternehmens dieses zu sanieren. Nicht die bis zu sechsjährige Privatinsolvenz bzw. die langwierige Regelinsolvenz durchlaufen zu müssen, hört sich für viele Betroffene natürlich verlockend an.
Allerdings ist zu beachten, dass für das Insolvenzplanverfahren auch Kosten anfallen. Doch wie viel Geld müssen Schuldner dafür tatsächlich ausgeben? Im Folgenden gehen wir von einer Privatperson und nicht von einem Unternehmen aus.
Wie bereits erwähnt, ist es natürlich wichtig, dass den Gläubigern mehr Geld angeboten wird, als sie bei der regulären Insolvenz erhalten würden. Eine Privatperson kann diese für das Insolvenzplanverfahren anfallenden Kosten wie folgt errechnen: Der Schuldner muss überschlagen, wie viel er von seinem Einkommen innerhalb der meist sechs Jahre langen Wohlverhaltensphase an den Insolvenzverwalter bzw. die Gläubiger abgeben müsste. Hierbei handelt es sich um das pfändbare Einkommen, welches anhand der Pfändungstabelle abgelesen werden kann.
Verfahrenskosten und Vergütung des Insolvenzverwalters nicht vergessen
Zusätzlich fallen noch Verfahrenskosten an. Das sind die Kosten, die das Gericht und der Insolvenzverwalter für ihre Arbeit verlangen. Schließlich muss zunächst das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet werden. Die Gerichtskosten sind in der Regel jedoch geringer als bei der herkömmlichen Insolvenz, da hier weniger Verfahrensschritte anfallen.
Erstellt der Insolvenzverwalter selbst den Insolvenzplan, kann er jedoch laut §3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) eine den Regelsatz übersteigende Vergütung verlangen. Das erhöht die für das Insolvenzplanverfahren anfallenden Kosten.
Diese Kosten für Gericht und Insolvenzverwalter sind dann von der Gesamtsumme des pfändbaren Einkommens abzuziehen. Dieser Summe sollte dann ein Aufschlag hinzugerechnet werden, damit die Gläubiger mehr Geld erhalten als bei der herkömmlichen Insolvenz.