Das Wichtigste zum Insolvenzplan
Der Insolvenzplan ist ein Zahlungsvergleich zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern. Mit ihm lässt sich ein Insolvenzverfahren vorzeitig beenden.
Voraussetzung ist zunächst einmal die Insolvenzeröffnung. Der Schuldner oder der Insolvenzverwalter müssen dem Gericht einen Insolvenzplan vorlegen. Nach einer gerichtlichen Prüfung des Plans stimmen die Gläubiger über dessen Annahme ab. Näheres zum Ablauf lesen Sie hier.
Vor- und Nachteile eines Insolvenzplanverfahrens haben wir im folgenden Abschnitt für Sie zusammengestellt.
Inhalt
Was ist ein Insolvenzplan: Definition
Ein Insolvenzplanverfahren dient dazu, die Insolvenz vorzeitig zu beenden. Dies soll durch einen sogenannten Insolvenzplan ermöglicht werden. Alle Vorschriften in Bezug auf den Insolvenzplan und das Insolvenzplanverfahren werden durch die Insolvenzordnung (InsO) festgelegt. Der Insolvenzplan ist demnach ein Sanierungsplan und besteht aus zwei Teilen:
- Darstellender Teil des Insolvenzplans: Hier werden die Ursachen der Insolvenz, die finanzielle Situation, die Sanierungsmaßnahmen (deshalb auch Sanierungsplan) und das Ziel des Insolvenzplans sowie die für die Erreichung des Ziels notwendigen Schritte aufgeführt.
- Gestaltender Teil des Insolvenzplans: Hier werden die Gläubiger aufgelistet und dabei in verschiedene Gruppen eingeteilt. Die Gruppen werden dabei nach der Rechtsstellung der Gläubiger gebildet – Gläubiger mit gleichen Rechten werden demnach zu einer Gruppe zusammengefasst.
Ziel eines Insolvenzplans ist es, dass sich Gläubiger auf einen Schuldenvergleich einlassen. Die Gläubiger verzichten also auf einen Teil ihrer Forderungen. Wie hoch diese Vergleichszahlung für den einzelnen Gläubiger ausfällt, hängt unter anderem davon ab, in welcher Gläubigergruppe dieser sich befindet und wie hoch dessen Quote an der Gesamtverschuldung ist. Durch den Insolvenzplan so in einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten die Restschuldbefreiung erreichen. Der Schuldner wird also schneller wieder schuldenfrei.
Seit 2014 ist ein Insolvenzplanverfahren in der Privatinsolvenz möglich. Zuvor war dies nur im Rahmen einer Unternehmensinsolvenz möglich. Ein Insolvenzplanverfahren für Verbraucher gab es demnach vorher nicht. Insolvenzplan: Gibt es dafür ein Muster? Wer als natürliche Person einen Insolvenzplan vorlegen will, sollte sich für die Erstellung dieses Plans professionelle Unterstützung suchen.
Wollen Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren verkürzen und ziehen dafür einen Insolvenzplan als Entschuldungsmaßnahme in Erwägung, sollten Sie sich diesbezüglich von einer qualifizierten und erfahrenen Schuldnerberatung oder von einem Anwalt für Insolvenzrecht beraten und und während des Insolvenzplanverfahrens begleiten lassen. Ein Insolvenzplanverfahren sollte nicht vollkommen in Eigenverwaltung durchgeführt werden. Grundlegende Fragen können im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** geklärt werden.
Insolvenzplanverfahren: Ablauf
Der Insolvenzplan muss dem Insolvenzgericht vorgelegt werden. Dies kann entweder durch den Insolvenzverwalter geschehen oder durch den Schuldner selbst. Das Gericht überprüft in der Folge, ob eine Zielerreichung überhaupt realistisch ist. Ist der Insolvenzplan theoretisch nicht umsetzbar, wird dieser in den meisten Fällen verworfen. Des Weiteren wird geprüft, ob die Einteilung der Gläubiger in Gruppen rechtmäßig vorgenommen wurde.
Entspricht der Insolvenzplan den Vorschriften und besteht die Aussicht darauf, dass das im Insolvenzplan festgelegte Ziel erreicht werden kann, wird ein Termin für die Gläubigerabstimmung festgelegt. Bei dieser Abstimmung haben die Gläubiger dann die Möglichkeit, der Entschuldung mittels eines Insolvenzplanverfahrens zuzustimmen oder diese abzulehnen.
Im Gegensatz zum außergerichtlichen Vergleich entscheidet bei dieser Abstimmung nicht die Mehrheit der Gläubiger oder die Mehrheit der Forderungen. Ein Insolvenzplan wird dann angenommen, wenn die Mehrheit der in der Gläubigersabstimmung anwesenden Gruppen einem Insolvenzplanverfahren zustimmt. Erscheint ein Gläubiger nicht zur Abstimmung gilt dies automatisch als Zustimmung.
Ist dem Insolvenzplan mehrheitlich zugestimmt worden, wird die Entscheidung durch das Gericht bestätigt. Sobald die Rechtskraft eintritt, wird die Insolvenz aufgehoben und der Schuldner erhält seine finanzielle Handlungsfähigkeit zurück. Mit Erfüllung der Pflichten im Insolvenzplan, wird gemäß InsO § 227 der Schuldner von seinen Restschulden befreit:
Ist im Insolvenzplan nichts anderes bestimmt, so wird der Schuldner mit der im gestaltenden Teil vorgesehenen Befriedigung der Insolvenzgläubiger von seinen restlichen Verbindlichkeiten gegenüber diesen Gläubigern befreit.
Beachten Sie: Grundsätzlich gibt es keine Garantie dafür, dass ein Insolvenzplanverfahren zum Erfolg führt. Eine gute Voraussetzung ist in der Regel, dass der Schuldner über ein regelmäßiges Einkommen verfügt und die finanziellen Mittel der insolventen Person demnach ausreichen, um den im Insolvenzplan festgelegten Zahlungspflichten nachzukommen.
Insolvenzplanverfahren: Welche Kosten entstehen?
Ein Insolvenzplan bedeutet für den Schuldner viel Aufwand und kann nicht ohne die Hilfe einer Schuldnerberatung oder eines Anwalts durchgesetzt werden. Des Weiteren kommen bei einem Insolvenzplan höhere Kosten auf Sie zu als bei einer normalen Privatinsolvenz. Dies hängt damit zusammen, dass sich ein Insolvenzplan für Gläubiger finanziell lohnen muss, damit sie diesem zustimmen. Das heißt, das Insolvenzplanverfahren muss sie in eine bessere finanzielle Position bringen als das normale Insolvenzverfahren.
In einem Privatinsolvenzverfahren wird die Insolvenzmasse gleichmäßig an die Gläubiger verteilt. Zur Durchsetzung des Insolvenzplans muss ihnen also ein höherer Betrag geboten werden als der, den sie durch die Verwertung der Insolvenzmasse erhalten würden.
Dadurch sind die Kosten bei einem Insolvenzplanverfahren höher, dafür ist der Schuldner aber schneller schuldenfrei als bei Durchlaufen eines Privatinsolvenzverfahrens, welches in der Regel nach drei Jahren abgeschlossen ist. Möchten Sie erfahren, ob ein Insolvenzplanverfahren die beste Lösung für Sie ist? Beim Online-Schuldencheck ** erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.
Zusammenfassung: Insolvenzplanverfahren – Vorteile vs. Nachteile
Vorteile des Insolvenzplanverfahrens:
- Der Schuldner wird schneller schuldenfrei als durch ein normales Privatinsolvenzverfahren.
- Ein Teil seiner Schulden wird dem Schuldner erlassen.
- Wird einem Insolvenzplan zugestimmt, sind die Erfolgschancen in der Regel recht gut.
Nachteile des Insolvenzplanverfahrens:
- Ein Insolvenzplan bedeutet hohen Aufwand für den Verbraucher und bedarf der Beratung und Unterstützung einer qualifizierten Schuldnerberatung oder eines Anwalts.
- Die finanzielle Lage und die Einkommenssituation des Verbrauchers müssen die Durchsetzung eines Insolvenzplans zulassen.
- Die Kosten für ein Insolvenzplanverfahren sind höher als bei einem normalen Privatinsolvenzverfahren.
Hallo
Ich bin seit 16 Jahren in der Insolvenz habe vor kurzem versucht mit einem Anwalt ein Planverfahren zu erstellen.Dies wurde von Insolvenzverwalter aber abgelehnt.
sehr gute Zusammenfassung, alles wesentliche erklärt 🙂