Das Wichtigste zur Insolvenzbekanntmachung
Sowohl Privatleute als auch Selbstständige und Firmen können über das offizielle Portal insolvenzbekanntmachungen.de Informationen über Insolvenzverfahren einholen.
Die Amtsgerichte sind dafür zuständig, Informationen über Insolvenzen zu veröffentlichen. Dazu nutzen sie ein frei zugängliches Online-Portal.
Ja, auch bei einer Privatinsolvenz wird bei gewissen Verfahrensschritten eine Insolvenzbekanntmachung über das Portal veröffentlicht. Eine Löschung der Daten findet spätestens nach sechs Monaten statt.
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Wo können Sie Insolvenzveröffentlichungen finden?
Egal, ob Firmen- oder Privatinsolvenz: Insolvenzbekanntmachungen werden stets im Internet veröffentlicht. Das liegt daran, dass es sich bei Insolvenzverfahren um öffentliche Verfahren handelt.
Grundsätzlich ist das jeweilige Amtsgericht für die Insolvenzbekanntmachungen zuständig. Die Veröffentlichung findet über das offizielle Portal „Insolvenzbekanntmachungen“ statt. Hier tragen sämtliche Insolvenzgerichte in Deutschland entsprechende Informationen ein. Dazu gehören unter anderem die folgenden Verfahrensschritte:
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
- Erteilung der Restschuldbefreiung,
- Anordnung von Sicherungsmaßnahmen und
- Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse.
Im Internet finden sich einige private Anbieter, welche die Informationen des offiziellen Portals speichern und selbst publik machen. Doch dürfen private Websites eigentlich Insolvenzbekanntmachungen veröffentlichen? Rechtlich gesehen greifen hierbei die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Grundsätzlich gilt, dass – je nach Einzelfall – eine Veröffentlichung der Insolvenzbekanntmachung erlaubt sein kann, wenn die Informationen nicht länger angezeigt werden als im offiziellen Portal und wenn die Daten nicht unerlaubt erweitert werden.
Wie lange ist eine öffentliche Bekanntmachung über das Insolvenzverfahren öffentlich?
Eine Insolvenzbekanntmachung darf bei einer Privatinsolvenz nur einen gewissen Zeitraum lang frei online zugänglich sein. Insgesamt können Interessierte innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung ohne Einschränkungen über das Portal auf die Informationen zugreifen.
Nach Ablauf dieser Frist müssen Interessierte jedoch zusätzliche Daten angeben, wenn sie bestimmte Einträge suchen. Dabei müssen Sie entweder den Familiennamen des Schuldners, seinen Wohnsitz oder das Aktenzeichen des Insolvenzgerichts angeben. Bei einer Insolvenzbekanntmachung über Firmen gibt es diese Einschränkung demgegenüber jedoch nicht.
Komplett gelöscht wird eine Insolvenzbekanntmachung dann in der Regel nach sechs Monaten. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen im Internet (InsBekV).
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Warum gibt es eigentlich öffentliche Insolvenzbekanntmachungen?
Viele Menschen schämen sich dafür, wenn sie finanzielle Probleme haben und versuchen deshalb, diese zu verstecken. Die Entscheidung für eine Privatinsolvenz fällt den Betroffenen häufig nicht leicht, stellt aber oft die einzige Möglichkeit dar, um die Schulden loszuwerden.
Umso härter trifft es viele Schuldner, wenn sie erfahren, dass Details über ihre Insolvenz in einer Bekanntmachung veröffentlicht werden. Freunde, Bekannte oder Nachbarn könnten also an entsprechende Informationen kommen.
Doch warum wird eigentlich eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht? Der vornehmliche Zweck besteht darin, dass Gläubiger über Insolvenzen informiert werden. Nicht immer sind alle Gläubiger eines Schuldners den offiziellen Stellen bekannt. Die Veröffentlichung ermöglicht es diesen Gläubigern, ihre Forderungen zum Insolvenzverfahren anzumelden.
Gäbe es im Insolvenzverfahren keine Bekanntmachung, müssten viele Gläubiger damit rechnen, leer auszugehen. Nach abgeschlossenem Verfahren können Sie nämlich in der Regel keine alten Forderungen mehr durchsetzen.