Das Wichtigste zur Insolvenz in Österreich
Privatpersonen können sich im Rahmen der Insolvenz entschulden. Dieses Verfahren wird umgangssprachlich auch Privatkonkurs genannt. Offiziell heißt die Privatinsolvenz in Österreich Schuldenregulierungsverfahren.
Das Insolvenzrecht sieht in Österreich vier verschiedene Verfahrensarten vor. Für Privatleute kommt dabei nur das Schuldenregulierungsverfahren in Frage. Unternehmen können entweder ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung oder ein Konkursverfahren durchlaufen. Mehr zum Schuldenregulierungsverfahren für Privatpersonen erfahren Sie hier.
Ein privates Insolvenzverfahren mit Abschöpfungsverfahren dauert in Österreich in der Regel fünf Jahre. In Deutschland findet die Restschuldbefreiung hingegen in der Regel bereits nach drei Jahren statt.
Inhalt
Insolvenzrecht in Österreich: Regeln für Privatpersonen
Privatpersonen, die in Österreich leben und zahlungsunfähig sind, können durch ein gerichtliches Verfahren von ihren Schulden befreit werden. Die private Insolvenz heißt in Österreich offiziell Schuldenregulierungsverfahren.
Die gesetzliche Grundlage ist in Österreich die Insolvenzordnung. Die Vorgaben für Privatpersonen finden sich Abschnitt „Sonderbestimmungen für natürliche Personen“. Eine Insolvenzanmeldung können in Österreich sowohl der Schuldner als auch einer seiner Gläubiger vornehmen.
Privatinsolvenz: Ablauf in Österreich
In Österreich läuft das Insolvenzverfahren nach einem bestimmten Schema ab. Nach der Anmeldung erfolgt die Insolvenzeröffnung.
Danach kann zunächst ein Sanierungsplan erstellt werden. Mit diesem muss der Schuldner den Gläubigern die Zahlung von mindestens 20 Prozent der Schulden innerhalb von fünf Jahren anbieten. Sind die Gläubiger einverstanden, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und der Schuldner wird von den restlichen Schulden befreit.
Lehnen die Gläubiger den Sanierungsplan jedoch ab, folgt bei der Insolvenz in Österreich der sogenannte Zahlungsplan. Schuldner können diesen jedoch auch sofort vorlegen, wenn sie auf den Sanierungsplan verzichten möchten. Im Sanierungsplan bietet der Schuldner den Gläubigern einen gewissen Prozentsatz der Schulden an. Dieser Wert bemisst sich anhand des Einkommens, das in den nächsten fünf Jahren zu erwarten ist. Auch hier erlöschen verbleibenden Schulden, wenn die Gläubiger zustimmen.
Tun sie dies nicht, kommt es schließlich zum Abschöpfungsverfahren. Während eines Zeitraums von fünf Jahren muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens abtreten. Am Ende des Verfahrens kommt es zur Restschuldbefreiung.
Grundsätzlich gilt in Österreich, dass die Insolvenz von Privatleuten in Eigenverwaltung stattfindet. Der Schuldner ist dabei befugt, die Insolvenzmasse zu verwalten und zu verwerten. Davon wird nur in Ausnahmefällen abgesehen – etwa, wenn davon auszugehen ist, dass dieses Vorgehen nachteilig für die Gläubiger wäre.
Insolvenz in Österreich als Deutscher: Ist das möglich?
In manchen EU-Staaten ist eine Entschuldung durch die Insolvenz schneller möglich als in Deutschland. Aus diesem Grund stellt sich so mancher Schuldner die Frage, ob er eine Privatinsolvenz im Ausland durchlaufen kann.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Deutsche in Österreich eine Insolvenz anmelden. Dazu ist es jedoch nötig, dass der deutsche Staatsbürger seinen Lebensmittelpunkt in Österreich hat. Das bedeutet, dass er dort unter anderem über eine Wohnung verfügen muss und den Großteil seiner Zeit dort verbringt.
Bedenken Sie Folgendes: In vielen Fällen hat eine Insolvenz in Österreich eine längere Dauer. In Deutschland sind Sie seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 nach drei Jahren schuldenfrei. In Österreich kann dies bis zu fünf Jahre dauern. Nur wegen einer Insolvenz nach Österreich umzuziehen, lohnt sich deshalb in der Regel nicht. Möchten Sie sich zur Privatinsolvenz in Deutschland informieren, erhalten Sie auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.
Wurde Ihnen in einem der EU-Staaten die Restschuldbefreiung erteilt, so gilt diese auch in den anderen Ländern der EU. Gläubiger aus dem Ausland können noch offene Schulden, die aus der Zeit vor der Anmeldung des Insolvenzverfahrens stammen, nicht mehr einfordern.