Das Wichtigste zur Insolvenz in 3 Jahren
Ein privates Insolvenzverfahren dauert in der Regel 6 Jahre, unter bestimmten Umständen kann der Schuldner die Insolvenz aber auf 3 Jahre verkürzen.
Damit bereits nach 3 Jahren die Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgen kann, müssen zu diesem Zeitpunkt 35 Prozent der Forderungen und alle Verfahrenskosten getilgt worden sein.
Ist eine Restschuldbefreiung nach 3 Jahren nicht möglich, kann diese nach 5 Jahren erfolgen, wenn der Schuldner bis dahin alle Verfahrenskosten tilgt.
Inhalt
Kurz & Knapp im Video: Privatinsolvenz nach drei Jahren abschließen
Insolvenz nach 3 Jahren beenden: Ist das üblich?
Ein Insolvenzverfahren ist mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden. Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt, an welchen das pfändbare Vermögen und Einkommen des Schuldners abgetreten werden. Die Insolvenzmasse wird anschließend verwertet und der Erlös unter den Gläubigern verteilt. Die Dauer eines Insolvenzverfahrens hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab:
- Höhe der Forderungssumme
- Anzahl der Gläubiger
- Höhe des pfändbaren Einkommens und Vermögens zur Schuldentilgung
Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, beginnt für den Schuldner die Wohlverhaltensphase, in welcher er sich an bestimmte Auflagen halten muss. Wird diese erfolgreich durchlaufen, kann der Schuldner von seinen Restschulden befreit werden. 6 Jahre dauert in der Regel die Insolvenz. Eine Restschuldbefreiung kann auch nach 3 Jahren schon erfolgen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Grundlegende Fragen zur Privatinsolvenz können Sie im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung beim Online-Schuldencheck ** klären.
Insolvenzverfahren auf 3 Jahre verkürzen: Wann ist das möglich?
Wann die Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgen kann, ist in § 300 Absatz 1 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Normalerweise entscheidet das Gericht nach Ende der sechsjährigen Abtretungsfrist, ob eine Restschuldbefreiung erteilt wird. Dies geschieht, nachdem die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und der Schuldner vom Gericht angehört wurden. Gibt es keine Einwände, gilt die Insolvenz als beendet. 3 Jahre nach Insolvenzeröffnung kann die Restschuldbefreiung nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
- Die Verfahrenskosten wurden vollständig getilgt
- Die Forderungen der Gläubiger wurden zu mindestens 35 Prozent befriedigt.
Zu den Kosten des Insolvenzverfahrens zählen gemäß § 54 InsO die Gerichtskosten sowie die Vergütungen und Auslagen des vorläufigen und endgültigen Insolvenzverwalters und der Gläubigerausschuss-Mitglieder.
Insolvenz nach drei Jahren beenden nicht möglich: Was nun?
In der Regel beträgt die Mindestdauer einer Insolvenz also drei Jahre, wenn bis dahin noch nicht alle oder nur ein Teil der Forderungen erfüllt wurden. Können Sie zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Restschuldbefreiung nicht erfüllen, ist diese nach fünf Jahren möglich, wenn bis dahin zumindest die Kosten des Insolvenzverfahrens getilgt wurden.
Fazit: Werden die Verfahrenskosten und Schulden vor Ablauf der 3 Jahre vollständig getilgt, ist eine Restschuldbefreiung auch schon früher möglich. Kann aber eine Insolvenz nach 3 Jahren nicht beendet werden, ist eine Restschuldbefreiung bei nicht vollständiger Befriedigung der Forderungen erst nach 5 Jahren möglich. Wurden bis dahin auch die Kosten des Verfahrens nicht berichtigt, ist der Schuldner möglicherweise erst nach 6 Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens schuldenfrei.
Fordert ein Gläubiger Gerichtskosten und Anwaltskosten , kann der Schuldner deswegen Privatinsolvenz anmelden und werden diese Kosten über die Insolvenz abgedekt ?