Insolvent gehen: Was heißt das und was kommt nun auf mich zu?

Das Wichtigste zum Thema „Insolvent gehen“

Was heißt „insolvent gehen“?

Insolvent gehen“ ist ein umgangssprachlicher Begriff dafür, dass ein Verbraucher oder ein Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht. Meistens bleibt dann nur noch ein Insolvenzverfahren als letzter Ausweg.

Unter welchen Voraussetzungen können Verbraucher Privatinsolvenz anmelden?

Es muss zunächst ein Insolvenzgrund vorliegen, das heißt, eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Außerdem muss der Betroffene zuerst versuchen, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen. Bescheinigt ihm eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle das Scheitern dieses Versuchs, steht dem Schuldner die Privatinsolvenz offen.

Ist es möglich, mehrmals insolvent zu gehen?

Ja, Schuldner können durchaus öfter in große Zahlungsschwierigkeiten geraten. Allerdings ist eine erneute Restschuldbefreiung nach einer wiederholten Privatinsolvenz nur nach einer bestimmten Frist möglich.

Was heißt “insolvent gehen”?

Was bedeutet es, insolvent zu gehen und welche Konsequenzen zieht dies nach sich?
Was bedeutet es, insolvent zu gehen und welche Konsequenzen zieht dies nach sich?

Wer Geldprobleme hat, hat oft Angst davor, dass Schulden entstehen und diese dauerhaft nicht mehr beglichen werden können. Aber nicht nur die bei Gläubigern bestehenden Schulden können dann nicht mehr bezahlt werden, auch andere Kosten wie Lebenshaltungskosten werden nicht mehr gedeckt. Eine Zahlungsunfähigkeit ist nicht selten die Folge.

Doch ab wann ist man insolvent? Wer merkt, dass Rechnungen nicht mehr gezahlt werden können, oder sich dauerhaft im Minus befindet, weil die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, hat finanzielle Probleme. Arbeitslosigkeit, Scheidung, Kostenerhöhungen oder Krankheit sind nur einige Gründe dafür, warum eine Person in Geldnot geraten kann.

Wenn dann die ersten Gläubiger sich melden und ihre offenen Forderungen eintreiben wollen, weil Rechnungen nicht beglichen wurden, ist schnelles Handeln gefragt. Denn entstehen Schulden muss dies so schnell wie möglich unterbunden werden, damit der Schuldenberg nicht weiter wächst. In diesem Fall kann mit den Gläubigern ein außergerichtlicher Einigungsversuch stattfinden. Hierbei kommen folgende Lösungen zum Schuldenabbau infrage:

  • Vereinbarung einer Ratenzahlung: Die Schulden werden vollständig in Raten abbezahlt.
  • Schuldenvergleich: Ein Teil der Schulden wird erlassen, der andere wird abbezahlt.
  • Schuldenerlass: Die Schulden werden in kompletter Höhe erlassen.
Insolvent gehen: Kann mit dem Gläubiger keine Einigung erzielt werden oder ist der Schuldner nicht in der Lage, die Forderungen zu befriedigen, bleibt meist nur der Weg in die Privatinsolvenz. Eine Person ist in diesem Fall also nicht mehr zahlungsfähig und geht somit insolvent. Sind Sie unsicher, ob die Privatinsolvenz der richtige Weg aus den Schulden für Sie ist? Fragen dieser Art können Sie im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** klären.

Voraussetzungen für die Privatinsolvenz: Wie melde ich mich insolvent?

Wenn Schuldner insolvent werden, ist der nächste Schritt in der Regel, dass sich diese beim Amtgericht insolvent melden.
Wenn Schuldner insolvent werden, ist der nächste Schritt in der Regel, dass sich diese beim Amtgericht insolvent melden.

Insolvent zu gehen, bedeutet zwar grundsätzlich die Zahlungsunfähigkeit, dennoch ermöglicht die Privatinsolvenz verschuldeten Personen einen finanziellen Neustart.

Eine der Voraussetzungen ist hierbei, dass die Vermögensverhältnisse überschaubar sein müssen. Das heißt konkret, dass der Schuldner zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 20 Gläubiger haben muss, damit die Anmeldung der Privatinsolvenz erfolgen kann.

Wichtig ist außerdem, dass im Vorfeld versucht wurde, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung auszuhandeln. Fruchtet dieser Versuch nicht, muss dies von einem Anwalt oder einer anerkannten Schuldnerberatung schriftlich bestätigt werden. Erst dann kann eine Privatinsolvenz angemeldet werden.

Anschließend wird das Insolvenzverfahren allerdings auch nicht sofort eingeleitet. Es wird versucht, durch ein gerichtliches Einigungsverfahren eine Privatinsolvenz zu vermeiden. Ist dieses erfolglos und stimmen die Gläubiger nicht zu, wird das eigentliche Privatinsolvenzverfahren in die Wege geleitet.

Wo meldet man sich als insolvent an?

Wenn Schuldner insolvent gehen, fragen sie sich unter anderem auch, wo sie das Insolvenzverfahren eigentlich anmelden müssen. Die örtliche Zuständigkeit wird in § 3 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Demnach muss der Privatinsolvenzantrag schriftlich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht eingereicht werden:

Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Was passiert, wenn man insolvent ist?

In einem Insolvenzverfahren geht es zum einen darum, eine Restschuldbefreiung der betroffenen Person zu erzielen. Zum anderen sollen die Forderungen der Gläubiger maximal befriedigt werden. Dafür wird aus dem pfändbaren Vermögen und aus dem Einkommen eines Schuldners die Insolvenzmasse gebildet. Es wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der dieses Geld gleichmäßig unter den Gläubigern verteilt.

Darauf folgt die Wohlverhaltensphase, in welcher sich der Schuldner an gewisse Auflagen halten muss. Denn nur dann, kann im Anschluss die Restschuldbefreiung erteilt werden. Haben Sie Fragen rund um die Privatinsolvenz? Diese können Sie im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung beim Online-Schuldencheck ** stellen.

Wie lange ist man insolvent?

Achtung, wichtiger Hinweis! Dieser Ratgeber bezieht sich auf die alte Rechtslage, die bis zum 30.09.2020 galt. Sie findet nur noch bei älteren Privatinsolvenzverfahren Anwendung. Verbraucher, die ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt haben, durchlaufen nur noch ein dreijähriges Verfahren bis zur Restschuldbefreiung. Weitere Informationen zur generellen Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre lesen Sie in unserem Ratgeber zur Restschuldbefreiung.
Ob privat oder selbständig - wer insolvent geht, fragt sich: Wie lange werde ich insolvent sein?
Ob privat oder selbständig – wer insolvent geht, fragt sich: Wie lange werde ich insolvent sein?

Sobald Betroffene insolvent gehen, fragen sie sich, wie lange dieser Zustand anhält und ab wann sie nicht mehr als insolvent gelten. In der Regel sollte die Privatinsolvenz nicht länger als sechs Jahre dauern. Allerdings kann die Dauer eines Insolvenzverfahrens auch verkürzt werden.

  • Verkürzung auf drei Jahre: Ist ein Schuldner in der Lage, innerhalb von drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gesamtschulden sowie die Verfahrenskosten zu erstatten, kann schon nach dieser Dauer die Restschuldbefreiung erteilt werden.
  • Verkürzung auf fünf Jahre: Kann der Schuldner bereits nach fünf Jahren alle Verfahrenskosten begleichen, wird er schon nach dieser Dauer von den Restschulden befreit.

Was passiert eigentlich nach der Insolvenz?

Unser Video erklärt Ihnen, womit Sie nach der Insolvenz rechnen sollten
Unser Video erklärt Ihnen, womit Sie nach der Insolvenz rechnen sollten

Kann man mehrmals insolvent gehen?

Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, wie oft eine Person in ihrem Leben insolvent gehen darf. Allerdings ist nach einer Restschuldbefreiung oder nach einem gescheiterten Insolvenzverfahren eine gewisse Frist einzuhalten, bevor erneut die Insolvenz angemeldet werden darf.

  • Ist eine Restschuldbefreiung erteilt worden, darf in den folgenden zehn Jahren kein Insolvenzverfahren eröffnet werden.
  • Wurde die Restschuldbefreiung versagt, kann erst nach drei bzw. fünf Jahren wieder eine Privatinsolvenz angemeldet werden. Entscheidend ist hierbei, warum es zur Versagung der Restschuldbefreiung kam
Grundsätzlich ist eines der Ziele beim Insolvenzverfahren, dass Betroffene aus ihren Fehlern lernen und in Zukunft besser mit ihrem Geld umgehen und ihre finanzielle Situation kontrollieren. Dies lässt sich jedoch nicht immer vermeiden, da unvorhersehbare Ereignisse immer zu einer erneuten Entstehung von Schulden führen können.

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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

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