Das Wichtigste zum Thema „Insolvent gehen“
„Insolvent gehen“ ist ein umgangssprachlicher Begriff dafür, dass ein Verbraucher oder ein Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht. Meistens bleibt dann nur noch ein Insolvenzverfahren als letzter Ausweg.
Es muss zunächst ein Insolvenzgrund vorliegen, das heißt, eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Außerdem muss der Betroffene zuerst versuchen, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen. Bescheinigt ihm eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle das Scheitern dieses Versuchs, steht dem Schuldner die Privatinsolvenz offen.
Ja, Schuldner können durchaus öfter in große Zahlungsschwierigkeiten geraten. Allerdings ist eine erneute Restschuldbefreiung nach einer wiederholten Privatinsolvenz nur nach einer bestimmten Frist möglich.
Inhalt
Was heißt “insolvent gehen”?
Wer Geldprobleme hat, hat oft Angst davor, dass Schulden entstehen und diese dauerhaft nicht mehr beglichen werden können. Aber nicht nur die bei Gläubigern bestehenden Schulden können dann nicht mehr bezahlt werden, auch andere Kosten wie Lebenshaltungskosten werden nicht mehr gedeckt. Eine Zahlungsunfähigkeit ist nicht selten die Folge.
Doch ab wann ist man insolvent? Wer merkt, dass Rechnungen nicht mehr gezahlt werden können, oder sich dauerhaft im Minus befindet, weil die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, hat finanzielle Probleme. Arbeitslosigkeit, Scheidung, Kostenerhöhungen oder Krankheit sind nur einige Gründe dafür, warum eine Person in Geldnot geraten kann.
Wenn dann die ersten Gläubiger sich melden und ihre offenen Forderungen eintreiben wollen, weil Rechnungen nicht beglichen wurden, ist schnelles Handeln gefragt. Denn entstehen Schulden muss dies so schnell wie möglich unterbunden werden, damit der Schuldenberg nicht weiter wächst. In diesem Fall kann mit den Gläubigern ein außergerichtlicher Einigungsversuch stattfinden. Hierbei kommen folgende Lösungen zum Schuldenabbau infrage:
- Vereinbarung einer Ratenzahlung: Die Schulden werden vollständig in Raten abbezahlt.
- Schuldenvergleich: Ein Teil der Schulden wird erlassen, der andere wird abbezahlt.
- Schuldenerlass: Die Schulden werden in kompletter Höhe erlassen.
Voraussetzungen für die Privatinsolvenz: Wie melde ich mich insolvent?
Insolvent zu gehen, bedeutet zwar grundsätzlich die Zahlungsunfähigkeit, dennoch ermöglicht die Privatinsolvenz verschuldeten Personen einen finanziellen Neustart.
Eine der Voraussetzungen ist hierbei, dass die Vermögensverhältnisse überschaubar sein müssen. Das heißt konkret, dass der Schuldner zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 20 Gläubiger haben muss, damit die Anmeldung der Privatinsolvenz erfolgen kann.
Wichtig ist außerdem, dass im Vorfeld versucht wurde, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung auszuhandeln. Fruchtet dieser Versuch nicht, muss dies von einem Anwalt oder einer anerkannten Schuldnerberatung schriftlich bestätigt werden. Erst dann kann eine Privatinsolvenz angemeldet werden.
Wo meldet man sich als insolvent an?
Wenn Schuldner insolvent gehen, fragen sie sich unter anderem auch, wo sie das Insolvenzverfahren eigentlich anmelden müssen. Die örtliche Zuständigkeit wird in § 3 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Demnach muss der Privatinsolvenzantrag schriftlich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht eingereicht werden:
Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Was passiert, wenn man insolvent ist?
In einem Insolvenzverfahren geht es zum einen darum, eine Restschuldbefreiung der betroffenen Person zu erzielen. Zum anderen sollen die Forderungen der Gläubiger maximal befriedigt werden. Dafür wird aus dem pfändbaren Vermögen und aus dem Einkommen eines Schuldners die Insolvenzmasse gebildet. Es wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der dieses Geld gleichmäßig unter den Gläubigern verteilt.
Darauf folgt die Wohlverhaltensphase, in welcher sich der Schuldner an gewisse Auflagen halten muss. Denn nur dann, kann im Anschluss die Restschuldbefreiung erteilt werden. Haben Sie Fragen rund um die Privatinsolvenz? Diese können Sie im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung beim Online-Schuldencheck ** stellen.
Wie lange ist man insolvent?
Sobald Betroffene insolvent gehen, fragen sie sich, wie lange dieser Zustand anhält und ab wann sie nicht mehr als insolvent gelten. In der Regel sollte die Privatinsolvenz nicht länger als sechs Jahre dauern. Allerdings kann die Dauer eines Insolvenzverfahrens auch verkürzt werden.
- Verkürzung auf drei Jahre: Ist ein Schuldner in der Lage, innerhalb von drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gesamtschulden sowie die Verfahrenskosten zu erstatten, kann schon nach dieser Dauer die Restschuldbefreiung erteilt werden.
- Verkürzung auf fünf Jahre: Kann der Schuldner bereits nach fünf Jahren alle Verfahrenskosten begleichen, wird er schon nach dieser Dauer von den Restschulden befreit.
Was passiert eigentlich nach der Insolvenz?
Kann man mehrmals insolvent gehen?
Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, wie oft eine Person in ihrem Leben insolvent gehen darf. Allerdings ist nach einer Restschuldbefreiung oder nach einem gescheiterten Insolvenzverfahren eine gewisse Frist einzuhalten, bevor erneut die Insolvenz angemeldet werden darf.
- Ist eine Restschuldbefreiung erteilt worden, darf in den folgenden zehn Jahren kein Insolvenzverfahren eröffnet werden.
- Wurde die Restschuldbefreiung versagt, kann erst nach drei bzw. fünf Jahren wieder eine Privatinsolvenz angemeldet werden. Entscheidend ist hierbei, warum es zur Versagung der Restschuldbefreiung kam